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Daten

Kommune
Berlin Spandau
Dateiname
Drucksache.pdf
Größe
74 kB
Erstellt
09.10.15, 17:03
Aktualisiert
27.01.18, 11:32

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Inhalt der Datei

Drucksachen der Bezirksverordnetenversammlung Spandau XIX. Wahlperiode Vorlage - zur Kenntnisnahme - Nr. 0637/XIX TOP Ursprung: Antrag Initiator: Piraten Beratungsfolge: Datum Gremium /Sitzung 20.03.2013 11.06.2013 28.08.2013 14.10.2015 BVV BuK BVV BVV 019/XIX(BVV) 020/XIX(BuK) 023/XIX(BVV) 047/XIX(BVV) Beratungsstand überwiesen mit Änderungen im Ausschuss beschlossen ohne Änderungen in der BVV beschlossen Gefahrenprävention für Spandauer Schülerinnen und Schüler Mit Beschluss vom 28.08.2013 hat die BVV das Bezirksamt beauftragt, den Bedarf, Status und die erforderliche Unterstützung der Spandauer Schulen an Präventionsarbeit zu ermitteln, das Ergebnis und entsprechende Verhaltenshinweise sollen den Eltern und Schülerinnen und Schülern der jeweiligen Schule direkt bekannt gegeben werden. Sämtliche Berliner Schulen verfügen bereits seit über 10 Jahren über einen „Notfallordner“, der von der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft – Referat für Gewaltprävention regelmäßig fortgeschrieben und aktualisiert wird. Dieser Notfallordner enthält Notfallpläne für jede denkbare Notfall- oder Gefahrensituation, die als Handreichung den Schulleiterinnen und Schulleiter konkrete Handlungsanleitungen und Hinweise auf Hilfen geben, wenn Schulen mit Gewaltvorfällen, Krisensituationen und extremistisch motivierten Vorfällen zu tun haben. Diese Handreichungen sind allen, die in den Berliner Schulen Führungsverantwortung tragen, der Schulaufsicht, den Schulleitungen und erweiterten Schulleitungen, in ihrer Struktur und Handhabung bekannt zu machen. Hinweise zum Notfall können in akuten Belastungssituationen nur dann gefunden werden und hilfreich sein, wenn der Umgang mit ihnen vorbereitet bzw. geübt ist. Daher sind in den Schulen ausgehend von der Leitungsebene Vorbereitungen und Vereinbarungen individuell zu treffen, wer in einem Notfall, welche Aufgaben zu übernehmen hat. Die Auseinandersetzung mit den Notfall- und Krisenplänen gehört so wie der regelmäßige Feueralarm zu dem für jede Schule zu entwickelnden Sicherheitskonzept, das in das Schulprogramm aufzunehmen ist. In allen Schulen wird in Gesamtkonferenzen und in Schulkonferenzen über die Notfallpläne, deren Inhalt und Struktur informiert, damit das Konzept des Vorgehens in einer Abfolge von fünf Schritten, dem „5-Stufen-Plan", beginnend mit der Sofortreaktion bis hin zur Nachsorge allen bekannt ist. Diese Vorstellung erfolgt sinnvollerweise im Rahmen der jährlich durchzuführenden Besprechung über „Gewaltprävention - Umgang mit Gewaltvorfällen". Jede Schulleitung hat die Verantwortung sicherzustellen, dass alle an einer Schule Tätigen über die Notfallpläne informiert sind. VO_zKts1.dot Ausdruck vom: 15.10.2015 Seite: 1/2 Drucksachen der Bezirksverordnetenversammlung Spandau XIX. Wahlperiode Damit die Notfallpläne allen Adressaten bekannt sind, werden sie sorgfältig eingeführt. Die Einführung der Handreichungen in den Regionen erfolgt in enger Kooperation der Schulaufsicht und der Schulpsychologen und Schulpsychologinnen für Gewaltprävention und Krisenintervention. Das Ziel der Handreichung ist es, dass Schulleiter und alle anderen Verantwortlichen in akuten Notfällen, z. B. bei Amokdrohungen, sowie auch bei minder schweren Gewaltvorfällen und bei Krisensituationen wissen, was sie zu tun haben und in welchen Fällen und bei wem sie rasch Hilfe anfordern und erwarten können, wenn ein Vorfall weitergehender Unterstützung bedarf. Dies ermöglicht ein fachgerechtes Handeln in der unmittelbaren Situation und bei der nachträglichen Aufarbeitung eines Vorfalls. Die Schulpsychologen und Schulpsychologinnen für Gewaltprävention und Krisenintervention, vertraute Ansprechpartner und Ansprechpartnerinnen der Schulen, stehen den Schulleitungen auf Anfrage unterstützend als Berater und Beraterinnen zur Seite. Darüber hinaus steht allen Berliner Schulen eine von der Polizei ein Themenheft „Tatort Schule“ zur Verfügung, welches eine Praxissicht bietet, eine Bestandsaufnahme aus Sicht der Expertinnen und Experten, die sich mit dem Phänomen „Gewalt an Schulen“ ständig auseinandersetzen und dadurch ein differenziertes Bild der Lage zeichnen können. Sowohl in Gesprächen mit Schulleiterinnen und Schulleitern als auch auf den Schulleitersitzungen hat das Bezirksamt den Schulen eine weitergehende Unterstützung angeboten. Seitens der Schulleiterinnen und Schulleiter wurden bisher keine entsprechenden Notwendigkeiten gesehen, da durch den hervorragend aufgebauten Notfallordner der Senatsverwaltung optimale Voraussetzungen für eine erfolgreiche Gefahrenprävention geschaffen wurden. Berlin-Spandau, den 22.9.15 Das Bezirksamt Kleebank Bezirksbürgermeister VO_zKts1.dot Hanke Bezirksstadtrat Ausdruck vom: 15.10.2015 Seite: 2/2