Daten
Kommune
Berlin Spandau
Dateiname
Drucksache.pdf
Größe
80 kB
Erstellt
09.10.15, 17:11
Aktualisiert
27.01.18, 11:02
Stichworte
Inhalt der Datei
Drucksachen
der Bezirksverordnetenversammlung Spandau
XIX. Wahlperiode
Vorlage - zur Kenntnisnahme -
Nr. 1522/XIX
TOP
Ursprung: Antrag
Initiator: Einzelverord. (DIE LINKE)
Beratungsfolge:
Datum
Gremium /Sitzung
17.06.2015
23.11.2015
14.12.2015
27.01.2016
16.03.2016
BVV
ZSW
ZSW
BVV
BVV
Beratungsstand
044/XIX(BVV)
033/XIX(ZSW)
034/XIX(ZSW)
050/XIX(BVV)
052/XIX(BVV)
überwiesen
vertagt
ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen
ohne Änderungen in der BVV beschlossen
Schlussbericht
TTIP Spandau
Der Antrag des Einzelverordneten (DIE LINKE) ist rechtswidrig.
Entsprechend Art. 72 Abs. 1 VvB steht der BVV kein allgemeinpolitisches Mandat für alle die
Öffentlichkeit interessierenden Fragen zu; eine Befassungskompetenz besteht nur im Rahmen
der gesetzlichen Zuständigkeiten des Bezirks (so ausdrücklich Dr. Michaelis-Merzbach in
Driehaus, Verfassung von Berlin, 3. Aufl. Art. 72, Rnr. 2 m.w.N.).
Bei TTIP, CETA und TISA handelt es sich um Freihandels- und Investitionsschutzabkommen
in Form völkerrechtlicher Verträge zwischen der Europäischen Union und den USA bzw.
Kanada und damit um Themenfelder, die in keiner Weise in den Zuständigkeitsbereich der
BVV fallen.
Besteht kein bezirklicher Anknüpfungspunkt, darf das Bezirksamt die Empfehlung nicht
weiterleiten. Diese Einschränkung gilt auch dann, wenn die BVV sich in Form einer Resolution
zu nicht in die bezirkliche Zuständigkeit fallenden Angelegenheiten äußert (Musil/Kirchner Das
Recht der Berliner Verwaltung, 3. Aufl., Rnr. 293; Mudra, Bezirksverwaltungsgesetz, 3. Aufl., §
12, S. 67).
Zwar kann die BVV in Angelegenheiten, die für den Bezirk von Bedeutung sind, deren
Wahrnehmung aber nicht in die bezirkliche Zuständigkeit fällt, Empfehlungen aussprechen (§
13 Abs. 3 BezVG). Durch das Erfordernis „Bedeutung für den Bezirk“ wird jedoch
sichergestellt, dass die Empfehlung innerhalb der Befassungskompetenz der BVV liegt. Von
einer Befassungskompetenz ist aber nur auszugehen, wenn die Angelegenheit Auswirkungen
auf den Bezirk hat oder ein bezirklicher Anknüpfungspunkt besteht (Musil/Kirchner a. a. O.).
Daran fehlt es bei diesem Antrag.
Allein die möglichen Auswirkungen dieser Abkommen, die die Bezirksverwaltung treffen
können, reichen hierfür nicht aus.
Ich bitte, den Beschluss daher als erledigt anzusehen.
Berlin-Spandau, den 18.2.2016
Kleebank
Bezirksbürgermeister
VO_zKts1.dot
Ausdruck vom: 17.03.2016
Seite: 1/1