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Daten

Kommune
Berlin Spandau
Dateiname
Drucksache.pdf
Größe
71 kB
Erstellt
09.10.15, 17:19
Aktualisiert
27.01.18, 11:26

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Inhalt der Datei

Drucksachen der Bezirksverordnetenversammlung Spandau XIX. Wahlperiode Vorlage - zur Kenntnisnahme - Nr. 0743/XIX TOP Ursprung: Vorlage - zur Beschlussfassung Initiator: BzStR Röding Beratungsfolge: Datum Gremium /Sitzung 28.08.2013 26.02.2014 BVV BVV 023/XIX(BVV) 029/XIX(BVV) Beratungsstand ohne Änderungen in der BVV beschlossen Schlussbericht Festsetzung des einfachen Bebauungsplans VIII – B 11b für das Gelände zwischen Askanierring, Havelschanze, Schützenstraße, Neuendorfer Straße, Triftstraße, Eiswerderufer, Havel, Wröhmännerpark, Wröhmännerstraße, Neuendorfer Straße, Falkenseer Platz, Falkenseer Damm, inklusive der Grundstücke Schäferstraße 2, Neuendorfer Straße 6, 7, einer Teilfläche des Grundstücks Askanierring 154, 154 A, 155 Ecke Falkenseer Chaussee 8 sowie Abschnitte der Wröhmännerstraße und des Askanierrings mit Ausnahme der Kleingartenanlage Kleckersdorf, der Grundstücke Grundbuch von Spandau Blatt 19200 und 42358 (östlich der Kleingartenanlage Kleckersdorf), des Koeltzeparks mit Jugendfreizeitheim und der Straße Am Koeltzepark, einer Teilfläche der Schönwalder Straße und eines Abschnitts der Neuendorfer Straße im Bezirk Spandau, Ortsteile Spandau und Hakenfelde 1. Unterrichtung über den Beschluss des Bezirksamtes vom 26. Mai 1987 über die Aufstellung des einfachen Bebauungsplanes VIII – B 11 - Vorlage zur Kenntnisnahme vom 19. Mai 1988 (1. Zwischenbericht) – XII. Wahlperiode 2. Unterrichtung über den Beschluss des Bezirksamtes vom 29. September 2009 über die Änderung des Beschlusses über die Aufstellung des einfachen Bebauungsplans VIII – B 11 – Vorlage zur Kenntnisnahme vom 28. Januar 2013 (2. Zwischenbericht) – Drucksache Nr. 0560 / XIX. Wahlperiode 3. Unterrichtung über den Beschluss des Bezirksamtes vom 6. August 2013 über das Ergebnis der öffentlichen Auslegung und Entwurf der Verordnung über die Festsetzung des einfachen Bebauungsplans VIII – B 11b vom 7. August 2013 – Vorlage zur Beschlussfassung (3. Zwischenbericht) - Drucksache Nr. 0743 / XIX. Wahlperiode in Anlage beigefügt: 1 Kartenausschnitt (unmaßstäblich) Durch die Festsetzung des einfachen Bebauungsplanes VIII – B 11b ändert sich das bestehende Planungsrecht (Ausweisungen des Baunutzungsplanes; Inhalte der festgesetzten Bebauungspläne), indem der Ausschluss von Vergnügungsstätten festgesetzt wird, um den negativen Einfluss dieser Nutzungsart auf gewachsene Stadtquartiere mit städtebaulichen und sozio – ökonomischen Problemen entgegenzuwirken. VO_zKts1.dot Ausdruck vom: 27.02.2014 Seite: 1/2 Drucksachen der Bezirksverordnetenversammlung Spandau XIX. Wahlperiode Hierzu werden die Ausweisungen des Baunutzungsplans sowie die Inhalte der vor 1990 festgesetzten Bebauungspläne, die sich im Geltungsbereich des einfachen Bebauungsplanes VIII – B 11 b befinden, in das aktuelle Recht der BauNVO 90 übergeleitet und als allgemeines Wohngebiet (§ 4 BauNVO), als Mischgebiet (§ 6 BauNVO), als Kerngebiet (§ 7 BauNVO) und als Gewerbegebiet (§ 8 BauNVO) festgesetzt. Der einfache Bebauungsplan VIII – B 11b ist durch Beschluss des Bezirksamtes Spandau von Berlin über die Verordnung über die Festsetzung des einfachen Bebauungsplans VIII – B 11b am 26. November 2013 festgesetzt worden. Die Verordnung ist im Gesetz – und Verordnungsblatt für Berlin am 5. Dezember 2013 auf Seite 619 verkündet worden. Das Bebauungsplanverfahren ist damit abgeschlossen worden. Berlin-Spandau, den 11.02.2014 Das Bezirksamt Kleebank Bezirksbürgermeister VO_zKts1.dot Röding Bezirksstadtrat Ausdruck vom: 27.02.2014 Seite: 2/2