Daten
Kommune
Berlin Spandau
Dateiname
Drucksache.pdf
Größe
71 kB
Erstellt
09.10.15, 17:19
Aktualisiert
27.01.18, 11:26
Stichworte
Inhalt der Datei
Drucksachen
der Bezirksverordnetenversammlung Spandau
XIX. Wahlperiode
Vorlage - zur Kenntnisnahme -
Nr. 0743/XIX
TOP
Ursprung: Vorlage - zur Beschlussfassung Initiator: BzStR Röding
Beratungsfolge:
Datum
Gremium /Sitzung
28.08.2013
26.02.2014
BVV
BVV
023/XIX(BVV)
029/XIX(BVV)
Beratungsstand
ohne Änderungen in der BVV beschlossen
Schlussbericht
Festsetzung des einfachen Bebauungsplans VIII – B 11b für das Gelände zwischen
Askanierring, Havelschanze, Schützenstraße, Neuendorfer Straße, Triftstraße, Eiswerderufer, Havel, Wröhmännerpark, Wröhmännerstraße, Neuendorfer Straße,
Falkenseer Platz, Falkenseer Damm,
inklusive der Grundstücke Schäferstraße 2, Neuendorfer Straße 6, 7,
einer Teilfläche des Grundstücks Askanierring 154, 154 A, 155 Ecke Falkenseer
Chaussee 8 sowie Abschnitte der Wröhmännerstraße und des Askanierrings
mit Ausnahme der Kleingartenanlage Kleckersdorf, der Grundstücke Grundbuch von
Spandau Blatt 19200 und 42358 (östlich der Kleingartenanlage Kleckersdorf), des
Koeltzeparks mit Jugendfreizeitheim und der Straße Am Koeltzepark,
einer Teilfläche der Schönwalder Straße und eines Abschnitts der Neuendorfer Straße
im Bezirk Spandau, Ortsteile Spandau und Hakenfelde
1. Unterrichtung über den Beschluss des Bezirksamtes vom 26. Mai 1987 über die
Aufstellung des einfachen Bebauungsplanes VIII – B 11 - Vorlage zur
Kenntnisnahme vom 19. Mai 1988 (1. Zwischenbericht) – XII. Wahlperiode
2. Unterrichtung über den Beschluss des Bezirksamtes vom 29. September 2009 über
die Änderung des Beschlusses über die Aufstellung des einfachen Bebauungsplans
VIII – B 11 – Vorlage zur Kenntnisnahme vom 28. Januar 2013 (2.
Zwischenbericht)
–
Drucksache
Nr.
0560
/
XIX.
Wahlperiode
3. Unterrichtung über den Beschluss des Bezirksamtes vom 6. August 2013 über das
Ergebnis der öffentlichen Auslegung und Entwurf der Verordnung über die
Festsetzung des einfachen Bebauungsplans VIII – B 11b vom 7. August 2013 –
Vorlage zur Beschlussfassung (3. Zwischenbericht) - Drucksache Nr. 0743 / XIX.
Wahlperiode
in Anlage beigefügt: 1 Kartenausschnitt (unmaßstäblich)
Durch die Festsetzung des einfachen Bebauungsplanes VIII – B 11b ändert sich das
bestehende Planungsrecht (Ausweisungen des Baunutzungsplanes; Inhalte der festgesetzten
Bebauungspläne), indem der Ausschluss von Vergnügungsstätten festgesetzt wird, um den
negativen Einfluss dieser Nutzungsart auf gewachsene Stadtquartiere mit städtebaulichen und
sozio – ökonomischen Problemen entgegenzuwirken.
VO_zKts1.dot
Ausdruck vom: 27.02.2014
Seite: 1/2
Drucksachen
der Bezirksverordnetenversammlung Spandau
XIX. Wahlperiode
Hierzu werden die Ausweisungen des Baunutzungsplans sowie die Inhalte der vor 1990
festgesetzten Bebauungspläne, die sich im Geltungsbereich des einfachen Bebauungsplanes
VIII – B 11 b befinden, in das aktuelle Recht der BauNVO 90 übergeleitet und als allgemeines
Wohngebiet (§ 4 BauNVO), als Mischgebiet (§ 6 BauNVO), als Kerngebiet (§ 7 BauNVO) und
als Gewerbegebiet (§ 8 BauNVO) festgesetzt.
Der einfache Bebauungsplan VIII – B 11b ist durch Beschluss des Bezirksamtes Spandau von
Berlin über die Verordnung über die Festsetzung des einfachen Bebauungsplans VIII – B 11b
am 26. November 2013 festgesetzt worden. Die Verordnung ist im Gesetz – und
Verordnungsblatt für Berlin am 5. Dezember 2013 auf Seite 619 verkündet worden.
Das Bebauungsplanverfahren ist damit abgeschlossen worden.
Berlin-Spandau, den 11.02.2014
Das Bezirksamt
Kleebank
Bezirksbürgermeister
VO_zKts1.dot
Röding
Bezirksstadtrat
Ausdruck vom: 27.02.2014
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