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Daten

Kommune
Berlin Spandau
Dateiname
Drucksache.pdf
Größe
89 kB
Erstellt
09.10.15, 17:58
Aktualisiert
27.01.18, 11:16

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Inhalt der Datei

Drucksachen der Bezirksverordnetenversammlung Spandau XIX. Wahlperiode Dringlichkeitsanfrage Nr. 0357/XIX TOP 17.1 Ursprung: Dringlichkeitsanfrage Initiator: Piraten Beratungsfolge: Datum Gremium /Sitzung 29.08.2012 BVV Beratungsstand 013/XIX(BVV) Schafherde am Döberitzer Weg Wir fragen das Bezirksamt: 1. Wie ist das Standardverfahren, wenn dem Bezirksamt herrenlos herumlaufende Tiere gemeldet werden, die eine potenzielle Gefahr für Menschen und Verkehr darstellen? 2. Welche Gefahr ist im konkreten Fall von der Schafherde am Döberitzer Weg in der vergangenen Woche ausgegangen und welche Unterlagen existieren hierüber (bitte Alarmierungszeit und Anzahl der Zeugen nennen, die nicht beim Bezirksamt beschäftigt sind)? 3. Ist das Bezirksamt personell und materiell ausreichend ausgestattet, um sofort in geeigneter Weise auf unterschiedlichste Anforderungen hinreichend reagieren zu können - hier beispielhaft über artgerechte Transportmittel für 60 Schafe und einen Schäfer - wenn "Gefahr im Verzuge" vorliegt? 4. Konnten in oben genanntem Fall, am 21.08.2012, die Schafe artgerecht abtransportiert und untergebracht werden? 5. Müssen bei einer solchen Maßnahme (Beschlagnahme bei "Gefahr im Verzug") dem Eigentümer Unterlagen, Protokolle, Rechtsbehelfsbelehrungen usw. überreicht werden? 5.1 Wenn ja, welche? 6. Ist dem Übermaßverbot beim Vorfall Heerstr./Döberitzer Weg am 21.08. Folge geleistet worden? 7. Welche Kapazitäten besitzt das Bezirksamt in Spandau zur Unterbringung von sichergestellten Tieren? 8. Wie ist das Standardverfahren, wenn die lokalen Kapazitäten überschritten werden? 9. Wer trägt laut geltender Rechtslage die Kosten der Sicherstellung und anschließenden Unterbringung der Tiere?  beantwortet  schriftlich  BzBm  BauWi ANFR_D1.dot  JuBiKuS Ausdruck vom: 30.08.2012  BüDOrd  SozGes Seite: 1/2 Drucksachen der Bezirksverordnetenversammlung Spandau XIX. Wahlperiode 10. Ist das Bezirksamt verpflichtet, dem Eigentümer den neuen Aufenthaltsort/Verbleib der Tiere mitzuteilen? 11. Warum wurde dem Eigentümer der neue Aufenthaltsort seiner Tiere verschwiegen? Berlin, den 28.08.2012 Paolini Fraktionsvorsitzender  beantwortet  schriftlich  BzBm  BauWi ANFR_D1.dot  JuBiKuS Ausdruck vom: 30.08.2012  BüDOrd  SozGes Seite: 2/2