Daten
Kommune
Berlin Spandau
Dateiname
Drucksache.pdf
Größe
89 kB
Erstellt
09.10.15, 17:58
Aktualisiert
27.01.18, 11:16
Stichworte
Inhalt der Datei
Drucksachen
der Bezirksverordnetenversammlung Spandau
XIX. Wahlperiode
Dringlichkeitsanfrage
Nr. 0357/XIX
TOP 17.1
Ursprung: Dringlichkeitsanfrage
Initiator: Piraten
Beratungsfolge:
Datum
Gremium /Sitzung
29.08.2012
BVV
Beratungsstand
013/XIX(BVV)
Schafherde am Döberitzer Weg
Wir fragen das Bezirksamt:
1.
Wie ist das Standardverfahren, wenn dem Bezirksamt herrenlos herumlaufende Tiere
gemeldet werden, die eine potenzielle Gefahr für Menschen und Verkehr darstellen?
2.
Welche Gefahr ist im konkreten Fall von der Schafherde am Döberitzer Weg in der
vergangenen Woche ausgegangen und welche Unterlagen existieren hierüber (bitte
Alarmierungszeit und Anzahl der Zeugen nennen, die nicht beim Bezirksamt beschäftigt
sind)?
3.
Ist das Bezirksamt personell und materiell ausreichend ausgestattet, um sofort in
geeigneter Weise auf unterschiedlichste Anforderungen hinreichend reagieren zu
können - hier beispielhaft über artgerechte Transportmittel für 60 Schafe und einen
Schäfer - wenn "Gefahr im Verzuge" vorliegt?
4.
Konnten in oben genanntem Fall, am 21.08.2012, die Schafe artgerecht abtransportiert
und untergebracht werden?
5.
Müssen bei einer solchen Maßnahme (Beschlagnahme bei "Gefahr im Verzug") dem
Eigentümer Unterlagen, Protokolle, Rechtsbehelfsbelehrungen usw. überreicht werden?
5.1
Wenn ja, welche?
6.
Ist dem Übermaßverbot beim Vorfall Heerstr./Döberitzer Weg am 21.08. Folge geleistet
worden?
7.
Welche Kapazitäten besitzt das Bezirksamt in Spandau zur Unterbringung von sichergestellten Tieren?
8.
Wie ist das Standardverfahren, wenn die lokalen Kapazitäten überschritten werden?
9.
Wer trägt laut geltender Rechtslage die Kosten der Sicherstellung und anschließenden
Unterbringung der Tiere?
beantwortet schriftlich
BzBm
BauWi
ANFR_D1.dot
JuBiKuS
Ausdruck vom: 30.08.2012
BüDOrd
SozGes
Seite: 1/2
Drucksachen
der Bezirksverordnetenversammlung Spandau
XIX. Wahlperiode
10.
Ist das Bezirksamt verpflichtet, dem Eigentümer den neuen Aufenthaltsort/Verbleib der
Tiere mitzuteilen?
11.
Warum wurde dem Eigentümer der neue Aufenthaltsort seiner Tiere verschwiegen?
Berlin, den 28.08.2012
Paolini
Fraktionsvorsitzender
beantwortet schriftlich
BzBm
BauWi
ANFR_D1.dot
JuBiKuS
Ausdruck vom: 30.08.2012
BüDOrd
SozGes
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