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Daten

Kommune
Berlin Spandau
Dateiname
Drucksache.pdf
Größe
66 kB
Erstellt
09.10.15, 18:09
Aktualisiert
27.01.18, 11:18

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Inhalt der Datei

Drucksachen der Bezirksverordnetenversammlung Spandau XIX. Wahlperiode Vorlage - zur Kenntnisnahme - Nr. 0500/XIX TOP Ursprung: Gemeinsamer Dringlichkeitsantrag Initiator: Piraten/SPD/GAL/Einzelverord. Beratungsfolge: Datum Gremium /Sitzung 28.11.2012 25.02.2015 18.11.2015 12.02.2016 07.03.2016 20.04.2016 13.07.2016 BVV BVV BVV Int Int BVV BVV Beratungsstand 016/XIX(BVV) 040/XIX(BVV) 048/XIX(BVV) 042/XIX(Int) 043/XIX(Int) 053/XIX(BVV) 056/XIX(BVV) ohne Änderungen in der BVV beschlossen mit Zwischenbericht zur Kenntnis genommen überwiesen vertagt mit Änderungen im Ausschuss beschlossen ohne Änderungen in der BVV beschlossen Schlussbericht Unterkünfte für Asylbewerber/-innen Mit dem am 24. Mai 2016 beschlossenen „Masterplan Integration und Sicherheit“ wurde ein gesamtstädtisches Integrationskonzept für Flüchtlinge beschlossen. Das neue gesamtstädtische Konzept beinhaltet die von der BVV gewünschten Handlungsfelder Unterbringung und Wohnraum, gesundheitliche Versorgung, Bildung und Jugend sowie Integration und Arbeit. Das Bezirksamt Spandau hat bislang keine bezirkseigene Immobilie für die Unterbringung von Flüchtlingen anbieten können. Von daher hat der Bezirk auch keine finanziellen Belastungen in Hinblick auf die „Bereitstellung von Immobilien für Flüchtlingsunterkünfte“ zu tragen gehabt. Diese Belastungen wären durch Ausgleichszahlungen der verantwortlichen Stellen (LAGeSo bzw. SenBildJugWiss, wenn die Unterkunft zur Unterbringung von unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen dient) finanziert worden. Darüber hinaus hat die Senatsverwaltung für Finanzen bereits für 2015 umfangreiche Basiskorrekturen hinsichtlich der steigenden Anzahl an Flüchtlingen und Asylbegehrenden zugunsten der Bezirke vorgenommen. Die Spanne der zugrunde liegenden Sachverhalte Willkommensklassen, Transferzahlungen für die unbegleiteten minderjährigen Flüchtlinge (umF), Fallkostensteigerung bei der Hilfe zur Erziehung wegen umF-bedingter Mengenzuwächse, für medizinischen Aufwand etc. vorgenommen. Impfkosten werden im Wege einer Erstattung vom LAGeSo ausgeglichen. Ich bitte den Beschluss daher als erledigt anzusehen. Berlin-Spandau, den 04.07.2016 Kleebank Bezirksbürgermeister VO_zKts1.dot Ausdruck vom: 14.07.2016 Seite: 1/1