Daten
Kommune
Berlin Spandau
Dateiname
Drucksache.pdf
Größe
66 kB
Erstellt
09.10.15, 18:09
Aktualisiert
27.01.18, 11:18
Stichworte
Inhalt der Datei
Drucksachen
der Bezirksverordnetenversammlung Spandau
XIX. Wahlperiode
Vorlage - zur Kenntnisnahme -
Nr. 0500/XIX
TOP
Ursprung: Gemeinsamer Dringlichkeitsantrag
Initiator: Piraten/SPD/GAL/Einzelverord.
Beratungsfolge:
Datum
Gremium /Sitzung
28.11.2012
25.02.2015
18.11.2015
12.02.2016
07.03.2016
20.04.2016
13.07.2016
BVV
BVV
BVV
Int
Int
BVV
BVV
Beratungsstand
016/XIX(BVV)
040/XIX(BVV)
048/XIX(BVV)
042/XIX(Int)
043/XIX(Int)
053/XIX(BVV)
056/XIX(BVV)
ohne Änderungen in der BVV beschlossen
mit Zwischenbericht zur Kenntnis genommen
überwiesen
vertagt
mit Änderungen im Ausschuss beschlossen
ohne Änderungen in der BVV beschlossen
Schlussbericht
Unterkünfte für Asylbewerber/-innen
Mit dem am 24. Mai 2016 beschlossenen „Masterplan Integration und Sicherheit“ wurde ein
gesamtstädtisches Integrationskonzept für Flüchtlinge beschlossen.
Das neue gesamtstädtische Konzept beinhaltet die von der BVV gewünschten
Handlungsfelder Unterbringung und Wohnraum, gesundheitliche Versorgung, Bildung und
Jugend sowie Integration und Arbeit.
Das Bezirksamt Spandau hat bislang keine bezirkseigene Immobilie für die Unterbringung von
Flüchtlingen anbieten können. Von daher hat der Bezirk auch keine finanziellen Belastungen
in Hinblick auf die „Bereitstellung von Immobilien für Flüchtlingsunterkünfte“ zu tragen gehabt.
Diese Belastungen wären durch Ausgleichszahlungen der verantwortlichen Stellen (LAGeSo
bzw. SenBildJugWiss, wenn die Unterkunft zur Unterbringung von unbegleiteten
minderjährigen Flüchtlingen dient) finanziert worden.
Darüber hinaus hat die Senatsverwaltung für Finanzen bereits für 2015 umfangreiche
Basiskorrekturen hinsichtlich der steigenden Anzahl an Flüchtlingen und Asylbegehrenden
zugunsten der Bezirke vorgenommen. Die Spanne der zugrunde liegenden Sachverhalte
Willkommensklassen, Transferzahlungen für die unbegleiteten minderjährigen Flüchtlinge
(umF), Fallkostensteigerung bei der Hilfe zur Erziehung wegen umF-bedingter
Mengenzuwächse, für medizinischen Aufwand etc. vorgenommen. Impfkosten werden im
Wege einer Erstattung vom LAGeSo ausgeglichen.
Ich bitte den Beschluss daher als erledigt anzusehen.
Berlin-Spandau, den 04.07.2016
Kleebank
Bezirksbürgermeister
VO_zKts1.dot
Ausdruck vom: 14.07.2016
Seite: 1/1