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Daten

Kommune
Berlin Charlottenburg-Wilmersdorf
Dateiname
Drucksache.pdf
Größe
75 kB
Erstellt
09.10.15, 18:58
Aktualisiert
27.01.18, 12:32

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Inhalt der Datei

Drucksachen der Bezirksverordnetenversammlung Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin 4. Wahlperiode Ursprung: Große Anfrage TOP-Nr.: SPD-Fraktion Wuttig/Böhm Große Anfrage - Beantwortung DS-Nr: 0228/4 Beratungsfolge: Datum Gremium 24.05.2012 BVV BVV-009/4 beantwortet Keine Chance unter 25? Wir fragen das Bezirksamt: 1. Wie viele Jugendliche unter 25 waren mit Datum 30.04.2012 im SGB II und SGB III-Bereich in Charlottenburg-Wilmersdorf arbeitslos gemeldet? 2. Wie viele dieser Jugendlichen unter 25 waren bereits länger als ein Jahr arbeitslos gemeldet, gehören also zur Gruppe der ‚Altbewerber’? 3. Welche Maßnahmen mit Ziel einer Qualifizierung (Schulabschluss/Ausbildung) wurden den Jugendlichen unter 25 im jeweiligen Rechtskreis in welcher Anzahl angeboten? 4. Welche anderen arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen wurden Jugendlichen unter 25 in den jeweiligen Rechtskreisen mit welcher Zielstellung angeboten? 5. Welche kooperativen Unterstützungsangebote werden in CharlottenburgWilmersdorf zwischen Bezirksamt und Agentur bzw. Job-Center zur Verringerung der Jugendarbeitslosigkeit umgesetzt und ist das Bezirksamt zufrieden mit dem Ausmaß dieser Angebote? Zur Beantwortung Herr BzStR Engelmann: Sehr geehrte Frau Vorsteherin, meine sehr verehrten Damen und Herren, sehr verehrte Frau Böhm, ich darf die Große Anfrage für das Bezirksamt wie folgt beantworten. Ich bedanke mich auch bei der Kollegin Jantzen für die Zuarbeit: 0228/4 Ausdruck vom: 31.07.2013 Seite: 1 Zu 1. Mit Stand vom 30.04.2012 waren in Charlottenburg-Wilmersdorf im Bereich des SGB III, also Arbeitsförderung, 244 und im Bereich SGB II, der Grundsicherung, 832 Jugendliche arbeitslos registriert. Der zu betreuende Kundenkreis im SGB II Bereich - bezogen auf die unter 25jährigen setzt sich aber aus arbeitslosen, arbeitsuchenden und nicht aktivierten Jugendlichen zusammen, insofern wäre nur diese Zahl alleine wenig aussagekräftig. Arbeitslos sind nach den Kriterien der Bundesanstalt für Arbeit Jugendliche, die aktuell keinerlei Beschäftigung nachgehen oder nur eine Nebentätigkeit mit einer wöchentlichen Arbeitszeit unter 15 Stunden ausüben, das muss man wissen. Tatsächlich im Jobcenter betreut werden aber 4.268 Jugendliche bis 25 Jahrezumindest nach dem Stand von vorgestern. Hierzu gehören zusätzlich zu den arbeitslosen unter 25jährigen die nicht aktivierten Jugendlichen, die also zur Schule gehen oder sich in Ausbildung, Mutterschutz oder Erziehungszeit befinden und noch 681 arbeitssuchende Jugendliche, das sind die Jugendlichen, die z.B. Teilnehmer einer Maßnahme sind oder ein Beschäftigungsverhältnis ohne ausreichendes Einkommen ausüben und darum weiterhin Leistungen nach dem SGB II beziehen. Zu 2. Von den o.g. insgesamt 1.076 arbeitslosen Jugendlichen waren 102 Jugendliche länger als ein Jahr arbeitslos gemeldet. Bei dem Begriff „Altbewerber“ wird gesagt, dass der Sprachgebrauch der Bundesagentur für Arbeit Altbewerber nicht gleichstellt mit langzeitarbeitslosen Jugendlichen. Benutzt wird dieser Begriff vielmehr im Zusammenhang mit Ausbildungsplatzbewerbern, die sich nicht im aktuellen Schulentlassungsjahr befinden, derzeit wären das also Schulabgänger aus den Jahren 2011 und älter. Die oben genannten 95 langzeitarbeitslosen Jugendlichen sind nicht zwingend Altbewerber um einen Ausbildungsplatz, sondern auch Jugendliche, die eine Arbeitsstelle suchen. Zu 3. Diese Frage kann für den Rechtskreis SGB II nur zum Teil quantitativ beantwortet werden. Sie hatten gefragt nach Maßnahmen mit Ziel einer Qualifizierung, also Schulabschluss/Ausbildung. Zum Thema Ausbildung: Jedes Jahr werden durch das Jobcenter Ausbildungsplätze im Rahmen der außerbetrieblichen Ausbildung über das Regionale Einkaufszentrum, klingt ja recht neu, sage ich mal, der Regionaldirektion Berlin-Brandenburg eingekauft. Die Anzahl der eingekauften Plätze richtet sich nach dem aktuellen Bedarf, für den in jedem Jahr auf Grundlage der betreuten Jugendlichen der individuelle Bedarf festgelegt wird. Im Jahr 2012 wurden 27 Plätze eingekauft, Stand heute. Insgesamt 48 Jugendliche wurden hierüber gefördert, z. B. im Beruf Bürokaufleute, Friseur, Kfz-Mechaniker, Einzelhandel usw. Zur Vorbereitung auf eine Ausbildung werden Plätze in Berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahmen (BvB), die von der Agentur für Arbeit Nord eingekauft werden, angeboten. Hier geht es darum, den Jugendlichen eine Berufsorientierung zu geben, Ihnen noch fehlende Fähigkeiten für die Aufnahme einer Ausbildung zu vermitteln und sie in den Ausbildungsmarkt zu integrieren. 0228/4 Ausdruck vom: 31.07.2013 Seite: 2 Die Anzahl der Plätze richtet sich nach dem jeweiligen Bedarf, zurzeit befinden sich 11 Jugendliche aus unserem Jobcenter in diesen Maßnahmen, insgesamt wurden bis 24. Mai 396 Jugendliche aus dem Rechtskreis SGB III über diese Maßnahme gefördert. Die Maßnahmeplätze werden von der Agentur für Arbeit in ausreichender Anzahl vorgehalten. Die Maßnahmen zum Ziel Schulabschluss: Es bestehen zwei Möglichkeiten im Rahmen der rechtlichen Vorgaben den Schulabschluss zu erwerben. Zum einen durch die Teilnahme an der oben genannten Berufsvorbereitenden Maßnahmen und zum anderen durch die Förderung der beruflichen Weiterbildung (FbW) mit einem Bildungsgutschein. Aktuell nehmen elf Jugendliche an einer Förderung der beruflichen Weiterbildung mit dem Ziel der Erreichung des Hauptschulabschlusses teil. Dazu gibt es Ausbildungsbegleitende Hilfen (AbH) nach § 75 SGB III: Mit den AbH sollen förderungsbedürftige junge Menschen während einer betrieblichen Berufsausbildung einer im Rahmen eines Berufsausbildungsvertrages nach dem Altenpflegegesetz betrieblichen durchgeführten Ausbildung unterstützt werden und Ausbildungsabbrüche verhindert werden. Zusätzlich sollen förderungsbedürftige junge Menschen mit ausbildungsbegleitenden Hilfen unterstützt werden, die nach der vorzeitigen Lösung eines Berufsausbildungsverhältnisses eine weitere betriebliche oder außerbetriebliche Berufsausbildung nicht beginnen können oder nach erfolgreicher Beendigung einer betrieblichen Berufsausbildung ein Arbeitsverhältnis nicht begründen oder festigen können. In diesen Hilfen werden 189 Jugendliche betreut. Parallel gibt es in Berlin diverse Möglichkeiten an Maßnahmen teilzunehmen, mit dem Ziel Erwerb des Schulabschlusses, die über andere Förderprogramme z.B. Europäischer Sozialfonds oder spezielle Bundes- oder Landesprogramme finanziert werden. Hier ist eine zahlenmäßige Bezifferung allerdings nicht möglich. Zu 4. Das SGB II in Verbindung mit dem SGB III bietet verschiedene arbeitsmarktpolitische Maßnahmen, die vom Jobcenter genutzt werden können. Darunter die Förderung der beruflichen Weiterbildung: Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer können lt. den Vorschriften des SGB III durch Übernahme der Weiterbildungskosten auch durch das Jobcenter gefördert werden, wenn die Weiterbildung notwendig ist, um sie bei Arbeitslosigkeit beruflich einzugliedern, eine ihnen drohende Arbeitslosigkeit abzuwenden oder weil bei ihnen wegen fehlenden Berufsabschlusses die Notwendigkeit der Weiterbildung anerkannt ist. Die Förderung erfolgt nach der Beratung über die Aushändigung eines Bildungsgutscheines. Dieser kann von den Kunden und Kundinnen bei einem zugelassenen Bildungsträger ihrer Wahl für eine zertifizierte Maßnahme eingereicht werden. Diese Maßnahmen können teilqualifizierend sein aber auch im Rahmen einer Umschulung zu einem Berufsabschluss führen. Dieses Instrument ist geeignet für marktnahe, es gibt nämlich auch marktferne Kunden und Kunden und Kundinnen mit dem Ziel der unmittelbaren Integration in den ersten Arbeitsmarkt. Mit Stand 24.05. wurden in 2012 13 Jugendliche gefördert. Bei den Maßnahmen zur Aktivierung und beruflicher Eingliederung ist es so, dass Ausbildungssuchende, von Arbeitslosigkeit bedrohte Arbeitssuchende und Arbeitslose teilnehmen können an Maßnahmen, die gefördert werden, die ihre berufliche Eingliederung durch Heranführung an den Ausbildungs- und Arbeitsmarkt, Feststellung, Verringerung oder Beseitigung von Vermittlungshemmnissen, Vermittlung in eine 0228/4 Ausdruck vom: 31.07.2013 Seite: 3 versicherungspflichtige Beschäftigung, Heranführung an eine selbständige Tätigkeit oder Stabilisierung einer Beschäftigungsaufnahme unterstützen. Der Gesetzgeber hat mit diesem Instrument die Möglichkeit gegeben, Gruppenmaßnahmen bei zugelassenen Bildungsträgern einzukaufen, eine Maßnahme bei einem Bildungsträger als Einzelmaßnahme zu fördern, sowie Maßnahmen bei einem Arbeitgeber mit einer Dauer von maximal 6 Wochen im Rahmen einer Arbeitserprobung zu finanzieren. Mit den Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung erhalten die Teilnehmerinnen/Teilnehmer eine individuelle Förderleistung, die ihre passgenaue Eingliederung unterstützt. Aktuell hat das Jobcenter drei Gruppenmaßnahmen für den Jugendbereich über das Regionale Einkaufszentrum eingekauft mit insgesamt 39 Plätzen, dazu gehören ein Neukundenangebot, bei dem jeder Neukunde, dem nicht sofort ein Arbeits- oder Ausbildungsplatzangebot unterbreitet werden kann, in eine dreimonatige Maßnahme zur Aktivierung mit Profiling und Bewerbungscoaching vermittelt wird, eine verstärkte Unterstützung der Bewerbungen und eine Maßnahme, die auf schwer erreichbare Menschen ausgerichtet ist und verstärkt aufsuchende Sozialarbeit leistet. Desweiteren gibt es die Arbeitsgelegenheiten (AGH/MAE): Die Zielsetzung ist die (Wieder-) Herstellung und Aufrechterhaltung der Beschäftigungsfähigkeit von arbeitsmarktfernen Personen. Arbeitsgelegenheiten dienen als mittelfristige Brücke zum Arbeitsmarkt, d.h. es erfolgt eine Teilnahme am Arbeitsleben, mit dem Ziel der Integration in den allgemeinen ersten Arbeitsmarkt. Aktuell werden 209 Plätze Arbeitsgelegenheit angeboten. Daneben gibt es noch die freie Förderung und das Sonderprogramm Einstiegsqualifizierung. Zu 5. Sie hatten noch gefragt, nach der grundsätzlichen Einschätzung des Bezirksamtes, das will ich sozusagen in Verkürzung der Beantwortung hier gerne noch mal vortragen. Das grundsätzliche Problem liegt dabei oft nicht vorrangig in der Vermittlungsarbeit, sondern darin, dass vielfältige soziale Problemlagen der Jugendlichen zu lösen sind. Das Bezirksamt hat hier für das Bestreben, das unter Beteiligung aller Stellen die passenden Hilfestellungen und Instrumente gefunden werden müssen. Dem Bezirksamt ist es wichtig, dass kein Jugendlicher ohne Ausbildungsplatz bleibt. Das Zusammenspiel von Ausbildungsplatzangeboten der Unternehmen, vorbereitenden, unterstützenden und begleitenden Maßnahmen für die Jugendlichen und ein gutes Übergangssystem zwischen Schule und Ausbildung muss hierfür funktionieren und wird die Unterstützung des Bezirksamtes finden. Herzlichen Dank. 0228/4 Ausdruck vom: 31.07.2013 Seite: 4