Daten
Kommune
Berlin Charlottenburg-Wilmersdorf
Dateiname
Drucksache.pdf
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281 kB
Erstellt
09.10.15, 19:01
Aktualisiert
27.01.18, 12:34
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Drucksachen
der Bezirksverordnetenversammlung
Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin
4. Wahlperiode
Ursprung: Einwohnerfragestunde
Bezirksverordnetenvorsteherin
TOP-Nr.:
Stückler
Einwohnerfragestunde
DS-Nr: 0317/4
Beratungsfolge:
Datum
Gremium
16.08.2012
BVV
BVV-011/4
beantwortet
Einwohnerfragen
1. Einwohnerfrage
zurückgezogen!
2. Einwohnerfrage
Jan Henner
Bürgeramt
1. Mir erscheint es nicht akzeptabel, dass eine Unterschrift auf einem digitalen
Eingabegerät gefordert wird, bei der in keiner Weise überprüfbar ist, was der
Unterzeichner bestätigt ("Blankounterschrift"!).
Welche Maßnahmen können getroffen werden, um Unterschriften wieder einen
Sinn zuzuführen?
2. Es wurde beim Abholen des Reisepasses eine Unterschrift gefordert, digital,
wobei auf dem Unterschriftspad wie auch auf dem der Bürgerin zugewandten
Bildschirm keine Anzeige des Inhaltes erfolgte, der bestätigt wird. Aussage der
Beamtin war, "Ich sage Ihnen ja, dass Sie mit der Unterschrift die Übergabe des
Dokumentes bestätigen."
3. Kann die Herausgabe des Dokumentes verweigert werden, wenn Bürgerinnen
nicht bereit sind, "Blankounterschriften" -- also solche, bei denen sie nicht prüfen
können, was sie bestätigen --, zu leisten?
4. Besitzt eine Unterschrift Gültigkeit, wenn der Unterzeichner keinen zu
bestätigenden Text vorgelegt bekommen hat?
Sehr geehrte Frau Bezirksverordnetenvorsteherin,
zur vorliegenden Bürgeranfrage für die o.g. BVV-Sitzung nehme ich wie folgt Stellung.
0317/4
Ausdruck vom: 06.09.2012
Seite: 1
Die Anfrage wurde zum Anlass genommen, die Praxis der Ausgabe von Reisepässen
im Bürgeramt zu überprüfen.
Eine Rechtsgrundlage für die Aufforderung, mit der Unterschrift den Erhalt des neuen
Reisepasses zu bestätigen, besteht nicht, während bei der Abholung eines
elektronischen Personalausweises eine Erklärung des Ausweisinhabers abzugeben und
mit Unterschrift zu bestätigen ist. Das zu unterzeichnende Dokument wird dabei auf
dem Kundenbildschirm eingeblendet und den Besucherinnern und Besuchern wird
gezeigt, was unterschrieben wird.
Derartige Verfahren bestehen für die Abholung von Reisepässen nicht. Zwar regelt
Ziffer 6.3.3.2 der Passverwaltungsvorschrift, dass die Ausgabe des Passes aktenkundig
zu machen ist, dafür reicht jedoch ein Vermerk der Dienstkraft aus. Um sicherzustellen,
dass nicht nach Ausgabe des Dokuments dessen Erhalt bestritten wird, sichern sich die
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter durch Einholung der Unterschrift ab.
Um Rechtsklarheit zu gewährleisten, sind die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von mir
gebeten worden, zukünftig die Abholung des Passes lediglich zu vermerken.
Mit freundlichen Grüßen
Klaus-Dieter Gröhler
3. Einwohnerfrage
Falk Blask
Haus der Kirche
1. Inwieweit ist das Bezirksamt über die Pläne informiert, dass ein Abriss des
Hauses der Kirche erfolgen soll?
2. Welche Bemühungen stellt das Bezirksamt an, den bauhistorisch wertvollen
Gebäudekomplex "Haus der Kirche" zu erhalten?
3. Ist dem Bezirksamt bekannt, dass der Gebäudekomplex ein Ort der Begegnung
im Bezirk darstellt, den viele AnwohnerInnen über Jahre regelmäßig für kulturelle
und sportliche Aktivitäten nutzen (Theatergruppe, Freundeskreis des Haus der
Kirche, Tischtennis, Evangelische Sportarbeit)?
4. Welche zentralen räumlichen Ausweichmöglichkeiten kann das Bezirksamt den
Bürgerinnen und Bürgern im Bezirk anbieten, für den Fall, dass das Haus der
Kirche abgerissen wird?
5. Kann das Bezirksamt Vorschläge machen, wie das leerstehende Gebäude in der
Krummestr., ein ehemaliges Studentenheim, mit einer Zwischennutzung wieder
attraktiver für Mietparteien gemacht werden kann?
Sehr geehrte Frau Vorsteherin,
sehr geehrter Herr Blask,
zur Bürgeranfrage von Herrn Falk Blask teile ich Folgendes mit:
zu 1.
0317/4
Ausdruck vom: 06.09.2012
Seite: 2
Ja. Dem Bezirksamt liegt ein Antrag auf Vorbescheid vom 20. Juli 2012 vor.
Zu 2.
Auf Basis eines BVV-Beschlusses hat das Bezirksamt das Landesdenkmalamt gebeten,
die Denkmalwürdigkeit der Bestandsgebäude zu prüfen. Eine Antwort steht noch aus
Zu 3.
Ja. Im Zuge einer Neubebauung plant das Amt für kirchliche Dienste, neben einer
Verwaltungsnutzung auch Seminarräume, einen Veranstaltungssaal, eine Cafeteria
sowie eine Bibliothek/Mediathek zu errichten.
Zu 4.
In den bezirklichen Immobilien sind temporäre Nutzungen durch Bürgerinnen und
Bürger grundsätzlich möglich, jedoch besteht teils mehr Nachfrage als Angebot,
besonders bei Sportaktivitäten. Soweit Sitzungsräume benötigt werden, steht u. a. das
Rathaus Charlottenburg zur Verfügung. Eine dauerhafte Anmietung durch externe
Nutzer ist wegen der Aufgabe des Rathauses Wilmersdorf und der damit verbundenen
Nutzungsverdichtungen nicht möglich.
Zu 5.
Unabhängig vom technischen Gebäudezustand des ehemaligen Studentenheims an
der Goethestraße ist eine Zwischennutzung nicht möglich, da der Brandschutz nicht
gewährleistet ist.
Mit freundlichen Grüßen
Marc Schulte
4. Einwohnerfrage
Ute Becker
Rückbau des Kitaspielplatzes
1. Wann wurde die Eigentümerin des Hauses Birkholz, Gervinusstraße 40, 10629
Berlin, vom Bezirksamt aufgefordert, den allgemein bemängelten
Kinder“spielplatz“ an der abgasbelasteten Lewishamstraße zurückzubauen?
2. Welche Frist wurde der Eigentümerin zu diesem Zweck gesetzt?
3. Welche Sanktionen drohen der Eigentümerin, wenn sie diese Frist überschreitet?
4. Handelt es sich bei dem freiwerdenden Bereich um den im FNP geforderten 5Meter-Abstand (Vorgärten) zur Grundstücksgrenze?
5. Gibt es Auflagen der Begrünung auf diesem Teil des Grundstückes?
Sehr geehrte Frau Becker,
Ihre Anfrage beantworte ich wie folgt:
Zu 1.:
Das von der Kita-Aufsicht der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft
eingeschaltete Gesundheitsamt und der Fachbereich Umwelt des Bezirksamts
Charlottenburg-Wilmersdorf hatten der Kita-Aufsicht am 05.03.2012 schriftlich mitgeteilt,
dass die Freifläche an der Lewishamstraße für den regelmäßigen Aufenthalt und damit
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Ausdruck vom: 06.09.2012
Seite: 3
als Spielfläche für Kinder ungeeignet ist, weil die Lärm- und Luftbelastungswerte
deutlich erhöht sind. Maßnahmen zur Reduzierung der Immissionsbelastung waren
nicht möglich. Es wurde empfohlen, den öffentlichen Spielplatz auf der anderen Seite
des Hauses in der Gervinusstraße zu nutzen. Dem ist die Kita gefolgt und benutzt
seitdem die Freifläche zur Lewishamstraße nicht mehr.
Am 20.03.2012 fand ein Gespräch der Kita-Aufsicht mit Träger- und Einrichtungsleitung
zur weiteren Vorgehensweise statt. Durch die Kita-Aufsicht wurde festgelegt, dass diese
Freifläche nicht mehr benutzt werden darf. Der Träger bekam im Rahmen einer
Einzelfallentscheidung die Erlaubnis, die Einrichtung abweichend von der
Freiflächenregelung weiterhin mit den genehmigten 28 Plätzen betreiben zu dürfen. Der
Bedarf im Bezirk ist vorhanden und die Möglichkeiten zur Nutzung von öffentlichen
Spielplätzen sind in der Nähe gegeben. Der Träger stimmte der Vorgehensweise zu,
stoppte den noch geplanten weiteren Ausbau der betreffenden Fläche und teilte der
Kita-Aufsicht am 01.04.2012 mit, dass die Fläche in Absprache mit dem Eigentümer des
Grundstücks bepflanzt werden soll. Die hinter dem Gebäude befindliche (kleine)
Freifläche sollte auf Wunsch der Eltern und der Kita-Leitung als Spielfläche für die
Krippen-Kinder fertig gestellt werden.
Zu 2.:
Die Benutzung der Freifläche wurde sofort untersagt, eine Frist für den Rückbau wurde
nicht gesetzt. Nach Auskunft des Trägers sollen die Spielgeräte für eine neue Kita, die
im September in Pankow eröffnet wird, benutzt werden. Da der Abbau sehr aufwändig
ist, sollen die Geräte im August ab- und in der neuen Kita aufgebaut werden.
Zu 3.:
Hätte die Kita die Freifläche weiter als Spielplatz für die Kinder genutzt, hätte sie mit
dem Entzug der Betriebserlaubnis rechnen müssen. Sollten die Spielgeräte Ende
August nicht abgebaut worden sein, wird der Träger zunächst gemahnt. Es besteht
allerdings noch kein Anlass anzunehmen, dass sich Träger und Eigentümer nicht an die
Vereinbarung halten werden.
Zu 4.:
Nein, die Begrünung ergibt sich aus der Bauordnung Berlin.
Zu 5.:
Bei bebauten Grundstücken sind die nicht bebauten Flächen grundsätzlich zu begrünen
oder zu bepflanzen gemäß § 8 Abs. 1 Nr. 2 der Bauordnung Berlin (BauO Bln).
Mit freundlichen Grüßen
Jantzen
5. Einwohnerfrage
Michael Roeder
Ökokiez 2020
1. BA-Internetseite zum Ökokiez
Gibt es seit dem 29.2.2012 weiterhin keine „Entwicklungen, die von allgemeinem
Interesse“ sind?
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Ausdruck vom: 06.09.2012
Seite: 4
2. Kosten(deckung)
Ist seit der Bürgeranfrage vor drei Monaten im Mai jetzt geklärt, wie die
Deckungslücke von 35% für den Klimaschutzmanager finanziert wird (bitte unter
Angabe der Finanzierungsart) und welche zusätzlichen Kosten durch die
Einschaltung eines freien Trägers dabei entstehen werden (bitte unter Angabe
der Höhe)?
3. Freier Träger als „Neuland“
Nach Auskunft des Bezirksbürgermeisters wird mit der geplanten Ansiedlung des
Klimaschutzmanagers bei einem freien Träger „Neuland“ beschritten. Warum
nimmt das Bezirksamt – völlig im Gegensatz zur Praxis aller anderen Städte und
Bezirke, wo diese Aufgabe vom Umweltamt übernommen wird - die offenbar
damit verbundenen Probleme (keine geübte Verwaltungspraxis, keine
Analogiefälle, keine Rechtsprechung) und Kosten für den Steuerzahler auf sich?
4. Vom BA favorisierter freier Träger
Ist dem Bezirksamt bekannt, dass dem vom Bezirksamt favorisierten freien
Träger vorgeworfen wird, im Interesse des Investors B.Ä.R. bei der Kündigung
von Mietern aus den Häusern Wilhelmstraße 56-59 tätig zu sein? „Wes Brot ich
ess, des Lied ich sing – so sieht auch die Beratung aus: Auch im Schreiben von
[Name der Firma] an die Mieter ist von ihren Rechten keine Rede.“
(Tageszeitung, 29.6.2012 – http://www.taz.de/Steit-um-dieWilhelmstrasse/!96349/; die in der Zeitung genannte Firma ist mit dem
Geschäftspartner des Bezirksamt identisch: siehe Bürgerinitiative Wilhelmstraße:
http://wilhelmstrasse.org/archives/2561). Wie steht das Bezirksamt zu dieser
Aussage; ist sie zutreffend; spielt sie für das BA eine Rolle beim Einsatz dieser
Firma als möglicher freier Träger?
Sehr geehrter Herr Roeder ,
Ihre Anfrage beantworte ich wie folgt:
Zu 1.:
Aus Sicht des Bezirksamtes Nein.
Zu 2. und 3.:
Das Bezirksamt hatte aufgrund der bekannten haushalts-, personal- und
stellenwirtschaftlichen Beschränkungen die Ansiedlung bei einem freien Träger
favorisiert, um nach der erwarteten Förderzusage flexibler und zügiger eine/n
Klimamanager/in für die Fortführung des Projekts zur Verfügung zu stellen und besser
auf die lokalen Bedürfnisse und Gegebenheiten eingehen zu können. Nach
Rückkoppelung mit dem für die Abwicklung des Förderprogramms zuständigen
Projektträger, scheidet die Ansiedlung bei einem Träger aus.
Das Bezirksamt prüft nunmehr die Voraussetzungen für eine befristete Einstellung des
Klimaschutzmanagements
beim
Bezirksamt.
Das
langwierige
Stellenbesetzungsprozedere ist damit nun unvermeidlich (Anforderungsprofil,
tarifrechtliche Bewertung der Stelle, Ausnahmeantrag bei der Senatsverwaltung für
Finanzen, Stellenausschreibung, Stellenbesetzungsverfahren).
Ihre Darstellung, wonach in anderen Bezirken und Kommunen „diese Aufgabe vom
Umweltamt übernommen wird“ ist im Übrigen unzutreffend. Es geht nicht um die
„Übernahme einer Aufgabe“, sondern die Einstellung einer/eines für die Umsetzung des
Klimaschutzprogramms befristet Beschäftigten (Klimaschutzmanager/in) und die
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Ausdruck vom: 06.09.2012
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organisatorische Zuordnung in der jeweiligen Gebietskörperschaft. Je nach inhaltlichem
Schwerpunkt
des
jeweiligen
Klimaschutzprogramms
und
der
jeweiligen
Organisationsstruktur gibt es neben einer Zuordnung zum Umwelt- bzw. Umwelt- und
Naturschutzamt prinzipiell sehr unterschiedliche Lösungen. Die von Ihnen mit einer
Ansiedlung bei einem freien Träger vermuteten Probleme sieht das Bezirksamt nicht.
Zu 4.:
Die in der Fragestellung enthaltene Unterstellung, das Bezirksamt hätte einen
favorisierten freien Träger gehabt, ist nicht zutreffend. Im Übrigen verweise ich auf
meine Antwort zu Frage 3.
Mit freundlichen Grüßen
Jantzen
6. Einwohneranfrage
Ute Becker
Radverkehrsplanung speziell im Bezirk
Charlottenburg-Wilmersdorf
1. Ist dem Bezirksamt bekannt, dass der Fahrradverkehr in Berlin, so auch im
Bezirk Charlottenburg-Wilmersdorf, stetig zunimmt und die Senatsverwaltung für
Stadtentwicklung und Umweltschutz dem mit einem „Masterplan pro Rad“
gerecht werden will?
2. Wie und wann und mit welchen Vorschlägen an die Senatsverwaltung – unter
welcher Federführung -, bereitet sich das Bezirksamt für unsere westliche
Innenstadt auf diese Entwicklung vor?
3. Wo im Bezirk besteht sofortiger Handlungsbedarf zur Schaffung von
Radfahrbahnen, Fahrradspuren, Radwegen (zu Lasten der Fahrbahn, nicht des
Gehweges)?
4. Ist das Bezirksamt einer Meinung mit mir, dass dringend eine sichere
Verkehrslenkung für Radfahrer entlang der Nordsüdschneise „Joachim-FriedrichStraße, Lewishamstraße, speziell neben dem Autotunnel, Brandenburgische
Straße“ geschaffen werden muss?
5. Wie kann das schwerfällige Instrument der Fahrradleichen-Entsorgung
beschleunigt werden, um Baumscheiben, Fahrrad-Stellplätze, Straßenraum
freizuräumen, und welche Anstrengungen dazu gehen vom Bezirksamt aus?
Sehr geehrte Frau Vorsteherin,
sehr geehrte Frau Becker,
zur Einwohneranfrage von Frau Ute Becker teile ich Folgendes mit:
Zu 1.
Dem Bezirksamt sind die Maßnahmen der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und
Umwelt zur Förderung und zum Ausbau der Radverkehrsinfrastruktur bekannt. Die
Radverkehrsstrategie soll zur Erhaltung und Verbesserung der Lebensqualität in der
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Ausdruck vom: 06.09.2012
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Stadt beitragen und die Anteile des Radverkehrs am Gesamtverkehr erhöhen. Das
Bezirksamt Charlottenburg-Wilmersdorf unterstützt ausdrücklich die Fahrradstrategie
der Senatsverwaltung und bemüht sich im Rahmen der eigenen Zuständigkeiten und
Möglichkeiten um die Verbesserung der Radwegeführung.
Zu 2.
Im Bezirk Charlottenburg-Wilmersdorf wurde der Fahr-Rat als bezirkliches
Beratungsgremium für die Belange des Fahrradverkehrs gegründet und zu Beginn des
Jahres
2012
wiederbelebt.
Dem
Gremium
gehören
Mitglieder
der
Bezirksverordnetenversammlung, der Fahrrad- und Fußgängerverbände sowie
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Verwaltung an. Der Fahr-Rat hat im Jahr 2012
bereits dreimal getagt, dabei wurden bisher unter anderem folgende Themen beraten:
Lückenschluss des Fahrradroutennetzes, Vorschläge zur Schaffung von Möglichkeiten
zum Radfahren entgegengesetzt von Einbahnstraßen oder von neuen Radspuren im
Bereich des Bezirkes Charlottenburg-Wilmersdorf.
Maßnahmen, die der Bezirk Charlottenburg-Wilmersdorf in eigener Zuständigkeit
umsetzen kann, werden davon unabhängig geprüft und realisiert.
Zu 3.
An vielen Stellen auch im Bezirk Charlottenburg-Wilmersdorf ist der Ausbau der
Radwegeführung wünschenswert. Der Bezirk ist bemüht im Rahmen der hier
dargestellten Möglichkeiten auf die Realisierung der Verbesserungen hinzuwirken. Auf
Grund der damit verbundenen erheblichen Kosten, ist jedoch nur eine sukzessive
Abarbeitung der Maßnahmen möglich. Dabei werden regelmäßig die Prioritäten
abgewogen.
Aktuell sind auch für den Bereich der Sömmeringstraße bis zur Lise-Meitner-Straße
Mittel für den Radwegeausbau beantragt worden. Mit dem Baubeginn noch in diesem
Jahr wird gerechnet.
Zu 4.
Für den Bereich der Joachim-Friedrich-Straße zwischen Westfälische Straße und
Kracauerplatz liegt bereits die straßenverkehrliche Anordnung für die Errichtung einer
Radwegeführung von der Verkehrslenkung Berlin vor. Die Mittel für die Umsetzung
wurden bei der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umweltschutz beantragt.
Sobald die erforderliche Entscheidung dazu vorliegt, werden die Arbeiten durch den
bezirklichen Straßenbaulastträger beauftragt. Die Maßnahme stellt einen weiteren
Schritt bei der Schaffung einer sicheren Nord-Süd-Schneise, zusätzlich zu den bereits
vorhandenen Nord-Süd-Verbindungen, dar.
Zu 5.
Das Ordnungsamt kontrolliert laufend den öffentlichen Straßenraum und registriert
dabei fahruntüchtige Fahrräder. Darunter versteht das Ordnungsamt Fahrräder, die
augenscheinlich betriebsunfähig sind und nur mit erheblichem wirtschaftlichem
Reparaturbedarf wieder in einen betriebsfähigen und fahrtüchtigen Zustand gebracht
werden können. Auch durch Bürgerinnen und Bürger mitgeteilte Standorte
fahruntüchtiger Fahrräder werden aufgenommen und überprüft. Sofern eine
wirtschaftlich vertretbare Anzahl fahruntüchtiger Fahrräder erfasst wurde, entfernt das
Ordnungsamt in Zusammenarbeit mit der für die anschließende Entsorgung
zuständigen Berliner Stadtreinigung diese Fahrräder vom öffentlichen Straßenland.
Mit freundlichen Grüßen
0317/4
Ausdruck vom: 06.09.2012
Seite: 7
Marc Schulte
7. Einwohneranfrage
Ute Becker
Rückbau des Fußgängertunnels unter der
Lewishamstraße
1. Nachdem der Fußgängertunnel vor der nördlichen Einfahrt der Lewishamstraße
zum Autotunnel in der Höhe der geteilten Sybelstraße seit mehr als 1 Jahr
geschlossen ist und bleiben wird, sondern auch rückgebaut werden soll, stellt
sich die Frage, wann der Rückbau endlich vonstatten gehen soll?
2. Welche Behörde ist federführend für den Rückbau?
3. Welche Maßnahmen genau im Rahmen dieses Rückbaus - außer dem
Zuschütten des Tunnels – sind geplant?
4. Werden die oberirdischen, unansehnlichen Tunnelbauten auch entfernt?
5. Wie wird dieser wieder gewonnene Straßenraum gestaltet werden
(Straßenbäume, Fahrradstellplätze, Dogstation (beantragt im Oktober 2011)
etc.), um den beiden Enden der Sybelstraße wieder einen Deut an Attraktivität
zurückzugeben?
Sehr geehrte Frau Vorsteherin,
sehr geehrte Frau Becker,
zur Bürgeranfrage von Frau Ute Becker teile ich Folgendes mit:
1. Nachdem der Fußgängertunnel vor der nördlichen Einfahrt der Lewishamstraße zum
Autotunnel in der Höhe der geteilten Sybelstraße seit mehr als 1 Jahr geschlossen ist
und bleiben wird, sondern auch rückgebaut werden soll, stellt sich die Frage, wann
der Rückbau endlich vonstatten gehen soll?
Nach Auskunft der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt soll der
Rückbau des Fußgängertunnels ungefähr ab der Jahresmitte 2013 erfolgen.
2. Welche Behörde ist federführend für den Rückbau?
Die Arbeiten werden durch die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt
durchgeführt.
3. Welche Maßnahmen genau im Rahmen dieses Rückbaus - außer dem Zuschütten
des Tunnels – sind geplant?
Das gesamte Tunnelbauwerk wird entfernt.
4. Werden die oberirdischen, unansehnlichen Tunnelbauten auch entfernt?
Die Ein- und Ausgangsbauwerke werden in diesem Zuge auch abgebrochen.
0317/4
Ausdruck vom: 06.09.2012
Seite: 8
5. Wie wird dieser wieder gewonnene Straßenraum gestaltet werden (Straßenbäume,
Fahrradstellplätze, Dogstation (beantragt im Oktober 2011) etc.), um den beiden
Enden der Sybelstraße wieder einen Deut an Attraktivität zurückzugeben?
Nach Abschluss dieser umfangreichen Baumaßnahme kann dann eine Gestaltung
vorgenommen werden, die mit der Senatsverwaltung noch rechtzeitig abgestimmt wird.
Mit freundlichen Grüßen
Marc Schulte
8. Einwohnerfrage
Joachim Neu
Neue Geschäftsordnung des BA bereits veraltet? –
Fragen zu einer erneuten Novellierung im
Demokratisierungsprozess der parlamentarischen
Institutionen
1. Aus welchen Gründen wird der Ältestenrat weiterhin nicht öffentlich tagen,
obwohl in begründeten Fällen - wie bei der BVV und den Ausschüssen - die
Öffentlichkeit ausgeschlossen werden kann? (im Gegensatz zu Lichtenberg)
2. Kann es sein, dass bei dem hohen Quorum von 1000 Unterstützerunterschriften
(anstatt realistischerweise von 200) noch nie ein Einwohnerantrag aus der
Bevölkerung gestellt werden konnte?
3. Warum werden Bürgerdeputierte mit Stimmrecht von den Parteien entsandt und
nicht aus den Reihen der Zivilgesellschaft (Bsp. Kiezbeirat) gewählt, während
das Stimmrecht den fraktionslosen Verordneten vorenthalten bleibt?
4. Könnte es nicht grundsätzlich ein begrenztes und regelbares Rederecht in der
BVV und ihren Ausschüssen für die Bürgerschaft geben?
5. Sollte es nicht die Möglichkeit geben an die Ausschüsse Bürgerfragen zu stellen,
die von den Verordneten und Deputierten der verschiedenen Parteien
beantwortet werden?
Neue Geschäftsordnung des BA (Schreibfehler: gemeint ist BVV) bereits veraltet?
- Fragen zu einer erneuten Novellierung im Demokratisierungsprozess der
parlamentarischen Institutionen
Ich frage die BVV-Vorsteherin:
1. Aus welchen Gründen wird der Ältestenrat weiterhin nicht öffentlich tagen, obwohl in
begründeten Fällen - wie bei der BVV und den Ausschüssen - die Öffentlichkeit
ausgeschlossen werden kann (im Gegensatz zu Lichtenberg)?
Im Ausschuss für Geschäftsordnung waren die politischen Kräfte in der BVV zu Recht
der Auffassung, es müsse ein Gremium erhalten bleiben, dessen Erörterungen,
insbesondere über
0317/4
Ausdruck vom: 06.09.2012
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Konflikte zwischen den Fraktionen,
persönliches Verhalten einzelner Mitglieder der BVV sowie
meine Amtsführung
lösungsorientierter geführt werden können, wenn sie in nichtöffentlicher Sitzung
stattfinden. Ergebnisse werden jedoch nach § 12 Abs. 3 Satz 1 GO-BVV in einem
Kurzprotokoll zur jeweiligen Sitzung des Ältestenrats im Internet veröffentlicht.
2. Kann es sein, dass bei dem hohen Quorum von 1000 Unterstützerunterschriften
(anstatt realistischerweise von 200) noch nie ein Einwohnerantrag aus der Bevölkerung
gestellt werden konnte?
Es trifft zu, dass in unserem Bezirk bisher kein Einwohnerantrag gestellt wurde. Aktuell
verweise ich jedoch auf eine entsprechende Angelegenheit in der BVV SteglitzZehlendorf zum Umbau der Fortbildungseinrichtung im Schloss Glienicke. Auch im
Bezirk Treptow-Köpenick wurde bereits ein Einwohnerantrag gestellt und von der BVV
einstimmig beschlossen. In der Debatte um die Überarbeitung der
bezirksverwaltungsrechtlichen Regelungen zur direkten Demokratie zwischen Ende
2009 und der Entscheidung des Gesetzgebers zum Zehnten Gesetz zur Änderung des
Bezirksverwaltungsgesetzes vom 24. Februar 2011 hatten sich alle Vorsteher/innen
(parteiübergreifend) gegenüber den Fraktionen im Abgeordnetenhaus von Berlin
erfolglos für ein Qurorum von 200 Unterstützungsunterschriften eingesetzt.
3. Warum werden Bürgerdeputierte mit Stimmrecht von den Parteien entsandt und nicht
aus den Reihen der Zivilgesellschaft (Bsp. Kiezbeirat) gewählt, während das
Stimmrecht den fraktionslosen Verordneten vorenthalten bleibt?
Bürgerdeputierte werden auf Vorschlag der Fraktionen, nicht der Parteien, nach den
Mehrheits- und Stärkeverhältnissen von der BVV in Ausschüsse hinzugewählt;
Ausnahmen bilden der Jugendhilfeausschuss und - in gewisser Hinsicht - der
Integrationsausschuss. Dieses Verfahren gründet auf einer Entscheidung des
Gesetzgebers, nach der Auflösung der Deputationen als drittes Bezirksorgan eine
stimmberechtigte Beteiligung aus der Einwohnerschaft in Ausschüssen der BVV zu
erhalten. Ich verweise auf das Dritte Gesetz zur Änderung des
Bezirksverwaltungsgesetzes vom 24. Juni 1971. Ein Verfahren, Wahlvorschläge für
Bürgerdeputierte nicht über die Fraktionen, sondern auf anderem Weg festzulegen, ist
prinzipiell möglich, müsste jedoch über den gleichen Grad der demokratischen
Legitimation verfügen. Für intelligente Vorschläge sind die zwölf Vorsteher/innen der
Berliner Bezirksverordnetenversammlungen offen.
Die eingeschränkten Rechte der fraktionslosen Mitglieder der BVV nach § 9 Abs. 6
BezVG resultieren dagegen aus dem Grundsatz, dass sich in Ausschüssen die
Mehrheits- und Stärkeverhältnisse der BVV widerzuspiegeln haben. Dies kann allein
durch die von Ihnen kritisierte Regelung gewährleistet werden, weil fraktionslose
Bezirksverordneten keinen Sitz in einem Ausschuss begründen dürfen. Immerhin
entspricht die Sitzverteilung in der BVV dem jeweiligen Wahlergebnis! Es bleibt den
Fraktionen jedoch unbenommen, in bestimmte Ausschüsse Personen aus Vereinen,
Trägern usw. als Bürgerdeputierte vorzuschlagen.
0317/4
Ausdruck vom: 06.09.2012
Seite: 10
4. Könnte es nicht grundsätzlich ein begrenztes und regelbares Rederecht in der BVV
und ihren Ausschüssen für die Bürgerschaft geben?
Ja. Eine entsprechende Öffnungsklausel bietet § 8 Abs. 1 Satz 2 BezVG:
„Die Geschäftsordnung bestimmt, unter welchen Voraussetzungen anderen Personen
in der öffentlichen Sitzung das Wort erteilt werden kann.“
Die BVV Charlottenburg-Wilmersdorf hat davon hinsichtlich des Kinder- und
Jugendparlaments Gebrauch gemacht.
5. Sollte es nicht die Möglichkeit geben, an die Ausschüsse Bürgerfragen zu stellen, die
von den Verordneten und Deputierten der verschiedenen Parteien beantwortet werden?
Nach § 47 Abs. 7 der GO-BVV können die Ausschüsse die Einrichtung von
Einwohnerfragestunden für ihren Zuständigkeitsbereich beschließen. Zur Realisierung
rate ich, sich in entsprechende Gespräche mit den politischen Kräften zu begeben.
Dabei ist jedoch zu berücksichtigen, dass die Einbeziehung von Fragestellungen aus
der Einwohnerschaft in den Ausschüssen bereits heute nicht an formalen Hürden
scheitert.
Judith Stückler
9. Einwohnerfrage
begl.
Ottenberg
Ursula Keller
Ehemaliger Kinostandort „Die Kurbel“
1. Am 19.01. hat BzStR Schulte auf die Große Anfrage der Grünen hinsichtlich der
verkehrlichen Auswirkungen des geplanten Supermarkts mitgeteilt, dass „mit der
Eröffnung eines Supermarktes keine innerstädtisch untуpisсhe Verkehrssituation
geschaffen wird. Die Aussagen des Investors zu Lieferzeit gehen von einer
Аnlieferzeit von 7/8 bis 13 Uhr und von bis zu 8 LKW-/Sprinter-Lieferungen pro
Woche aus.“ Hat sich die Bewertung des Bezirksamts hinsichtlich der
verkehrlichen Auswirkungen des geplanten Supermarkts aufgrund der im April
veränderten Angaben zum Lieferverkehr verändert?
2. Das Bezirksamt hat eine eigene Verkehrsprüfung wegen mangelnder
Finanzmittel abgelehnt und darauf hingewiesen, man müsse sich auf die
Angaben des Investors stützen. Der Bürgerverein hat durch dokumentierte
Recherchen gezeigt, dass der Verkehr in dem kleinen Einbahnstraßengebiet vor
9:00 der BSR und den anderen Entsorgungsunternehmen gehört und nach 9:00
dem Lieferverkehr der kleinen Gastronomie-Betriebe. Werden diese und andere
Recherchen geprüft und zur Kenntnis genommen?
3. In der öffentlichen Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft, Verkehr und Ordnung
am 12.01.2012 hat Herr BzStR Schulte mitgeteilt, die zu erwartende
Verkehrsbelastung durch Kundschaft und Lieferanten des im ehemaligen
Kinoentstehenden Lebensmittelhandels wird diskutiert, Maßnahmen zur
Entlastung des Bereiches würden bereits geprüft. Hat diese Prüfung
stattgefunden? Zu welchem Ergebnis ist diese Prüfung gelangt?
Sehr geehrte Frau Vorsteherin,
0317/4
Ausdruck vom: 06.09.2012
Seite: 11
sehr geehrte Frau Keller,
zur Bürgeranfrage von Frau Ursula Keller teile ich Folgendes mit:
Zu 1.
Nein, die Bewertung des Bezirksamtes hat sich nicht geändert. Der
Straßenverkehrsbehörde liegt derzeit kein Antrag auf Einrichtung einer Ladezone vor.
Es ist aber davon auszugehen, dass ein entsprechender Antrag gestellt wird. Die Länge
der Ladezone wird mit 15 Meter angenommen.
Zu 2.
Ja, selbstverständlich werden diese Recherchen zur Kenntnis genommen und dann
bewertet.
Zu 3.
Diese Prüfungen haben noch nicht stattgefunden, da eine entsprechende
Beschlussempfehlung heute erst auf der Tagesordnung der BVV steht. Bei der
Beratung des Antrages im Ausschuss für Wirtschaft, Ordnung und Verkehr in der
Sitzung am 9. August, bei der Sie ja anwesend waren, wurden erste Überlegungen
andiskutiert.
Mit freundlichen Grüßen
Marc Schulte
10. Einwohnerfrage
Beate Jensen
Ehemaliger Kinostandort „Die Kurbel“
1. Bei der Nutzung eines ehemaligen Kinos durch einen Supermarkt liegt eine
substantielle Umnutzung vor. Warum hat das Bezirksamt dem Investor und/oder
Betreiber keine verkehrliche Prüfung zur Auflage gemacht, wenn eine derartige
Umnutzung geplant ist? Das ist doch durchaus üblich.
2. Die Firma Alnatura, Betreiber des geplanten Supermarkts am Meyerinckplatz,
hat im April neue Angaben zum Anlieferbetrieb gemacht, 34 LKW-/SprinterLieferungen pro Woche, Standzeit /Tag bis zu 3:50 h, und eine Lieferzone, 15 m,
in der Giesebrechtstr. beantragt. Im Januar war von 8 Belieferungen/Tag die
Rede. Laut Bezirksamt vom 24.4. müsste ein neues Verwaltungsverfahren beim
hiesigen Stadtentwicklungsamt angestrengt werden, wenn die
Betriebsbeschreibung des jetzigen Verfahrens nach § 63 BauO nicht mehr greift.
(Einlassung des BA vom 24.04.2012 aus Entgegnung auf Beschwerdeschrift
beim OVG) Warum ist das bis zum heutigen Tag nicht erfolgt?
3. Ein ca. 600qm großer Supermarkt ist am Meyerinckplatz nicht nötig, weil die
Nahversorgung durch die in wenigen Gehminuten erreichbare Wilmerdorfer
Straße ausgezeichnet ist. Der geplante Supermarkt ist überdimensioniert. Die
dadurch entstehende verkehrliche Situation ist als zusätzliche Belastung für das
kleine Wohnquartier zu sehen. Was ist nach Ansicht des Bezirksamts unter einer
"innerstädtisch typischen“ bzw. „untуpisсhen Verkehrssituation" zu verstehen?
Inwiefern berücksichtigt diese Aussage den Unterschied zwischen einem
Wohnquartier mit engen Straßen (Meyerinckplatz) und Geschäftsstraßen wie
Wilmersdorfer Str.?
0317/4
Ausdruck vom: 06.09.2012
Seite: 12
Sehr geehrte Frau Vorsteherin,
sehr geehrte Frau Jensen,
zur Bürgeranfrage von Frau Beate Jensen teile ich Folgendes mit:
Zu 1.
Die
Umnutzung
des
Kinos
in
einen
Supermarkt
ist
hier
im
Genehmigungsfreistellungsverfahren nach § 63 BauOBln angezeigt worden. Eine
Baufreigabe konnte erteilt werden, nachdem die Stadtplanung dem Vorhaben aus
planungsrechtlicher Sicht zugestimmt hat. Ein Baugenehmigungsverfahren kam hier
nicht in Frage, da die Grundfläche des geplanten Supermarkes kleiner als 800 m² ist
und damit gemäß
§ 2 Abs. 4 Nr. 4 BauOBln keinen Sonderbau darstellt.
Die für die verkehrsrechtliche Prüfung zuständige Straßenverkehrsbehörde muss vom
Antragsteller selbst direkt befragt werden.
Zu 2.
Der Antragsteller muss diese Veränderung des Anlieferbetriebes bei der
Straßenverkehrsbehörde beantragen. Ein neues Verfahren nach § 63 BauOBln ist nicht
notwendig.
Zu 3.
Planungsrechtlich ist die Zulässigkeit von Bauvorhaben zu beurteilen, über die
„Notwendigkeit“ und wirtschaftliche Tragfähigkeit hat der jeweilige Investor zu befinden.
„Innenstadttypisch“ in der gemischt genutzten Blockbebauung ist die Situation, dass die
Anlieferung von Läden aus dem Straßenraum erfolgt.
Mit freundlichen Grüßen
Marc Schulte
0317/4
Ausdruck vom: 06.09.2012
Seite: 13