Daten
Kommune
Berlin Charlottenburg-Wilmersdorf
Dateiname
Drucksache.pdf
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164 kB
Erstellt
09.10.15, 19:04
Aktualisiert
27.01.18, 12:16
Stichworte
Inhalt der Datei
Drucksachen
der Bezirksverordnetenversammlung
Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin
4. Wahlperiode
Ursprung: Einwohnerfragestunde
Bezirksverordnetenvorsteherin
TOP-Nr.:
Judith Stückler
Einwohnerfragestunde
DS-Nr: 0358/4
Beratungsfolge:
Datum
Gremium
25.10.2012
BVV
BVV-013/4
beantwortet
Einwohnerfragen
1. Einwohnerfrage
Petra Lindner
Parkplätze Olivaer Platz und Württembergische Straße
1. Angesichts der bereits bestehenden Parkplatznot im o.g. Umfeld bitte ich um
Aufklärung warum das Problem gegen den Anwohnerwillen durch den
kompletten Wegfall der bestehenden Parkplätze auf dem Olivaer Platz noch
deutlich verschärft werden soll?
2. Wieso werden an der Württembergischen Straße ca. 220 neue Wohnungen
errichtet - nach Wegnahme der Kleingärten - ohne dass ausreichend Parkraum
zur Verfügung steht, bzw. geschaffen wird, und zusätzlich der bestehende noch
reduziert wird.!!!!
3. Warum werden die zusätzlichen Wohnungen im Haus Cumberland (ca 200) als
künftige zusätzliche Parkraumnutzer von der Verwaltung ebenfalls ignoriert?
4. Warum schafft sich die Bezirksverwaltung ausreichende Parkplätze für ihre
Mitarbeiter auf Kosten der Steuerzahler und verweigert gleichzeitig den
ansässigen Bürgern wenigstens den angebotenen Ausbau einer Tiefgarage am
Olivaer Platz?
5. Warum gibt die Bezirksversammlung vor im Interesse der Bürger zu handeln,
wenn sie in Wahrheit das Gegenteil tut und den Willen und die tatsächlichen
Gegebenheiten des Alltags ihrer Bürger ignoriert?
Sehr geehrte Frau Vorsteherin,
0358/4
Ausdruck vom: 17.01.2013
Seite: 1
sehr geehrte Frau Lindner,
zur Einwohneranfrage von Frau Petra Lindner teile ich schriftlich Folgendes mit:
1. Angesichts der bereits bestehenden Parkplatznot im o.g. Umfeld bitte ich um
Aufklärung warum das Problem gegen den Anwohnerwillen durch den kompletten
Wegfall der bestehenden Parkplätze auf dem Olivaer Platz noch deutlich verschärft
werden soll?
Der Olivaer Platz soll in den nächsten Jahren aus Mitteln des
Städtebauförderprogramms "Aktive Zentren" um- bzw. neugestaltet werden, da er
bezüglich seiner Nutzungsstruktur und Gestaltung den Ansprüchen, die sein Umfeld an
ihn stellt, heute nicht mehr gerecht wird. Das Ergebnis des landschaftsplanerischen
Realisierungswettbewerbes soll Grundlage für die Neugestaltung sein.
Da die Aufenthaltsqualität am Olivaer Platz ohne Parkplatz deutlich höher ist, empfahl
das Preisgericht grundsätzlich auf einen Parkplatz zu verzichten.
Auf den durchgeführten Bürgerveranstaltungen wurde das Thema Stellplätze kontrovers
diskutiert. Eine eindeutige Tendenz zugunsten der Stellplatz-Befürworter oder
zugunsten der Stellplatz-Gegner war dabei nicht festzustellen.
Die BVV hat angesichts der geführten Diskussion am 14. Juni 2012 eine Entscheidung
zugunsten einer Neugestaltung ohne Tiefgarage und ohne Stellplätze getroffen.
2. Wieso werden an der Württembergischen Straße ca. 220 neue Wohnungen errichtet
- nach Wegnahme der Kleingärten - ohne dass ausreichend Parkraum zur Verfügung
steht, bzw. geschaffen wird, und zusätzlich der bestehende noch reduziert wird.!!!!
Der genannte Wohngebäudeneubau verfügt über mehr als einen Pkw-Stellplatz pro
Wohneinheit.
Im
Bereich
der
notwendigen
Feuerwehrzufahrten
zum
Wohngebäudeneubau werden zwar Stellplätze im öffentlichen Straßenraum entfallen
müssen, in der Summe jedoch wird durch den Wohngebäudeneubau die
Stellplatzanzahl in diesem Bereich der Württembergischen Straße erhöht.
3. Warum werden die zusätzlichen Wohnungen im Haus Cumberland (ca 200) als
künftige zusätzliche Parkraumnutzer von der Verwaltung ebenfalls ignoriert?
Auf dem Grundstück des Hauses Cumberland werden erstmalig 102 Pkw-Stellplätze
nachgewiesen. Mehr Stellplätze wurden vom Investor nicht für das Bauvorhaben
vorgesehen.
4. Warum schafft sich die Bezirksverwaltung ausreichende Parkplätze für ihre
Mitarbeiter auf Kosten der Steuerzahler und verweigert gleichzeitig den ansässigen
Bürgern wenigstens den angebotenen Ausbau einer Tiefgarage am Olivaer Platz?
Die Bezirksverwaltung schafft sich keine Parkplätze, sondern nutzt geeignete Flächen
ihrer Liegenschaften in oder an ihren Gebäuden als Parkplatzflächen für ihre
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.
Auf ca. 2.200 Verwaltungsmitarbeiterinnen und -mitarbeiter entfallen lediglich 340
Stellplätze, die gegen Abgabe eines ortsüblichen monatlichen Mietzinses vermietet
werden. Der Bezirk generiert also Einnahmen und nicht Ausgaben auf Kosten des
Steuerzahlers.
0358/4
Ausdruck vom: 17.01.2013
Seite: 2
Die Befürworter einer Tiefgarage hatten im Partizipationsverfahren die Möglichkeit, ein
schlüssiges Konzept für den Bau, der Finanzierung und den Betrieb einer Tiefgarage
unter dem Olivaer Platz ohne kommunale Kofinanzierung vorzustellen und zu erläutern.
Ein konkretes Konzept liegt bis heute nicht vor.
5. Warum gibt die Bezirksversammlung vor im Interesse der Bürger zu handeln, wenn
sie in Wahrheit das Gegenteil tut und den Willen und die tatsächlichen
Gegebenheiten des Alltags ihrer Bürger ignoriert?
So unterschiedlich die Wünsche und Interessen der Bürgerinnen und Bürger sind, so
unterschiedlich bis kontrovers sind auch die Bewertungen und Ziele der Mitglieder der
BVV.
Mehrheitsbeschlüsse der BVV können Bürgerinnen und Bürger missfallen, sie sind
dennoch das Ergebnis eines demokratischen Willenbildungsprozesses und nicht die
Ignoranz der Politik gegenüber dem Bürgerwillen.
Mit freundlichen Grüßen
Marc Schulte
2. Einwohnerfrage
Gabriele Bache
Parkraumproblem in der bewirtschafteten Zone im Umfeld
des Kürfürstendamms
1. Warum wird gegen die Bedürfnisanlage der Bürger, die ihre Anliegen, dem
Demokratieprinzip folgend, berücksichtigt wissen wollen, der Parkraum im
Umfeld des Kürfürstendamms immer mehr reduziert?
2. Warum verhindert die BVV am oder unter dem Olivaer Platz Parkplätze für
Autofahrer, wo schon jetzt im Umfeld fehlende Parkplätze auch ein
Gefährdungsproblem für Fußgänger beim Überqueren der Fahrbahn besonders
durch in zweiter Spur haltende Fahrzeuge besteht, entgegen dem durch
verschiedene Baumaßnahmen im Nahbereich unbestreitbaren steigenden
Bedarf?
Sehr geehrte Frau Vorsteherin,
sehr geehrte Frau Bache,
zur Einwohneranfrage von Frau Gabriele Bache teile ich schriftlich Folgendes mit:
1. Warum wird gegen die Bedürfnisanlage der Bürger, die ihre Anliegen, dem
Demokratieprinzip folgend, berücksichtigt wissen wollen, der Parkraum im Umfeld
des Kürfürstendamms immer mehr reduziert?
Durch Beschluss der BVV vom 14. Juni 2012 wird der Bedürfnislage derjenigen
Bürgerinnen und Bürger entsprochen, deren Anliegen es ist, eine Verbesserung der
Aufenthaltsqualität von Grün- und Freiflächen im Umfeld des Kurfürstendamms für
Anlieger und Besucher zu erwirken.
Da die BVV ein durch Wahlen bestimmtes Gremium ist, wird dem Demokratieprinzip
daher natürlich Rechnung getragen.
0358/4
Ausdruck vom: 17.01.2013
Seite: 3
2. Warum verhindert die BVV am oder unter dem Olivaer Platz Parkplätze für
Autofahrer, wo schon jetzt im Umfeld fehlende Parkplätze auch ein
Gefährdungsproblem für Fußgänger beim Überqueren der Fahrbahn besonders
durch in zweiter Spur haltende Fahrzeuge besteht, entgegen dem durch
verschiedene Baumaßnahmen im Nahbereich unbestreitbaren steigenden Bedarf?
Die in der BVV für die Wettbewerbsentwurfsvariante ohne Pkw-Stellplätze mehrheitlich
getroffene Entscheidung ist das Resultat eines engagiert geführten Diskurses. Die BVV
verhindert nicht Parkplätze für Autofahrer, sondern wägt unterschiedliche Interessen ab
und hat eine politische Entscheidung getroffen.
Die Befürworter einer Tiefgarage hatten im Verlauf eines Partizipationsverfahrens zur
Umgestaltung des Olivaer Platzes die Möglichkeit, ein schlüssiges Konzept für den Bau,
die Finanzierung und den Betrieb einer Tiefgarage unter dem Olivaer Platz ohne
kommunale Kofinanzierung vorzustellen und zu erläutern. Dieses Konzept liegt bis
heute nicht vor.
Mit freundlichen Grüßen
Marc Schulte
3. Einwohnerfrage
Peter Dorn
Ehrenamtliche Mitarbeit in den Jugendverkehrsschulen
Die mündliche Beantwortung erfolgte durch Herrn BzStR Engelmann.
4. Einwohnerfrage
Ute Becker
Verkehrsführung für die Straßen um den Neubau eines
332-Betten Hotels in der Gervinusstr. 43
Ich frage das Bezirksamt:
1. Gehe ich recht in der Annahme, dass die Genehmigung des 332-BettenFrühstückshotels in der Lewisham-/Ecke Gervinusstraße 43 Änderungen in der
Verkehrslenkung in der Umgebung dieses Hotels erfordern dürfte, ...
-
wegen der Touristenbusse,
wegen der Einrichtung von Taxiständen zur Vorfahrt vor den Haupteingang,
wegen der eventuellen Verlegung der Bus-Haltestellen 109 (Tegel) und N7
(Spandau),
wegen eines vermehrten Pkw-Aufkommen durch Hotelgäste und -besucher,
wegen der Einrichtung einer Parkzone,
wegen des Suchverkehr durch Autofahrer, Besucher ohne Parkvignette,
wegen der Einrichtung von Fahrradspuren auf der Fahrbahn
wegen der Einrichtung sicherer Fußgängerüberquerungen in der Gervinusstraße
zu
dem öffentlich zugänglichen Grünbereich auf dem Grundstück Gervinusstraße 43, und
dementsprechend eine diese Bedürfnisse berücksichtigende, mit den Anwohnern
diskutierte Verkehrsplanung im Bezirk bereitliegt?
0358/4
Ausdruck vom: 17.01.2013
Seite: 4
2. Oder hat das Bezirksamt vergessen, dass auf dem großen Grundstück Wilmersdorfer
Straße 67/Ecke Gervinusstraße 1 bis 3 ebenfalls ein Zwei-Sterne-Hotel (um)gebaut
werden soll und damit die Befürchtungen der Anwohner vernachlässigt, aus ihrer
Wohnstraße Gervinusstraße quasi ein „Kerngebiet“ entstehen zu sehen, so
durch den Lärm der Hotelgäste (Touristen in großen und kleinen Gruppen und zu jeder
Tages- und Nachtzeit),
-
durch Pkw-Lärm,
durch laufende Motoren von Bussen,
durch Taxis und deren Standbetrieb,
durch Pkws und Motorräder,
durch aufgedrehte, potente Kfz-Audioanlagen,
durch Abgase,
durch Verkehrsbehinderungen,
durch fehlende Parkplätze für Anwohner und deren Suchverkehr,
zumal in Verbindung mit dem Verkehrslärm der Lewishamstraße, mit dem Lärm
des Schienenverkehrs, mit dem Lärm des Autotunnels,
durch die keineswegs abreißende Drogenproblematik?
3. Vor 40 Jahren wurde die Pkw-Nord-Süd-Achse Lewishamstraße auf Kosten intakter
Ku’damm-Seitenstraßen und –Wohnhäuser für diese Schneise gebaut, was
„Amputationen“ der Gervinusstraße, der Waitzstraße, der Sybelstraße nach sich zog
sowie das „Biegen und Beugen“ dieser Straßenstümpfe und des „Zusammennähens
einander fremder Extremitäten“,
-
wie Beugungen und Verbindung von Waitzstraße mit östlicher Sybelstraße,
wie Beugungen und Verbindung von Mommsenstraße mit Gervinusstraße,
wie die Doppelkrümmung der westlichen Gervinusstraße für Linksabbieger in die
Lewishamstraße,
wie Beugungen und Verbindung von Wilmersdorfer Straße mit Lewishamstraße
...
Vor diesem städtebaulichen Trauerspiel lautet meine Frage: Darf das beschriebene
Quartier und seine Engpässe mit zusätzlichem motorisierten Verkehr durch mindestens
drei Hotelneubauten (Gervinusstraße, Adenauerplatz) belastet werden?
4. Trifft es zu, dass nach dem Rückbau auch der oberirdischen Teile des
Fußgängertunnels keine weitere, ampelgesicherte Fußgängerüberquerung zwischen
Mommsenstraße und Autotunneleinfahrt installiert wird?
5. Wer zeichnet für die erneut anstehende Verkehrsplanung in diesem Kiez, inklusive
Veränderungen am Adenauerplatz, verantwortlich?
Ich bitte um schriftliche, aber auch zeitnahe Beantwortung.
Sehr geehrte Frau Vorsteherin,
sehr geehrte Frau Becker,
zur Einwohneranfrage von Frau Ute Becker teile ich schriftlich Folgendes mit:
1. Gehe ich recht in der Annahme, dass die Genehmigung des 332-Betten-Frühstückshotels in der Lewisham-/Ecke Gervinusstraße 43 Änderungen in der
Verkehrslenkung in der Umgebung dieses Hotels erfordern dürfte, ...
0358/4
Ausdruck vom: 17.01.2013
Seite: 5
-
wegen der Touristenbusse,
wegen der Einrichtung von Taxiständen zur Vorfahrt vor den Haupteingang,
wegen der eventuellen Verlegung der Bus-Haltestellen 109 (Tegel) und N7
(Spandau),
wegen eines vermehrten Pkw-Aufkommen durch Hotelgäste und -besucher,
wegen der Einrichtung einer Parkzone,
wegen des Suchverkehr durch Autofahrer, Besucher ohne Parkvignette,
wegen der Einrichtung von Fahrradspuren auf der Fahrbahn
wegen der Einrichtung sicherer Fußgängerüberquerungen in der Gervinusstraße
zu
dem öffentlich zugänglichen Grünbereich auf dem Grundstück Gervinusstraße 43,
und dementsprechend eine diese Bedürfnisse berücksichtigende, mit den
Anwohnern diskutierte Verkehrsplanung im Bezirk bereitliegt?
Nein, da die genehmigte Nutzungsart planungsrechtlich auch ohne gesonderte
Maßnahmen der Verkehrslenkung im festgesetzten Mischgebiet zulässig ist.
2. Oder hat das Bezirksamt vergessen, dass auf dem großen Grundstück
Wilmersdorfer Straße 67/Ecke Gervinusstraße 1 bis 3 ebenfalls ein Zwei-SterneHotel (um)gebaut werden soll und damit die Befürchtungen der Anwohner
vernachlässigt, aus ihrer Wohnstraße Gervinusstraße quasi ein „Kerngebiet“
entstehen zu sehen, so
durch den Lärm der Hotelgäste (Touristen in großen und kleinen Gruppen
und zu jeder Tages- und Nachtzeit),
- durch Pkw-Lärm,
- durch laufende Motoren von Bussen,
- durch Taxis und deren Standbetrieb,
- durch Pkws und Motorräder,
- durch aufgedrehte, potente Kfz-Audioanlagen,
- durch Abgase,
- durch Verkehrsbehinderungen,
- durch fehlende Parkplätze für Anwohner und deren Suchverkehr,
- zumal in Verbindung mit dem Verkehrslärm der Lewishamstraße, mit dem Lärm
des Schienenverkehrs, mit dem Lärm des Autotunnels,
- durch die keineswegs abreißende Drogenproblematik?
Nein.
3. Vor 40 Jahren wurde die Pkw-Nord-Süd-Achse Lewishamstraße auf Kosten intakter
Ku’damm-Seitenstraßen und –Wohnhäuser für diese Schneise gebaut, was
„Amputationen“ der Gervinusstraße, der Waitzstraße, der Sybelstraße nach sich zog
sowie das „Biegen und Beugen“ dieser Straßenstümpfe und des „Zusammennähens
einander fremder Extremitäten“,
-
0358/4
wie Beugungen und Verbindung von Waitzstraße mit östlicher Sybelstraße,
wie Beugungen und Verbindung von Mommsenstraße mit Gervinusstraße,
wie die Doppelkrümmung der westlichen Gervinusstraße für Linksabbieger in
die Lewishamstraße,
wie Beugungen und Verbindung von Wilmersdorfer Straße mit Lewishamstraße
Ausdruck vom: 17.01.2013
Seite: 6
Vor diesem städtebaulichen Trauerspiel lautet meine Frage: Darf das beschriebene
Quartier und seine Engpässe mit zusätzlichem motorisierten Verkehr durch
mindestens drei Hotelneubauten (Gervinusstraße, Adenauerplatz) belastet werden?
Ja, da die Lewishamstraße eine übergeordnete Straßenverbindung darstellt.
4. Trifft es zu, dass nach dem Rückbau auch der oberirdischen Teile des
Fußgängertunnels keine weitere, ampelgesicherte Fußgängerüberquerung zwischen
Mommsenstraße und Autotunneleinfahrt installiert wird?
Ja.
5. Wer zeichnet für die erneut anstehende Verkehrsplanung in diesem Kiez, inklusive
Veränderungen am Adenauerplatz, verantwortlich?
Nach meinem Kenntnisstand steht zum jetzigen Zeitpunkt für den genannten Bereich
keine neue Verkehrsplanung an.
Mit freundlichen Grüßen
Marc Schulte
5. Einwohnerfrage
Ute Becker
Situation der Bäume und Straßenbäume südlich des
S-Bahnbahnhofes Charlottenburg
Ich frage das Bezirksamt:
1. In den letzten Jahren sind diverse Baumaßnahmen und Grünanlagen rund um den SBahnhof Charlottenburg fertiggestellt worden, so der Park auf dem Stuttgarter Platz
nördlich der S-Bahntrasse, so der Neubau „Haus Birkholz“ südlich der S-Bahntrasse
und der Eloesserpark sowie der Sportplatz zwischen beiden – alle in der
Gervinusstraße vor dem Bahnhof ...
Ist es dem Bezirksamt möglich, um das Informationsbedürfnis vieler Anwohner des in
Rede stehenden Gebietes zu befriedigen, die durch diese Maßnahmen verlustig
gegangenen Bäume zu beziffern und – hier nur für die Südseite der S-Bahntrasse – die
Standorte der getätigten Ersatz- und Ausgleichspflanzungen aufzulisten (wie zum
Beispiel die Bäume vor der Gervinusstraße 1 bis 3 für Fällungen am Stuttgarter Platz im
Norden der Bahntrasse), aber auch mögliche noch nicht erledigte Ersatzpflanzungen
durch wen?
2. Sind die Standorte Dahlmannstraße 1 und 1a als Ersatzstandorte für gefällte Birken
auf dem Grundstück Gervinusstraße 43 (Hotelneubau) eingeplant?
3. Das Grundstück Gervinusstraße 43 ist links gut 27 Meter tief, das Hotel 18,180
Meter. Wie viele vom Flurstück 666 der DB auf das Flurstück 602 (Hotelneubau)
ragende, kräftige Baumäste und dichte Büsche müssen für den Neubau gekappt und
durch wen und wo ausgeglichen werden?
0358/4
Ausdruck vom: 17.01.2013
Seite: 7
4. Das Grundstück Gervinusstraße 43 (Gesamtfläche 2.850 m²) ist laut Kataster 199
Meter breit und reicht bis 13 Meter vor die Wilmersdorfer Straße), das Hotel ab der
Lewishamstraße weist eine Breite von 58,895 Metern auf.
Um wieviele Meter reichen die Außenanlagen des Hotelneubaus (Zufahrt Garage,
Fahrradstellplätze, Müllplatz ...) in die verbliebenen 140 Meter des östlichen Teil des
Grundstückes hinein und wie groß ist die verbliebene Grundfläche, die nach der
Bauordnung Berlin vom Investor mit wie vielen Bäumen bepflanzt werden muss?
5. Laut Genehmigungsakte für den Hotelbau auf dem Grundstück Gervinusstraße 43
können neun Straßenbäume durch die Baumaßnahmen für das Hotel in Mitleidenschaft
gezogen werden, bei einem möglichen Wertverlust von 30 %.
Ist dem Bezirksamt bewusst, dass jegliche Belastung dieser durch einen Schädling
(Lindenmotte?) geschwächten Linden fatal sein kann, und ist die Abwehr dieser
Gefahren in den Auflagen für den Bauherrn zu Schutzmaßnahmen (siehe
Genehmigungsakte) berücksichtigt worden, und zwar wie?
Ich bitte um schriftliche, aber auch zeitnahe Beantwortung dieser Anfrage.
Sehr geehrte Frau Vorsteherin,
sehr geehrte Frau Becker,
zur Einwohneranfrage von Frau Becker teile ich Ihnen nach Abstimmung mit meinem
Kollegen Schulte Folgendes mit:
1. In den letzten Jahren sind diverse Baumaßnahmen und Grünanlagen rund um den SBahnhof Charlottenburg fertiggestellt worden, so der Park auf dem Stuttgarter Platz
nördlich der S-Bahntrasse, so der Neubau „Haus Birkholz“ südlich der S-Bahntrasse
und der Eloesserpark sowie der Sportplatz zwischen beiden – alle in der
Gervinusstraße vor dem Bahnhof ...
Ist es dem Bezirksamt möglich, um das Informationsbedürfnis vieler Anwohner des in
Rede stehenden Gebietes zu befriedigen, die durch diese Maßnahmen verlustig
gegangenen Bäume zu beziffern und – hier nur für die Südseite der S-Bahntrasse – die
Standorte der getätigten Ersatz- und Ausgleichspflanzungen aufzulisten (wie zum
Beispiel die Bäume vor der Gervinusstraße 1 bis 3 für Fällungen am Stuttgarter Platz im
Norden der Bahntrasse), aber auch mögliche noch nicht erledigte Ersatzpflanzungen
durch wen?
Nein, das ist dem Bezirksamt nicht möglich. Derartige Recherchen wären
außerordentlich zeitaufwändig, sprengen den Rahmen einer Einwohnerfrage und
überdies stünde der Aufwand in keinem Verhältnis zum erzielten Nutzen. Im Übrigen
handelt es sich bei der von Ihnen als „Sportplatz“ bezeichneten Fläche nicht um
einen solchen, sondern um einen „Bolzplatz“ als Bestandteil einer durch eine
naturschutzrechtliche Ersatzmaßnahme entstandenen Grünanlage.
2. Sind die Standorte Dahlmannstraße 1 und 1a als Ersatzstandorte für gefällte Birken
auf dem Grundstück Gervinusstraße 43 (Hotelneubau) eingeplant?
Hierzu liegen dem Bezirksamt keine Erkenntnisse vor.
0358/4
Ausdruck vom: 17.01.2013
Seite: 8
3. Das Grundstück Gervinusstraße 43 ist links gut 27 Meter tief, das Hotel 18, 180
Meter. Wie viele vom Flurstück 666 der DB auf das Flurstück 602 (Hotelneubau)
ragende, kräftige Baumäste und dichte Büsche müssen für den Neubau gekappt und
durch wen und wo ausgeglichen werden?
Für das Bauvorhaben auf dem o. g. Grundstück sind von der Unteren
Naturschutzbehörde bislang zwei geschützte zur Fällung gem. § 5 der Berliner
Baumschutzverordnung freigegeben worden. Für die zwei geschützten Laubbäume
wurden entsprechend den Vorschriften eine Ersatzpflanzung und/oder eine
Ausgleichsabgabe gefordert. Es gibt keine zahlenmäßige Ermittlung von entfallenden
Ästen und Büschen. Das Zurücknehmen „kräftiger Äste“ von Bäumen an der
südlichen Bahnböschung sollte nach fachlicher Auffassung der Unteren
Naturschutzbehörde erst bei Baubeginn und der Absteckung des Baukörpers
durchgeführt werden. Einen Ausgleich für Rückschnittmaßnahmen sieht die Berliner
Baumschutzverordnung nicht vor. Auch die Entnahme von Büschen wird nicht
unbedingt ausgeglichen, da es dafür (das Einfordern) keine Rechtsgrundlage gibt und
damit im Ermessen des Eigentümers liegt.
4. Das Grundstück Gervinusstraße 43 (Gesamtfläche 2.850 m²) ist laut Kataster 199
Meter breit und reicht bis 13 Meter vor die Wilmersdorfer Straße), das Hotel ab der
Lewishamstraße weist eine Breite von 58,895 Metern auf.
Um wie viele Meter reichen die Außenanlagen des Hotelneubaus (Zufahrt Garage,
Fahrradstellplätze, Müllplatz ...) in die verbliebenen 140 Meter desöstlichen Teils des
Grundstückes hinein und wie groß ist die verbliebeneGrundfläche, die nach der
Bauordnung Berlin vom Investor mit wie vielen Bäumen bepflanzt werden muss?
Lediglich die Tiefgaragen-Zufahrt reicht in den beschriebenen Bereich hinein.
Fahrradstellplätze und Müll werden dort nicht untergebracht. Es bleiben somit 127 m
frei von Bebauung. Die Bauordnung kennt keine Regelungen zur Mindestbepflanzung
von Bäumen auf Grundstücken.
5. Laut Genehmigungsakte für den Hotelbau auf dem Grundstück Gervinusstraße 43
können neun Straßenbäume durch die Baumaßnahmen für das Hotel in Mitleidenschaft
gezogen werden, bei einem möglichen Wertverlust von 30 %.
Ist dem Bezirksamt bewusst, dass jegliche Belastung dieser durch einen Schädling
(Lindenmotte?) geschwächten Linden fatal sein kann, und ist die Abwehr dieser
Gefahren in den Auflagen für den Bauherrn zu Schutzmaß-nahmen (siehe
Genehmigungsakte) berücksichtigt worden, und zwar wie?
Derzeit kann nicht beantwortet werden, ob für einen Hotelbau Straßenbäume betroffen
sein können.
Der Schädling „Lindenmotte“ ist nicht bekannt. Der vorhandene Straßenbaumbestand
an Linden wird, jahreszeitlich bedingt, von „Napfschildläusen“, „Lindenzierläusen“ und
„Spinnmilben“ befallen. Diese Schädlinge sind eher für die Umgebung lästig
(Honigtaubildung, Verkleben von Gehwegen), schädigen aber die Bäume nicht
nachhaltig. Bekämpfungsmaßnahmen oder Baumschutzmaßnahmen zur Verhinderung
des Befalls stehen nicht zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
0358/4
Ausdruck vom: 17.01.2013
Seite: 9
Jantzen
Bezirksstadträtin
6. Einwohnerfrage
Günter Knüppel
Kolonie Oeynhausen
1. Warum wurde in der Amtszeit von Herrn Gröhler, als Baustadtrat, die
planungsrechtliche Absicherung der Kolonie Oeynhausen, wie im ersten
Gutachten empfohlen wird, nicht zeitnah umgesetzt und warum wurde keine
Veränderungssperre erlassen?
2. Welche Schritte beabsichtigt die CDU-Fraktion in der BVV CharlottenburgWilmersdorf, zur planungsrechtlichen Absicherung der Kolonie Oeynhausen, zu
unternehmen?
3. Sind die Bezirksverordneten von Bündnis 90/Die Grünen und der SPD bereit, die
in der Zählgemeinschaftsvereinbarung vom 21.10.2011 vereinbarte Absicht, zur
planungsrechtlichen Absicherung der Kolonie Oeynhausen, durch einen
formellen Beschluss, umzusetzen?
4. Welche weiteren Schritte beabsichtigt die Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen in
der BVV, angesichts ihrer Presseerklärung vom 21.09.2012,das die Kolonie
Oeynhausen planungsrechtlich abgesichert werden soll, zu unternehmen?
5. Wie ist das Zitat in der Presseerklärung der Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen
vom 21.09.2012,unter der Überschrift, "Kolonie Oeynhausen endlich sichern",
von Herrn Dr. Volker Heise, als stadtentwicklungs-politischer Sprecher der
Fraktion zu, verstehen. Ich zitiere: "Es kann nicht sein, das sich eine
Senatsverwaltung hinter einer anderen versteckt"?
Sehr geehrte Frau Vorsteherin,
sehr geehrter Herr Knüppel,
zum 1. Absatz der Einwohneranfrage von Herrn Günter Knüppel teile ich Folgendes mit:
1. Warum wurde in der Amtszeit von Herrn Gröhler, als Baustadtrat, die
planungsrechtliche Absicherung der Kolonie Oeynhausen, wie im ersten
Gutachten empfohlen wird, nicht zeitnah umgesetzt und warum wurde keine
Veränderungssperre erlassen?
Nach Vorlage des 1. Rechtsgutachtens (Dr. Groth) vom Juni 2009, welches
Entschädigungsoder
Übernahmeansprüche
verneinte,
wurde
das
Bebauungsplanverfahren zügig weiter betrieben und die vom Baugesetzbuch
vorgeschriebenen Schritte durchgeführt, nämlich die Beteiligungen der Behörden nach
§ 4 Abs. 1 und nach § 4 Abs. 2 BauGB sowie die Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3
Abs. 2 BauGB im Herbst 2010.
Die Eigentümerin Lorac hat hierzu eine Stellungnahme in Form eines Rechtsgutachtens
von Dr. Haaß (Kanzlei Probandt & Partner) abgegeben und Entschädigungsansprüche
von ca. 50 Mio. € geltend gemacht.
0358/4
Ausdruck vom: 17.01.2013
Seite: 10
Zur Prüfung einer eventuellen Entschädigungspflicht hat das Bezirksamt
Charlottenburg-Wilmersdorf ein drittes Rechtsgutachten in Auftrag gegeben, das von
Prof, Dr. Finkelburg aus der Kanzlei White & Case im Juli 2011 vorgelegt wurde.
Der Erlass einer Veränderungssperre hätte zwar einen Zeitgewinn für das
Bebauungsplanverfahren gebracht. Das finanzielle Risiko einer Entschädigung durch
Übernahme des Grundstücks, deren Höhe vom Ausgang einer gerichtlichen
Auseinandersetzung abhängt, könnte eine Veränderungssperre aber nicht nehmen.
Gespräche und Schriftwechsel mit der zuständigen Senatsverwaltung für Finanzen
sowohl hinsichtlich finanzieller Unterstützung als auch bezüglich eines eventuellen
Grundstücktauschs führten bisher leider zu keinem Ergebnis.
Mit freundlichen Grüßen
Marc Schulte
7. Einwohnerfrage
Thorsten Laatsch
Bebauungsplan IX-205a Kolonie Oeynhausen
1. Der Bebauungsplan IX-205a lag vom 30.08.2010 bis 29.09.2010 öffentlich aus.
An welchem Datum ist die Stellungsnahme von Lorac/Lonestar bzw. das
Gutachten eingegangen?
2. An welchem Datum sind die Bauvoranfrage und das Erschließungsangebot von
Lorac/Lonestar eingegangen?
3. In der vom Bezirksamt erstellten Auslegungsbegründung für den Bebauungsplan
IX-205a ist auf Seite 32 zu lesen (wörtliches Zitat) „Das Gutachten kommt zu
dem Ergebnis, dass durch den vorliegenden Bebauungsplanentwurf keine
Entschädigungs- oder Übernahmeansprüche gegenüber dem Plangeber
entstehen können“. Welche konkreten Details haben dazu geführt, dass das
Bezirksamt nun eine andere Auffassung vertritt und wo sind diese nachzulesen?
4. Müsste vor einer Teilbebauung der vom Senat beschlossene
Flächennutzungsplan, in dem Oeynhausen als Grünfläche mit dem Symbol
Kleingarten ausgewiesen ist, geändert werden?
5. Es gibt eine Zählvereinbarung zwischen SPD und Grünen aus Oktober 2011 in
der die planungsrechtliche Sicherung der Kolonie Oeynhausen ausdrücklich
erwähnt ist. Seit Neubesetzung der Ausschüsse nach den Wahlen 2011 gab es
bis zum heutigen Tag (20.10.2012) 15 Sitzungen des
Stadtentwicklungsausschusses. Trotz Zählvereinbarung war Oeynhausen auf
keiner der 15 Sitzungen auf der Tagesordnung. An welchen der Sitzungstermine
(bitte Angabe der konkreten Daten) wurden die Ausschussmitglieder über die
komplexe Sachlage bzgl. des Bebauungsplans IX-205a informiert?
Sehr geehrte Frau Vorsteherin,
sehr geehrter Herr Laatsch,
zur Einwohneranfrage von Herrn Thorsten Laatsch teile ich Folgendes mit:
0358/4
Ausdruck vom: 17.01.2013
Seite: 11
1. Der Bebauungsplan IX-205a lag vom 30.08.2010 bis 29.09.2010 öffentlich aus.
An welchem Datum ist die Stellungsnahme von Lorac/Lonestar bzw. das
Gutachten eingegangen?
Der Bebauungsplanentwurf IX-205a lag in der Zeit vom 30. August 2010 bis
3. November 2010 öffentlich aus. Die Stellungnahme von Lorac in Form eines
Rechtsgutachtens von Dr. Haaß (Kanzlei Probandt & Partner) ging am 2. November
2010 ein.
2. An welchem Datum sind die Bauvoranfrage und das Erschließungsangebot von
Lorac/Lonestar eingegangen?
Der Antrag auf Vorbescheid wurde am 2. Februar 2011 eingereicht und das
Erschließungsangebot lag diesem Antrag als Anlage bei.
3. In der vom Bezirksamt erstellten Auslegungsbegründung für den Bebauungsplan
IX-205a ist auf Seite 32 zu lesen (wörtliches Zitat) „Das Gutachten kommt zu
dem Ergebnis, dass durch den vorliegenden Bebauungsplanentwurf keine
Entschädigungs- oder Übernahmeansprüche gegenüber dem Plangeber
entstehen können“. Welche konkreten Details haben dazu geführt, dass das
Bezirksamt nun eine andere Auffassung vertritt und wo sind diese nachzulesen?
Die zitierte Aussage entstammt dem 1. Rechtsgutachten von Dr. Groth.
Da im Rechtsgutachten von Dr. Haaß Entschädigungsansprüche geltend gemacht
wurden, hat das Bezirksamt Charlottenburg-Wilmersdorf ein drittes Rechtsgutachten in
Auftrag gegeben, um die Frage einer eventuellen Entschädigungspflicht abschießend
prüfen zu lassen.
Dieses Gutachten wurde von Prof. Dr. Finkelnburg aus der Kanzlei White & Case
erarbeitet und am 21. Juli 2011 vorgelegt. Dabei erweist sich das Gutachten von Dr.
Groth teilweise als unzutreffend.
Prof. Dr. Finkelnburg weist auf das Risiko einer für Berlin entstehenden
Erschließungspflicht hin, die bei Entstehen und Überplanung mit einer KleingartenFestsetzung einen Planungsschaden auslösen würde. Er bemerkte außerdem, dass die
vorliegende Fallkonstellation obergerichtlich, d. h. in letzter Instanz bisher nicht
entschieden wurde.
4. Müsste
vor
einer
Teilbebauung
der
vom
Senat
beschlossene
Flächennutzungsplan, in dem Oeynhausen als Grünfläche mit dem Symbol
Kleingarten ausgewiesen ist, geändert werden?
Sollte
es
zu
einer
Teilbebauung
kommen,
müsste
das
laufende
Bebauungsplanverfahren IX-205a zur Absicherung der verbleibenden Kleingärten auf
der anderen Teilfläche, im Geltungsbereich reduziert werden. Eine Änderung des
Flächennutzungsplanes könnte dann im Parallelverfahren laufen.
5. Es gibt eine Zählvereinbarung zwischen SPD und Grünen aus Oktober 2011 in
der die planungsrechtliche Sicherung der Kolonie Oeynhausen ausdrücklich
erwähnt ist. Seit Neubesetzung der Ausschüsse nach den Wahlen 2011 gab es
bis
zum
heutigen
Tag
(20.10.2012)
15
Sitzungen
des
Stadtentwicklungsausschusses. Trotz Zählvereinbarung war Oeynhausen auf
0358/4
Ausdruck vom: 17.01.2013
Seite: 12
keiner der 15 Sitzungen auf der Tagesordnung. An welchen der Sitzungstermine
(bitte Angabe der konkreten Daten) wurden die Ausschussmitglieder über die
komplexe Sachlage bzgl. des Bebauungsplans IX-205a informiert?
Die Sachlage wurde in der Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung am
März 2012 als nicht-öffentlicher Tagesordnungspunkt behandelt.
28.
In der Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung am 12. September 2012 wurde
der aktuelle Sachstand unter Punkt 6 (Bericht des Bezirksamtes) vorgetragen.
Mit freundlichen Grüßen
Marc Schulte
8. Einwohnerfrage
Dr. Michael Röder
Ökokiez 2020
1. Haushaltssperre
Welche Beträge sind im Bezirkshaushalt jeweils für 2012 und für 2013 für
„Ökokiez 2020“ ausgewiesen? An welcher Stelle genau sind die dort zu finden?
2. „Vorstudie integriertes Klimaschutzkonzept Klausenerplatz 2020“
(Klimaschutzkonzept S. 22)
Wie lautete der Auftrag zu dieser Studie, wann wurde er erteilt und an wen, mit
welchem Bewilligungszeitraum? Auf welchen Abschnitt der Knobelsdorffstraße
und auf welche weiteren Straßen bezog er sich? Wo im Internet kann die
Öffentlichkeit sich über diese Studie informieren (bitte Internetadresse – falls
nicht im Internet: wo einsehbar)?
3. Verteilung der knappen Bezirksmittel auf den Gesamtbezirk
Wie erklären Sie den restlichen 307.000 Bewohnern des Gesamtbezirks, daß die
ganzen bisherigen Aufwendungen finanzieller Art von mindestens ca. 113.000 €
(siehe Berechnung unter http://blog.klausenerplatzkiez.de/archive/2012/10/01/oekokiez_2020_zwischen_trug_un) und personeller
Art, die laut Ihrer Aussage nicht seriös zu schätzen sind, plus die eventuellen
weiteren Ausgaben (mindestens weitere 110.000 € bei Bewilligung eines
Klimaschutzmanagers) nur 9.000 Einwohnern zugutekommen? Gibt es aus Sicht
der Umweltstadträtin nirgendwo sonst im Bezirk einen Bedarf an Klimaschutz?
4. Wie ist der Stand der Dinge beim Klimaschutzmanagerantrag?
Sehr geehrte Frau Vorsteherin,
sehr geehrter Herr Roeder,
Zu 1.
Es sind entgegen der Annahme des Fragestellers keine Beträge im Haushaltsplan extra
für den „Ökokiez 2020“ ausgewiesen. Wie bereits auf vorherige Anfragen mitgeteilt,
sollen die für die Kofinanzierung des Klimaschutzmanagements benötigten Mittel aus
dem Haushaltstitel für „umweltfördernde Maßnahmen“ bereitgestellt werden.
Zu 2.
Der Auftrag zu dieser Studie lautete „Vorarbeiten für die spätere Studie zu Inhalten
und Verfahren der Konzeptbearbeitung“ zu leisten. Der Auftrag wurde am 12.11.2009
0358/4
Ausdruck vom: 17.01.2013
Seite: 13
erteilt. Wenn mit dem „Bewilligungszeitraum“ der Termin zur Abgabe der Vorstudie
gemeint sein sollte: Dieser war auf den 18.12.2009 terminiert. Der Auftrag bezog sich
weder auf einen Abschnitt der Knobelsdorffstraße noch auf andere Straßen. Die
Vorstudie ist nicht im Internet veröffentlicht. Die Regelungen zur Akteneinsicht in der
Verwaltung bestimmen sich nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz. Ein Antrag
auf Einsichtnahme wäre an das Umwelt- und Naturschutzamt zu richten.
Zu 3.
Die Umweltstadträtin sieht wie das gesamte Bezirksamt im Einklang mit der Bundesregierung, dem Senat und der Wissenschaft ein generelles Erfordernis für den
Klimaschutz, das nicht vor Ortsteilgrenzen Halt macht. Das Bezirksamt muss aber
in Anbetracht der schwierigen Ressourcenlage sein Engagement auf Schwerpunkte
beschränken. Dabei ist das Engagement von Bürgerinnen und Bürgern für die Sache
eine wesentliche Entscheidungsgrundlage. Es bestehen zahlreiche
Handlungsmöglichkeiten für Bürger/Innen, Einrichtungen und Gewerbe zugunsten des
Klimaschutzes, ohne dass das Bezirksamt unterstützend tätig würde.
Mit der gewählten Überschrift „Verteilung der knappen Bezirksmittel auf den
Gesamtbezirk“ geht die Fragestellung an den tatsächlichen Zusammenhängen
vorbei. Es werden hier keine Mittel auf den Bezirk verteilt (das wäre ein eigenartiges
Verständnis von Klimaschutz nach dem „Gießkannen-Prinzip“), sondern es wurde –
quasi als Modellversuch – ein von einer sehr aktiven Einwohnerschaft gezeigtes
Engagement insbesondere mittels Übernahme der Trägerschaft durch den Bezirk und
die erfolgreiche Antragstellung unterstützt. Die Erkenntnisse und Maßnahmen können –
je nach Siedlungsstruktur und örtlichen Voraussetzungen – auch in anderen Ortsteilen
bzw. Kiezen als Unterstützung herangezogen werden.
Das Bezirksamt hat seine Haltung zu der von Ihnen gestellten Frage im übrigen bereits
mit der Vorlage zur Kenntnisnahme Drs. 0511/3 ausgedrückt. Es hat davon
abgesehen, für die Beantwortung den von Ihnen genannten link heranzuziehen. Die
dort von Ihnen vorgenommene Berechnung wurde seitens des Bezirksamtes daher
nicht nachgeprüft. Die Zahl ist aber hinsichtlich der bisherigen Aufwendungen
unzutreffend und deutlich zu hoch angesetzt. Ob Ihre Berechnungen hinsichtlich der
Kosten für das Klimaschutzmanagement zutreffend sind, wurde ebenfalls nicht
nachgeprüft.
Im Übrigen bewertet es das Bezirksamt als erfreulich, dass der Fragesteller mit der
Formulierung „zugutekommen“ die Vorzüge des Klimaschutzkonzeptes nunmehr
anzuerkennen und von seinen bisherigen ablehnenden Einschätzungen und
Bewertungen des Ökokiezes abzurücken scheint.
Zu 4.
Es gibt keinen neuen Sachstand (der Antrag wurde im März 2012 gestellt, es liegt noch
keine Bewilligung vor). Da das Bezirksamt nach wie vor von einem positiven Bescheid
ausgeht, werden allerdings Vorbereitungen getroffen, die Beschäftigungsposition
einer/eines Klimaschutzmanagerin/-managers nach Erhalt der Bewilligung
ausschreiben zu können.
Mit freundlichen Grüßen
Jantzen
Bezirksstadträtin
0358/4
Ausdruck vom: 17.01.2013
Seite: 14
9. Einwohnerfrage
Dr. Michael Röder
Bibliotheken
1. Zentralbibliothek
Welche Beträge sind im Haushalt jeweils für 2012 und für 2013 für die Schaffung
einer bezirklichen Zentralbibliothek ausgewiesen? An welcher Stelle genau sind
die dort zu finden?
2. Kosten-Leistungs-Rechnung und Bildungsauftrag
Nachdem die Kosten-Leistungs-Rechnung (KLR) die Bezirksbibliotheken voll im
Griff hat – also möglichst viele Ausleihen je Medium: Wie kommt dann ein
etwaiger Bildungsauftrag der Bibliotheken, in dessen Rahmen Anschaffungen
gemacht werden, die nicht so viele Ausleiher finden, noch zum Tragen? Oder
gibt es einen solchen Auftrag nicht (mehr)?
3. Bibliothek am U-Bf. Blissestraße
Ich wiederhole Frage 4 vom September 2012:
„Welche Umbau- und Renovierungsmaßnahmen haben seit den 90er Jahren in
der Wilmersdorfer Bibliothek am Ubf. Blissestraße stattgefunden (unter Angabe
der Hauptmaßnahme), und wieviel haben die jeweiligen Maßnahmen gekostet?
(Bitte: nicht mit dem Hinweis auf „erheblichen Recherchebedarf im Hochbauamt“
antworten, sondern auf die bei der Leiterin des Fachbereichs Bibliotheken
befindlichen Unterlagen zurückgreifen)“
(Zusätzlich Bitte: diesmal aber eine VOLLSTÄNDIGE Antwort – also auch für die
90er Jahre –, die auch ALLGEMEINVERSTÄNDLICH ist – also z.B. die
KONKRETE Art der „Umbau- und Sanierungsarbeiten“ 2005 und der „im
Rahmen von RFID [?] notwendigen Arbeiten“ 2009; T€?)
Sehr geehrte Frau Bezirksverordnetenvorsteherin,
zur vorliegenden Bürgeranfrage für die o.g. BVV-Sitzung nehme ich wie folgt Stellung.
Zu 1.: Es sind keinerlei Beträge ausgewiesen.
Zu 2.: Die Kosten-Leistungs-Rechnung (KLR) ist Grundlage der Finanzierung der
bezirklichen Bibliotheken, daher muss auch bei der Medienbeschaffung auf
Nachfrageaspekte geachtet werden. Die bezirklichen Bibliotheken können mit ihren
Medienangebot nicht alle Leihwünsche abdecken, Spezialliteratur wird über
Landesbibliotheken angeboten.
Zu 3.:„Im Rahmen von RFID notwendige Arbeiten“ sind bauliche Maßnahmen zur
Einführung von Radio-Frequency Identification also der neuen Technik zur
Selbstverbuchung. Darüber hinaus hat das Bezirksamt keine Veranlassung, seine
Antwort auf Ihre Frage vom 4. September 2012 zu ergänzen.
Mit freundlichen Grüßen
Klaus-Dieter Gröhler
10. Einwohnerfrage
0358/4
Joachim Neu
Bauleitplanung entlang der Südseite der Bahn-Trasse
Ausdruck vom: 17.01.2013
Seite: 15
von Bhf. Charlottenburg bis Westkreuz
1. Aus welchen Gründen hat der Bezirk für die Südseite keine Bebauungspläne
aufgestellt und behindert somit -ganz im Widerspruch zu den Ansprüchen zum
Thema des Monats September- die Bürgerbeteiligung?
2. Welche Baubefreiungen von den rechtlichen Vorgaben wurde in
städtebaulichen Verträgen den Investoren der Grundstücke Gervinusstr. 43,
Birkholz und der Holtzendorfgaragen an GFZ sowie GEZ -aus welchen
Begründungen und mit welchen Gegenleistungen- gewährt?
3. Welche Nutzungsmöglichkeiten stehen potentiellen Investoren auf den
Grundstücken der Heilbronnerstr. (entlängs der Wegeführung zu ALDI )-nach
dem Scheitern der Ansiedlung weiterer Discountgroßmärkte auf Grund eines
negativen Verkehsgutachtens-weiterhin zu?
4. Gibt es bereits Interessenten und welche Bauauflagen (GFZ/GEZ) sind zur Zeit
vorgegeben und ist gegebenfalls das BA dann bereit die Bürgerschaft frühzeitig
über eine Einwohnerversammlung einzubeziehen?
5. Welche bauliche Perspektive sieht das BA für die ehemaligen Bahnflächen
zwischen den Bahnhöfen Westkreuz und Charlottenburg als Möglichkeit
gegeben und von welchem Zugang würde die Fläche zu erschließen sein?
Sehr geehrte Frau Vorsteherin,
sehr geehrter Herr Neu,
zur Einwohneranfrage von Herrn Joachim Neu teile ich Folgendes mit:
1. Aus welchen Gründen hat der Bezirk für die Südseite keine Bebauungspläne
aufgestellt und behindert somit -ganz im Widerspruch zu den Ansprüchen zum
Thema des Monats September- die Bürgerbeteiligung?
Für die Fläche zwischen dem Bahngelände und der Heilbronner Straße existiert ein
geltendes Planungsrecht; zusätzliche Aspekte der Durchwegung und Begrünung
wurden durch städtebauliche Verträge geregelt.
2. Welche Baubefreiungen
von den rechtlichen Vorgaben wurde in
städtebaulichen Verträgen den Investoren der Grundstücke Gervinusstr. 43,
Birkholz und der Holtzendorfgaragen an GFZ sowie GEZ -aus welchen
Begründungen und mit welchen Gegenleistungen- gewährt?
Die genannten Bauvorhaben wurden nach städtebaulichen Kriterien geprüft und positiv
beurteilt. Weiterhin wurden die Vorhaben im zuständigen Ausschuss für
Stadtentwicklung vorgestellt.
Gervinusstraße 43 (14. Dezember 2011)
Neubau Hotel
Planungsrechtliche Befreiung: Überschreitung der zulässigen GRZ von 0,30 auf 0,37.
Überschreitung der zulässigen GFZ von 1,80 auf 1,98.
Gervinusstraße 40 (15. Dezember 2008)
0358/4
Ausdruck vom: 17.01.2013
Seite: 16
Errichtung eines Alten- und Pflegeheimes
Planungsrechtliche Befreiungen: Überschreitung der zulässigen GRZ von 0,30 auf 0,47
und Überschreitung der zulässigen GFZ von 1,50 auf 3,08.
Heilbronner Str. 12 – 13 (25. August 2010)
Neubau Wohngebäude
Planungsrechtliche Befreiungen: Abweichung von der zulässigen Nutzungsart durch
eine Wohnnutzung im beschränkten Arbeitsgebiet und Überschreitung der zulässigen
GRZ von 0,50 auf 0,79 sowie Überschreitung der zulässigen BMZ von 6,00 auf 12,58.
Es besteht bereits ein städtebaulicher Vertrag. Dieser städtebaulicher Rahmenvertrag
zur Entwicklung des Areals Gervinusstraße westlich und östlich der Lewishamstraße
vom 23. Dezember 2004 wurde zwischen dem damaligen Eigentümer (Vivico Real
Estate) und dem Land Berlin, vertreten durch das Bezirksamt CharlottenburgWilmersdorf, abgeschlossen.
Er regelt den Umfang der Bauvorhaben zu beiden Seiten der Lewishamstraße sowie
Flächenvorgaben zu zwei Grünflächen westlich und östlich der geplanten Baukörper.
Die westliche Grünfläche mit einer Größe von ca. 4850 m² ist gemäß
Planfeststellungsbeschluss des Eisenbahn-Bundesamtes vom 5. Juli 2012 zur
Schnellbahnverbindung Hannover-Berlin als Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmefläche
festgesetzt. Diese Fläche im Eigentum der Viveco ist dem Land Berlin kostenlos zu
übertragen. Sie bleibt weiterhin als öffentliche Grünfläche und öffentlicher Spielplatz
genutzt und zu diesem Zweck öffentlich-rechtlich gewidmet. Vivico wird sich über einen
Zeitraum von 18 Jahren finanziell beteiligen.
Die nach Bebauung des Grundstücks Gervinusstraße 43 verbleibende östliche
Grünfläche soll weiterhin als öffentliche Grünfläche genutzt und zu diesem Zweck
öffentlich-rechtlich gewidmet bleiben.
Der städtebauliche Vertrag ist in Kraft und nicht mehr verhandelbar. Eine Einbeziehung
in die Diskussionen des Runden Tisches unter Beachtung des Datenschutzes ist
natürlich möglich.
3. Welche Nutzungsmöglichkeiten stehen potentiellen Investoren auf den
Grundstücken der Heilbronnerstr. (entlängs der Wegeführung zu ALDI)-nach
dem Scheitern der Ansiedlung weiterer Discountgroßmärkte auf Grund eines
negativen Verkehsgutachtens-weiterhin zu?
Nach dem Baunutzungsplan ist nördlich der Heilbronner Straße und westlich des
Kracauer Platzes ein beschränktes Arbeitsgebiet mit der Baustufe V/3 festgesetzt.
Im beschränkten Arbeitsgebiet sind folgende Nutzungen planungsrechtlich zulässig:
a) Gewerbliche Betriebe, wenn sie keine erheblichen Nachteile oder Belästigungen für
die nähere Umgebung verursachen können;
b) Gebäude für Verwaltung, Geschäfts- und Bürohäuser
c) Wohnungen für Aufsichts- und Bereitschaftspersonal
4. Gibt es bereits Interessenten und welche Bauauflagen (GFZ/GEZ) sind zur Zeit
vorgegeben und ist gegebenenfalls das BA dann bereit die Bürgerschaft
frühzeitig über eine Einwohnerversammlung einzubeziehen?
0358/4
Ausdruck vom: 17.01.2013
Seite: 17
Es gibt Interessenten im Rahmen der Bauberatung, ein konkreter Antrag liegt dem
Fachbereich Stadtplanung derzeit nicht vor.
5. Welche bauliche Perspektive sieht das BA für die ehemaligen Bahnflächen
zwischen den Bahnhöfen Westkreuz und Charlottenburg als Möglichkeit
gegeben und von welchem Zugang würde die Fläche zu erschließen sein?
Eine prinzipielle Erschließungsmöglichkeit der Fläche zwischen der Bahn und der
Heilbronner Straße ist durch die Heilbronner Straße gegeben.
Mit freundlichen Grüßen
Marc Schulte
0358/4
Ausdruck vom: 17.01.2013
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