Daten
Kommune
Berlin Charlottenburg-Wilmersdorf
Dateiname
Drucksache.pdf
Größe
67 kB
Erstellt
09.10.15, 19:04
Aktualisiert
27.01.18, 12:26
Stichworte
Inhalt der Datei
Drucksachen
der Bezirksverordnetenversammlung
Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin
4. Wahlperiode
Ursprung: Einwohnerantrag
TOP-Nr.:
Einwohnerantrag
Herr Neu/Herr Thaens/Frau Wienekamp
Vorlage zur Kenntnisnahme
DS-Nr: 0384/4
Beratungsfolge:
Datum
Gremium
25.10.2012
BVV
BVV-013/4
ohne Änderungen in der BVV beschlossen
Erhaltung des Gaslichts in Charlottenburg-Wilmersdorf
Die BVV hat in ihrer Sitzung am 25. Oktober 2012 beschlossen:
Das Bezirksamt wird ersucht, gegenüber der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung auf
einen Zukunftsplan Gasbeleuchtung für Charlottenburg-Wilmersdorf hinzuwirken.
Dieser definiert Bereiche, in denen mit Gas betriebene Straßenlaternen aller
vorhandenen Typen aus Gründen des Denkmalschutzes, der Stadtbildpflege und der
touristischen Attraktivität des Bezirks als Kulturgut flächig erhalten werden.
Um zu verhindern, dass durch bevorstehende Abrissaktivitäten vollendete Tatsachen
geschaffen werden, die dem oben beschrieben Zukunftsplan entgegen stehen, ist vor
allem in den nachfolgend aufgeführten Straßen ein sofortiger Abbau-Stopp zu erwirken:
Bismarckallee, Bleibtreustraße, Dernburgstraße, Giesebrechtstraße, Herbartstraße,
Holtzendorffstraße, Johannaplatz, Kolberger Platz, Knobelsdorffstraße, Platanenallee,
Preußenallee, Reichenhaller Straße, Rönnestraße, Rüdesheimer Platz, Rüdesheimer
Straße, Suarezstraße, Windscheidstraße, Witzlebenstraße, Wundtstraße.
Das Bezirksamt teilt hierzu Folgendes mit:
Mit Datum vom 9. Dezember 2012 hat der zuständige Staatssekretär Folgendes
geantwortet:
„Die BVV Charlottenburg-Wilmersdorf hat eine lang anhaltende Diskussion aufgegriffen,
die vom Abgeordnetenhaus und Senat lange und intensiv geführt wurde. Im Ergebnis
wurde beschlossen, die Gasbeleuchtung aus Gründen der Energieeffizienz, der
Kosteneinsparung und des Klimaschutzes auf elektrischen Betrieb umzustellen.
Entsprechend dem geltenden Senatsbeschluss vom 4. September 2007 wurde somit
begonnen, die Gasreihenleuchten auf elektrische Beleuchtung umzustellen. Der
0384/4
Ausdruck vom: 22.01.2013
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diesbezügliche Auftrag wurde im Dezember 2011 erteilt. Ich sehe keinen Grund,
entgegen dem bestehenden Senatsbeschluss zu handeln, zumal hierzu ein Eingriff in
bestehende Verträge erforderlich wird.
Ein Baustopp für bereits beauftragte Umrüstungsgebiete wäre eine Vertragsverletzung,
die zwingend zu einem Schadensersatzanspruch der beauftragten Firma führen würde.
Ihrem Schreiben konnte ich auch nicht entnehmen, dass das Bezirksamt
Charlottenburg-Wilmersdorf bereit ist, den entstehenden Schaden zu tragen. Zudem
würde dem Land Berlin ein wirtschaftlicher Schaden entstehen, wenn weiterhin die
Betriebskosten der Gasreihenleuchten über den vorgesehenen Zeitraum hinaus
vergütet werden müssten. Auch diese Kosten in Höhe von ca. 500 EUR pro Jahr und
Gasreihenleuchte wären zu tragen. Auf den höheren Energieverbrauch und den CO2Ausstoß der Gasbeleuchtung wäre ebenso hinzuweisen.
Ich kann daher einem Baustopp bei der Umrüstungsmaßnahme der Gasreihenleuchten
nicht zustimmen.
Ich möchte in diesem Zusammenhang aber darauf aufmerksam machen, dass der
Gesamtvorgang mit dem Landesdenkmalamt (LDA) abgestimmt ist und der Erhalt von
ca. 230 Gasreihenleuchten, u. a. in der Rüdesheimer Straße und am Rüdesheimer
Platz, sowie in der Wundtstraße, der Dernburgstraße, der Herbartstraße und in Teilen
der Sophie-Charlotte-Straße und Knobelsdorffstraße vereinbart wurde. Weitere
Ausnahmen sind aus denkmalrechtlicher Sicht nicht vorgesehen und können auch nicht
meine Zustimmung finden.
Wegen der Zukunft der Gasaufsatzleuchten und der Gashängeleuchten wird sich das
Landesdenkmalamt demnächst mit den betroffenen Bezirken abstimmen. Hier sind
auch Lösungen gefunden worden, die das äußere Erscheinungsbild er Laternen bei
Elektrobetrieb erhalten. Diese sind bereits in Ihrem Bezirk in der Max-Eyth-Straße vor
Ort in Betrieb zu besichtigen.
Der Zukunftsplan für die Gasbeleuchtung besteht in der Umstellung der
Energieversorgung auf elektrischen Strom bei Beachtung und weitestgehendem Erhalt
des äußeren Erscheinungsbildes. Damit wird eine nachhaltige energieeffiziente,
klimaschonende, kostengünstige und Stadtbild erhaltende Straßenbeleuchtung
sichergestellt.
Alle Informationen zum Thema Gasleuchten, die auch erläutern, warum Senat und
Abgeordnetenhaus sich zur Umstellung entschlossen haben, finden Sie sehr ausführlich
auf unserer Internetseite.“
Mit dieser Antwort wird deutlich, dass beim Senat keine Bereitschaft besteht,
Änderungen im Vorgehen vorzunehmen und das Bezirksamt bittet daher, den
Beschluss als erledigt zu betrachten.
Reinhard Naumann
Bezirksbürgermeister
0384/4
Marc Schulte
Bezirksstadtrat
Ausdruck vom: 22.01.2013
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