Daten
Kommune
Berlin Charlottenburg-Wilmersdorf
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09.10.15, 19:14
Aktualisiert
27.01.18, 12:19
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Inhalt der Datei
Drucksachen
der Bezirksverordnetenversammlung
Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin
4. Wahlperiode
Ursprung: Einwohnerfragestunde
Bezirksverordnetenvorsteherin
TOP-Nr.:
Judith Stückler
Einwohnerfragestunde
DS-Nr: 0107/4
Beratungsfolge:
Datum
Gremium
16.02.2012
BVV
BVV-005/4
beantwortet
Einwohnerfragen
1. Einwohnerfrage
Carsten Schmidt
Sperrung Knobelsdorffstraße
1. Ist es korrekt, dass die Sperrung der Knobelsdorffstraße / Sophie-CharlottenStraße zu Ende Februar 2012 zurück gebaut wird?
2. Die BVV hatte 2010 die endgültige Sperrung beschlossen und umsetzen lassen.
Welche Gründe gibt es, diese Sperrung jetzt zurück zu nehmen?
3. Was tut die SPD jetzt (nach der gewonnen Wahl), um dieses Ziel der Sperrung
wieder zu erreichen, nachdem Mitte 2010 (vor der Wahl) die SPD Unterschriften
im Kiez für eine Schließung sammelte?
4. Welches Verkehrsaufkommen (vielleicht Anzahl / Stunde) ist in einer
Verkehrsberuhigten Zone noch tolerabel? Wann muss wie eingegriffen werden?
5. Warum wird der Ermessensspielraum, der dem Baustadtrat zur Verfügung steht,
nicht gemeinsam mit den betroffenen entwickelt.
Die mündliche Beantwortung erfolgte durch Herrn BzStR Schulte:
Sehr geehrte Frau Vorsteherin,
sehr geehrter Herr Schmidt,
in der Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung am 16. Februar 2012 behandelten
14 der 19 Bürgeranfragen das Thema Aufhebung der Straßensperrung
Knobelsdorffstraße.
Für alle Anfragen kann zusammenfassend festgestellt werden:
0107/4
Ausdruck vom: 15.03.2012
Seite: 1
1. Ich halte die Sperrung der Knobelsdorffstraße wie die Mehrheit in diesem Haus für
eine sinnvolle und richtige Maßnahme zur Verkehrsberuhigung des Kiezes
Klausenerplatz.
2. Die temporäre Sperrung der Knobelsdorffstraße seit Mai 2008 infolge der Sanierung
der Spandauer Damm Brücke wurde nach Beendigung der Bauarbeiten im
Dezember 2010 verlängert. Gegen diese nunmehr dauerhafte Anordnung wurden
Rechtsmittel eingelegt und der Fall liegt beim Verwaltungsgericht zur Verhandlung.
In der vom Bund erlassenen, in vielen Passagen leider, aber vom Bezirksamt nicht
zu verantwortenden autofreundlichen Straßenverkehrsordnung (StVO), sind folgende
Grundsätze verankert:
Eine Anordnung kann nur dann erfolgen, wenn sie zwingend geboten ist.
Beschränkungen und Verbote des fließenden Verkehrs dürfen nur angeordnet
werden, „wenn auf Grund der besonderen örtlichen Verhältnisse eine Gefahrenlage
besteht, die das allgemeine Risiko einer Beeinträchtigung der in den vorstehenden
Absätzen
genannten
Rechtsgüter
(wie
Leben
und
Gesundheit
von
Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmern) erheblich übersteigt (§ 45 Abs. 9
StVO)
Ein alleiniger verkehrspolitischer Wunsch reicht also nicht aus.
Jede Anordnung muss deswegen Fakten und Zahlen benennen, die der
Straßenverkehrsbehörde keine andere Wahl lassen, als gerade diese Anordnung zu
erlassen und es muss nachgewiesen werden, dass auch keine andere Anordnung
dieses Ziel erreicht hätte.
Meine Einschätzung ist, dass das Bezirksamt auch nach einer etwaigen Nachholung
der Ermessungsausübung, die nur aufgrund der Aktenlage erfolgen könnte, eine
Schließung nicht aufrechterhalten kann. Die genauen Details hierzu werde ich auf
einer Informationsveranstaltung am 27. Februar 2012 vor Ort und bei einigen der
folgenden Anfragen darstellen.
Diese Informationsveranstaltung wird gerade deswegen durchgeführt, weil mir
bewusst ist, dass es alles andere als erfreulich ist, dass eine Maßnahme, die die
Mehrheit der Anwohnerinnen und Anwohner befürwortet, zurückgenommen werden
muss.
3. Einige der Fragestellerinnen und Fragesteller fordern das Bezirksamt auf, jetzt vor
Gericht bis zum Schluss zu kämpfen und die Öffnung nur dann vorzunehmen, wenn
man per Gerichtsbeschluss dazu verpflichtet wird. Diese Strategie lehne ich ab: Das
wäre angesichts der Faktenlage reine Schaufensterpolitik, die etwas vorgaukelt, was
nicht erreichbar ist, d. h. vor Gericht erfolgreich zu sein. Vielmehr besteht die Gefahr,
sich vor Gericht eine schallende Ohrfeige einzufangen. Das hätte zur Folge, dass wir
für spätere Verfahren eine verdammt schlechte Verhandlungsposition hätten und die
Fronten nur noch weiter verhärtet würden.
4. Deswegen ist es mein erklärtes Ziel, jetzt, vor und nach der Öffnung
Verkehrszählungen vorzunehmen, diese Daten auszuwerten und in der Diskussion
mit der gesamten Anwohnerschaft ein Gesamtkonzept zu entwickeln, das als Ziel
den Ausbau der Verkehrsberuhigung des gesamten Bereiches Klausenerplatz hat,
um auch so bei allen zu treffenden Maßnahmen möglichst Widersprüche und Klagen
zu verhindern. Das wird kein einfacher Prozess, aber Sie werden nicht erleben, dass
ich mich vor einer Diskussion verstecken werde.
Ergänzend kann für Ihre Bürgerfrage Folgendes beantwortet werden:
0107/4
Ausdruck vom: 15.03.2012
Seite: 2
1. Ist es korrekt, dass die Sperrung der Knobelsdorffstraße/Sophie-Charlotten-Straße
zu Ende Februar 2012 zurück gebaut wird?
Vor Öffnung der Knobelsdorffstraße muss die Ampelschaltung zwingend geändert
werden. Dies kann nur von der Verkehrslenkung vorgenommen werden, die erst nach
der Informationsveranstaltung beauftragt wird. Eine Öffnung wird somit wohl frühestens
im März erfolgen.
2. Die BVV hatte 2010 die endgültige Sperrung beschlossen und umsetzen lassen.
Welche Gründe gibt es, diese Sperrung jetzt zurück zu nehmen?
Bei der Frage 2 verweise ich auf den Vorspann.
3. Was tut die SPD jetzt (nach der gewonnenen Wahl), um dieses Ziel der Sperrung
wieder zu erreichen, nachdem Mitte 2010 (vor der Wahl) die SPD Unterschriften im
Kiez für eine Schließung sammelte?
Die Frage kann ich nicht beantworten, da ich als Bezirksstadtrat die Fragen zu
beantworten habe und nicht als Parteimitglied. Ich weiß aber, dass die örtliche SPD
Abteilung sich auch klar positioniert hat für eine Beibehaltung der Sperrung, aber die
Schwierigkeiten bei der politischen Bewertung auch sieht. Ich hoffe, dass sich die SPD
an den weiteren konzeptionellen Überlegungen um Klausenerplatz beteiligen wird.
4. Welches
Verkehrsaufkommen
(vielleicht
Anzahl/Stunde)
ist
in
einer
verkehrsberuhigten Zone noch tolerabel? Wann muss wie eingegriffen werden?
Hier gibt es keine gesetzlichen klaren Vorgaben und es bedarf in jedem Fall einer
Einzelfallbetrachtung. Natürlich hat das Bezirksamt auch die Entscheidung des VG
Koblenz ausgewertet. Mit der Argumentation, dass nur 20 Autos pro Stunde zulässig
seien, kommen wir dann nämlich im Umkehrschluss zu der Frage, ob die
verkehrsberuhigte Zone insgesamt dann rechtsmäßig ist. Deswegen wird in Berlin
anders als in Bad Kreuznach stärker auf die Frage des Prozentanteils des
Durchgangsverkehrs eingegangen. Der betrug vor der Schließung in Bad Kreuznach 55
%.
5. Warum wird der Ermessensspielraum, der dem Baustadtrat zur Verfügung steht,
nicht gemeinsam mit den betroffenen entwickelt?
Bei der Frage 5 verweise ich auf den Vorspann.
Mit freundlichen Grüßen
Marc Schulte
2. Einwohnerfrage
Martina Gabriel
Sperrung Knobeldorffstraße
1. Warum kann der Baustadtrat Schulte trotz eines Mehrheitsbeschlusses der BVV
einfach die Sperrung der Knobelsdorffstr./Sophie-Charlotten-Str. anweisen?
2. Wie kann eine beschlossene Straßensperrung ohne eine gerichtliche
Entscheidung aufgehoben werden?
0107/4
Ausdruck vom: 15.03.2012
Seite: 3
3. Wie können dabei einfach öffentliche Gelder für einen Rückbau der Sperrung
verschwendet werden?
Die Einwohnerfrage wird schriftlich vom Bezirksamt beantwortet, da die Fragestellerin
nicht anwesend war:
Sehr geehrte Frau Vorsteherin,
sehr geehrte Frau Gabriel,
in der Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung am 16. Februar 2012 behandelten
14 der 19 Bürgeranfragen das Thema Aufhebung der Straßensperrung
Knobelsdorffstraße.
Für alle Anfragen kann zusammenfassend festgestellt werden:
1. Ich halte die Sperrung der Knobelsdorffstraße wie die Mehrheit in diesem Haus für
eine sinnvolle und richtige Maßnahme zur Verkehrsberuhigung des Kiezes
Klausenerplatz.
2. Die temporäre Sperrung der Knobelsdorffstraße seit Mai 2008 infolge der Sanierung
der Spandauer Damm Brücke wurde nach Beendigung der Bauarbeiten im
Dezember 2010 verlängert. Gegen diese nunmehr dauerhafte Anordnung wurden
Rechtsmittel eingelegt und der Fall liegt beim Verwaltungsgericht zur Verhandlung.
In der vom Bund erlassenen, in vielen Passagen leider, aber vom Bezirksamt nicht
zu verantwortenden autofreundlichen Straßenverkehrsordnung (StVO), sind folgende
Grundsätze verankert:
Eine Anordnung kann nur dann erfolgen, wenn sie zwingend geboten ist.
Beschränkungen und Verbote des fließenden Verkehrs dürfen nur angeordnet
werden, „wenn auf Grund der besonderen örtlichen Verhältnisse eine Gefahrenlage
besteht, die das allgemeine Risiko einer Beeinträchtigung der in den vorstehenden
Absätzen
genannten
Rechtsgüter
(wie
Leben
und
Gesundheit
von
Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmern) erheblich übersteigt (§ 45 Abs. 9
StVO)
Ein alleiniger verkehrspolitischer Wunsch reicht also nicht aus.
Jede Anordnung muss deswegen Fakten und Zahlen benennen, die der
Straßenverkehrsbehörde keine andere Wahl lassen, als gerade diese Anordnung zu
erlassen und es muss nachgewiesen werden, dass auch keine andere Anordnung
dieses Ziel erreicht hätte.
Meine Einschätzung ist, dass das Bezirksamt auch nach einer etwaigen Nachholung
der Ermessungsausübung, die nur aufgrund der Aktenlage erfolgen könnte, eine
Schließung nicht aufrechterhalten kann. Die genauen Details hierzu werde ich auf
einer Informationsveranstaltung am 27. Februar 2012 vor Ort und bei einigen der
folgenden Anfragen darstellen.
Diese Informationsveranstaltung wird gerade deswegen durchgeführt, weil mir
bewusst ist, dass es alles andere als erfreulich ist, dass eine Maßnahme, die die
Mehrheit der Anwohnerinnen und Anwohner befürwortet, zurückgenommen werden
muss.
3. Einige der Fragestellerinnen und Fragesteller fordern das Bezirksamt auf, jetzt vor
Gericht bis zum Schluss zu kämpfen und die Öffnung nur dann vorzunehmen, wenn
man per Gerichtsbeschluss dazu verpflichtet wird. Diese Strategie lehne ich ab: Das
wäre angesichts der Faktenlage reine Schaufensterpolitik, die etwas vorgaukelt, was
nicht erreichbar ist, d. h. vor Gericht erfolgreich zu sein. Vielmehr besteht die Gefahr,
0107/4
Ausdruck vom: 15.03.2012
Seite: 4
sich vor Gericht eine schallende Ohrfeige einzufangen. Das hätte zur Folge, dass wir
für spätere Verfahren eine verdammt schlechte Verhandlungsposition hätten und die
Fronten nur noch weiter verhärtet würden.
4. Deswegen ist es mein erklärtes Ziel, jetzt, vor und nach der Öffnung
Verkehrszählungen vorzunehmen, diese Daten auszuwerten und in der Diskussion
mit der gesamten Anwohnerschaft ein Gesamtkonzept zu entwickeln, das als Ziel
den Ausbau der Verkehrsberuhigung des gesamten Bereiches Klausenerplatz hat,
um auch so bei allen zu treffenden Maßnahmen möglichst Widersprüche und Klagen
zu verhindern. Das wird kein einfacher Prozess, aber Sie werden nicht erleben, dass
ich mich vor einer Diskussion verstecken werde.
Ergänzend kann für Ihre Bürgerfrage Folgendes beantwortet werden:
1. Warum kann der Baustadtrat Schulte trotz eines Mehrheitsbeschlusses der BVV
einfach die Sperrung der Knobelsdorffstr./Sophie-Charlotten-Str. anweisen?
Das Bezirksamt geht davon aus, dass in der Frage statt Sperrung Öffnung gemeint war.
In einem Rechtsstaat kann das Interesse Weniger manchmal die Umsetzung einer
Mehrheitsentscheidung verhindern. Das Bezirksamt ist natürlich an Recht und Gesetz
gebunden.
2. Wie kann eine beschlossene Straßensperrung ohne eine gerichtliche Entscheidung
aufgehoben werden?
Bei der Frage 2 verweise ich auf den Vorspann.
3. Wie können dabei einfach öffentliche Gelder für einen Rückbau der Sperrung
verwendet werden?
Wenn eine Maßnahme rechtlich erforderlich ist, muss sie auch umgesetzt werden,
insofern wird dann auch kein Geld verschwendet.
Mit freundlichen Grüßen
Marc Schulte
3. Einwohnerfrage
Brigitte Caspers
Sperrung Knobelsdorffstraße
1. Gibt es dazu eine konkrete Planung?
2. Wenn ja- auf welcher rechtlichen Grundlage?
Die Einwohnerfrage wird schriftlich vom Bezirksamt beantwortet, da die Fragestellerin
nicht anwesend war:
Sehr geehrte Frau Vorsteherin,
sehr geehrte Frau Caspers,
in der Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung am 16. Februar 2012 behandelten
14 der 19 Bürgeranfragen das Thema Aufhebung der Straßensperrung
Knobelsdorffstraße.
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Ausdruck vom: 15.03.2012
Seite: 5
Für alle Anfragen kann zusammenfassend festgestellt werden:
1. Ich halte die Sperrung der Knobelsdorffstraße wie die Mehrheit in diesem Haus für
eine sinnvolle und richtige Maßnahme zur Verkehrsberuhigung des Kiezes
Klausenerplatz.
2. Die temporäre Sperrung der Knobelsdorffstraße seit Mai 2008 infolge der Sanierung
der Spandauer Damm Brücke wurde nach Beendigung der Bauarbeiten im
Dezember 2010 verlängert. Gegen diese nunmehr dauerhafte Anordnung wurden
Rechtsmittel eingelegt und der Fall liegt beim Verwaltungsgericht zur Verhandlung.
In der vom Bund erlassenen, in vielen Passagen leider, aber vom Bezirksamt nicht
zu verantwortenden autofreundlichen Straßenverkehrsordnung (StVO), sind folgende
Grundsätze verankert:
Eine Anordnung kann nur dann erfolgen, wenn sie zwingend geboten ist.
Beschränkungen und Verbote des fließenden Verkehrs dürfen nur angeordnet
werden, „wenn auf Grund der besonderen örtlichen Verhältnisse eine Gefahrenlage
besteht, die das allgemeine Risiko einer Beeinträchtigung der in den vorstehenden
Absätzen
genannten
Rechtsgüter
(wie
Leben
und
Gesundheit
von
Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmern) erheblich übersteigt (§ 45 Abs. 9
StVO)
Ein alleiniger verkehrspolitischer Wunsch reicht also nicht aus.
Jede Anordnung muss deswegen Fakten und Zahlen benennen, die der
Straßenverkehrsbehörde keine andere Wahl lassen, als gerade diese Anordnung zu
erlassen und es muss nachgewiesen werden, dass auch keine andere Anordnung
dieses Ziel erreicht hätte.
Meine Einschätzung ist, dass das Bezirksamt auch nach einer etwaigen Nachholung
der Ermessungsausübung, die nur aufgrund der Aktenlage erfolgen könnte, eine
Schließung nicht aufrechterhalten kann. Die genauen Details hierzu werde ich auf
einer Informationsveranstaltung am 27. Februar 2012 vor Ort und bei einigen der
folgenden Anfragen darstellen.
Diese Informationsveranstaltung wird gerade deswegen durchgeführt, weil mir
bewusst ist, dass es alles andere als erfreulich ist, dass eine Maßnahme, die die
Mehrheit der Anwohnerinnen und Anwohner befürwortet, zurückgenommen werden
muss.
3. Einige der Fragestellerinnen und Fragesteller fordern das Bezirksamt auf, jetzt vor
Gericht bis zum Schluss zu kämpfen und die Öffnung nur dann vorzunehmen, wenn
man per Gerichtsbeschluss dazu verpflichtet wird. Diese Strategie lehne ich ab: Das
wäre angesichts der Faktenlage reine Schaufensterpolitik, die etwas vorgaukelt, was
nicht erreichbar ist, d. h. vor Gericht erfolgreich zu sein. Vielmehr besteht die Gefahr,
sich vor Gericht eine schallende Ohrfeige einzufangen. Das hätte zur Folge, dass wir
für spätere Verfahren eine verdammt schlechte Verhandlungsposition hätten und die
Fronten nur noch weiter verhärtet würden.
4. Deswegen ist es mein erklärtes Ziel, jetzt, vor und nach der Öffnung
Verkehrszählungen vorzunehmen, diese Daten auszuwerten und in der Diskussion
mit der gesamten Anwohnerschaft ein Gesamtkonzept zu entwickeln, das als Ziel
den Ausbau der Verkehrsberuhigung des gesamten Bereiches Klausenerplatz hat,
um auch so bei allen zu treffenden Maßnahmen möglichst Widersprüche und Klagen
zu verhindern. Das wird kein einfacher Prozess, aber Sie werden nicht erleben, dass
ich mich vor einer Diskussion verstecken werde.
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Ausdruck vom: 15.03.2012
Seite: 6
1. Gibt es dazu eine konkrete Planung?
2. Wenn ja – auf welcher rechtlichen Gründlage?
Bei der Bürgeranfrage 3 verweise ich auf den Vorspann.
Mit freundlichen Grüßen
Marc Schulte
4. Einwohnerfrage
Claudia Gdaniec
Sperrung Knobelsdorffstraße
1. Warum will der Baustadtrat die Sperrung der Knobelsdorffstraße an der Ecke
Sophie-Charlotten-Straße bereits vor einer gerichtlichen Entscheidung
aufheben?
2. Warum plant das Bezirksamt nicht, gegebenenfalls Widerspruch einzulegen bzw.
in Berufung zu gehen, falls das Gericht gegen die Bedürfnisse der Mehrheit der
Anwohner entscheidet, die sich vor einiger Zeit in einer inoffiziellen Befragung
ganz deutlich mehrheitlich für eine Sperrung aussprachen? Die Handvoll
Kunde/Kundinnen für die paar Geschäfte hier im Abschnitt, die mit dem Auto
kommen, können leicht von einer Seite hereinfahren. Das Problem ist doch eher
eins der Parkmöglichkeit, nicht der Zufahrt.
3. Warum liegt es der BVV und dem Bezirksamt nicht am Herzen, in einer Zeit der
Verunsicherung der Bürger/innen und der viel beschworenen
Politikverdrossenheit das Interesse der Basis zu wahren?
4. Kann die Sperrung an der Ecke nicht mechanisch so umorganisiert werden, dass
Müllabfuhr und Feuerwehr von beiden Seiten Zugang hat (wie in anderen
Städten gesehen)?
5. Kann das Bezirksamt eine Entscheidung des Verwaltungsgerichts abwarten, in
Berufung gehen/Widerspruch einlegen, und erst handeln, nachdem alle Mittel
ausgeschöpft sind und den Anwohner/innen die Lage einleuchtend erklärt wurde,
und dann die Sperrung ausschließlich in Richtung Autobahn aufheben?
Die Einwohnerfrage wird schriftlich vom Bezirksamt beantwortet, da die Fragestellerin
nicht anwesend war:
Sehr geehrte Frau Vorsteherin,
sehr geehrte Frau Gdaniec,
in der Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung am 16. Februar 2012 behandelten
14 der 19 Bürgeranfragen das Thema Aufhebung der Straßensperrung
Knobelsdorffstraße.
Für alle Anfragen kann zusammenfassend festgestellt werden:
0107/4
Ausdruck vom: 15.03.2012
Seite: 7
1. Ich halte die Sperrung der Knobelsdorffstraße wie die Mehrheit in diesem Haus für
eine sinnvolle und richtige Maßnahme zur Verkehrsberuhigung des Kiezes
Klausenerplatz.
2. Die temporäre Sperrung der Knobelsdorffstraße seit Mai 2008 infolge der Sanierung
der Spandauer Damm Brücke wurde nach Beendigung der Bauarbeiten im
Dezember 2010 verlängert. Gegen diese nunmehr dauerhafte Anordnung wurden
Rechtsmittel eingelegt und der Fall liegt beim Verwaltungsgericht zur Verhandlung.
In der vom Bund erlassenen, in vielen Passagen leider, aber vom Bezirksamt nicht
zu verantwortenden autofreundlichen Straßenverkehrsordnung (StVO), sind folgende
Grundsätze verankert:
Eine Anordnung kann nur dann erfolgen, wenn sie zwingend geboten ist.
Beschränkungen und Verbote des fließenden Verkehrs dürfen nur angeordnet
werden, „wenn auf Grund der besonderen örtlichen Verhältnisse eine Gefahrenlage
besteht, die das allgemeine Risiko einer Beeinträchtigung der in den vorstehenden
Absätzen
genannten
Rechtsgüter
(wie
Leben
und
Gesundheit
von
Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmern) erheblich übersteigt (§ 45 Abs. 9
StVO)
Ein alleiniger verkehrspolitischer Wunsch reicht also nicht aus.
Jede Anordnung muss deswegen Fakten und Zahlen benennen, die der
Straßenverkehrsbehörde keine andere Wahl lassen, als gerade diese Anordnung zu
erlassen und es muss nachgewiesen werden, dass auch keine andere Anordnung
dieses Ziel erreicht hätte.
Meine Einschätzung ist, dass das Bezirksamt auch nach einer etwaigen Nachholung
der Ermessungsausübung, die nur aufgrund der Aktenlage erfolgen könnte, eine
Schließung nicht aufrechterhalten kann. Die genauen Details hierzu werde ich auf
einer Informationsveranstaltung am 27. Februar 2012 vor Ort und bei einigen der
folgenden Anfragen darstellen.
Diese Informationsveranstaltung wird gerade deswegen durchgeführt, weil mir
bewusst ist, dass es alles andere als erfreulich ist, dass eine Maßnahme, die die
Mehrheit der Anwohnerinnen und Anwohner befürwortet, zurückgenommen werden
muss.
3. Einige der Fragestellerinnen und Fragesteller fordern das Bezirksamt auf, jetzt vor
Gericht bis zum Schluss zu kämpfen und die Öffnung nur dann vorzunehmen, wenn
man per Gerichtsbeschluss dazu verpflichtet wird. Diese Strategie lehne ich ab: Das
wäre angesichts der Faktenlage reine Schaufensterpolitik, die etwas vorgaukelt, was
nicht erreichbar ist, d. h. vor Gericht erfolgreich zu sein. Vielmehr besteht die Gefahr,
sich vor Gericht eine schallende Ohrfeige einzufangen. Das hätte zur Folge, dass wir
für spätere Verfahren eine verdammt schlechte Verhandlungsposition hätten und die
Fronten nur noch weiter verhärtet würden.
4. Deswegen ist es mein erklärtes Ziel, jetzt, vor und nach der Öffnung
Verkehrszählungen vorzunehmen, diese Daten auszuwerten und in der Diskussion
mit der gesamten Anwohnerschaft ein Gesamtkonzept zu entwickeln, das als Ziel
den Ausbau der Verkehrsberuhigung des gesamten Bereiches Klausenerplatz hat,
um auch so bei allen zu treffenden Maßnahmen möglichst Widersprüche und Klagen
zu verhindern. Das wird kein einfacher Prozess, aber Sie werden nicht erleben, dass
ich mich vor einer Diskussion verstecken werde.
Ergänzend kann für Ihre Bürgerfrage Folgendes beantwortet werden:
0107/4
Ausdruck vom: 15.03.2012
Seite: 8
1. Warum will der Baustadtrat die Sperrung der Knobelsdorffstraße an der Ecke SophieCharlotten-Straße bereits vor einer gerichtlichen Entscheidung aufheben?
Bei der Frage 1 verweise ich auf den Vorspann.
2. Warum plant das Bezirksamt nicht, gegebenenfalls Widerspruch einzulegen bzw. in
Berufung zu gehen, falls das Gericht gegen die Bedürfnisse der Mehrheit der
Anwohner entscheidet, die sich vor einiger Zeit in einer inoffiziellen Befragung ganz
deutlich mehrheitlich für eine Sperrung aussprachen? Die Handvoll Kund_innen für
die paar Geschäfte hier im Abschnitt, die mit dem Auto kommen, können leicht in
einer Seite hereinfahren. Das Problem ist doch eher eins der Parkmöglichkeit, nicht
der Zufahrt.
Das Bezirksamt schätzt ein weiteres Austragen vor Gericht als wenig erfolgreich ein.
Diese Entscheidung basiert nicht darauf, dass dem Interesse etwaiger Kundinnen und
Kunden der Vorrang eingeräumt wurde.
3. Warum liegt es der BVV und dem Bezirksamt nicht am Herzen, in einer Zeit der
Verunsicherung der Bürger_innen und der viel beschworenen Politikverdrossenheit
das Interesse der Basis zu wahren?
Das Interesse der Basis hebelt rechtliche Vorgaben nicht aus. Insofern ist es wichtig,
dass rechtliche Rahmenbedingungen auf Bundesebene geändert werden, damit auch
Handlungsspielräume für Maßnahmen bestehen, die allein aufgrund von
verkehrspolitischen Überlegungen geleitet werden. Deswegen ist es auch meine Pflicht
über die getroffene Entscheidung breit zu informieren und mich der Diskussion zu
stellen. Vor Gericht als Held unterzugehen, führt nach meiner Ansicht nicht weiter und
fördert gerade die von Ihnen kritisierte Politikverdrossenheit.
4. Kann die Sperrung an der Ecke nicht mechanisch so umorganisiert werden, dass
Müllabfuhr und Feuerwehr von beiden Seiten Zugang hat (wie in anderen Städten
gesehen)?
Ja, technisch ist das z.B. durch sehr kostenintensive und reparaturanfällige versenkbare
Poller möglich.
5. Kann das Bezirksamt eine Entscheidung des Verwaltungsgerichts abwarten, in
Berufung gehen/Widerspruch einlegen, und erst handeln – nachdem alle Mittel
ausgeschöpft sind und den Anwohner_innen die Lage einleuchtend erklärt wurde –
und dann die Sperrung ausschließlich in Richtung Autobahn aufheben?
Grundsätzlich kann das Bezirksamt so vorgehen, ich halte solch ein Vorgehen aber
nicht für sinnvoll.
Mit freundlichen Grüßen
Marc Schulte
5. Einwohnerfrage
Martina Riede
Sperrung Knobelsdorffstraße
1. Ist Ihnen bekannt, dass sich in der Knobelsdorffstraße zwei Kinderläden
befinden? Um die Ecke in der Nehringstraße sind zwei Schulen und weitere
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Ausdruck vom: 15.03.2012
Seite: 9
Einrichtungen für Kinder. Die Knobelsdorffstraße wird von etlichen
Kindern/Schülern/Jugendlichen an nahezu jeder Stelle tagsüber zu nahezu jeder
Uhrzeit auf Hin- Und Rückwegen überquert. Wie soll Sicherheit dieser Kinder
gesichert werden, wenn die Sperrung der Knobelsdorffstraße zur SophieCharlotten-Straße aufgehoben würde?
2. Ist Ihnen bekannt, dass sich in der Knobelsdorffstraße in den letzten Jahren eine
rege und sehr beliebte Gaststätten- und Cafe-Kultur entwickelt hat? Dort
kommen viele Eltern mit Kindern sowie zahlreiche andere Gäste gerade
deswegen hin, weil es sich dort um einen relativ sicheren und vergleichsweise
ruhigen Ort handelt. Wie soll die Attraktivität des Standortes nach der geplanten
Öffnung erhalten bleiben?
3. Wissen Sie, dass sich auch jetzt nur ein sehr kleiner Teil der Autofahrer an die
bestehende Regelung mit Schrittgeschwindigkeit hält? Ein großer Teil der
Autofahrer fährt auch jetzt mit krass überhöhter Geschwindigkeit durch den
verkehrsberuhigten Bereich.
Aufgrund der bestehenden Sperrung wird der von der Stadtautobahn
anbrandende Verkehr jetzt immerhin an der Sophie-Charlotten-Straße in der
Geschwindigkeit gebrochen. Wie wollen Sie das Durchbrettern – vormals ein
sehr beliebter Sport, nicht nur bei jungen Autofahrern – in Zukunft verhindern?
4. Wäre es nicht viel sinnvoller, auch im Horstweg, der jetzt sicher durch einen Teil
des sonst durch die Knobelsdorffstraße brausenden Durchgangsverkehrs
belastet ist, die Schrittgeschwindigkeit einzuführen und/oder die dort geltende
Geschwindigkeitsbegrenzung durch bauliche Maßnahmen (Straßenerhöhungen
etc.) zu gewährleisten?
Die Einwohnerfrage wird schriftlich vom Bezirksamt beantwortet, da die Fragestellerin
nicht anwesend war:
Sehr geehrte Frau Vorsteherin,
sehr geehrte Frau Riede,
in der Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung am 16. Februar 2012 behandelten
14 der 19 Bürgeranfragen das Thema Aufhebung der Straßensperrung
Knobelsdorffstraße.
Für alle Anfragen kann zusammenfassend festgestellt werden:
1. Ich halte die Sperrung der Knobelsdorffstraße wie die Mehrheit in diesem Haus für
eine sinnvolle und richtige Maßnahme zur Verkehrsberuhigung des Kiezes
Klausenerplatz.
2. Die temporäre Sperrung der Knobelsdorffstraße seit Mai 2008 infolge der Sanierung
der Spandauer Damm Brücke wurde nach Beendigung der Bauarbeiten im
Dezember 2010 verlängert. Gegen diese nunmehr dauerhafte Anordnung wurden
Rechtsmittel eingelegt und der Fall liegt beim Verwaltungsgericht zur Verhandlung.
In der vom Bund erlassenen, in vielen Passagen leider, aber vom Bezirksamt nicht
zu verantwortenden autofreundlichen Straßenverkehrsordnung (StVO), sind folgende
Grundsätze verankert:
Eine Anordnung kann nur dann erfolgen, wenn sie zwingend geboten ist.
Beschränkungen und Verbote des fließenden Verkehrs dürfen nur angeordnet
0107/4
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werden, „wenn auf Grund der besonderen örtlichen Verhältnisse eine Gefahrenlage
besteht, die das allgemeine Risiko einer Beeinträchtigung der in den vorstehenden
Absätzen
genannten
Rechtsgüter
(wie
Leben
und
Gesundheit
von
Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmern) erheblich übersteigt (§ 45 Abs. 9
StVO)
Ein alleiniger verkehrspolitischer Wunsch reicht also nicht aus.
Jede Anordnung muss deswegen Fakten und Zahlen benennen, die der
Straßenverkehrsbehörde keine andere Wahl lassen, als gerade diese Anordnung zu
erlassen und es muss nachgewiesen werden, dass auch keine andere Anordnung
dieses Ziel erreicht hätte.
Meine Einschätzung ist, dass das Bezirksamt auch nach einer etwaigen Nachholung
der Ermessungsausübung, die nur aufgrund der Aktenlage erfolgen könnte, eine
Schließung nicht aufrechterhalten kann. Die genauen Details hierzu werde ich auf
einer Informationsveranstaltung am 27. Februar 2012 vor Ort und bei einigen der
folgenden Anfragen darstellen.
Diese Informationsveranstaltung wird gerade deswegen durchgeführt, weil mir
bewusst ist, dass es alles andere als erfreulich ist, dass eine Maßnahme, die die
Mehrheit der Anwohnerinnen und Anwohner befürwortet, zurückgenommen werden
muss.
3. Einige der Fragestellerinnen und Fragesteller fordern das Bezirksamt auf, jetzt vor
Gericht bis zum Schluss zu kämpfen und die Öffnung nur dann vorzunehmen, wenn
man per Gerichtsbeschluss dazu verpflichtet wird. Diese Strategie lehne ich ab: Das
wäre angesichts der Faktenlage reine Schaufensterpolitik, die etwas vorgaukelt, was
nicht erreichbar ist, d. h. vor Gericht erfolgreich zu sein. Vielmehr besteht die Gefahr,
sich vor Gericht eine schallende Ohrfeige einzufangen. Das hätte zur Folge, dass wir
für spätere Verfahren eine verdammt schlechte Verhandlungsposition hätten und die
Fronten nur noch weiter verhärtet würden.
4. Deswegen ist es mein erklärtes Ziel, jetzt, vor und nach der Öffnung
Verkehrszählungen vorzunehmen, diese Daten auszuwerten und in der Diskussion
mit der gesamten Anwohnerschaft ein Gesamtkonzept zu entwickeln, das als Ziel
den Ausbau der Verkehrsberuhigung des gesamten Bereiches Klausenerplatz hat,
um auch so bei allen zu treffenden Maßnahmen möglichst Widersprüche und Klagen
zu verhindern. Das wird kein einfacher Prozess, aber Sie werden nicht erleben, dass
ich mich vor einer Diskussion verstecken werde.
Ergänzend kann für Ihre Bürgerfrage Folgendes beantwortet werden:
1. Ist Ihnen bekannt, dass sich in der Knobelsdorffstraße zwei Kinderläden befinden?
Um die Ecke in der Nehringstraße sind zwei Schulen und weitere Einrichtungen für
Kinder. Die Knobelsdorffstraße wird von etlichen Kindern/Schülern/Jugendlichen an
nahezu jeder Stelle tagsüber zu nahezu jeder Uhrzeit auf Hin- und Rückwegen
überquert. Wie soll Sicherheit dieser Kinder gesichert werden, wenn die Sperrung
der Knobelsdorffstraße zur Sophie-Charlotten-Straße aufgehoben würde?
Ja, die Kinderläden sind bekannt.
Zum Thema Verkehrssicherheit: In einem verkehrsberuhigten Bereich dürfen
Fahrzeugführer „Fußgänger weder gefährden noch behindern.“ Das Ordnungsamt und
die Polizei werden gebeten, verstärkt Kontrollen vorzunehmen, um die Einhaltung der
geltenden Vorschriften umzusetzen.
0107/4
Ausdruck vom: 15.03.2012
Seite: 11
2. Ist Ihnen bekannt, dass sich in der Knobelsdorffstraße in den letzten Jahren eine
rege und sehr beliebte Gaststätten- und Cafe-Kultur entwickelt hat? Dort kommen
viele Eltern mit Kindern sowie zahlreiche andere Gäste gerade deswegen hin, weil es
sich dort um einen relativ sicheren und vergleichsweise ruhigen Ort handelt. Wie soll
die Attraktivität des Standortes nach der geplanten Öffnung erhalten bleiben?
Ja, auch das Bezirksamt bedauert die befürchteten negativen Auswirkungen.
3. Wissen Sie, dass sich auch jetzt nur ein sehr kleiner Teil der Autofahrer an die
bestehende Regelung mit Schrittgeschwindigkeit hält? Ein großer Teil der Autofahrer
fährt auch jetzt mit krass überhöhter Geschwindigkeit durch den verkehrsberuhigten
Bereich. Aufgrund der bestehenden Sperrung wird der von der Stadtautobahn
anbrandende Verkehr jetzt immerhin an der Sophie-Charlotten-Straße in der
Geschwindigkeit gebrochen. Wie wollen Sie das Durchbrettern – vormals ein sehr
beliebter Sport, nicht nur bei jungen Autofahrern – in Zukunft verhindern?
Es ist mein erklärtes Ziel durch die Auswertung der veranlassten Verkehrszählungen
jetzt endlich ein Gesamtkonzept für den Kiez Klausenerplatz zu entwickeln, der die
Problematik des Durchgangsverkehrs in den Mittelpunkt stellt. Je größer hier für die
unterschiedlichen Bereiche des Kiezes Lösungen gefunden werden, um so eher sind
erneute rechtliche Auseinandersetzungen zu vermeiden.
4. Wäre es nicht viel sinnvoller, auch im Horstweg, der jetzt sicher durch einen Teil des
sonst durch die Knobelsdorffstraße brausenden Durchgangsverkehrs belastet ist, die
Schrittgeschwindigkeit
einzuführen
und/oder
die
dort
geltende
Geschwindigkeitsbegrenzung durch bauliche Maßnahmen (Straßenerhöhungen etc.)
zu gewährleisten?
Auch diese Maßnahmen werden in die Prüfungen mit einbezogen werden.
Mit freundlichen Grüßen
Marc Schulte
6. Einwohnerfrage
Michael Roeder
Ökokiez 2020
1. Warum hat das Bezirksamt über 100.000 € Steuergelder für das
Klimaschutzkonzept zum „Ökokiez 2020“ ausgegeben, wo doch das Umweltamt
kostenlos jederzeit entsprechende Handlungsvorschläge in den vielen
Konzepten derselben Firma im Internet hätte finden können?
2. Wie erklärt das Bezirksamt in diesen Zeiten der Haushaltsdisziplin, dass es
bisher im Zusammenhang mit „Ökokiez 2020“ schon über 100.000 €
Steuergelder ausgegeben und viele Arbeitsstunden im Umweltamt aufgewendet
hat, ohne dass dafür irgendetwas Praktisches für die Umwelt geschaffen wurde
und wegen fehlender Gelder vermutlich auch nicht geschaffen wird?
3. Will das Bezirksamt zusätzlich die Förderung eines Klimaschutzmanagers für
das ½ km² große Viertel am Klausenerplatz bei weiteren Kosten von etwa
155.000 € Steuergeldern beantragen, obwohl es im Dezember 2011 endgültig
die vier Jahre alte Forderung der BVV nach einem Klimaschutzkonzept für den
0107/4
Ausdruck vom: 15.03.2012
Seite: 12
Gesamtbezirk mit seinen 64 ¾ km² wegen mangelnder rechtlicher
Eingriffsmöglichkeiten abgelehnt hat?
4. Wie kommt es, dass zwei – vom selben Geschäftsführer geleitete und im
Klausenerplatzkiez ansässige – Firmen vom Bezirksamt/Umweltamt immer
wieder im Zusammenhang mit „Ökokiez 2020“ bevorzugt beteiligt werden?
5. Hat das Bezirksamt bereits – wie die Kollegen in Pankow – mit der Gewobag
Verhandlungen aufgenommen, um die Mietpreissteigerungen, die durch das
Klimaschutzkonzept (Stichwort: energetische Sanierung) nachdrücklich
gefördert werden, zu dämpfen und sozialverträglich zu gestalten?
Die Einwohnerfrage wird schriftlich vom Bezirksamt beantwortet, da die Fragestellerin
nicht anwesend war:
Sehr geehrter Herr Roeder,
Ihre Anfrage beantworte ich wie folgt:
Zu 1.:
Das Bezirksamt hat für das Vorhaben keine eigenen Mittel bereitgestellt. Die
Finanzierung erfolgte über Mittel der Kommunalen Klimaschutzinitiative des
Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU) in
Kofinanzierung mit der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung (Sen Stadt) und der
Wohnungsbaugesellschaft GEWOBAG. Die Projektsumme für das Klimaschutzkonzept
zum „Ökokiez 2020“ betrug insgesamt 82.824 €. Die Mittel der Kommunalen
Klimaschutzinitiative des BMU speisen sich nach unserer Erkenntnis aus
zweckgebundenen Mitteln des Emissionszertifikatehandels.
Die Annahme, das Umweltamt könne ohne Bestandsaufnahme und Ableitung von
Maßnahmen aus der örtlichen Situation „baukasten-artig“ Handlungsvorschläge
zusammenstellen, entspricht nicht den fachlich-wissenschaftlichen Mindeststandards.
Wesen eines Klimaschutzkonzeptes ist, dass es aus Analysen des betroffenen
Gebietes gespeist und die Sachkunde der örtlichen Experten/Expertinnen einbezogen
wird.
Zu 2.:
Auf die Frage der Finanzierung wurde bereits eingegangen.
Die Erstellung eines Konzeptes ist ein notwendiger erster Schritt, um Maßnahmen zu
definieren, die als nächstes umgesetzt werden sollen. Das nun folgende
Klimaschutzmanagement ist beantragt und ich bin zuversichtlich, dass eine Bewilligung
erfolgen wird und wir mit der Umsetzung bald beginnen können.
Zu 3.:
Die Beantragung der Förderung eines Klimaschutzmanagers wurde im Bezirksamt
einstimmig beschlossen und im Umweltausschuss fraktionsübergreifend befürwortet.
Die von Ihnen genannte Summe kann ich nicht bestätigen; die Summe wird erst im
Zusammenhang mit der Antragstellung ermittelt. Die Finanzierung erfolgt aus
zweckgebundenen Mitteln und nicht aus Haushaltsmitteln des Bezirks.
0107/4
Ausdruck vom: 15.03.2012
Seite: 13
Zu dem Klimaschutzkonzept für den Bezirk: Das Bezirksamt hat die Forderung der BVV
nach einem Klimaschutzkonzept für den Gesamtbezirk nicht abgelehnt. Es sieht
lediglich vorerst davon ab, „ein bezirkliches Klimaschutzprogramm (im Sinne einer
Konzeptentwicklung, die inhaltlich und flächenhaft den gesamten Bezirk abdeckt) zu
entwickeln“ (Vorlage zur Kenntnisnahme Drs. 1182/3). Das Bezirksamt hat sich
entschieden, die für ein solches Konzept erforderlichen personellen Ressourcen
zunächst in das Öko-Kiez-Vorhaben zu lenken mit dem Ziel, erfolgreiche Maßnahmen
zur CO²-Minderung auch auf weitere Teile des Bezirks übertragen zu können.
Zu 4.:
Es wurden keine Firmen vom Bezirksamt bevorzugt beteiligt.
Zu 5.:
Das Bezirksamt hat bisher keine Verhandlungen mit der GEWOBAG aufgenommen. In
den Steuerungsrunden wurde diese – nicht nur auf Maßnahmen der GEWOBAG
zutreffende - Problematik aber thematisiert.
Mit freundlichen Grüßen
Jantzen
Bezirksstadträtin
7. Einwohnerfrage
Christian Bade
Sperrung Knobelsdorffstraße
1. Welche konkreten Gründe führten seinerzeit zur Sperrung der KS (BVVBeschlüsse, Beschlussvorlagen, Gutachten, Verkehrszählungen, etc.)?
2. Wer ist für den damaligen Beschluss verantwortlich, der endgültig zur Sperrung
der KS führte: Wer hat seinerzeit für und wer gegen die Sperrung gestimmt und
wer war federführend?
3. Welchem konkreten Ziel dient die nun kurzfristig geplante Verkehrszählung im
Kiez (Sperrung der KS oder anderer Straßen, Diagonalsperrung in der KS,
Einbahnstraßenregelungen, Straßenkissen, bauliche Änderungen im
Straßenraum)?
4. Hat der Bezirk zurzeit finanzielle Möglichkeiten, ggf. nach dem Abbau der
Sperrung andere verkehrsberuhigende und/oder –vermindernde Maßnahmen in
der KS zu realisieren?
5. Wie ist es möglich, das Einzelne diese Maßnahme zu Fall bringen können, die
doch von der großen Mehrheit der Kiezbewohner und der Politiker gewollt wird
(ist die Gesetzgebung hier lücken- oder fehlerhaft)?
Die mündliche Beantwortung erfolgte durch Herrn BzStR Schulte:
Sehr geehrte Frau Vorsteherin,
sehr geehrter Herr Bade,
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Ausdruck vom: 15.03.2012
Seite: 14
in der Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung am 16. Februar 2012 behandelten
14 der 19 Bürgeranfragen das Thema Aufhebung der Straßensperrung
Knobelsdorffstraße.
Für alle Anfragen kann zusammenfassend festgestellt werden:
1. Ich halte die Sperrung der Knobelsdorffstraße wie die Mehrheit in diesem Haus für
eine sinnvolle und richtige Maßnahme zur Verkehrsberuhigung des Kiezes
Klausenerplatz.
2. Die temporäre Sperrung der Knobelsdorffstraße seit Mai 2008 infolge der Sanierung
der Spandauer Damm Brücke wurde nach Beendigung der Bauarbeiten im
Dezember 2010 verlängert. Gegen diese nunmehr dauerhafte Anordnung wurden
Rechtsmittel eingelegt und der Fall liegt beim Verwaltungsgericht zur Verhandlung.
In der vom Bund erlassenen, in vielen Passagen leider, aber vom Bezirksamt nicht
zu verantwortenden autofreundlichen Straßenverkehrsordnung (StVO), sind folgende
Grundsätze verankert:
Eine Anordnung kann nur dann erfolgen, wenn sie zwingend geboten ist.
Beschränkungen und Verbote des fließenden Verkehrs dürfen nur angeordnet
werden, „wenn auf Grund der besonderen örtlichen Verhältnisse eine Gefahrenlage
besteht, die das allgemeine Risiko einer Beeinträchtigung der in den vorstehenden
Absätzen
genannten
Rechtsgüter
(wie
Leben
und
Gesundheit
von
Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmern) erheblich übersteigt (§ 45 Abs. 9
StVO)
Ein alleiniger verkehrspolitischer Wunsch reicht also nicht aus.
Jede Anordnung muss deswegen Fakten und Zahlen benennen, die der
Straßenverkehrsbehörde keine andere Wahl lassen, als gerade diese Anordnung zu
erlassen und es muss nachgewiesen werden, dass auch keine andere Anordnung
dieses Ziel erreicht hätte.
Meine Einschätzung ist, dass das Bezirksamt auch nach einer etwaigen Nachholung
der Ermessungsausübung, die nur aufgrund der Aktenlage erfolgen könnte, eine
Schließung nicht aufrechterhalten kann. Die genauen Details hierzu werde ich auf
einer Informationsveranstaltung am 27. Februar 2012 vor Ort und bei einigen der
folgenden Anfragen darstellen.
Diese Informationsveranstaltung wird gerade deswegen durchgeführt, weil mir
bewusst ist, dass es alles andere als erfreulich ist, dass eine Maßnahme, die die
Mehrheit der Anwohnerinnen und Anwohner befürwortet, zurückgenommen werden
muss.
3. Einige der Fragestellerinnen und Fragesteller fordern das Bezirksamt auf, jetzt vor
Gericht bis zum Schluss zu kämpfen und die Öffnung nur dann vorzunehmen, wenn
man per Gerichtsbeschluss dazu verpflichtet wird. Diese Strategie lehne ich ab: Das
wäre angesichts der Faktenlage reine Schaufensterpolitik, die etwas vorgaukelt, was
nicht erreichbar ist, d. h. vor Gericht erfolgreich zu sein. Vielmehr besteht die Gefahr,
sich vor Gericht eine schallende Ohrfeige einzufangen. Das hätte zur Folge, dass wir
für spätere Verfahren eine verdammt schlechte Verhandlungsposition hätten und die
Fronten nur noch weiter verhärtet würden.
4. Deswegen ist es mein erklärtes Ziel, jetzt, vor und nach der Öffnung
Verkehrszählungen vorzunehmen, diese Daten auszuwerten und in der Diskussion
mit der gesamten Anwohnerschaft ein Gesamtkonzept zu entwickeln, das als Ziel
den Ausbau der Verkehrsberuhigung des gesamten Bereiches Klausenerplatz hat,
um auch so bei allen zu treffenden Maßnahmen möglichst Widersprüche und Klagen
0107/4
Ausdruck vom: 15.03.2012
Seite: 15
zu verhindern. Das wird kein einfacher Prozess, aber Sie werden nicht erleben, dass
ich mich vor einer Diskussion verstecken werde.
Ergänzend kann für Ihre Bürgerfrage Folgendes beantwortet werden:
1. Welche konkreten Gründe führten seinerzeit zur Sperrung der KS (BVV-Beschlüs-se,
Beschlussvorlagen, Gutachten, Verkehrszählungen etc.)?
Die Sanierung der Spandauer Damm Brücke und die Veränderung der Verkehrsströme
war Ursache der Straßensperrung im Mai 2008.
2. Wer ist für den damaligen Beschluss verantwortlich, der endgültig zur Sperrung der
KS führte: Wer hat seinerzeit für und wer gegen die Sperrung gestimmt und wer war
federführend?
Das Bezirksamt war und ist verantwortlich, seit dem 1. Januar 2011 bin ich als Stadtrat
für den Bereich der Straßenverkehrsbehörde zuständig.
3. Welchem konkreten Ziel dient die nun kurzfristig geplante Verkehrszählung im Kiez
(Sperrung der KS oder anderer Straßen, Diagonalsperrung in der KS,
Einbahnstraßenregelungen, Straßenkissen, bauliche Änderungen im Straßenraum)?
Die angeordneten Verkehrszählungen dienen der Ermittlung von Zahlen, die als
Grundlage für die Planung weiterer Maßnahmen zum Ausbau der Verkehrsberuhigung
dienen sollen. Erst nach Analyse der Zahlen werden vom Bezirksamt Vorschläge
gemacht, die dann mit der Anwohnerschaft und den bezirklichen Gremien zu
diskutieren sind.
4. Hat der Bezirk zurzeit finanzielle Möglichkeiten, ggf. nach dem Abbau der Sperrung
andere verkehrsberuhigende und/oder –vermindernde Maßnahmen in der KS zu
realisieren?
Ja, da geplant ist durch eine Schwerpunktsetzung in der Bewirtschaftung der für die
Unterhaltung des Straßenlandes zur Verfügung stehenden Mittel hier Möglichkeiten zu
schaffen.
5. Wie ist es möglich, das Einzelne diese Maßnahme zu Fall bringen können, die doch
von der großen Mehrheit der Kiezbewohner und der Politiker gewollt wird (ist die
Gesetzgebung hier lücken- oder fehlerhaft)?
In einem Rechtsstaat kann das Interesse weniger manchmal die Umsetzung einer
Mehrheitsentscheidung verhindern. Das ist auch richtig so, auch wenn es in diesem Fall
nicht erfreulich ist.
Mit freundlichen Grüßen
Marc Schulte
8. Einwohnerfrage
Katrin Kotzak
Sperrung Knobelsdorffstraße
1. Von welchen Werten (in _absoluten_ Zahlen) in der aktuellen Verkehrszählung
(geschlossene KS) und in der angekündigten nachfolgenden Verkehrszählung
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Ausdruck vom: 15.03.2012
Seite: 16
(offene KS) macht Herr Schulte abhängig, ob die Knobelsdorffstraße wieder
zugemacht wird oder offen bleibt?
2. Welche Punkte fanden in der Beurteilung, die Schließung der Knobelsdorffstraße
rückgängig zu machen, seitens des zuständigen Stadtrats noch Berücksichtigung
(vermeintliche fehlende Daten aus Verkehrszählungen hier bitte ausgenommen)?
3. Im Frühjahr 2011 sollte, laut Ankündigung der vorherigen Baustadträtin, der
Horstweg in eine Verkehrsberuhigte Zone umgewandelt werden. Hier ist bislang
nichts umgesetzt worden. Stimmt der jetzige Baustadtrat, Herr Schulte, zu, dass
die aktuelle Sperrung der Knobelsdorffstraße mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht
in Frage gestellt worden wäre (Widersprüche, angekündigte Klagen...), wären
diese Baumaßnahmen zur Verkehrsberuhigung im Horstweg so wie angekündigt
(!) durchgeführt worden?
4. Wird im Kiez aktuell eine Verkehrsstromzählung oder eine Kennzeichenzählung
durchgeführt?
5. Ein gängiges Argument für eine Sperrung der Knobelsdorffstraße war der
Durchgangsverkehr. Auf welche Weise findet das Thema "Durchgangsverkehr"
in der jetzigen Zählung im Kiez Berücksichtigung?
Die Einwohnerfrage wird schriftlich vom Bezirksamt beantwortet, da die Fragestellerin
nicht anwesend war:
Sehr geehrte Frau Vorsteherin,
sehr geehrte Frau Kortzak,
in der Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung am 16. Februar 2012 behandelten
14 der 19 Bürgeranfragen das Thema Aufhebung der Straßensperrung
Knobelsdorffstraße.
Für alle Anfragen kann zusammenfassend festgestellt werden:
1. Ich halte die Sperrung der Knobelsdorffstraße wie die Mehrheit in diesem Haus für
eine sinnvolle und richtige Maßnahme zur Verkehrsberuhigung des Kiezes
Klausenerplatz.
2. Die temporäre Sperrung der Knobelsdorffstraße seit Mai 2008 infolge der Sanierung
der Spandauer Damm Brücke wurde nach Beendigung der Bauarbeiten im
Dezember 2010 verlängert. Gegen diese nunmehr dauerhafte Anordnung wurden
Rechtsmittel eingelegt und der Fall liegt beim Verwaltungsgericht zur Verhandlung.
In der vom Bund erlassenen, in vielen Passagen leider, aber vom Bezirksamt nicht
zu verantwortenden autofreundlichen Straßenverkehrsordnung (StVO), sind folgende
Grundsätze verankert:
Eine Anordnung kann nur dann erfolgen, wenn sie zwingend geboten ist.
Beschränkungen und Verbote des fließenden Verkehrs dürfen nur angeordnet
werden, „wenn auf Grund der besonderen örtlichen Verhältnisse eine Gefahrenlage
besteht, die das allgemeine Risiko einer Beeinträchtigung der in den vorstehenden
Absätzen
genannten
Rechtsgüter
(wie
Leben
und
Gesundheit
von
Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmern) erheblich übersteigt (§ 45 Abs. 9
StVO)
Ein alleiniger verkehrspolitischer Wunsch reicht also nicht aus.
0107/4
Ausdruck vom: 15.03.2012
Seite: 17
Jede Anordnung muss deswegen Fakten und Zahlen benennen, die der
Straßenverkehrsbehörde keine andere Wahl lassen, als gerade diese Anordnung zu
erlassen und es muss nachgewiesen werden, dass auch keine andere Anordnung
dieses Ziel erreicht hätte.
Meine Einschätzung ist, dass das Bezirksamt auch nach einer etwaigen Nachholung
der Ermessungsausübung, die nur aufgrund der Aktenlage erfolgen könnte, eine
Schließung nicht aufrechterhalten kann. Die genauen Details hierzu werde ich auf
einer Informationsveranstaltung am 27. Februar 2012 vor Ort und bei einigen der
folgenden Anfragen darstellen.
Diese Informationsveranstaltung wird gerade deswegen durchgeführt, weil mir
bewusst ist, dass es alles andere als erfreulich ist, dass eine Maßnahme, die die
Mehrheit der Anwohnerinnen und Anwohner befürwortet, zurückgenommen werden
muss.
3. Einige der Fragestellerinnen und Fragesteller fordern das Bezirksamt auf, jetzt vor
Gericht bis zum Schluss zu kämpfen und die Öffnung nur dann vorzunehmen, wenn
man per Gerichtsbeschluss dazu verpflichtet wird. Diese Strategie lehne ich ab: Das
wäre angesichts der Faktenlage reine Schaufensterpolitik, die etwas vorgaukelt, was
nicht erreichbar ist, d. h. vor Gericht erfolgreich zu sein. Vielmehr besteht die Gefahr,
sich vor Gericht eine schallende Ohrfeige einzufangen. Das hätte zur Folge, dass wir
für spätere Verfahren eine verdammt schlechte Verhandlungsposition hätten und die
Fronten nur noch weiter verhärtet würden.
4. Deswegen ist es mein erklärtes Ziel, jetzt, vor und nach der Öffnung
Verkehrszählungen vorzunehmen, diese Daten auszuwerten und in der Diskussion
mit der gesamten Anwohnerschaft ein Gesamtkonzept zu entwickeln, das als Ziel
den Ausbau der Verkehrsberuhigung des gesamten Bereiches Klausenerplatz hat,
um auch so bei allen zu treffenden Maßnahmen möglichst Widersprüche und Klagen
zu verhindern. Das wird kein einfacher Prozess, aber Sie werden nicht erleben, dass
ich mich vor einer Diskussion verstecken werde.
Ergänzend kann für Ihre Bürgerfrage Folgendes beantwortet werden:
1. Von welchen Werten (in absoluten Zahlen) in der aktuellen Verkehrszählung
(geschlossene KS) und in der angekündigten nachfolgenden Verkehrszählung (offen
KS) macht Herr Schulte abhängig, ob die Knobelsdorffstraße wieder zugemacht wird
oder offen bleibt?
Aus meiner Sicht sind die Ergebnisse der Zählungen abzuwarten, bevor konkrete
Zahlen seriös genannt werden, die eine Maßnahme wie die erneute Sperrung rechtlich
absichern würde.
2. Welche Punkte fanden in der Beurteilung, die Schließung der Knobelsdorffstraße
rückgängig zu machen, seitens des zuständigen Stadtrats noch Berücksichtigung
(vermeintliche fehlende Daten aus Verkehrszählung hier bitte ausgenommen)?
Bei der Frage 2 verweise ich auf den Vorspann.
3. Im Frühjahr 2011 sollte, laut Ankündigung des vorherigen Baustadtrates, der
Horstweg in eine Verkehrsberuhigte Zone umgewandelt werden. Hier ist bislang
nichts umgesetzt worden. Stimmt der jetzige Baustadtrat, Herr Schulte, zu, dass die
aktuelle Sperrung der Knobelsdorffstraße mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht in Frage
gestellt worden wäre, (Widersprüche, angekündigte Klagen ...), wären diese
0107/4
Ausdruck vom: 15.03.2012
Seite: 18
Baumaßnahmen zur Verkehrsberuhigung im Horstweg so wie angekündigt (!)
durchgeführt worden?
Leider hatte die vorgenommene Prüfung ergeben, dass eine sofortige Umsetzung der
Maßnahme alleine nicht möglich ist. Deswegen ist es umso wichtiger, dass jetzt ein in
sich schlüssiges Verkehrskonzept für den gesamten Bereich des Kiezes erstellt und
umgesetzt wird. Die Einschätzung der Fragestellerin kann ich nicht teilen, weil es
natürlich auch zahlreiche Versuche der Kontaktaufnahme und etliche Gespräche
gegeben hat mit dem Versuch, dass die Klage zurückgezogen wird.
4. Wird im Kiez aktuell eine Verkehrsstromzählung oder eine Kennzeichenzählung
durchgeführt?
Es findet eine Verkehrsstromzählung statt.
5. Ein gängiges Argument für eine Sperrung der Knobelsdorffstraße war der
Durchgangsverkehr. Auf welche Weise findet das Thema "Durchgangsverkehr" in der
jetzigen Zählung im Kiez Berücksichtigung?
Da an drei Knoten gemessen wird und somit Zu- und Abflüsse des Verkehrs erkennbar
sind, ergeben sich hieraus auch Aussagen über den Durchgangsverkehr.
Mit freundlichen Grüßen
Marc Schulte
9. Einwohnerfrage
Norbert Tessmer
Kfz des Ordnungsamts
1. Es ist immer wieder zu beobachten, dass die Fahrzeuge des Ordnungsamtes
ohne entsprechende Parkscheine in Zonen der Parkraumbewirtschaftung oder in
Bereichen der Parkautomaten parken.
Seit wann sind Kfz des Ordnungsamtes davon ausgenommen?
2. Sonderrechte bei nichteilbedürftigen Einsätzen für Kfz des Polizeipräsidenten
werden verneint. Weshalb sollen dann für das Ordnungsamt spezielle
Sonderregelungen gelten?
3. Was ist von Seiten des Bezirksamtes geplant diesen Umstand zu beenden und
eine Gleichbehandlung herzustellen?
4. Ab wann wird die Gleichstellung mit den Kfz des Polizeipräsidenten hergestellt?
Die Einwohnerfrage wird schriftlich vom Bezirksamt beantwortet, da der Fragesteller
nicht anwesend war:
Sehr geehrte Frau Vorsteherin,
Sehr geehrter Herr Tessmer,
zu der Bürgeranfrage des Herrn Tessmer teile ich in einer Gesamtbeantwortung
Folgendes mit:
0107/4
Ausdruck vom: 15.03.2012
Seite: 19
Frage 1:
Es ist immer wieder zu beobachten, dass die Fahrzeuge des Ordnungsamtes ohne
entsprechende Parkscheine in Zonen der Parkraumbewirtschaftung oder in Bereichen
der Parkautomaten parken. Seit wann sind Kfz. des Ordnungsamtes davon
ausgenommen?
Frage 2:
Sonderrechte bei nichteilbedürftigen Einsätzen für Kfz. des Polizeipräsidenten werden
verneint. Weshalb sollen dann für das Ordnungsamt spezielle Sonderregelungen
gelten?
Frage 3:
Was ist von Seiten des Bezirksamtes geplant diesen Umstand zu beenden und eine
Gleichbehandlung herzustellen?
Frage 4:
Ab wann wird die Gleichstellung mit den Kfz des Polizeipräsidenten hergestellt?
Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Ordnungsamtes sind mit der Erfüllung
unterschiedlicher hoheitlicher Aufgaben betraut, u. a. auch mit der Überwachung des
ruhenden Verkehrs. Zum Zwecke dieser hoheitlichen Aufgabenerfüllungen sind die
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Ordnungsamtes zwar gehalten, für die
Diensteinsatzfahrzeuge nach Maßgabe der Verfügbarkeit vorrangig regulären Parkraum
in Anspruch zu nehmen, jedoch bestehen Sonderrechte zum Abstellen der
Dienstfahrzeuge in diesen Fällen seit Errichtung der Ordnungsämter im Jahre 2004.
Diese beinhalten auch das Parken in parkraumbewirtschafteten Zonen ohne einen
entsprechenden Parkschein. Vergleichbares gilt auch für die Polizeieinsatzfahrzeuge.
Insofern besteht - entgegen der Annahme des Fragestellers - keine
Ungleichbehandlung. Sollten Sie den Eindruck haben, dass diese Sonderrechte
ungerechtfertigt in Anspruch genommen werden, bitte ich um eine kurze Mitteilung der
konkreten Daten. Eine Prüfung wird dann umgehend vom Bezirksamt veranlasst.
Mit freundlichen Grüßen
Marc Schulte
10. Einwohnerfrage
Wolf-Christian Strauss
Sperrung Knobelsdorffstraße
1. Was ist der Anlass und das Ziel der geplanten Verkehrszählung, was wird
gezählt (Feststellung Durchgangsverkehr von ... nach, Ziel- und Quellverkehr,
Verteilung der Verkehrströme, Verkehrsarten) und wer führt die Zählung durch?
2. An welchen Punkten bzw. Kreuzungen im verkehrsberuhigten Bereich des
Kiezes Klausenerplatz (Knobelsdorffstraße, Seelingstraße, Christstraße, Neue
Christstraße, Gardes-du-Corps-Straße, Klausenerplatz, Neufertstraße,
Danckelmannstraße, Nehringstraße, Wundtstraße), dem südlichen Teil des
Kiezes (Horstweg) und den angrenzenden Hauptverkehrsstraßen (Spandauer
Damm, Schloßstraße, Kaiserdamm, Sophie-Charlotte-Straße) wird gezählt?
3. Falls nur an wenigen Einzelpunkten in der Knobelsdorffstraße gezählt wird:
warum geschieht diese Einschränkung und wie sollen damit zuverlässige
0107/4
Ausdruck vom: 15.03.2012
Seite: 20
Informationen über Ziel-, Quell- und Durchgangsverkehr gewonnen werden?
4. Wird eine einfache Verkehrsstromzählung oder eine Kennzeichenzählung
durchgeführt?
5. Sollen die in der geplanten Verkehrszählung ermittelten Daten mit Ergebnissen
anderer bzw. früherer Zählungen in Beziehung gesetzt werden (verglichen
werden) und wenn ja, welche anderen/früheren Zählungen sind dies?
Die Einwohnerfrage wird schriftlich vom Bezirksamt beantwortet, da der Fragesteller
nicht anwesend war:
Sehr geehrte Frau Vorsteherin,
sehr geehrter Herr Strauss,
in der Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung am 16. Februar 2012 behandelten
14 der 19 Bürgeranfragen das Thema Aufhebung der Straßensperrung
Knobelsdorffstraße.
Für alle Anfragen kann zusammenfassend festgestellt werden:
1. Ich halte die Sperrung der Knobelsdorffstraße wie die Mehrheit in diesem Haus für
eine sinnvolle und richtige Maßnahme zur Verkehrsberuhigung des Kiezes
Klausenerplatz.
2. Die temporäre Sperrung der Knobelsdorffstraße seit Mai 2008 infolge der Sanierung
der Spandauer Damm Brücke wurde nach Beendigung der Bauarbeiten im
Dezember 2010 verlängert. Gegen diese nunmehr dauerhafte Anordnung wurden
Rechtsmittel eingelegt und der Fall liegt beim Verwaltungsgericht zur Verhandlung.
In der vom Bund erlassenen, in vielen Passagen leider, aber vom Bezirksamt nicht
zu verantwortenden autofreundlichen Straßenverkehrsordnung (StVO), sind folgende
Grundsätze verankert:
Eine Anordnung kann nur dann erfolgen, wenn sie zwingend geboten ist.
Beschränkungen und Verbote des fließenden Verkehrs dürfen nur angeordnet
werden, „wenn auf Grund der besonderen örtlichen Verhältnisse eine Gefahrenlage
besteht, die das allgemeine Risiko einer Beeinträchtigung der in den vorstehenden
Absätzen
genannten
Rechtsgüter
(wie
Leben
und
Gesundheit
von
Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmern) erheblich übersteigt (§ 45 Abs. 9
StVO)
Ein alleiniger verkehrspolitischer Wunsch reicht also nicht aus.
Jede Anordnung muss deswegen Fakten und Zahlen benennen, die der
Straßenverkehrsbehörde keine andere Wahl lassen, als gerade diese Anordnung zu
erlassen und es muss nachgewiesen werden, dass auch keine andere Anordnung
dieses Ziel erreicht hätte.
Meine Einschätzung ist, dass das Bezirksamt auch nach einer etwaigen Nachholung
der Ermessungsausübung, die nur aufgrund der Aktenlage erfolgen könnte, eine
Schließung nicht aufrechterhalten kann. Die genauen Details hierzu werde ich auf
einer Informationsveranstaltung am 27. Februar 2012 vor Ort und bei einigen der
folgenden Anfragen darstellen.
Diese Informationsveranstaltung wird gerade deswegen durchgeführt, weil mir
bewusst ist, dass es alles andere als erfreulich ist, dass eine Maßnahme, die die
Mehrheit der Anwohnerinnen und Anwohner befürwortet, zurückgenommen werden
muss.
0107/4
Ausdruck vom: 15.03.2012
Seite: 21
3. Einige der Fragestellerinnen und Fragesteller fordern das Bezirksamt auf, jetzt vor
Gericht bis zum Schluss zu kämpfen und die Öffnung nur dann vorzunehmen, wenn
man per Gerichtsbeschluss dazu verpflichtet wird. Diese Strategie lehne ich ab: Das
wäre angesichts der Faktenlage reine Schaufensterpolitik, die etwas vorgaukelt, was
nicht erreichbar ist, d. h. vor Gericht erfolgreich zu sein. Vielmehr besteht die Gefahr,
sich vor Gericht eine schallende Ohrfeige einzufangen. Das hätte zur Folge, dass wir
für spätere Verfahren eine verdammt schlechte Verhandlungsposition hätten und die
Fronten nur noch weiter verhärtet würden.
4. Deswegen ist es mein erklärtes Ziel, jetzt, vor und nach der Öffnung
Verkehrszählungen vorzunehmen, diese Daten auszuwerten und in der Diskussion
mit der gesamten Anwohnerschaft ein Gesamtkonzept zu entwickeln, das als Ziel
den Ausbau der Verkehrsberuhigung des gesamten Bereiches Klausenerplatz hat,
um auch so bei allen zu treffenden Maßnahmen möglichst Widersprüche und Klagen
zu verhindern. Das wird kein einfacher Prozess, aber Sie werden nicht erleben, dass
ich mich vor einer Diskussion verstecken werde.
Ergänzend kann für Ihre Bürgerfrage Folgendes beantwortet werden:
1. Was ist der Anlass und das Ziel der geplanten Verkehrszählung, was wird gezählt
(Feststellung Durchgangsverkehr von ... nach, Ziel- und Quellverkehr, Verteilung der
Verkehrströme, Verkehrsarten) und wer führt die Zählung durch?
Um ein in sich schlüssiges Verkehrskonzept zu erstellen, sind konkrete Zahlen
notwendig, die nur durch Verkehrszählungen erhoben werden können. Die
Verkehrszählungen werden von der Verkehrslenkung Berlin beauftragt.
2. An welchen Punkten bzw. Kreuzungen im verkehrsberuhigten Bereich des Kiezes
Klausenerplatz (Knobelsdorffstraße, Seelingstraße, Christstraße, Neue Christstraße,
Gardes-du-Corps-Straße, Klausenerplatz, Neufertstraße, Danckelmannstraße,
Nehringstraße, Wundtstraße), dem südlichen Teil des Kiezes (Horstweg) und den
angrenzenden
Hauptverkehrsstraßen
(Spandauer
Damm,
Schloßstraße,
Kaiserdamm, Sophie-Charlotte-Straße) wird gezählt?
Die Verkehrszählung wird nach Absprache und in Abstimmung mit der Verkehrslenkung
Berlin an den drei Knoten Seelingstraße/ Danckelmannstraße, Horstweg/
Danckelmannstraße und Knobelsdorffstraße/ Nehringstraße/ Kläre-Bloch-Platz
durchgeführt.
3. Falls nur an wenigen Einzelpunkten in der Knobelsdorffstraße gezählt wird: warum
geschieht diese Einschränkung und wie sollen damit zuverlässige Informationen über
Ziel-, Quell- und Durchgangsverkehr gewonnen werden? Baumaßnahmen zur
Verkehrsberuhigung im Horstweg so wie angekündigt (!) durchgeführt worden?
Durch die genannte Wahl der drei Knoten kann die Auswertung für die
Knobelsdorffstraße, sowie in den Parallelstraßen Seelingstraße und Horstweg erfolgen.
Die Beschränkung auf 3 Knoten hat natürlich auch finanzielle Ursachen. Dankenswerter
weise war die Verkehrslenkung Berlin trotz Haushaltssperre bereit, jetzt eine Zählung
vornehmen zu lassen und die Kosten voll zu übernehmen.
4. Wird eine einfache
durchgeführt?
0107/4
Verkehrsstromzählung
oder
eine
Kennzeichenzählung
Ausdruck vom: 15.03.2012
Seite: 22
Es wird eine Verkehrsstromzählung durchgeführt.
5. Sollen die in der geplanten Verkehrszählung ermittelten Daten mit Ergebnissen
anderer bzw. früherer Zählungen in Beziehung gesetzt werden (verglichen werden)
und wenn ja, welche anderen/früheren Zählungen sind dies?
Alle zur Verfügung stehenden Daten werden ausgewertet.
Mit freundlichen Grüßen
Marc Schulte
11. Einwohnerfrage
Karsten Lenzer
Sperrung Knobelsdorffstraße
1. Welches öffentliche Interesse besteht an der Aufhebung der Sperrung der
Knobelsdorffstrasse?
2. Welche Nachteile hätte die Allgemeinheit durch die Beibehaltung der Sperrung
der Knobelsdorffstrasse?
3. Mit welchen Kosten wäre die Aufhebung der Sperrung der Knobelsdorffstrasse
verbunden?
4. Gibt es für den Fall der Aufhebung der Sperrung der Knobelsdorffstrasse ein
Konzept bzw. geplante Maßnahmen, um die Einhaltung der
Straßenverkehrsordnung in der verkehrsberuhigten Zone durchzusetzen?
5. Welche Maßnehmen zum Lärmschutz der Anwohner sind geplant, sollte die
Sperrung der Knobelsdorffstrasse aufgehoben werden.
Die Einwohnerfrage wird schriftlich vom Bezirksamt beantwortet, da der Fragesteller
nicht anwesend war:
Sehr geehrte Frau Vorsteherin,
sehr geehrter Herr Lenzer,
in der Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung am 16. Februar 2012 behandelten
14 der 19 Bürgeranfragen das Thema Aufhebung der Straßensperrung
Knobelsdorffstraße.
Für alle Anfragen kann zusammenfassend festgestellt werden:
1. Ich halte die Sperrung der Knobelsdorffstraße wie die Mehrheit in diesem Haus für
eine sinnvolle und richtige Maßnahme zur Verkehrsberuhigung des Kiezes
Klausenerplatz.
2. Die temporäre Sperrung der Knobelsdorffstraße seit Mai 2008 infolge der Sanierung
der Spandauer Damm Brücke wurde nach Beendigung der Bauarbeiten im
Dezember 2010 verlängert. Gegen diese nunmehr dauerhafte Anordnung wurden
Rechtsmittel eingelegt und der Fall liegt beim Verwaltungsgericht zur Verhandlung.
0107/4
Ausdruck vom: 15.03.2012
Seite: 23
In der vom Bund erlassenen, in vielen Passagen leider, aber vom Bezirksamt nicht
zu verantwortenden autofreundlichen Straßenverkehrsordnung (StVO), sind folgende
Grundsätze verankert:
Eine Anordnung kann nur dann erfolgen, wenn sie zwingend geboten ist.
Beschränkungen und Verbote des fließenden Verkehrs dürfen nur angeordnet
werden, „wenn auf Grund der besonderen örtlichen Verhältnisse eine Gefahrenlage
besteht, die das allgemeine Risiko einer Beeinträchtigung der in den vorstehenden
Absätzen
genannten
Rechtsgüter
(wie
Leben
und
Gesundheit
von
Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmern) erheblich übersteigt (§ 45 Abs. 9
StVO)
Ein alleiniger verkehrspolitischer Wunsch reicht also nicht aus.
Jede Anordnung muss deswegen Fakten und Zahlen benennen, die der
Straßenverkehrsbehörde keine andere Wahl lassen, als gerade diese Anordnung zu
erlassen und es muss nachgewiesen werden, dass auch keine andere Anordnung
dieses Ziel erreicht hätte.
Meine Einschätzung ist, dass das Bezirksamt auch nach einer etwaigen Nachholung
der Ermessungsausübung, die nur aufgrund der Aktenlage erfolgen könnte, eine
Schließung nicht aufrechterhalten kann. Die genauen Details hierzu werde ich auf
einer Informationsveranstaltung am 27. Februar 2012 vor Ort und bei einigen der
folgenden Anfragen darstellen.
Diese Informationsveranstaltung wird gerade deswegen durchgeführt, weil mir
bewusst ist, dass es alles andere als erfreulich ist, dass eine Maßnahme, die die
Mehrheit der Anwohnerinnen und Anwohner befürwortet, zurückgenommen werden
muss.
3. Einige der Fragestellerinnen und Fragesteller fordern das Bezirksamt auf, jetzt vor
Gericht bis zum Schluss zu kämpfen und die Öffnung nur dann vorzunehmen, wenn
man per Gerichtsbeschluss dazu verpflichtet wird. Diese Strategie lehne ich ab: Das
wäre angesichts der Faktenlage reine Schaufensterpolitik, die etwas vorgaukelt, was
nicht erreichbar ist, d. h. vor Gericht erfolgreich zu sein. Vielmehr besteht die Gefahr,
sich vor Gericht eine schallende Ohrfeige einzufangen. Das hätte zur Folge, dass wir
für spätere Verfahren eine verdammt schlechte Verhandlungsposition hätten und die
Fronten nur noch weiter verhärtet würden.
4. Deswegen ist es mein erklärtes Ziel, jetzt, vor und nach der Öffnung
Verkehrszählungen vorzunehmen, diese Daten auszuwerten und in der Diskussion
mit der gesamten Anwohnerschaft ein Gesamtkonzept zu entwickeln, das als Ziel
den Ausbau der Verkehrsberuhigung des gesamten Bereiches Klausenerplatz hat,
um auch so bei allen zu treffenden Maßnahmen möglichst Widersprüche und Klagen
zu verhindern. Das wird kein einfacher Prozess, aber Sie werden nicht erleben, dass
ich mich vor einer Diskussion verstecken werde.
Ergänzend kann für Ihre Bürgerfrage Folgendes beantwortet werden:
1. Welches öffentliche Interesse besteht an der Aufhebung der Sperrung der
Knobelsdorffstrasse?
2. Welche Nachteile hätte die Allgemeinheit durch die Beibehaltung der Sperrung der
Knobelsdorffstrasse?
Bei den Fragen 1 und 2 verweise ich auf den Vorspann.
0107/4
Ausdruck vom: 15.03.2012
Seite: 24
3. Mit welchen Kosten wäre die Aufhebung der Sperrung der Knobelsdorffstrasse
verbunden?
Das Tiefbauamt hat auf Nachfrage mitgeteilt, dass sich die Kosten der Sperrung auf
1.500 € belaufen. Die Kosten für den Rückbau werden leicht darüber liegen. Die
Verkehrslenkung Berlin teilt mit, dass die Kosten für die Wiederinbetriebnahme der
Lichtzeichenanlage bei ca. 5000 € liegen.
4. Gibt es für den Fall der Aufhebung der Sperrung der Knobelsdorffstrasse ein Konzept
bzw. geplante Maßnahmen, um die Einhaltung der Straßenverkehrsordnung in der
verkehrsberuhigten Zone durchzusetzen?
5. Welche Maßnahmen zum Lärmschutz der Anwohner sind geplant, sollte die
Sperrung der Knobelsdorffstrasse aufgehoben werden.
Ein Konzept zum weiteren Ausbau der Verkehrsberuhigung und damit zur
Lärmminderung soll nach Auswertung der Verkehrszählungen erarbeitet werden. Vor
der Öffnung der Knobelsdorffstraße werden das Ordnungsamt und die Polizei gebeten,
verstärkt Kontrollen vorzunehmen, um die Einhaltung der geltenden Vorschriften
umzusetzen
Mit freundlichen Grüßen
Marc Schulte
12. Einwohnerfrage
Julia Bock
Sperrung Knobelsdorffstraße
Es dürften einige Anträge auf Beibehaltung der Sperrung bei der
Straßenverkehrsbehörde eingegangen sein. Werden diese noch vor der Öffnung der
Knobelsdorffstraße bearbeitet und die Antragsteller noch vor der Öffnung der
Knobelsdorffstraße per Bescheid über das Ergebnis informiert?
Die mündliche Beantwortung erfolgte durch Herrn BzStR Schulte:
Sehr geehrte Frau Vorsteherin,
sehr geehrte Frau Bock
in der Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung am 16. Februar 2012 behandelten
14 der 19 Bürgeranfragen das Thema Aufhebung der Straßensperrung
Knobelsdorffstraße.
Für alle Anfragen kann zusammenfassend festgestellt werden:
1. Ich halte die Sperrung der Knobelsdorffstraße wie die Mehrheit in diesem Haus für
eine sinnvolle und richtige Maßnahme zur Verkehrsberuhigung des Kiezes
Klausenerplatz.
2. Die temporäre Sperrung der Knobelsdorffstraße seit Mai 2008 infolge der Sanierung
der Spandauer Damm Brücke wurde nach Beendigung der Bauarbeiten im
Dezember 2010 verlängert. Gegen diese nunmehr dauerhafte Anordnung wurden
Rechtsmittel eingelegt und der Fall liegt beim Verwaltungsgericht zur Verhandlung.
0107/4
Ausdruck vom: 15.03.2012
Seite: 25
In der vom Bund erlassenen, in vielen Passagen leider, aber vom Bezirksamt nicht
zu verantwortenden autofreundlichen Straßenverkehrsordnung (StVO), sind folgende
Grundsätze verankert:
Eine Anordnung kann nur dann erfolgen, wenn sie zwingend geboten ist.
Beschränkungen und Verbote des fließenden Verkehrs dürfen nur angeordnet
werden, „wenn auf Grund der besonderen örtlichen Verhältnisse eine Gefahrenlage
besteht, die das allgemeine Risiko einer Beeinträchtigung der in den vorstehenden
Absätzen
genannten
Rechtsgüter
(wie
Leben
und
Gesundheit
von
Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmern) erheblich übersteigt (§ 45 Abs. 9
StVO)
Ein alleiniger verkehrspolitischer Wunsch reicht also nicht aus.
Jede Anordnung muss deswegen Fakten und Zahlen benennen, die der
Straßenverkehrsbehörde keine andere Wahl lassen, als gerade diese Anordnung zu
erlassen und es muss nachgewiesen werden, dass auch keine andere Anordnung
dieses Ziel erreicht hätte.
Meine Einschätzung ist, dass das Bezirksamt auch nach einer etwaigen Nachholung
der Ermessungsausübung, die nur aufgrund der Aktenlage erfolgen könnte, eine
Schließung nicht aufrechterhalten kann. Die genauen Details hierzu werde ich auf
einer Informationsveranstaltung am 27. Februar 2012 vor Ort und bei einigen der
folgenden Anfragen darstellen.
Diese Informationsveranstaltung wird gerade deswegen durchgeführt, weil mir
bewusst ist, dass es alles andere als erfreulich ist, dass eine Maßnahme, die die
Mehrheit der Anwohnerinnen und Anwohner befürwortet, zurückgenommen werden
muss.
3. Einige der Fragestellerinnen und Fragesteller fordern das Bezirksamt auf, jetzt vor
Gericht bis zum Schluss zu kämpfen und die Öffnung nur dann vorzunehmen, wenn
man per Gerichtsbeschluss dazu verpflichtet wird. Diese Strategie lehne ich ab: Das
wäre angesichts der Faktenlage reine Schaufensterpolitik, die etwas vorgaukelt, was
nicht erreichbar ist, d. h. vor Gericht erfolgreich zu sein. Vielmehr besteht die Gefahr,
sich vor Gericht eine schallende Ohrfeige einzufangen. Das hätte zur Folge, dass wir
für spätere Verfahren eine verdammt schlechte Verhandlungsposition hätten und die
Fronten nur noch weiter verhärtet würden.
4. Deswegen ist es mein erklärtes Ziel, jetzt, vor und nach der Öffnung
Verkehrszählungen vorzunehmen, diese Daten auszuwerten und in der Diskussion
mit der gesamten Anwohnerschaft ein Gesamtkonzept zu entwickeln, das als Ziel
den Ausbau der Verkehrsberuhigung des gesamten Bereiches Klausenerplatz hat,
um auch so bei allen zu treffenden Maßnahmen möglichst Widersprüche und Klagen
zu verhindern. Das wird kein einfacher Prozess, aber Sie werden nicht erleben, dass
ich mich vor einer Diskussion verstecken werde.
Ergänzend kann für Ihre Bürgerfrage Folgendes beantwortet werden:
1. Es dürften einige Anträge auf Beibehaltung der Sperrung bei der
Straßenverkehrsbehörde eingegangen sein. Werden diese noch vor der Öffnung der
Knobelsdorffstraße bearbeitet und die Antragsteller noch vor der Öffnung der
Knobelsdorffstraße per Bescheid über das Ergebnis informiert?
Grundsätzlich ja. Die Anträge werden im Rahmen der vorhandenen Ressourcen zeitnah
bearbeitet.
0107/4
Ausdruck vom: 15.03.2012
Seite: 26
Mit freundlichen Grüßen
Marc Schulte
13. Einwohnerfrage
Stephan Jochemczyk
Sperrung Knobelsdorffstraße
1. Wie kann es sein, dass die Gründe, welche zu einer Schließung der
Knobelsdorffstraße führten und durch „die überwältigende Mehrheit der
(BVV -) Versammlung“ (Zitat aus der Homepage der BVV - SPD-Fraktion
Charlottenburg-Wilmersdorf http://www.spd-fraktioncw.de/themen/kinder_und_jugendpolitik/3820878.html) begrüßt wurden, jetzt im
Jahre 2012 keine Rolle mehr spielen?
2. Ich bitte hiermit um die detaillierte Nennung der Begründungen, die zur
Schließung führten und um die Nennung der Gründe die zur der überraschenden
Öffnung führen, um so Ihren „Bewusstseinswandel“ zu verstehen.
3. Was hat sich an der Belastung der Anwohner und dort befindlichen Schulen und
Sozialeinrichtungen zum Positiven geändert, so dass Sie eine kostenintensive
und Anwohner gefährdende Wiedereröffnung der Knobelsdorffstraße umsetzen
wollen?
4. Ich bin mit meiner Freundin seit 2010 bewusst in die Knobelsdorffstraße Nr. 47
gezogen, weil dort die Schließung der Knobelsdorffstraße als dauerhaft
beschlossen galt. Können Sie es mit Ihrem Gewissen als gewählter Vertreter
vereinbaren, dass man sich nicht mehr auf Ihre Beschlüsse verlassen kann?
5. Warum wurde der geplante Einbezug des Horstweges in den verkehrsberuhigten
Bereich nicht umgesetzt? Ist Ihnen bewusst, dass dieses Ihr Nichthandeln u. a.
zur Klage und Beschwerden von Bewohnern des Horstweges und somit zur
jetzigen Situation führte?
Die Einwohnerfrage wird schriftlich vom Bezirksamt beantwortet, da der Fragesteller
nicht anwesend war:
Sehr geehrte Frau Vorsteherin,
sehr geehrter Herr Jochemczyk,
in der Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung am 16. Februar 2012 behandelten
14 der 19 Bürgeranfragen das Thema Aufhebung der Straßensperrung
Knobelsdorffstraße.
Für alle Anfragen kann zusammenfassend festgestellt werden:
1. Ich halte die Sperrung der Knobelsdorffstraße wie die Mehrheit in diesem Haus für
eine sinnvolle und richtige Maßnahme zur Verkehrsberuhigung des Kiezes
Klausenerplatz.
2. Die temporäre Sperrung der Knobelsdorffstraße seit Mai 2008 infolge der Sanierung
der Spandauer Damm Brücke wurde nach Beendigung der Bauarbeiten im
Dezember 2010 verlängert. Gegen diese nunmehr dauerhafte Anordnung wurden
Rechtsmittel eingelegt und der Fall liegt beim Verwaltungsgericht zur Verhandlung.
0107/4
Ausdruck vom: 15.03.2012
Seite: 27
In der vom Bund erlassenen, in vielen Passagen leider, aber vom Bezirksamt nicht
zu verantwortenden autofreundlichen Straßenverkehrsordnung (StVO), sind folgende
Grundsätze verankert:
Eine Anordnung kann nur dann erfolgen, wenn sie zwingend geboten ist.
Beschränkungen und Verbote des fließenden Verkehrs dürfen nur angeordnet
werden, „wenn auf Grund der besonderen örtlichen Verhältnisse eine Gefahrenlage
besteht, die das allgemeine Risiko einer Beeinträchtigung der in den vorstehenden
Absätzen
genannten
Rechtsgüter
(wie
Leben
und
Gesundheit
von
Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmern) erheblich übersteigt (§ 45 Abs. 9
StVO)
Ein alleiniger verkehrspolitischer Wunsch reicht also nicht aus.
Jede Anordnung muss deswegen Fakten und Zahlen benennen, die der
Straßenverkehrsbehörde keine andere Wahl lassen, als gerade diese Anordnung zu
erlassen und es muss nachgewiesen werden, dass auch keine andere Anordnung
dieses Ziel erreicht hätte.
Meine Einschätzung ist, dass das Bezirksamt auch nach einer etwaigen Nachholung
der Ermessungsausübung, die nur aufgrund der Aktenlage erfolgen könnte, eine
Schließung nicht aufrechterhalten kann. Die genauen Details hierzu werde ich auf
einer Informationsveranstaltung am 27. Februar 2012 vor Ort und bei einigen der
folgenden Anfragen darstellen.
Diese Informationsveranstaltung wird gerade deswegen durchgeführt, weil mir
bewusst ist, dass es alles andere als erfreulich ist, dass eine Maßnahme, die die
Mehrheit der Anwohnerinnen und Anwohner befürwortet, zurückgenommen werden
muss.
3. Einige der Fragestellerinnen und Fragesteller fordern das Bezirksamt auf, jetzt vor
Gericht bis zum Schluss zu kämpfen und die Öffnung nur dann vorzunehmen, wenn
man per Gerichtsbeschluss dazu verpflichtet wird. Diese Strategie lehne ich ab: Das
wäre angesichts der Faktenlage reine Schaufensterpolitik, die etwas vorgaukelt, was
nicht erreichbar ist, d. h. vor Gericht erfolgreich zu sein. Vielmehr besteht die Gefahr,
sich vor Gericht eine schallende Ohrfeige einzufangen. Das hätte zur Folge, dass wir
für spätere Verfahren eine verdammt schlechte Verhandlungsposition hätten und die
Fronten nur noch weiter verhärtet würden.
4. Deswegen ist es mein erklärtes Ziel, jetzt, vor und nach der Öffnung
Verkehrszählungen vorzunehmen, diese Daten auszuwerten und in der Diskussion
mit der gesamten Anwohnerschaft ein Gesamtkonzept zu entwickeln, das als Ziel
den Ausbau der Verkehrsberuhigung des gesamten Bereiches Klausenerplatz hat,
um auch so bei allen zu treffenden Maßnahmen möglichst Widersprüche und Klagen
zu verhindern. Das wird kein einfacher Prozess, aber Sie werden nicht erleben, dass
ich mich vor einer Diskussion verstecken werde.
Ergänzend kann für Ihre Bürgerfrage Folgendes beantwortet werden:
1. Wie kann es sein, dass die Gründe, welche zu einer Schließung der
Knobelsdorffstraße führten und durch „die überwältigende Mehrheit der (BVV -)
Versammlung“ (Zitat aus der Homepage der BVV - SPD-Fraktion CharlottenburgWilmersdorf
http://www.spd-fraktioncw.de/themen/kinder_und_jugendpolitik/3820878.html) begrüßt wurden, jetzt im
Jahre 2012 keine Rolle mehr spielen?
0107/4
Ausdruck vom: 15.03.2012
Seite: 28
2. Ich bitte hiermit um die detaillierte Nennung der Begründungen, die zur Schließung
führten und um die Nennung der Gründe die zur der überraschenden Öffnung führen,
um so Ihren „Bewusstseinswandel“ zu verstehen.
3. Was hat sich an der Belastung der Anwohner und dort befindlichen Schulen und
Sozialeinrichtungen zum Positiven geändert, so dass Sie eine kostenintensive und
Anwohner gefährdende Wiedereröffnung der Knobelsdorffstraße umsetzen wollen?
Bei den Fragen 1-3 verweise ich auf den Vorspann.
4. Ich bin mit meiner Freundin seit 2010 bewusst in die Knobelsdorffstraße Nr. 47
gezogen, weil dort die Schließung der Knobelsdorffstraße als dauerhaft beschlossen
galt. Können Sie es mit Ihrem Gewissen als gewählter Vertreter vereinbaren, dass
man sich nicht mehr auf Ihre Beschlüsse verlassen kann?
Ja, ich kann mein Vorgehen mit meinem Gewissen vereinbaren, da ich als
Wahlbeamter auf Zeit an das Gesetz und Recht gebunden bin und nicht wissentlich
dagegen verstoßen darf.
5. Warum wurde der geplante Einbezug des Horstweges in den verkehrsberuhigten
Bereich nicht umgesetzt? Ist Ihnen bewusst, dass dieses Ihr Nichthandeln u. a. zur
Klage und Beschwerden von Bewohnern des Horstweges und somit zur jetzigen
Situation führte?
Die Diskussion um die Sperrung der Knobelsdorffstraße wurde und wird sehr emotional
geführt. Da ich selbst Veranstaltungen zur Verkehrsproblematik im Kiez Klausenerplatz
miterlebt habe, ist festzustellen, dass die Frontstellungen sehr verhärtet sind. Ein
Versuch meinerseits und anderer Personen hier in Gespräch mit den Gegner einer
Sperrung einen Weg zu finden, so dass auf eine Klage verzichtet wird, war leider nicht
erfolgreich. Insofern teile ich Ihre in Ihrer Frage zum Ausdruck kommende Position
nicht.
Mit freundlichen Grüßen
Marc Schulte
14. Einwohnerfrage
Vanessa Grollmus
Sperrung Knobelsdorffstraße
1. Sehr geehrte Damen und Herren der Bezirksverordnetenversammlung des
Bezirksamtes Charlottenburg- Wilmersdorf von Berlin 16.2. 2012. Bezug
nehmend auf die von Ihnen für März 2012 geplante erneute Öffnung der
Knobelsdorffstraße, welche aus Sicht der Anwohner als dauerhaft verstanden
wurde, habe ich als direkter Anwohner folgende Fragen:
Wie kann es sein, dass die Gründe, welche zu einer Schließung der
Knobelsdorffstraße führten und durch „die überwältigende Mehrheit der
(BVV -) Versammlung“ (Zitat aus der Homepage der BVV - SPD-Fraktion
Charlottenburg-Wilmersdorf http://www.spd-fraktioncw.de/themen/kinder_und_jugendpolitik/3820878.html) begrüßt wurden, jetzt im
Jahre 2012 keine Rolle mehr
2. Ich bitte hiermit um die detaillierte Nennung der Begründungen, die zur
Schließung führten und um die Nennung der Gründe die zur der überraschenden
0107/4
Ausdruck vom: 15.03.2012
Seite: 29
Öffnung führen, um so Ihren „Bewusstseinswandel“ zu verstehen.
3. Was hat sich (im Hinblick auf die seit Jahren steigende Verkehrsbelastung,
Nichtbeachtung der Geschwindigkeitsobergrenze und Unfallgefahr für Anwohner
inklusive Kinder und Senioren) an der Belastung der Anwohner und dort
befindlichen Schulen und Sozialeinrichtungen zum Positiven geändert, so dass
Sie eine kostenintensive und Anwohner gefährdende Wiedereröffnung der
Knobelsdorffstraße umsetzen wollen?
4. Ich bin mit meinem Freund seit 01.07.2010 bewusst in die Knobelsdorffstraße Nr.
47 gezogen, weil dort ein verkehrsberuhigter Bereich existierte bzw. die
Schließung der Knobelsdorffstraße an der Ecke Sophie-Charlotten-Straße als
dauerhaft beschlossen galt, was man in Ihren BVV - Protokollen nachlesen kann.
Können Sie es (von der Minderung der Wohnqualität mal abgesehen) mit Ihrem
Gewissen und Ihrem Verantwortungsgefühl als gewählter Vertreter vereinbaren,
dass man sich anscheinend nicht mehr auf Ihr Wort und auf Ihre Beschlüsse
verlassen kann?
5. Warum wurde der geplante Einbezug des Horstweges in den verkehrsberuhigten
Bereich (und ggf. des restlichen Bereichs bis zum Kaiserdamm) nicht
umgesetzt? Ist Ihnen bewusst, dass dieses Ihr Nichthandeln u. a. zur Klage und
Beschwerden von Bewohnern des Horstweges und somit zur jetzigen Situation
führte?
Die Einwohnerfrage wird schriftlich vom Bezirksamt beantwortet, da die Fragestellerin
nicht anwesend war:
Sehr geehrte Frau Vorsteherin,
sehr geehrte Frau Grollmus,
in der Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung am 16. Februar 2012 behandelten
14 der 19 Bürgeranfragen das Thema Aufhebung der Straßensperrung
Knobelsdorffstraße.
Für alle Anfragen kann zusammenfassend festgestellt werden:
1. Ich halte die Sperrung der Knobelsdorffstraße wie die Mehrheit in diesem Haus für
eine sinnvolle und richtige Maßnahme zur Verkehrsberuhigung des Kiezes
Klausenerplatz.
2. Die temporäre Sperrung der Knobelsdorffstraße seit Mai 2008 infolge der Sanierung
der Spandauer Damm Brücke wurde nach Beendigung der Bauarbeiten im
Dezember 2010 verlängert. Gegen diese nunmehr dauerhafte Anordnung wurden
Rechtsmittel eingelegt und der Fall liegt beim Verwaltungsgericht zur Verhandlung.
In der vom Bund erlassenen, in vielen Passagen leider, aber vom Bezirksamt nicht
zu verantwortenden autofreundlichen Straßenverkehrsordnung (StVO), sind folgende
Grundsätze verankert:
Eine Anordnung kann nur dann erfolgen, wenn sie zwingend geboten ist.
Beschränkungen und Verbote des fließenden Verkehrs dürfen nur angeordnet
werden, „wenn auf Grund der besonderen örtlichen Verhältnisse eine Gefahrenlage
besteht, die das allgemeine Risiko einer Beeinträchtigung der in den vorstehenden
Absätzen
genannten
Rechtsgüter
(wie
Leben
und
Gesundheit
von
0107/4
Ausdruck vom: 15.03.2012
Seite: 30
Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmern) erheblich übersteigt (§ 45 Abs. 9
StVO)
Ein alleiniger verkehrspolitischer Wunsch reicht also nicht aus.
Jede Anordnung muss deswegen Fakten und Zahlen benennen, die der
Straßenverkehrsbehörde keine andere Wahl lassen, als gerade diese Anordnung zu
erlassen und es muss nachgewiesen werden, dass auch keine andere Anordnung
dieses Ziel erreicht hätte.
Meine Einschätzung ist, dass das Bezirksamt auch nach einer etwaigen Nachholung
der Ermessungsausübung, die nur aufgrund der Aktenlage erfolgen könnte, eine
Schließung nicht aufrechterhalten kann. Die genauen Details hierzu werde ich auf
einer Informationsveranstaltung am 27. Februar 2012 vor Ort und bei einigen der
folgenden Anfragen darstellen.
Diese Informationsveranstaltung wird gerade deswegen durchgeführt, weil mir
bewusst ist, dass es alles andere als erfreulich ist, dass eine Maßnahme, die die
Mehrheit der Anwohnerinnen und Anwohner befürwortet, zurückgenommen werden
muss.
3. Einige der Fragestellerinnen und Fragesteller fordern das Bezirksamt auf, jetzt vor
Gericht bis zum Schluss zu kämpfen und die Öffnung nur dann vorzunehmen, wenn
man per Gerichtsbeschluss dazu verpflichtet wird. Diese Strategie lehne ich ab: Das
wäre angesichts der Faktenlage reine Schaufensterpolitik, die etwas vorgaukelt, was
nicht erreichbar ist, d. h. vor Gericht erfolgreich zu sein. Vielmehr besteht die Gefahr,
sich vor Gericht eine schallende Ohrfeige einzufangen. Das hätte zur Folge, dass wir
für spätere Verfahren eine verdammt schlechte Verhandlungsposition hätten und die
Fronten nur noch weiter verhärtet würden.
4. Deswegen ist es mein erklärtes Ziel, jetzt, vor und nach der Öffnung
Verkehrszählungen vorzunehmen, diese Daten auszuwerten und in der Diskussion
mit der gesamten Anwohnerschaft ein Gesamtkonzept zu entwickeln, das als Ziel
den Ausbau der Verkehrsberuhigung des gesamten Bereiches Klausenerplatz hat,
um auch so bei allen zu treffenden Maßnahmen möglichst Widersprüche und Klagen
zu verhindern. Das wird kein einfacher Prozess, aber Sie werden nicht erleben, dass
ich mich vor einer Diskussion verstecken werde.
Ergänzend kann für Ihre Bürgerfrage Folgendes beantwortet werden:
1. Wie kann es sein, dass die Gründe, welche zu einer Schließung der
Knobelsdorffstraße führten und durch „die überwältigende Mehrheit der (BVV -)
Versammlung“ (Zitat aus der Homepage der BVV - SPD-Fraktion CharlottenburgWilmersdorf
http://www.spd-fraktioncw.de/themen/kinder_und_jugendpolitik/3820878.html) begrüßt wurden, jetzt im
Jahre 2012 keine Rolle mehr spielen?
2. Ich bitte hiermit um die detaillierte Nennung der Begründungen, die zur Schließung
führten und um die Nennung der Gründe die zur der überraschenden Öffnung führen,
um so Ihren „Bewusstseinswandel“ zu verstehen.
3. Was hat sich an der Belastung der Anwohner und dort befindlichen Schulen und
Sozialeinrichtungen zum Positiven geändert, so dass Sie eine kostenintensive und
Anwohner gefährdende Wiedereröffnung der Knobelsdorffstraße umsetzen wollen?
Bei den Fragen 1-3 verweise ich auf den Vorspann.
0107/4
Ausdruck vom: 15.03.2012
Seite: 31
4. Ich bin mit meiner Freundin seit 2010 bewusst in die Knobelsdorffstraße Nr. 47
gezogen, weil dort die Schließung der Knobelsdorffstraße als dauerhaft beschlossen
galt. Können Sie es mit Ihrem Gewissen als gewählter Vertreter vereinbaren, dass
man sich nicht mehr auf Ihre Beschlüsse verlassen kann?
Ja, ich kann mein Vorgehen mit meinem Gewissen und meinem Verantwortungsgefühl
vereinbaren, da ich als Wahlbeamter auf Zeit an das Gesetz und Recht gebunden bin
und nicht wissentlich dagegen verstoßen darf.
5. Warum wurde der geplante Einbezug des Horstweges in den verkehrsberuhigten
Bereich nicht umgesetzt? Ist Ihnen bewusst, dass dieses Ihr Nichthandeln u. a. zur
Klage und Beschwerden von Bewohnern des Horstweges und somit zur jetzigen
Situation führte?
Die Diskussion um die Sperrung der Knobelsdorffstraße wurde und wird sehr emotional
geführt. Da ich selbst Veranstaltungen zur Verkehrsproblematik im Kiez Klausenerplatz
miterlebt habe, ist festzustellen, dass die Frontstellungen sehr verhärtet sind. Ein
Versuch meinerseits und anderer Personen hier im Gespräch mit dem Gegner einer
Sperrung einen Weg zu finden, so dass auf eine Klage verzichtet wird, war leider nicht
erfolgreich. Insofern teile ich Ihre in Ihrer Frage zum Ausdruck kommende Position
nicht.
Mit freundlichen Grüßen
Marc Schulte
15. Einwohnerfrage
Christian Heyne
Sperrung Knobelsdorffstraße
1. Wie können Akten verschwunden sein bei Einsichtversuch -dann wieder
auftauchen, und was ist der Zusammenhang dieser fehlenden Dokumente mit
der Entscheidung des Amtes, die Knobelsdorffstr. wieder zu öffnen?
2. Wie kann es sein, dass Gelder da sind für Arbeiten zur Wiederöffnung der
Knobelsdorffstr. (inkl. B-Kissen) und damit Verschlimmerung der Lebensqualität
für die große Mehrheit der Bürger, aber nicht für die längst beschlossene
Beruhigung des südlichen Kiezes?
3. Wie kann ein Amt in einer Demokratie- trotz jahrelanger Bekanntheit des
Volkswillens- die Rechtsausschöpfung unterlassen und dann so ungewöhnlich
schnell gegen die bekannte Bürgermehrheit agieren?
4. Sind die Volksvertreter alle Autofahrer, dass sie nicht wissen, dass
'Berliner-Kissen' sehr gefährlich für Radfahrer ( besonders durch Glätte im Winter
) und nur minimal störend für Autos und Lastwagen sind, sprich: total
kontraproduktiv um Radfahren zu fördern?
5. Herr Schulte, angesichts des klaren Mehrheitswillens der Kiezbewohner, die
Beruhigung des gesamten Kiezes zu erreichen, was meinen Sie mit, ich zitiere:
“die verkehrliche Situation im Kiez war und ist Gegenstand kontroverser
Diskussionen.“?
Die mündliche Beantwortung erfolgte durch Herrn BzStR Schulte:
0107/4
Ausdruck vom: 15.03.2012
Seite: 32
Sehr geehrte Frau Vorsteherin,
sehr geehrter Herr Heyne,
in der Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung am 16. Februar 2012 behandelten
14 der 19 Bürgeranfragen das Thema Aufhebung der Straßensperrung
Knobelsdorffstraße.
Für alle Anfragen kann zusammenfassend festgestellt werden:
1. Ich halte die Sperrung der Knobelsdorffstraße wie die Mehrheit in diesem Haus für
eine sinnvolle und richtige Maßnahme zur Verkehrsberuhigung des Kiezes
Klausenerplatz.
2. Die temporäre Sperrung der Knobelsdorffstraße seit Mai 2008 infolge der Sanierung
der Spandauer Damm Brücke wurde nach Beendigung der Bauarbeiten im
Dezember 2010 verlängert. Gegen diese nunmehr dauerhafte Anordnung wurden
Rechtsmittel eingelegt und der Fall liegt beim Verwaltungsgericht zur Verhandlung.
In der vom Bund erlassenen, in vielen Passagen leider, aber vom Bezirksamt nicht
zu verantwortenden autofreundlichen Straßenverkehrsordnung (StVO), sind folgende
Grundsätze verankert:
Eine Anordnung kann nur dann erfolgen, wenn sie zwingend geboten ist.
Beschränkungen und Verbote des fließenden Verkehrs dürfen nur angeordnet
werden, „wenn auf Grund der besonderen örtlichen Verhältnisse eine Gefahrenlage
besteht, die das allgemeine Risiko einer Beeinträchtigung der in den vorstehenden
Absätzen
genannten
Rechtsgüter
(wie
Leben
und
Gesundheit
von
Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmern) erheblich übersteigt (§ 45 Abs. 9
StVO)
Ein alleiniger verkehrspolitischer Wunsch reicht also nicht aus.
Jede Anordnung muss deswegen Fakten und Zahlen benennen, die der
Straßenverkehrsbehörde keine andere Wahl lassen, als gerade diese Anordnung zu
erlassen und es muss nachgewiesen werden, dass auch keine andere Anordnung
dieses Ziel erreicht hätte.
Meine Einschätzung ist, dass das Bezirksamt auch nach einer etwaigen Nachholung
der Ermessungsausübung, die nur aufgrund der Aktenlage erfolgen könnte, eine
Schließung nicht aufrechterhalten kann. Die genauen Details hierzu werde ich auf
einer Informationsveranstaltung am 27. Februar 2012 vor Ort und bei einigen der
folgenden Anfragen darstellen.
Diese Informationsveranstaltung wird gerade deswegen durchgeführt, weil mir
bewusst ist, dass es alles andere als erfreulich ist, dass eine Maßnahme, die die
Mehrheit der Anwohnerinnen und Anwohner befürwortet, zurückgenommen werden
muss.
3. Einige der Fragestellerinnen und Fragesteller fordern das Bezirksamt auf, jetzt vor
Gericht bis zum Schluss zu kämpfen und die Öffnung nur dann vorzunehmen, wenn
man per Gerichtsbeschluss dazu verpflichtet wird. Diese Strategie lehne ich ab: Das
wäre angesichts der Faktenlage reine Schaufensterpolitik, die etwas vorgaukelt, was
nicht erreichbar ist, d. h. vor Gericht erfolgreich zu sein. Vielmehr besteht die Gefahr,
sich vor Gericht eine schallende Ohrfeige einzufangen. Das hätte zur Folge, dass wir
für spätere Verfahren eine verdammt schlechte Verhandlungsposition hätten und die
Fronten nur noch weiter verhärtet würden.
0107/4
Ausdruck vom: 15.03.2012
Seite: 33
4. Deswegen ist es mein erklärtes Ziel, jetzt, vor und nach der Öffnung
Verkehrszählungen vorzunehmen, diese Daten auszuwerten und in der Diskussion
mit der gesamten Anwohnerschaft ein Gesamtkonzept zu entwickeln, das als Ziel
den Ausbau der Verkehrsberuhigung des gesamten Bereiches Klausenerplatz hat,
um auch so bei allen zu treffenden Maßnahmen möglichst Widersprüche und Klagen
zu verhindern. Das wird kein einfacher Prozess, aber Sie werden nicht erleben, dass
ich mich vor einer Diskussion verstecken werde.
Ergänzend kann für Ihre Bürgerfrage Folgendes beantwortet werden:
1. Wie können Akten verschwunden sein bei Einsichtversuch -dann wieder auftauchen,
und was ist der Zusammenhang dieser fehlenden Dokumente mit der Entscheidung
des Amtes, die Knobelsdorffstr. wieder zu öffnen?
Die Frage kann vom Bezirksamt nicht nachvollzogen werden. Bei der Akteneinsicht
wurde nach Unterlagen gefragt, die bei der Verkehrslenkung archiviert sind. Die
Verkehrslenkung hat inzwischen zugesichert, diese Unterlagen zur Verfügung zu
stellen.
2. Wie kann es sein, dass Gelder da sind für Arbeiten zur Wiederöffnung der
Knobelsdorffstr. (inkl. B-Kissen) und damit Verschlimmerung der Lebensqualität für
die große Mehrheit der Bürger, aber nicht für die längst beschlossene Beruhigung
des südlichen Kiezes?
Wenn eine Maßnahme rechtlich geboten ist, ist sie auch umzusetzen. Leider hatte die
vorgenommene Prüfung ergeben, dass eine sofortige Umsetzung der Maßnahme
Beruhigung des südlichen Kiezes alleine nicht möglich ist. Eine Umsetzung ist nicht an
fehlenden Mitteln gescheitert. Deswegen ist es umso wichtiger, dass jetzt ein in sich
schlüssiges Verkehrskonzept für den gesamten Bereich des Kiezes erstellt und
umgesetzt wird.
3. Wie kann ein Amt in einer Demokratie- trotz jahrelanger Bekanntheit des
Volkswillens- die Rechtsausschöpfung unterlassen und dann so ungewöhnlich
schnell gegen die bekannte Bürgermehrheit agieren?
In einem Rechtsstaat kann das Interesse weniger manchmal die Umsetzung einer
Mehrheitsentscheidung verhindern. Das ist auch richtig so, auch wenn es in diesem Fall
nicht erfreulich ist. Die Maßnahme der Öffnung der Knobelsdorffstraße wurde am 16.
Dezember im zuständigen Ausschuss angekündigt und zugesichert, dass die
Umsetzung erst nach einer Informationsveranstaltung und der Sicherstellung von
Verkehrszählungen erfolgt, das ist mit Verlaub – wir haben heute den 16. Februar –
nicht ungewöhnlich schnell.
4. Sind die Volksvertreter alle Autofahrer, dass sie nicht wissen, dass
'Berliner-Kissen' sehr gefährlich für Radfahrer ( besonders durch Glätte im Winter )
und nur minimal störend für Autos und Lastwagen sind, sprich: total kontraproduktiv
um Radfahren zu fördern?
Es gibt neben den Moabiter Kissen noch andere Formen von Schwellen. Insofern wird
darauf zu achten sein, dass der Fahrradverkehr hier nicht zu stark behindert wird. Eine
statische Erhebung über den Autobesitz der Volksvertreter ist dem Bezirksamt nicht
bekannt.
0107/4
Ausdruck vom: 15.03.2012
Seite: 34
5. Herr Schulte, angesichts des klaren Mehrheitswillens der Kiezbewohner, die
Beruhigung des gesamten Kiezes zu erreichen, was meinen Sie mit, ich zitiere: “die
verkehrliche Situation im Kiez war und ist Gegenstand kontroverser Diskussionen.“?
Es gibt auch Briefe, in denen die Öffnung der Knobelsdorffstraße begrüßt wird. Und ich
habe bei vielen Veranstaltungen im Kiez Klausenerplatz den Eindruck gewonnen, dass
die Diskussion im Verkehrsbereich immer sehr emotional und eben auch kontrovers
geführt wird.
Mit freundlichen Grüßen
Marc Schulte
16. Einwohnerfrage
Heidi zu Klampen
Nutzung Lietzensee
1. Ist diese Belüftungsanlage für die Fische im Lietzensee zwingend notwendig? Da
es normal ist, dass Fische im Winter sterben, die meisten aber in Winterstarre
überleben, sollte man die Bevölkerung nicht durch die Installation dieser Anlagen
gefährden. Wenn ich Ihre Informationen richtig verstanden habe, gibt es ohnehin
zuviel Fische in den Berliner Gewässern.
2. Hat der Erholungs- und Freizeitwert für des (zugefrorenen) Lietzensees für
tausende Berliner nicht Vorrang vor der Lebensqualität der Fische (Ihre
Formulierung)? Im Winter bietet der zugefrorene Lietzensee vielfältige
Sportmöglichkeiten wie Eishockey, Schlittschuhlaufen u. a. in dieser
bewegungsarmen Zeit. Auch Erholungswert für Spaziergänger.
Die Einwohnerfrage wird schriftlich vom Bezirksamt beantwortet, da die Fragestellerin
nicht anwesend war:
Die Einwohnerfrage wird schriftlich vom Bezirksamt beantwortet, da die Fragestellerin
nicht anwesend war:
Sehr geehrte Frau Vorsteherin,
sehr geehrte Frau zu Klampen,
zu der Bürgeranfrage von Frau zu Klampen teile ich Folgendes mit:
1.
Ist diese Belüftungsanlage für die Fische im Lietzensee zwingend notwendig? Da
es normal ist, dass Fische im Winter sterben, die meisten aber in Winterstarre
überleben, sollte man die Bevölkerung nicht durch die Installation dieser Anlagen
gefährden. Wenn ich Ihre Informationen richtig verstanden habe, gibt es ohnehin
zuviel Fische in den Berliner Gewässern.
Aus dem Lietzensee mussten im Winter 2009 nach dem Abtauen der Eisflächen
insgesamt 18 Tonnen Fischkadaver entsorgt werden. Grund dieses Sterbens war der
massive Sauerstoffverlust bei geschlossener Eis- und Schneedecke. Daher wurde die
Belüftungsanlage auch auf ausdrücklichen Wunsch von vielen Bürgerinnen und Bürgern
in dem damals besonders betroffenen südlichen Teil des Lietzensees Ende Januar
2012 vom Bezirk installiert
0107/4
Ausdruck vom: 15.03.2012
Seite: 35
Diese Maßnahme erfolgte
Wasserschutzpolizei.
natürlich
auch
in
enger
Absprache
mit
der
2. Hat der Erholungs- und Freizeitwert für des (zugefrorenen) Lietzensees für tausende
Berliner nicht Vorrang vor der Lebensqualität der Fische (Ihre Formulierung)? Im
Winter bietet der zugefrorene Lietzensee vielfältige Sportmöglichkeiten wie
Eishockey, Schlittschuhlaufen u. a. in dieser bewegungsarmen Zeit. Auch
Erholungswert für Spaziergänger.
Meine Einschätzung ist, dass das Bezirksamt auch nach einer etwaigen Nachholung
der Ermessungsausübung, die nur aufgrund der Aktenlage erfolgen könnte, eine
Schließung nicht aufrechterhalten kann. Die genauen Details hierzu werde ich auf
einer Informationsveranstaltung am 27. Februar 2012 vor Ort und bei einigen der
folgenden Anfragen darstellen.
Diese Informationsveranstaltung wird gerade deswegen durchgeführt, weil mir
bewusst ist, dass es alles andere als erfreulich ist, dass eine Maßnahme, die die
Mehrheit der Anwohnerinnen und Anwohner befürwortet, zurückgenommen werden
muss.
Das Betreten sämtlicher Eisflächen in Berlin erfolgt generell auf eigene Gefahr. Insofern
ist die sportliche Nutzung der Eisfläche in einer öffentlichen Grünanlage, z. B. durch
Eislaufen, grundsätzlich nicht vorgesehen.
Die Installation der Belüftungseinrichtung wurde in der Presse bekannt gegeben. Die
Wasserschutzpolizei hat den Lietzensee diesbezüglich konrolliert und Nutzerinnen und
Nutzer vom Eis verwiesen. Der Bezirk hat des Weiteren eintsprechende Warnschilder
um den See installiert.
Mit freundlichen Grüßen
Marc Schulte
17. Einwohnerfrage
Martin Burth
Sperrung Knobelsdorffstraße
1. Die Sperrung der Knobelsdorffstr. an der Sophie-Charlotten-Str. war immer mit
verkehrsberuhigenden Maßnahmen in den angrenzenden Straßen insbesondere
dem Horstweg verbunden (siehe BVV-Beschluss Drs. 1877/3 vom 18.11.2010):
"Das Bezirksamt wird aufgefordert, den Beschluss der Bürgerversammlung am
2. November 2010 die derzeitige Sperrung an der Knobelsdorffstraße betreffend
unter Berücksichtigung verkehrsberuhigender Maßnahmen für andere Straßen,
insbesondere den Horstweg, zügig umzusetzen." Was ist bisher an
verkehrsberuhigenden Maßnahmen in den angrenzenden Straßen insbesondere
dem Horstweg umgesetzt worden und wann werden welche weiteren
Maßnahmen umgesetzt?
2. Ist der BVV bzw. dem Bezirksamt das Urteil 4 K 932/10.KO des OVG RheinlandPfalz vom 09.05.2011 bekannt, in dem u. a. festgestellt wird, dass bereits bei
einem Fahrzeugaufkommen von mehr als 20 PKW pro Stunde (!) die Nutzung
einer verkehrsberuhigten Zone unzumutbar erschwert wird und wg. der Gefahr
für Gesundheit und Leben von Fußgängern und spielenden Kindern auf der
Fahrbahn - die dort Vorrang haben - nach § 45 Abs. 9 die Anordnung von
Maßnahmen zur Verkehrsreduzierung "zwingend geboten" seien, zu denen u. a.
0107/4
Ausdruck vom: 15.03.2012
Seite: 36
auch die Ausbildung von Sackgassen also Straßensperrungen gehören?
3. Ist die BVV/das Bezirksamt der Meinung, dass der angekündigte Rückbau der
Sperrung der Knobelsdorffstraße an der Sophie-Charlottenstraße und die damit
verbundene direkte Verbindung der nahen Autobahnabfahrt Kaiserdamm über
Knobelsdorffstraße und Schlossstraße in Richtung Innenstadt eine Maßnahme
zur Verkehrsreduzierung in der verkehrsberuhigten Zone der Knobelsdorffstr. ist?
4. Welche Kosten waren bisher für den Bezirk mit der dauerhaften Sperrung der
Knobelsdorffstr. verbunden und welche (Mehr)Kosten erwartet der Bezirk, wenn
er statt seinen Verpflichtungen zur Verkehrsreduzierung in der
verkehrsberuhigten Zone (vgl. siehe Frage 2) nachzukommen und die
unbegründete Klage gegen die Sperrung vor Gericht abzuwehren, die Sperrung
zurückbaut und die Ampelschaltung wieder herstellt, um sie dann nach
zukünftigen (Gegen)Klagen wieder errichten zu müssen?
5. Ist der BVV/dem Bezirksamt bekannt, dass die Verkehrsberuhigung im gesamten
Kiez (bis zum Kaiserdamm) ein zentrales Anliegen des gerade vom Bezirksamt
beschlossenen "kommunalen Klimaschutzkonzepts für den Klausenerplatzkiez"
ist und die Wiederöffnung der Knobelsdorffstraße in diesem Zusammenhang ein
fatales Signal des Bezirks an die Bürger im Kiez bezüglich der Aufrichtigkeit
kommunaler Klima- und Ressourcenschutzabsichten ist?
Die mündliche Beantwortung erfolgte durch Herrn BzStR Schulte:
Sehr geehrte Frau Vorsteherin,
sehr geehrter Herr Burth,
in der Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung am 16. Februar 2012 behandelten
14 der 19 Bürgeranfragen das Thema Aufhebung der Straßensperrung
Knobelsdorffstraße.
Für alle Anfragen kann zusammenfassend festgestellt werden:
1. Ich halte die Sperrung der Knobelsdorffstraße wie die Mehrheit in diesem Haus für
eine sinnvolle und richtige Maßnahme zur Verkehrsberuhigung des Kiezes
Klausenerplatz.
2. Die temporäre Sperrung der Knobelsdorffstraße seit Mai 2008 infolge der Sanierung
der Spandauer Damm Brücke wurde nach Beendigung der Bauarbeiten im
Dezember 2010 verlängert. Gegen diese nunmehr dauerhafte Anordnung wurden
Rechtsmittel eingelegt und der Fall liegt beim Verwaltungsgericht zur Verhandlung.
In der vom Bund erlassenen, in vielen Passagen leider, aber vom Bezirksamt nicht
zu verantwortenden autofreundlichen Straßenverkehrsordnung (StVO), sind folgende
Grundsätze verankert:
Eine Anordnung kann nur dann erfolgen, wenn sie zwingend geboten ist.
Beschränkungen und Verbote des fließenden Verkehrs dürfen nur angeordnet
werden, „wenn auf Grund der besonderen örtlichen Verhältnisse eine Gefahrenlage
besteht, die das allgemeine Risiko einer Beeinträchtigung der in den vorstehenden
Absätzen
genannten
Rechtsgüter
(wie
Leben
und
Gesundheit
von
Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmern) erheblich übersteigt (§ 45 Abs. 9
StVO)
Ein alleiniger verkehrspolitischer Wunsch reicht also nicht aus.
0107/4
Ausdruck vom: 15.03.2012
Seite: 37
Jede Anordnung muss deswegen Fakten und Zahlen benennen, die der
Straßenverkehrsbehörde keine andere Wahl lassen, als gerade diese Anordnung zu
erlassen und es muss nachgewiesen werden, dass auch keine andere Anordnung
dieses Ziel erreicht hätte.
Meine Einschätzung ist, dass das Bezirksamt auch nach einer etwaigen Nachholung
der Ermessungsausübung, die nur aufgrund der Aktenlage erfolgen könnte, eine
Schließung nicht aufrechterhalten kann. Die genauen Details hierzu werde ich auf
einer Informationsveranstaltung am 27. Februar 2012 vor Ort und bei einigen der
folgenden Anfragen darstellen.
Diese Informationsveranstaltung wird gerade deswegen durchgeführt, weil mir
bewusst ist, dass es alles andere als erfreulich ist, dass eine Maßnahme, die die
Mehrheit der Anwohnerinnen und Anwohner befürwortet, zurückgenommen werden
muss.
3. Einige der Fragestellerinnen und Fragesteller fordern das Bezirksamt auf, jetzt vor
Gericht bis zum Schluss zu kämpfen und die Öffnung nur dann vorzunehmen, wenn
man per Gerichtsbeschluss dazu verpflichtet wird. Diese Strategie lehne ich ab: Das
wäre angesichts der Faktenlage reine Schaufensterpolitik, die etwas vorgaukelt, was
nicht erreichbar ist, d. h. vor Gericht erfolgreich zu sein. Vielmehr besteht die Gefahr,
sich vor Gericht eine schallende Ohrfeige einzufangen. Das hätte zur Folge, dass wir
für spätere Verfahren eine verdammt schlechte Verhandlungsposition hätten und die
Fronten nur noch weiter verhärtet würden.
4. Deswegen ist es mein erklärtes Ziel, jetzt, vor und nach der Öffnung
Verkehrszählungen vorzunehmen, diese Daten auszuwerten und in der Diskussion
mit der gesamten Anwohnerschaft ein Gesamtkonzept zu entwickeln, das als Ziel
den Ausbau der Verkehrsberuhigung des gesamten Bereiches Klausenerplatz hat,
um auch so bei allen zu treffenden Maßnahmen möglichst Widersprüche und Klagen
zu verhindern. Das wird kein einfacher Prozess, aber Sie werden nicht erleben, dass
ich mich vor einer Diskussion verstecken werde.
Ergänzend kann für Ihre Bürgerfrage Folgendes beantwortet werden:
1. Die Sperrung der Knobelsdorffstr. an der Sophie-Charlotten-Str. war immer mit
verkehrsberuhigenden Maßnahmen in den angrenzenden Straßen insbesondere
dem Horstweg verbunden (siehe BVV-Beschluss Drs. 1877/3 vom 18.11.2010): "Das
Bezirksamt wird aufgefordert, den Beschluss der Bürgerversammlung am 2.
November 2010 die derzeitige Sperrung an der Knobelsdorffstraße betreffend unter
Berücksichtigung verkehrsberuhigender Maßnahmen für andere Straßen,
insbesondere den Horstweg, zügig umzusetzen." Was ist bisher an
verkehrsberuhigenden Maßnahmen in den angrenzenden Straßen insbesondere
dem Horstweg umgesetzt worden und wann werden welche weiteren Maßnahmen
umgesetzt?
Nachdem sich abzeichnete, dass auch eine schnelle Umsetzung von
verkehrsberuhigten Maßnahmen im Horstweg nicht dazu führen würde und es
rechtliche Bedenken u.a. von der Polizei gab, erschien es mir sehr viel sinnvoller, dass
jetzt ein in sich schlüssiges Verkehrskonzept für den gesamten Bereich des Kiezes
erstellt und dann umgesetzt wird. Hierzu bedarf es aber konkreter Zahlen und Fakten.
2. Ist der BVV bzw. dem Bezirksamt das Urteil 4 K 932/10.KO des OVG RheinlandPfalz vom 09.05.2011 bekannt, in dem u. a. festgestellt wird, dass bereits bei einem
Fahrzeugaufkommen von mehr als 20 PKW pro Stunde (!) die Nutzung einer
0107/4
Ausdruck vom: 15.03.2012
Seite: 38
verkehrsberuhigten Zone unzumutbar erschwert wird und wg. der Gefahr für
Gesundheit und Leben von Fußgängern und spielenden Kindern auf der Fahrbahn die dort Vorrang haben - nach § 45 Abs. 9 die Anordnung von Maßnahmen zur
Verkehrsreduzierung "zwingend geboten" seien, zu denen u. a. auch die Ausbildung
von Sackgassen also Straßensperrungen gehören?
Ja, die Entscheidung des VG Koblenz ist hier natürlich bekannt. Da verkehrliche
Entscheidungen immer Einzelfallentscheidungen sind, glaube ich nicht, dass ein Fall
aus Bad Kreuznach auf Charlottenburg-Wilmersdorf übertragen werden kann. Mit der
Argumentation, dass nur 20 Autos pro Stunde zulässig seien, kommen wir dann
nämlich im Umkehrschluss zu der Frage, ob die verkehrsberuhigte Zone insgesamt
dann rechtmäßig ist. Deswegen wird in Berlin anders als in Bad Kreuznach stärker auf
die Frage des Prozentanteils des Durchgangsverkehrs einzugehen sein. Der betrug vor
der Schließung in Bad Kreuznach übrigens 55 %.
3. Ist die BVV/das Bezirksamt der Meinung, dass der angekündigte Rückbau der
Sperrung der Knobelsdorffstraße an der Sophie-Charlottenstraße und die damit
verbundene direkte Verbindung der nahen Autobahnabfahrt Kaiserdamm über
Knobelsdorffstraße und Schlossstraße in Richtung Innenstadt eine Maßnahme zur
Verkehrsreduzierung in der verkehrsberuhigten Zone der Knobelsdorffstr. ist?
Nein
4. Welche Kosten waren bisher für den Bezirk mit der dauerhaften Sperrung der
Knobelsdorffstr. verbunden und welche (Mehr)Kosten erwartet der Bezirk, wenn er
statt seinen Verpflichtungen zur Verkehrsreduzierung in der verkehrsberuhigten Zone
(vgl. siehe Frage 2) nachzukommen und die unbegründete Klage gegen die
Sperrung vor Gericht abzuwehren, die Sperrung zurückbaut und die Ampelschaltung
wieder herstellt, um sie dann nach zukünftigen (Gegen)Klagen wieder errichten zu
müssen?
Das Tiefbauamt hat auf Nachfrage mitgeteilt, dass sich die Kosten der Sperrung auf
1.500 € belaufen. Die Kosten für den Rückbau werden leicht darüber liegen. Die
Verkehrslenkung Berlin teilt mit, dass die Kosten bei ca. 5.000 € für die
Wiederinstandsetzung der Lichtzeichenanlage liegen. In der Rechtsauffassung gibt es
Unterschiede zwischen Fragesteller und Bezirksamt, so dass die Suggestiv-Frage nicht
seriös beantwortet werden kann.
5. Ist der BVV/dem Bezirksamt bekannt, dass die Verkehrsberuhigung im gesamten
Kiez (bis zum Kaiserdamm) ein zentrales Anliegen des gerade vom Bezirksamt
beschlossenen "kommunalen Klimaschutzkonzepts für den Klausenerplatzkiez" ist
und die Wiederöffnung der Knobelsdorffstraße in diesem Zusammenhang ein fatales
Signal des Bezirks an die Bürger im Kiez bezüglich der Aufrichtigkeit kommunaler
Klima- und Ressourcenschutzabsichten ist?
Ja, dem Bezirksamt ist der in der ersten Teilfrage genannte Umstand bekannt. Da das
Bezirksamt sein Handeln ausführlich begründet und dargelegt, setzt es aber darauf,
dass die Bürger und auch die Bürgerinnen erkennen, dass die Klima- und
Ressourcenschutzabsichten als aufrichtig erkannt werden.
Mit freundlichen Grüßen
Marc Schulte
0107/4
Ausdruck vom: 15.03.2012
Seite: 39
18. Einwohnerfrage
Martin Hoffmann (Mieterbeirat Klausenerplatz)
Unterstützung der Mieter im Kiez
1. Die Wohnungsbaugesellschaft GEWOBAG hat am Klausenerplatz ein
"Sanierungsvorhaben 2012-2022" angekündigt. Die ersten 4 Häuser, die für das
Jahr 2012 mit umfangreichsten Modernisierungen auf dem Programm stehen,
werden in den nächsten Tagen die offizielle Modernisierungsankündigung
erhalten. Warum unterstützt das Bezirksamt nicht die betroffenen Mieter im Kiez
am Klausenerplatz?
2. In anderen Bezirken hat sich das dortige Bezirksamt bei ähnlichen
Modernisierungsankündigungen rechtzeitig eingeschaltet und hat
mieterfreundliche und sozialverträgliche Lösungen mit den jeweiligen
Wohnungsbaugesellschaften gefunden und sogar vertraglich vereinbart.
(Tempelhof-Schöneberg und Spandau haben schon reagiert. FriedrichshainKreuzberg handelt Vertrag aus. Pankow hat bereits einen Vertrag mit der
GEWOBAG unterzeichnet.) Warum ist das im Bezirk Charlottenburg-Wilmersdorf
nicht möglich?
3. Der Mieterbeirat Klausenerplatz, die von den Mietern gewählte Mietervertretung,
hat bei Herrn Bezirksstadtrat Marc Schulte entsprechend nachgefragt. Herr
Schulte hat dem Mieterbeirat einen Termin für Ende März gegeben. Die
Modernisierungsankündigungen werden aber bereits in den nächsten Tagen den
betroffenen Mietern zugestellt. Ein schnelles Handeln wäre also dringend nötig.
Warum wird das Bezirksamt nicht umgehend aktiv und versucht zusammen mit
der GEWOBAG, dem Mieterbeirat Klausenerplatz und den betroffenen Bürgern
noch schnell eine mieter- und sozialverträgliche Lösung für die zum großen Teil
langjährigen, alteingesessenen Mieter zu finden?
4. Wird das Bezirksamt an den, Ende Februar stattfindenden, zwei
Mieterversammlungen (jeweils für zwei der vier betroffenen Häuser) teilnehmen
(und auch an künftigen) und sich für die berechtigten Sorgen und Befürchtungen
der Mieter, die bereits auf einer Hausversammlung im Vorfeld deutlich wurden
(z.B. Mieterhöhungen, Baulärm, ev. Umsetzung, Härtefälle bei Krankheit, usw.)
einsetzen?
Die Einwohnerfrage wird schriftlich vom Bezirksamt beantwortet, da der Fragesteller
nicht anwesend war:
Sehr geehrte Frau Vorsteherin,
sehr geehrter Herr Hoffmann,
zu der Bürgeranfrage von Herrn Hoffmann teile ich Folgendes mit:
1. Die Wohnungsbaugesellschaft GEWOBAG hat am Klausenerplatz ein
"Sanierungsvorhaben 2012-2022" angekündigt. Die ersten 4 Häuser, die für das Jahr
2012 mit umfangreichsten Modernisierungen auf dem Programm stehen, werden in
den nächsten Tagen die offizielle Modernisierungsankündigung erhalten. Warum
unterstützt das Bezirksamt nicht die betroffenen Mieter im Kiez am Klausenerplatz?
Die Handlungsmöglichkeiten des Bezirksamtes sind hier sehr gering.
0107/4
Ausdruck vom: 15.03.2012
Seite: 40
2. In anderen Bezirken hat sich das dortige Bezirksamt bei ähnlichen
Modernisierungsankündigungen rechtzeitig eingeschaltet und hat mieterfreundliche
und sozialverträgliche Lösungen mit den jeweiligen Wohnungsbaugesellschaften
gefunden und sogar vertraglich vereinbart. (Tempelhof-Schöneberg und Spandau
haben schon reagiert. Friedrichshain-Kreuzberg handelt Vertrag aus. Pankow hat
bereits einen Vertrag mit der GEWOBAG unterzeichnet.) Warum ist das im Bezirk
Charlottenburg-Wilmersdorf
nicht
möglich?
In Pankow bestand seitens der Wohnungsbaugesellschaft z.B. ein großes Bedürfnis an
Ersatzwohnungen, die der Bezirk Pankow erfüllen konnte, da er noch etliche
Belegungswohnungen zur Verfügung hatte. Deswegen bestand von der
Wohnungsbaugesellschaft ein Interesse mit dem Bezirk Pankow eine Vereinbarung zu
treffen. In Charlottenburg-Wilmersdorf besteht diese Notwendigkeit nicht.
3. Der Mieterbeirat Klausenerplatz, die von den Mietern gewählte Mietervertretung, hat
bei Herrn Bezirksstadtrat Marc Schulte entsprechend nachgefragt. Herr Schulte hat
dem
Mieterbeirat
einen
Termin
für
Ende
März
gegeben.
Die
Modernisierungsankündigungen werden aber bereits in den nächsten Tagen den
betroffenen Mietern zugestellt. Ein schnelles Handeln wäre also dringend nötig.
Warum wird das Bezirksamt nicht umgehend aktiv und versucht zusammen mit der
GEWOBAG, dem Mieterbeirat Klausenerplatz und den betroffenen Bürgern noch
schnell eine mieter- und sozialverträgliche Lösung für die zum großen Teil
langjährigen, alteingesessenen Mieter zu finden?
Der Terminwunsch beinhaltete die Vorgabe, dass der Termin donnerstags zwischen 17
und 19 Uhr stattfinden soll. Hier war in der Tat erst Ende März 2012 ein Termin frei.
4. Wird das Bezirksamt an den, Ende Februar stattfindenden, zwei
Mieterversammlungen (jeweils für zwei der vier betroffenen Häuser) teilnehmen (und
auch an künftigen) und sich für die berechtigten Sorgen und Befürchtungen der
Mieter, die bereits auf einer Hausversammlung im Vorfeld deutlich wurden (z.B.
Mieterhöhungen, Baulärm, ev. Umsetzung, Härtefälle bei Krankheit, usw.) einsetzen?
Nein, derzeit ist eine Teilnahme nicht geplant.
Mit freundlichen Grüßen
Marc Schulte
19. Einwohnerfrage
Jutta Schröder
Sperrung Knobelsdorffstraße
Die Knobelsdorffstraße ist im Zuge der Sanierungsarbeiten an der SpandauerBrücke jahrelang erstmal provisorisch geschlossen worden und dann von der BVV
mit Beschluss vom 14.12.10 dauerhaft geschlossen. Dies geschah unter der
vorherigen grünen Stadträtin. Es heißt, dass eine Klage gegen die Sperrung der
Knobelsdorffstraße eingereicht wurde und wohl Recht erhalten werden, weil ein
Detail in der Schließung nicht beachtet wurde und auch Unterlagen fehlen. Bitte,
nennen Sie mir dieses Detail und was das für Unterlagen sind, die fehlen und die
man bräuchte.
Die Einwohnerfrage wird schriftlich vom Bezirksamt beantwortet, da die Fragestellerin
nicht anwesend war:
0107/4
Ausdruck vom: 15.03.2012
Seite: 41
Sehr geehrte Frau Vorsteherin,
sehr geehrte Frau Schröder,
in der Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung am 16. Februar 2012 behandelten
14 der 19 Bürgeranfragen das Thema Aufhebung der Straßensperrung
Knobelsdorffstraße.
Für alle Anfragen kann zusammenfassend festgestellt werden:
1. Ich halte die Sperrung der Knobelsdorffstraße wie die Mehrheit in diesem Haus für
eine sinnvolle und richtige Maßnahme zur Verkehrsberuhigung des Kiezes
Klausenerplatz.
2. Die temporäre Sperrung der Knobelsdorffstraße seit Mai 2008 infolge der Sanierung
der Spandauer Damm Brücke wurde nach Beendigung der Bauarbeiten im
Dezember 2010 verlängert. Gegen diese nunmehr dauerhafte Anordnung wurden
Rechtsmittel eingelegt und der Fall liegt beim Verwaltungsgericht zur Verhandlung.
In der vom Bund erlassenen, in vielen Passagen leider, aber vom Bezirksamt nicht
zu verantwortenden autofreundlichen Straßenverkehrsordnung (StVO), sind folgende
Grundsätze verankert:
Eine Anordnung kann nur dann erfolgen, wenn sie zwingend geboten ist.
Beschränkungen und Verbote des fließenden Verkehrs dürfen nur angeordnet
werden, „wenn auf Grund der besonderen örtlichen Verhältnisse eine Gefahrenlage
besteht, die das allgemeine Risiko einer Beeinträchtigung der in den vorstehenden
Absätzen
genannten
Rechtsgüter
(wie
Leben
und
Gesundheit
von
Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmern) erheblich übersteigt (§ 45 Abs. 9
StVO)
Ein alleiniger verkehrspolitischer Wunsch reicht also nicht aus.
Jede Anordnung muss deswegen Fakten und Zahlen benennen, die der
Straßenverkehrsbehörde keine andere Wahl lassen, als gerade diese Anordnung zu
erlassen und es muss nachgewiesen werden, dass auch keine andere Anordnung
dieses Ziel erreicht hätte.
Meine Einschätzung ist, dass das Bezirksamt auch nach einer etwaigen Nachholung
der Ermessungsausübung, die nur aufgrund der Aktenlage erfolgen könnte, eine
Schließung nicht aufrechterhalten kann. Die genauen Details hierzu werde ich auf
einer Informationsveranstaltung am 27. Februar 2012 vor Ort und bei einigen der
folgenden Anfragen darstellen.
Diese Informationsveranstaltung wird gerade deswegen durchgeführt, weil mir
bewusst ist, dass es alles andere als erfreulich ist, dass eine Maßnahme, die die
Mehrheit der Anwohnerinnen und Anwohner befürwortet, zurückgenommen werden
muss.
3. Einige der Fragestellerinnen und Fragesteller fordern das Bezirksamt auf, jetzt vor
Gericht bis zum Schluss zu kämpfen und die Öffnung nur dann vorzunehmen, wenn
man per Gerichtsbeschluss dazu verpflichtet wird. Diese Strategie lehne ich ab: Das
wäre angesichts der Faktenlage reine Schaufensterpolitik, die etwas vorgaukelt, was
nicht erreichbar ist, d. h. vor Gericht erfolgreich zu sein. Vielmehr besteht die Gefahr,
sich vor Gericht eine schallende Ohrfeige einzufangen. Das hätte zur Folge, dass wir
für spätere Verfahren eine verdammt schlechte Verhandlungsposition hätten und die
Fronten nur noch weiter verhärtet würden.
0107/4
Ausdruck vom: 15.03.2012
Seite: 42
4. Deswegen ist es mein erklärtes Ziel, jetzt, vor und nach der Öffnung
Verkehrszählungen vorzunehmen, diese Daten auszuwerten und in der Diskussion
mit der gesamten Anwohnerschaft ein Gesamtkonzept zu entwickeln, das als Ziel
den Ausbau der Verkehrsberuhigung des gesamten Bereiches Klausenerplatz hat,
um auch so bei allen zu treffenden Maßnahmen möglichst Widersprüche und Klagen
zu verhindern. Das wird kein einfacher Prozess, aber Sie werden nicht erleben, dass
ich mich vor einer Diskussion verstecken werde.
Mit freundlichen Grüßen
Marc Schulte
0107/4
Ausdruck vom: 15.03.2012
Seite: 43