Daten
Kommune
Berlin Charlottenburg-Wilmersdorf
Dateiname
Drucksache.pdf
Größe
67 kB
Erstellt
09.10.15, 19:16
Aktualisiert
27.01.18, 12:30
Stichworte
Inhalt der Datei
Drucksachen
der Bezirksverordnetenversammlung
Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin
4. Wahlperiode
Ursprung: Antrag
Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
TOP-Nr.:
Dr. Vandrey/Kaas Elias/Prejawa
Vorlage zur Kenntnisnahme
DS-Nr: 0122/4
Beratungsfolge:
Datum
Gremium
16.02.2012
27.03.2012
09.08.2012
16.08.2012
BVV
WiOV
WiOV
BVV
BVV-005/4
WiVe-006/4
WiOV-011/4
BVV-011/4
überwiesen
vertagt
mit Änderungen im Ausschuss beschlossen
ohne Änderungen in der BVV beschlossen
Meyerinckplatz für LKWs über 7,5 Tonnen sperren
Neu: Verkehrssituation Meyerinckplatz
Die BVV hat in ihrer Sitzung am 16. August 2012 beschlossen:
Das Bezirksamt wird aufgefordert, sich bei der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung
und Umweltschutz für eine aktuelle Verkehrszählung zur Ermittlung der
Querschnittsbelastung durch den Straßengüter- und PKW-Verkehr am Meyerinckplatz
und dem umgebenden Straßennetz einzusetzen. Weiter soll das Bezirksamt die
verkehrliche Situation am Meyerinckplatz so ordnen, dass der Durchgangsverkehr
möglichst unterbunden wird und zusätzliche Kundenverkehre vermieden werden.
Der BVV ist bis zum 31.10.2012 zu berichten.
Das Bezirksamt teilt hierzu Folgendes mit:
Die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt wurde gebeten zu prüfen, ob
die gewünschte Verkehrszählung durchgeführt werden kann. Der Staatssekretär für
Verkehr und Umwelt teilt dazu mit Schreiben vom 17. September 2012 mit:
„Leider kann ich Ihnen darauf keine für Sie positive Antwort geben. Für alle
verkehrlichen Maßnahmen am Meyerinckplatz und in den umliegenden Nebenstraßen
liegt die Zuständigkeit – wie Sie wissen – ausschließlich bei Ihrer bezirklichen
Straßenverkehrsbehörde, so dass auch eine Verkehrszählung von dieser selbst
veranlasst werden müsste. Hierzu kann sie sich ggf. der Hilfe eines
Verkehrsingenieurbüros bedienen.
0122/4
Ausdruck vom: 24.10.2012
Seite: 1
Davon abgesehen kann ich die Dringlichkeit für das Anliegen der BVV im Hinblick auf
die zur Begründung angeführte erhöhte Belastung durch Durchgangs- und
Straßengüterverkehr aufgrund der Kenntnisse meiner Verwaltung nicht nachvollziehen,
wenngleich ich die städtebauliche Schutzwürdigkeit des Kiezes am Meyerinckplatz
keineswegs in Abrede stellen will. Eine Vorrangigkeit aus übergeordneter Sicht kann
daher auch nicht geltend gemacht werden.“
Bezirkliche Mittel, eine Verkehrszählung durchzuführen, stehen nicht zur Verfügung.
Die seit Jahren existierenden Einbahnstraßenregelungen haben sich nach Ansicht des
Bezirksamtes bewährt. Über zwei Straßen kann in den Kiez eingefahren werden, dabei
nur einmal vom Kurfürstendamm, drei Straßen führen den Verkehr aus dem Kiez.
Die Anordnung einer Ladezone vor dem Grundstück Giesebrechtstraße 4 ist zwingend,
wenn die wie vom potentiellen Antragsteller dargestellten Lieferintervalle tatsächlich
nachweisbar sind.
Die Situation vor Ort wird nach Anordnung der Ladezone durch Mitarbeiterinnen und
Mitarbeiter des Ordnungsamtes weiterhin beobachtet.
Das Bezirksamt bittet daher, den Beschluss als erledigt zu betrachten.
Reinhard Naumann
Bezirksbürgermeister
0122/4
Marc Schulte
Bezirksstadtrat
Ausdruck vom: 24.10.2012
Seite: 2