Daten
Kommune
Berlin Friedrichshain-Kreuzberg
Dateiname
Drucksache.pdf
Größe
58 kB
Erstellt
09.10.15, 20:45
Aktualisiert
27.01.18, 10:39
Stichworte
Inhalt der Datei
Drucksachen der Bezirksverordnetenversammlung
Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin
IV. Wahlperiode
Drucksache: DS/0786/IV
Ursprung: Mündliche Anfrage
Initiator: DIE LINKE,
Beitritt:
Beratungsfolge
12.06.2013
Gremium
BVV
020/IV-BVV
Erledigungsart
beantwortet
Mündliche Anfrage
Betr.: Volksbegehren
Ich frage das Bezirksamt:
1. Die Initiatorinnen des Volksbegehrens für eine kommunale Energieversorgung konnten
gestern vermelden, dass sie 265.000 Unterschriften gesammelt haben.
Wieviele Unterschriften wurden in unserem Bezirk gesammelt und sind nun durch das
Wahlamt zu prüfen?
2. Wie werden die Unterschriften jetzt geprüft?
3. Welche Möglichkeiten sieht das Bezirksamt, dass trotz bekannter Personalreduzierung die
Aufgabe der Unterschriftenprüfung bei Volksbegehren zukünftig entfällt?
Beantwortung: Herr Mildner-Spindler
Zu Frage 1: In der Tat haben wir uns als Bezirksamt vorbereitet, die Auszählung bzw. die Prüfung
zum Ende des Volksbegehrens durchzuführen, haben aber genauso, wie glaube ich die Initiativen
selbst etwas überrascht und zugleich auch zur Kenntnis genommen, dass so viele Unterschriften
gesammelt wurden, mehr als notwendig war.
Wenn Sie fragen, wie viele Unterschriften wurden gesammelt, das endgültige Ergebnis über die
gültig gesammelten Unterschriften kann erst nach Abschluss der Prüfung am 24.06., 12.00 Uhr,
bekanntgegeben werden. In der Zeit des Volksbegehrens, also vom 11. Februar bis zum 10. Juni
2013 wurden die in unseren drei Auslegestellen geleisteten Unterschriften und die dem Wahlamt in
dieser Zeit übergebenden Listen vom Bezirkswahlamt schon geprüft. Das waren 6.900
Unterschriften.
Gestern erhielt unser Bezirk seine Geschäftsstelle der Landeswahlleiterin ca. 15.000
Unterstützungsunterschriften als von unserem Bezirk zu prüfende Anteil an die
Gesamtunterschriften. Die sind nicht bezirklich zugeordnet. Sie haben also noch keinen
unmittelbaren bezirklichen Bezug.
Darüber hinaus wurden zum Ende des Volksbegehrens durch Einwurf im Hausbriefkasten und
Abgabe in den Bürgerämtern am 10.06. weitere 1.000 Unterschriften überreicht, die noch zu
prüfen sind. Also ca. 16.000 zu prüfende Unterschriften bei uns im Bezirk.
Zu Frage 2: Bis zum 24.06., 12.00 Uhr, müssen die Bezirke das Ergebnis der Prüfung
zusammenstellen und der Landesabstimmungsleiterin mitteilen. Im Unterschied zu anderen
Bezirken hat unser Bezirk darauf verzichtet, für diesen Zeitraum der Prüfung Bürgerämter zu
schließen, um den enormen Arbeitsaufwand der Prüfung der Unterschriften binnen 14 Tagen, es
sind aber 9 Werktage, zu bewältigen. Schließungen von Bürgerämtern sind uns bisher aus
Pankow, Treptow-Köpenick und Neukölln angekündigt.
Nach bisherigen Erfahrungen kann ein Mitarbeiter, eine Mitarbeiterin pro Tag ca. 200
Unterschriften prüfen. Bei 16.000 Unterschriften sind das 80 Werktage oder 10 Mitarbeiterinnen
und Mitarbeiter auf 9 Werktage bezogen. Das muss man sich mal vor Augen halten.
Nach jetzigem Stand kann die Prüfung in diesem engen Zeitfenster durch Schließung des
Backoffice der Bürgerämter den Einsatz von Auszubildenden und die Mitwirkung der Beschäftigten
der Bürgerämter außerhalb der Sprechzeiten und den Service des Amts für Bürgerdienste
gewährleistet werden. Das heißt, wir kratzen also alles an verfügbarer Arbeitsressource
zusammen, was nicht in die Bürgerämter, die Öffnungszeiten gewährleisten soll. Das heißt, dass
für die nächsten 14 Tage keine Melderegisterauskünfte für Behörden und Privatpersonen, keine
Klärungen im Melderegister, keine Bearbeitung von BUT-Anträgen, Beschwerden und
Widersprüche, keine Prüfung von Unterschriften für Wahlkreisvorschläge und Landeslisten
vorgenommen werden können. Aber wir prüfen die 16.000 Unterschriften.
Zu Frage 3: Und das ist dann, was folgt daraus, Herr Kollege Müller, dass wir das hier vortragen.
Eine wesentliche Möglichkeit ist die Veränderung des Abstimmungsgesetzes. Der Senat sollte
aufgefordert werden, das Abstimmungsgesetz den veränderten Gegebenheiten anzupassen und
den § 25 zu ändern bzw. zu ergänzen. Das hieße, … ich werde den Senat anschreiben. Das
hieße, die Prüfung der gültigen Unterschriften beim Erreichen des Quorums einzustellen bzw. nach
Erreichen des Quorums die Frist für die Restprüfungen auszudehnen oder überhaupt die Frist für
die Auszählung anders zu gestalten, weil sich auch nicht unbedingt erschließt, dass eine
kurzfristige Prüfung der Unterschriften dem Volksbegehren weiterhilft, als wenn man es zum
Beispiel in der doppelten Zeit auszählen könnte.
Insofern sollten alle Parteien des Abgeordnetenhauses darüber nachdenken, wie unter den sich
nicht verbessernden Arbeitsbedingungen in den Bezirksämtern das Abstimmungsgesetz so
geändert werden kann, dass auch zukünftig die Bezirke die Möglichkeit haben, ein Volksbegehren
durch eine Auszählung der Unterschriften zu unterstützen und Volksbegehren bei den
Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Landes Berlin nicht als eine zusätzliche Belastung betrachtet
werden. Dankeschön.