Daten
Kommune
Berlin Friedrichshain-Kreuzberg
Dateiname
Drucksache.pdf
Größe
59 kB
Erstellt
09.10.15, 20:58
Aktualisiert
27.01.18, 20:21
Stichworte
Inhalt der Datei
Drucksachen der Bezirksverordnetenversammlung
Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin
IV. Wahlperiode
Drucksache: DS/0493/IV
Ursprung: Mündliche Anfrage
Initiator: DIE LINKE, Nöll, Oliver
Beitritt:
Beratungsfolge
28.11.2012
Gremium
BVV
Sitzung
Erledigungsart
013/IV-BVV
beantwortet
Mündliche Anfrage
Betr.: Stellenabbau
In der Drucksache DS/0462/IV – „Konzept zur Umsetzung des Abbaus der geforderten
Vollzeitäquivalente“ heißt es auf Seite 4: „dabei wird deutlich, dass im Jahre 2013 ein
erhöhtes planbares Ausscheiden (99,0 VZÄ) vor allem durch auslaufende Zeitverträge zu
erwarten ist.
Hieraus ergeben sich einige Fragen:
1. Wieviel Beschäftigte – in Teil- oder Vollzeit – verbergen sich hinter dem beschönigenden
Begriff „Vollzeitäquivalente“?
2. Welche Bereiche sind hiervon betroffen?
3. Welche Grundlage hatte ursprünglich die Befristung?
Nachfragen:
1. War für die Beschäftigten zu erwarten, dass ihre auslaufenden Verträge – unabhängig von
der Senatsvorgabe zum Stellenabbau – nicht verlängert werden würden?
2. Die Nichtverlängerung von Zeitverträgen bedeutet real in den meisten Fällen
Arbeitslosigkeit – unternimmt das Bezirksamt konkrete Schritte zur Unterstützung und
Begleitung der Betroffenen?
Beantwortung: Herr Dr. Schulz
Zu Frage 1: Wir sprechen bezogen auf die 99 Vollzeitäquivalente etwa von 112
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.
Zu Frage 2 und 3: Hier haben wir folgende Situation und zwar lese ich Ihnen jetzt pro
Abteilung immer drei Zahlen vor und diese drei Zahlen sind einmal die befristeten Verträge
oder Arbeitsverhältnisse, die sachkundlos sind, wie es im Verwaltungsdeutsch heißt. Das
sind befristete Arbeitsverhältnisse, die eingegangen worden sind im Zusammenhang mit
haushaltsrechtlichen Restriktionen, beispielsweise das zweite HWR, wo neben den
Besetzungsmöglichkeiten innerhalb des Bezirks oder der Berliner Verwaltung auch
befristete Arbeitsverhältnisse bis max. sechs Monate möglich waren. Das wären
sozusagen sachkundlose befristete Beschäftigungsverhältnisse und als Hintergrund
letztendlich im Wesentlichen die Begründung und dann haben wir die Befristung mit
sachlichen Grund. Das sind ganz im Wesentlichen die Vertretungskräfte. Und dann lese
ich Ihnen immer noch dann die Anzahl der sozusagen ausscheidenden Mitarbeiter vor, die
im festen Beschäftigungsverhältnis, also unbefristet ausscheiden werden.
Das ist einmal die Abteilung von Frau Herrmann. Da haben wir in der Befristung
sachkundlos 8,8, aus sachlichem Grund 18,3, unbefristet 12,5 und damit insgesamt als
Anteil an diesen 90 Vollzeitäquivalente 39,7.
So, in meiner eigenen Abteilung haben wir 3,7, dann eine Stelle Vertretung, 3,95
altersbedingtes ausscheiden und damit insgesamt 8,7.
In der Abteilung von Herrn Mildner-Spindler haben wir 5 Stellen, die aus
haushaltsrechtlichen Restriktionen stammen, 2,75, die praktisch Vertretungsregelungen
betreffen, 4,95 die altersbedingt aus unbefristeten Arbeitsverhältnissen ausscheiden und
damit 12,7 insgesamt.
In der Abteilung von Herrn Annoff haben wir 10 Stellen, die im Zusammenhang mit
haushaltsrechtlichen Restriktionen stammen, 4 Vertretungsregelung, 9 altersbedingt und
damit 23 in der Summe.
Von Herrn Dr. Beckers haben wir eine Stelle, die letztendlich mit diesen
haushaltsrechtlichen Einschränkungen zu tun haben, 6 Vertretungsregelung, 3,5
altersbedingt und damit insgesamt 10,5, so dass, wenn ich alles zusammenziehe auf das
gesamte Bezirksamt berechnet, wir 28,6 Stellen haben, die aus diesen
haushaltsrechtlichen Einschränkungen stammen. 32 die Vertretungsregelung darstellen,
38 Stellen, die durch altersbedingtes Ausscheiden frei werden und das ergibt insgesamt
dann 99, wenn wir uns nicht verzählt haben.
Zu Nachfrage 1: Da haben wir die Situation, dass die Befristung von Arbeitsverträgen nur
unter bestimmten Bedingungen zulässig ist. Es gibt da ja das Teilzeit- und
Befristungsgesetz und nach § 14 dieses Gesetzes bedarf der Abschluss eines befristeten
Arbeitsvertrages grundsätzlich eines sachlich rechtfertigen Grundes. Das wäre
beispielsweise eine Vertretungsregelung und wenn ein sachlicher Grund vorliegt und
darüber die befristete Beschäftigung erfolgt ist, dann weiß natürlich auch der oder die
Beschäftigte, dass wenn der Grund, dieser sachliche Grund wegfällt, also die Vertretung
beendet ist, weil beispielsweise eine Beschäftigte aus der Elternzeit zurückkommt, dass
damit auch der befristete Arbeitsvertrag zu Ende ist. Das heißt, jede oder jeder
Beschäftigte, der so einen befristeten Arbeitsvertrag abschließt, weiß sozusagen auch
über den Zeitpunkt, wann sein Beschäftigungsverhältnis zu Ende ist.
Zu Nachfrage 2: Selbstverständlich ist das Bezirksamt bemüht, Beschäftigte mit
auslaufenden Zeitverträgen weiter zu beschäftigen, beispielsweise im Zusammenhang mit
weiteren Vertretungsregelungen. Also es ist ja ein laufender Prozess, der nicht
irgendwann mal zu Ende ist. Die Beschäftigten bekommen beispielsweise ja auch Kinder,
so dass immer wieder dann auch Vertretungen notwendig werden. Das ist im Moment die
Situation und hinsichtlich des befristeten Beschäftigen, die ohne sachlichen Grund
eingestellt worden sind in der haushaltsrechtlichen Einschränkung, muss dann jede
Abteilung im Rahmen ihres Stellenabbaus entscheiden, ob sie deren Verträge verlängert
oder eben nicht. Das ist dann eine fachliche Entscheidung.
Herr Just: Ich hätte eine Nachfrage und zwar: Inwieweit sind denn jetzt da die
Auszubildenden, die bisher noch einen Zeitvertrag bekommen haben, in dieser Rechnung
jetzt mitberücksichtigt worden und verteilen die sich fair oder ist das eine besondere
Abteilung?
Zu Nachfrage 3: Also in diesen Berechnungen sind die fertig ausgebildeten Azubis nicht
enthalten. Sie bezieht sich ja darauf, dass wir, das ist für uns wichtig auch für die Zukunft,
auf jeden Fall ja diese einjährige Anschlussbeschäftigung machen und das ist dann so ein
klassisch befristetes Arbeitsverhältnis. Das zählt in unserer Rechnung Vollzeitäquivalente.
Die sind während diesen Jahren sozusagen jedes Beschäftigungsverhältnis dann ein
Vollzeitäquivalent, aber diese Rechnung, die ich eben Ihnen von dem Zahlenwerk
vorgestellt habe, bezieht sich ausschließlich sozusagen auf Beschäftigungsverhältnisse
mit maximal sechs Monate Dauer die entstanden sind durch das zweite HWR oder eben
klassische Vertretungsregelungen darstellen.