Daten
Kommune
Berlin Friedrichshain-Kreuzberg
Dateiname
Drucksache.pdf
Größe
77 kB
Erstellt
09.10.15, 21:01
Aktualisiert
27.01.18, 20:01
Stichworte
Inhalt der Datei
Drucksachen der Bezirksverordnetenversammlung
Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin
IV. Wahlperiode
Drucksache: DS/0904/IV
Ursprung: Mündliche Anfrage
Initiator: DIE LINKE, Amiri, Reza
Beitritt:
Beratungsfolge
23.10.2013
Gremium
BVV
024/IV-BVV
Erledigungsart
schriftlich beantwortet
Mündliche Anfrage
Betr.: Aufenthaltsrechtliche Anerkennung der Flüchtlinge vom Oranienplatz und der GerhartHauptmann-Schule
Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin
Bezirksbürgermeisterin
23.10.2013
Ihre Anfrage beantworte ich für das Bezirksamt wie folgt:
1.) Sind mittlerweile konkrete Gespräche des Bezirksamts mit Vertreterinnen und Vertretern
des Berliner Senats, bzgl. der aufenthaltsrechtlichen Anerkennung der Flüchtlinge vom
Oranienplatz und der Gerhart-Hauptmann-Schule geplant?
und
2.) Wann sollen diese Gespräche/Verhandlungen beginnen bzw. stattfinden?
Die Erlangung eines Aufenthaltsrechtes ist eines der ganz entscheidenden Felder der politischen
Auseinandersetzungen der Geflüchteten.
Das Thema der aufenthaltsrechtlichen Situation der Menschen auf dem Oranienplatz und in der
Reichenberger Straße 131 sind seit langem Gegenstand verschiedener offizieller und informeller
Gespräche auf den unterschiedlichsten Ebenen. Beispielsweise wurde das Thema erörtert im
Rahmen der Gespräche der Bezirksbürgermeisterin mit dem Innensenator, dem Senator für
Soziales und der Beauftragten des Senates von Berlin für Integration und Migration.
Keinen Erfolg hatte bekanntlich der Versuch des ehemaligen Bezirksbürgermeisters Franz Schulz,
die wesentlichen Entscheider auf Bundes- oder Landesebene und Vertreter der im Bundestag
vertretenen Parteien zu einem Austausch auf den Oranienplatz einzuladen.
Die Integrationsbeauftragte des Senates bietet darüber hinaus seit dem Sommer
Einzelfallberatungen zur aufenthaltsrechtlichen Situation auf dem Oranienplatz an. Diese
Möglichkeit wird durch die Flüchtlinge intensiv genutzt.
Ein Mandat, mit dem Senat von Berlin über den aufenthalts- und/oder asylrechtlichen Status
Einzelner zu verhandeln, hat das Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg allerdings nicht.
Die Debatte darüber wird im Übrigen dadurch erschwert, dass die Menschen aufgrund gemachter
Erfahrungen – bis auf einzelne Ausnahmen – nicht bereit sind, über ihren jeweiligen Status, die
genauen Umstände ihrer Flucht und den Verlauf des/des bisherigen Verfahren/s in Europa
Auskunft zu geben.
3.) Wie bewertet das Bezirksamt die Möglichkeit, dass die Flüchtlinge vom Oranienplatz und
der Gerhart-Hauptmann-Schule einen Aufenthaltstitel nach § 23 AufenthG (Aufnahme aus
völkerrechtlichen oder humanitären Gründen, bzw. bei besonders gelagerten politischen
Interessen) erteilt bekommen?
Der § 23 Ausländergesetz sieht vor, dass die zuständige oberste Landesbehörde – in Berlin die
Senatsverwaltung für Inneres und Sport – anordnen kann, dass bestimmten Ausländergruppen z.
B. aus humanitären Gründen eine Aufenthaltserlaubnis erteilt wird. Die Regelung sieht allerdings
auch vor, dass es „zur Wahrung der Bundeseinheitlichkeit [...] die Anordnung des Einvernehmens
mit dem Bundesministerium des Innern“ bedarf. Insofern ist nach Auffassung des Bezirksamtes
der Berliner Senat nicht frei in seiner Entscheidung, ob dieses Instrument angewendet werden
kann oder nicht.
Nachfragen:
1.) Sieht das Bezirksamt weitere Möglichkeiten der aufenthaltsrechtlichen Anerkennung, der
Flüchtlinge vom Oranienplatz und der Gerhart-Hauptmann-Schule?
Aktuell hat das Bezirksamt keine Kenntnis über weitere Möglichkeiten für eine Anerkennung.
2.) Wie gedenkt das Bezirksamt die Vorbehalte gegen die Schaffung eines sog.
Präzedenzfalles seitens der zuständigen Berliner Landesbehörden zu entkräften?
Das Bezirksamt kann diese Vorbehalte nicht ausräumen. Es vertritt vielmehr die Position, dass ein
Alleingang des Landes Berlin in dieser Frage möglicherweise wenigen Menschen helfen würde,
andererseits allerdings das generelle Problem der prekären aufenthaltsrechtlichen - und
humanitären Situation insbesondere der s. g. „Lampedusa-Flüchtlinge“ ohne eine
bundeseinheitliche Verfahrensweise einer Lösung nicht näher bringt.
Mit freundlichen Grüßen
Monika Herrmann , Bezirksbürgermeisterin