Daten
Kommune
Berlin Friedrichshain-Kreuzberg
Dateiname
Drucksache.pdf
Größe
59 kB
Erstellt
09.10.15, 21:17
Aktualisiert
27.01.18, 11:32
Stichworte
Inhalt der Datei
Drucksachen der Bezirksverordnetenversammlung
Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin
IV. Wahlperiode
Drucksache: DS/1228/IV
Ursprung: Mündliche Anfrage
Initiator: SPD, Vollmert, Frank
Beitritt:
Beratungsfolge
04.06.2014
Gremium
BVV
047/IV-BVV
Erledigungsart
schriftlich beantwortet
Mündliche Anfrage
Betr.: Auswirkungen der Wasserpreissenkungen für den Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg
Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin
Bezirksstadträtin für Finanzen, Facility Management, Kultur und Weiterbildung
06.06.2014
Ihre Anfrage beantworte ich wie folgt:
Ich frage das Bezirksamt:
1. Wann und in welcher Höhe wurden für die Jahre 2012 und 2013 Gutschriften auf
den überhöhten Frischwasserpreis der bezirklichen Liegenschaften ausgestellt?
Eine Gutschrift auf den Grund- und Mengenpreis in Höhe von 13,7% für
das
Verbrauchsjahr 2012 erfolgte mit der Abrechnung durch die Wasserbetriebe im Jahr 2013.
Eine Gutschrift auf den Grund- und Mengenpreis in Höhe von 13,7% für
das
Verbrauchsjahr 2013 erfolgt mit der turnusgemäßen Abrechnung bis Ende des Jahres
2014.
2. Wurden bei der Basiskorrektur durch SenFin diese Gutschriften wieder
abgezogen oder z. B. auf der Basis von Veranschlagungsleitlinien anerkannt?
SenFin hat mit Übersendungsschreiben vom 19. März 2013 (für 2012) und 31. März 2014
(für 2013) darauf hingewiesen, dass das Abgeordnetenhaus für den Haushaltsplan
2012/2013 eine Erhöhung des Plafonds in Höhe von 50 Mio. € für alle Bezirke im Bereich
der konsumtiven Sachausgaben (insbes. Bewirtschaftungsausgaben) beschlossen hat.
Aus diesem Grund gab es für die beiden Jahre keine Basiskorrektur für erhöhte
Bewirtschaftungsausgaben bzw. für den Abzug von Gutschriften.
3. Wird es eine Basiskorrektur
Frischwasserpreise geben?
auf
die
ab
01.01.2014
abgesenkten
Ob es eine Basiskorrektur für 2014 und für 2015 für die abgesenkten Preise für Wasser
geben wird, kann derzeit nicht sicher eingeschätzt werden.
Nachfragen:
1. Wird es eine Basiskorrektur
Frischwasserpreise geben?
auf
die
ab
01.01.2015
abgesenkten
Siehe Antwort zu Frage 3.
2. Sollte die Reduzierung der Frisch- und Schmutzwasserpreise von der
Basiskorrektur unberücksichtigt bleiben würde der Bezirk bis 31.05.2015 in welcher
Höhe von den Reduzierungen der Wasserpreise profitieren (Kalkulation für die
Jahre 2014 und 2015 auf der Basis des Jahres 2012 oder 2013)?
Erfahrungsgemäß schwankt der Wasserverbrauch je nach Nutzerverhalten und
klimatischen Bedingungen (u. a. Sprengwasser), die sich von Jahr zu Jahr unterschiedlich
gestalten. Für eine kalkulatorische Finanzaufstellung, die sich am durchschnittlichen
Wasserverbrauch der letzten drei Jahre orientieren sollte, ist mehr Zeit erforderlich als
die, die für die Beantwortung einer Mündlichen Anfrage zur Verfügung steht. Insofern kann
dazu heute keine Aussage getroffen werden.
Mit freundlichen Grüßen
Jana Borkamp
Bezirksstadträtin