Daten
Kommune
Berlin Friedrichshain-Kreuzberg
Dateiname
Drucksache.pdf
Größe
64 kB
Erstellt
09.10.15, 21:20
Aktualisiert
27.01.18, 19:22
Stichworte
Inhalt der Datei
Drucksachen der Bezirksverordnetenversammlung
Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin
IV. Wahlperiode
Drucksache: DS/1308/IV
Ursprung: Mündliche Anfrage
Initiator: PIRATEN, Zinn, Jessica
Beitritt:
Beratungsfolge
27.08.2014
Gremium
BVV
060/IV-BVV
Erledigungsart
beantwortet
Mündliche Anfrage
Betr.: "Polizeibefugnisse im Bezirk"
Ich frage das Bezirksamt:
1. Welche Begründung äußert die Polizei gegenüber dem Bezirksamt
weswegen von den Polizeibeamten verschiedene Bezirksverordnete,
Abgeordnete, oder Personen mit z.B. Bundestagsmitarbeiterausweisen,
sowie Vertreter der Presse vom Betreten des Sperrgebietes rund die
Gerhart-Hauptmann-Schule abgehalten wurden?
2. Sieht das Bezirksamt in dem Vorgehen der Polizei Verstöße gegen die
Pressefreiheit und die Informationsrechte der gewählten Volksvertreter, da sich gerade
diese vor Ort informieren können sollten?
3. Welche Erklärung der Polizei erhält das Bezirksamt für den Umstand,
dass die selben, bei Vorzeigen eines Ausweises abgewiesenen Personen,
stets anonym mit Anwohnern das Gelände betreten durften, jedoch beim
Vorzeigens ihrer Ausweise längere Zeit aufgehalten wurden und
nachfolgend ein Zutrittsverbot erhielten?
Nachfragen:
1. Mit welcher Begründung wurde Pressevertretern der Zutritt zur Schule
und zum Gelände verwehrt, obwohl aus dem Gebäude ausdrücklich der Wunsch
mit der Presse zu sprechen geäußert wurde?
2. Wer hat diese Anweisungen gegeben und wird hier in welcher Form für
die Einschränkung der Pressefreiheit und die Einschränkung der Rechte
der Abgeordneten und Verordneten sich über die Zustände zu informieren
zur Verantwortung gezogen?
Beantwortung: Herr Dr. Beckers
zu Frage 1: Zu der Frage 1 muss ich Ihnen leider sagen, dem Bezirksamt liegt keine Begründung
der Polizei vor. Die Fragestellung wurde an die Polizei weitergeleitet. Diese Polizei hat die Anfrage
dann an die zuständige Senatsverwaltung weitergeleitet und die wiederum hat uns dann
geantwortet, und ich zitiere: „Anfragen von Bezirksverordnetenversammlungen zu Themen der
inneren Sicherheit“ grundsätzlich nicht Angelegenheit der Senatsverwaltung ist. Und ich zitiere
weiter: „Parlamentarisches Kontrollgremium für die Polizei Berlin und die Angelegenheiten der
inneren Sicherheit ist der Ausschuss für Inneres, Sicherheit und Ordnung des
Abgeordnetenhauses von Berlin“ und ich kann nur sagen, ich bedauere sehr, dass die Polizei den
Bezirk, Bezirksamt, der BVV hier nicht zur Verfügung steht und sich als nicht zuständig erklärt.
zu Frage 2: Dazu kann ich sagen, am Freitag, den 27.06., haben die Süddeutsche Zeitung in
einem Eilverfahren vor dem Verwaltungsgericht Zugang durch den abgesperrten Bereich bis zur
Grundstücksgrenze der ehemaligen Schule und die TAZ darüber hinaus den Zugang zu diesem
Gebäude verlangt. Ob, unter welchen Voraussetzungen der Presse Zugang durch einen
abgesperrten Bereich durch die Polizei verwehrt wurde, war unklar und ist unklar.
Nach Rücksprache mit der Polizei stand der Zugang der Presse bis zur Grundstücksgrenze nicht
in Frage bzw. noch am 27.06., als die Süddeutsche den Eilantrag eingereicht hat, wurde dieser
Zugang gewährt und der Rechtsstreit insofern für erledigt erklärt.
Das weitergehende Begehren der TAZ allerdings, auch Zugang in das Gebäude, lehnte sowohl
das Verwaltungsgericht als auch das Oberverwaltungsgericht ab. Das Verwaltungsgericht stützt
sich dabei darauf, dass das Presserecht nur einen Anspruch auf Auskunft, nicht aber auf eine
Ortsbesichtigung begründet. Und das Oberverwaltungsgericht hielt die Verweigerung des Zutritts
der Presse zu dem Gebäude zusätzlich durch Gesichtspunkte der Gefahrenabwehr für
gerechtfertigt. Insofern stellt Verwaltungsgericht und Oberverwaltungsgericht die Rechtsmäßigkeit
des Handelns fest.
zu Frage 3: Dazu kann ich schlichtweg nichts sagen, weil, das weiß ich nicht und die Polizei
antwortet nicht.
zu Nachfrage 1 und 2: Dazu muss ich kurz ausholen: Die Bezirksverordnetenvorsteherin, die BAMitglieder waren mit Ausnahme der Bezirksbürgermeisterin in der Woche, ich hoffe, ich habe jetzt
keinen Tag vergessen, vom 24. Juni bis 28. Juni beinahe ständig in der Gerhart-HauptmannSchule. Die Anwesenheiten waren aus unserer Sicht auch notwendig, weil wir verschiedene
Aufgaben übernommen haben und auch notwendig, um Entscheidungen in Kenntnis der Lage vor
Ort und ohne Zeitverzögerung auch als Bezirksamt sozusagen ohne Bürgermeisterin allerdings
gemeinsam auch treffen zu können.
Dazu gehörte die Frage, wer das Gelände und damit auch das Haus betreten durfte, denn wer auf
dem Gelände war, kann davon ausgehen, konnte auch ins Haus. Also mir ist jedenfalls nicht
bekannt, dass es da unterschiedliche Zugänge gab. Allerdings war die Frage natürlich, wie wir mit
den Gefahren umgehen, dieser Gefahrenlage. Die Polizei hat uns die Gefahrenlage so
beschrieben, dass hier Benzingeruch natürlich wahrgenommen wurde, auch von uns übrigens als
BA-Mitglieder, das war auch so, als wir da reinkamen, da war das so, dass gasbehälterähnliche
Flaschen gezeigt wurden. Es gab dann ein wildes Gestikulieren und insgesamt gesehen kann man
schon davon ausgehen, es gab noch so ein paar andere Punkte, mit Molos, Molotowcocktails oder
so was, irgendwelche Flaschen, die gezeigt wurden, die auf dem Dach standen. Also alles in allem
war es irgendwo undurchsichtig, was da nun eigentlich los war und insofern wollte man erst mal
feststellen, es gab eine Gefahrensituation.
So, dementsprechend hat die anwesende Polizei geraten, aus Sicherheitsgründen keine
zusätzlichen Personen in das Gebäude und damit auch auf das Gelände zu lassen. In dieser
Situation hat das Bezirksamt entschieden, zumindest eine begrenzte Anzahl, also neben
Rechtsanwälten, Beratern, Kirchen, Ärzten auch Vertretern politischer Parteien auf das Gelände zu
lassen und zwar maximal immer eine Person pro Partei. Das war so die Regel. Das wurde meiner
Kenntnis nach auch durch die Polizei so praktiziert.
Diese Regelung galt allerdings nicht für die Presse. Einzelne Pressevertreter wurden deshalb nicht
auf das Gelände gelassen, weil kein Pressevertreter erst mal einen Wettbewerbsvorteil haben
sollte, weil es waren so viele, also entweder hätten wir alle reingelassen oder meines Erachtens,
wie will man das filtern. Deswegen haben wir dann gesagt, wenn wir schon nicht filtern können und
einzelnen Personen dort Zutrittsrechts gewähren können, dann sollen alle dort in Form einer
Pressekonferenz mit den Refugees auf das Gelände dürfen, allerdings nicht ins Haus.
Und diese Entscheidung ist dann allerdings von der Polizei, jetzt muss ich wieder ein bisschen
schauen, was ich mir damals aufgeschrieben habe, weil, die berechtigten Begrifflichkeiten
verschwinden dann mit der Zeit. Also ich habe mir damals notiert, das das die Polizei mit dem
Hinweis unterbunden hat, dass aufgrund der Gefährdungslage der Zutritt zum Gelände unter
Vorbehalt der Polizei steht. Rechtsgrundlage sei das ASOG. Das heißt, das Hausrecht des Bezirks
stand unter Zustimmungsvorbehalt der Polizei. Das ist sozusagen die Konsequenz daraus. Aus
diesem Grund fand die Pressekonferenz außerhalb des Geländes und nicht auf dem Gelände der
Gerhart-Hauptmann-Schule statt.