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Daten

Kommune
Berlin Friedrichshain-Kreuzberg
Dateiname
Drucksache.pdf
Größe
64 kB
Erstellt
09.10.15, 21:20
Aktualisiert
27.01.18, 19:22

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Inhalt der Datei

Drucksachen der Bezirksverordnetenversammlung Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin IV. Wahlperiode Drucksache: DS/1308/IV Ursprung: Mündliche Anfrage Initiator: PIRATEN, Zinn, Jessica Beitritt: Beratungsfolge 27.08.2014 Gremium BVV 060/IV-BVV Erledigungsart beantwortet Mündliche Anfrage Betr.: "Polizeibefugnisse im Bezirk" Ich frage das Bezirksamt: 1. Welche Begründung äußert die Polizei gegenüber dem Bezirksamt weswegen von den Polizeibeamten verschiedene Bezirksverordnete, Abgeordnete, oder Personen mit z.B. Bundestagsmitarbeiterausweisen, sowie Vertreter der Presse vom Betreten des Sperrgebietes rund die Gerhart-Hauptmann-Schule abgehalten wurden? 2. Sieht das Bezirksamt in dem Vorgehen der Polizei Verstöße gegen die Pressefreiheit und die Informationsrechte der gewählten Volksvertreter, da sich gerade diese vor Ort informieren können sollten? 3. Welche Erklärung der Polizei erhält das Bezirksamt für den Umstand, dass die selben, bei Vorzeigen eines Ausweises abgewiesenen Personen, stets anonym mit Anwohnern das Gelände betreten durften, jedoch beim Vorzeigens ihrer Ausweise längere Zeit aufgehalten wurden und nachfolgend ein Zutrittsverbot erhielten? Nachfragen: 1. Mit welcher Begründung wurde Pressevertretern der Zutritt zur Schule und zum Gelände verwehrt, obwohl aus dem Gebäude ausdrücklich der Wunsch mit der Presse zu sprechen geäußert wurde? 2. Wer hat diese Anweisungen gegeben und wird hier in welcher Form für die Einschränkung der Pressefreiheit und die Einschränkung der Rechte der Abgeordneten und Verordneten sich über die Zustände zu informieren zur Verantwortung gezogen? Beantwortung: Herr Dr. Beckers zu Frage 1: Zu der Frage 1 muss ich Ihnen leider sagen, dem Bezirksamt liegt keine Begründung der Polizei vor. Die Fragestellung wurde an die Polizei weitergeleitet. Diese Polizei hat die Anfrage dann an die zuständige Senatsverwaltung weitergeleitet und die wiederum hat uns dann geantwortet, und ich zitiere: „Anfragen von Bezirksverordnetenversammlungen zu Themen der inneren Sicherheit“ grundsätzlich nicht Angelegenheit der Senatsverwaltung ist. Und ich zitiere weiter: „Parlamentarisches Kontrollgremium für die Polizei Berlin und die Angelegenheiten der inneren Sicherheit ist der Ausschuss für Inneres, Sicherheit und Ordnung des Abgeordnetenhauses von Berlin“ und ich kann nur sagen, ich bedauere sehr, dass die Polizei den Bezirk, Bezirksamt, der BVV hier nicht zur Verfügung steht und sich als nicht zuständig erklärt. zu Frage 2: Dazu kann ich sagen, am Freitag, den 27.06., haben die Süddeutsche Zeitung in einem Eilverfahren vor dem Verwaltungsgericht Zugang durch den abgesperrten Bereich bis zur Grundstücksgrenze der ehemaligen Schule und die TAZ darüber hinaus den Zugang zu diesem Gebäude verlangt. Ob, unter welchen Voraussetzungen der Presse Zugang durch einen abgesperrten Bereich durch die Polizei verwehrt wurde, war unklar und ist unklar. Nach Rücksprache mit der Polizei stand der Zugang der Presse bis zur Grundstücksgrenze nicht in Frage bzw. noch am 27.06., als die Süddeutsche den Eilantrag eingereicht hat, wurde dieser Zugang gewährt und der Rechtsstreit insofern für erledigt erklärt. Das weitergehende Begehren der TAZ allerdings, auch Zugang in das Gebäude, lehnte sowohl das Verwaltungsgericht als auch das Oberverwaltungsgericht ab. Das Verwaltungsgericht stützt sich dabei darauf, dass das Presserecht nur einen Anspruch auf Auskunft, nicht aber auf eine Ortsbesichtigung begründet. Und das Oberverwaltungsgericht hielt die Verweigerung des Zutritts der Presse zu dem Gebäude zusätzlich durch Gesichtspunkte der Gefahrenabwehr für gerechtfertigt. Insofern stellt Verwaltungsgericht und Oberverwaltungsgericht die Rechtsmäßigkeit des Handelns fest. zu Frage 3: Dazu kann ich schlichtweg nichts sagen, weil, das weiß ich nicht und die Polizei antwortet nicht. zu Nachfrage 1 und 2: Dazu muss ich kurz ausholen: Die Bezirksverordnetenvorsteherin, die BAMitglieder waren mit Ausnahme der Bezirksbürgermeisterin in der Woche, ich hoffe, ich habe jetzt keinen Tag vergessen, vom 24. Juni bis 28. Juni beinahe ständig in der Gerhart-HauptmannSchule. Die Anwesenheiten waren aus unserer Sicht auch notwendig, weil wir verschiedene Aufgaben übernommen haben und auch notwendig, um Entscheidungen in Kenntnis der Lage vor Ort und ohne Zeitverzögerung auch als Bezirksamt sozusagen ohne Bürgermeisterin allerdings gemeinsam auch treffen zu können. Dazu gehörte die Frage, wer das Gelände und damit auch das Haus betreten durfte, denn wer auf dem Gelände war, kann davon ausgehen, konnte auch ins Haus. Also mir ist jedenfalls nicht bekannt, dass es da unterschiedliche Zugänge gab. Allerdings war die Frage natürlich, wie wir mit den Gefahren umgehen, dieser Gefahrenlage. Die Polizei hat uns die Gefahrenlage so beschrieben, dass hier Benzingeruch natürlich wahrgenommen wurde, auch von uns übrigens als BA-Mitglieder, das war auch so, als wir da reinkamen, da war das so, dass gasbehälterähnliche Flaschen gezeigt wurden. Es gab dann ein wildes Gestikulieren und insgesamt gesehen kann man schon davon ausgehen, es gab noch so ein paar andere Punkte, mit Molos, Molotowcocktails oder so was, irgendwelche Flaschen, die gezeigt wurden, die auf dem Dach standen. Also alles in allem war es irgendwo undurchsichtig, was da nun eigentlich los war und insofern wollte man erst mal feststellen, es gab eine Gefahrensituation. So, dementsprechend hat die anwesende Polizei geraten, aus Sicherheitsgründen keine zusätzlichen Personen in das Gebäude und damit auch auf das Gelände zu lassen. In dieser Situation hat das Bezirksamt entschieden, zumindest eine begrenzte Anzahl, also neben Rechtsanwälten, Beratern, Kirchen, Ärzten auch Vertretern politischer Parteien auf das Gelände zu lassen und zwar maximal immer eine Person pro Partei. Das war so die Regel. Das wurde meiner Kenntnis nach auch durch die Polizei so praktiziert. Diese Regelung galt allerdings nicht für die Presse. Einzelne Pressevertreter wurden deshalb nicht auf das Gelände gelassen, weil kein Pressevertreter erst mal einen Wettbewerbsvorteil haben sollte, weil es waren so viele, also entweder hätten wir alle reingelassen oder meines Erachtens, wie will man das filtern. Deswegen haben wir dann gesagt, wenn wir schon nicht filtern können und einzelnen Personen dort Zutrittsrechts gewähren können, dann sollen alle dort in Form einer Pressekonferenz mit den Refugees auf das Gelände dürfen, allerdings nicht ins Haus. Und diese Entscheidung ist dann allerdings von der Polizei, jetzt muss ich wieder ein bisschen schauen, was ich mir damals aufgeschrieben habe, weil, die berechtigten Begrifflichkeiten verschwinden dann mit der Zeit. Also ich habe mir damals notiert, das das die Polizei mit dem Hinweis unterbunden hat, dass aufgrund der Gefährdungslage der Zutritt zum Gelände unter Vorbehalt der Polizei steht. Rechtsgrundlage sei das ASOG. Das heißt, das Hausrecht des Bezirks stand unter Zustimmungsvorbehalt der Polizei. Das ist sozusagen die Konsequenz daraus. Aus diesem Grund fand die Pressekonferenz außerhalb des Geländes und nicht auf dem Gelände der Gerhart-Hauptmann-Schule statt.