Daten
Kommune
Berlin Friedrichshain-Kreuzberg
Dateiname
Anlage zur VzK DS/1361/IV.pdf
Größe
392 kB
Erstellt
09.10.15, 21:28
Aktualisiert
28.01.18, 03:52
Stichworte
Inhalt der Datei
Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin
Abt. für Planen, Bauen und Umwelt
2014
Bezirksverordnetenversammlung
Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin
Drucksache Nr.
Vorlage - zur Kenntnisnahme –
über
Bebauungsplan 2-45 für eine an der Landsberger Allee gelegene Teilfläche des
Friedhofsgrundstücks Landsberger Allee 48 im Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg, Ortsteil
Friedrichshain
hier: Aufstellungsbeschluss
Wir bitten, zur Kenntnis zu nehmen:
Das Bezirksamt hat in seiner Sitzung vom 14.10.2014 beschlossen:
den Bebauungsplan 2-45 für eine an der Landsberger Allee gelegene Teilfläche des
Friedhofsgrundstücks Landsberger Allee 48 im Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg, Ortsteil
Friedrichshain aufzustellen.
Mit dem Bebauungsplan 2-45 soll eine Fläche des Friedhofs, welche nicht mehr für
Bestattungszwecke benötigt wird, zu einem Wohnstandort entwickelt werden.
Das Aufstellungsverfahren soll gemäß § 13 a BauGB durchgeführt werden.
Nach Kenntnisnahme der BVV sollen die frühzeitige Bürgerbeteiligung gem. § 3 Abs. 1
BauGB sowie die weiteren erforderlichen Verfahrensschritte durchgeführt werden.
Der vorhabenbezogene Bebauungsplan soll nach Bearbeitung,
Erörterung (frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit, Beteiligungen
sonstiger Träger öffentlicher Belange und Beteiligung der
Bezirksverordnetenversammlung zur Beschlussfassung gemäß § 6
Ausführung des Baugesetzbuchs (AGBauGB) vorgelegt werden.
Unterrichtung und
der Behörden und
Öffentlichkeit) der
des Gesetztes zur
Bei der Bezirksverordnetenversammlung ist die beigefügte Vorlage zur Kenntnisnahme
einzubringen.
Mit der Durchführung des Beschlusses wird die Abteilung für Planen, Bauen und Umwelt
beauftragt.
A). Begründung
Die Begründung ist als Anlage beigefügt.
B). Rechtsgrundlagen:
§15 BezVG
C). Auswirkungen auf den Haushaltsplan und die Finanzplanung:
a) Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben:
-keineb) Personalwirtschaftliche Ausgaben:
-keine-
Berlin, den09.10.2014
Herrmann
Bezirksbürgermeisterin
Panhoff
Bezirksstadtrat
Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin
Abteilung für Planen, Bauen und Umwelt
Stadtentwicklungsamt
-Fachbereich Stadtplanung-
Begründung
zum
Bebauungsplan 2‐45
(Bebauungsplan der Innenentwicklung § 13a BauGB)
für eine an der Landsberger Allee gelegene Teilfläche des
Friedhofsgrundstücks Landsberger Allee 48
im Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg, Ortsteil Friedrichshain
mit
Unterlagen zur beabsichtigten Durchführung des
Verfahrens gemäß § 13a BauGB
Anlage zum Aufstellungsbeschluss
Stand August 2014
Inhalt
1
Geltungsbereich ................................................................................................................7
2
Grundstück........................................................................................................................7
3
Planungsrechtliche Situation/Beschleunigtes Verfahren...................................................8
4
Geplantes Vorhaben ........................................................................................................8
4.1
Städtebau / Architektur ..............................................................................................8
4.2
Denkmalschutz ..........................................................................................................9
4.3
Erschließung ..............................................................................................................9
4.4
Stellplätze ..................................................................................................................9
Geltungsbereich
Der Geltungsbereich des Bebauungsplans umfasst eine Teilfläche des Grundstücks Landsberger
Allee 48 des St. Georgen Parochial II-Friedhof sowie die an das Teilgrundstück grenzende
Straßenverkehrsfläche bis zu deren Mitte.
Grundstück
Der Geltungsbereich liegt direkt an der Landsberger Allee, einer der wichtigen radialen
Ausfallstraßen aus der Berliner Innenstadt in Richtung Osten. Das Plangebiet liegt auf einer
Fläche des St. Georgen Parochial II-Friedhofs, der zum Evangelischen Friedhofsverband Berlin
Stadtmitte e.V. gehört. Die beplante Fläche wird bereits seit mehreren Jahren nicht mehr für
Bestattungszwecke benötigt und wird als Parkplatzfläche genutzt.
Das Plangebiet wird nördlich begrenzt durch die Straßenachse der Landsberger Allee, östlich
durch das Nachbargrundstück der UCI Kinowelt Friedrichshain an der Landsberger Allee 50-52,
südlich durch einen vorhandenen Friedhofsweg mit anschließenden Grabfeldern sowie dem
Gebäude der Friedhofsverwaltung und westlich durch das Gebäude am historischen
Friedhofszugang zur Landsberger Allee.
Die Umgebung ist heterogen geprägt. Neben dem Friedhof St. Georgen-Parochial II, der
Bestandteil einer Friedhofsagglomeration von insgesamt drei Friedhöfen (St. Georgen-Parochial II
und V, Friedhof der St. Petri Gemeinde) ist, befinden sich in der Umgebung sowohl
gründerzeitliche Wohngebiete als auch neuere Wohngebiete, wie z.B. rund um den westlich
liegenden Platz der Vereinten Nationen oder im östlich gelegenen Bereich an der Landsberger
Allee / Petersburger Straße sowie Neubauten südöstlich an der Matthiasstraße. Insbesondere
westlich des Geltungsbereiches befinden sich noch einige brach liegende Grundstücke, die aktuell
bebaut werden. Gegenüber dem Geltungsbereich liegt auf der Nordseite der Landsberger Allee
das Krankenhausgelände des Klinikums Friedrichshain, daran anschließend befindet sich der
Volkspark Friedrichshain. Direkt östlich des Geltungsbereiches befindet sich die UCI Kinowelt
Friedrichshain.
Grundstückseckdaten Bestand
Grundstücksgröße
Erschließung
Nutzung
Flächennutzungsplan
Denkmalschutz
ca. 2.150 m² Grundstücksgröße,
über die Landsberger Allee
Friedhofsflächen, nicht mehr zur Bestattung in Anspruch genommen
Darstellung als Grünfläche mit Signatur Friedhofsfläche
Denkmäler im Geltungsbereich
Friedhof St. Georgen-Parochial II, Gartendenkmal (Denkmalliste Berlin Nr.
09046077,T)
Eigentümer
Gesamtanlage der Friedhöfe St. Georgen-Parochial II und V sowie St. Petri
Luisenstadt (Eingangsportal), Baudenkmal, Gesamtanlage (Denkmalliste
Berlin Nr. 09085024)
Grundstück Landsberger Allee 48, Flurstück 215 (teilweise)
(Friedhofsfläche)
Flurstück 214 (öffentliche Straßenverkehrsfläche)
Evangelischer Friedhofsverband Berlin Stadtmitte e.V.
Südstern 8-10
10961 Berlin
Planungsrechtliche Situation/Beschleunigtes Verfahren
Um eine geordnete städtebauliche Entwicklung im Gebiet sicherstellen zu können, ist die
Aufstellung eines Bebauungsplans erforderlich. Es ist vorgesehen den Bebauungsplan als
Bebauungsplan der Innenentwicklung gem. § 13a BauGB im beschleunigten Verfahren
aufzustellen. Neben der Lage im bebauten Siedlungsgebiet (Nachverdichtung) ist nach § 13a Abs.
1 Satz 1 BauGB als weitere Maßnahme der Innenentwicklung die Aktivierung von
Baupotentialflächen / Wohnbauflächen zu benennen. Weiterhin ist eine Anwendbarkeit des
beschleunigten Verfahrens gegeben, da das Grundstück der Fallgruppe 1 zuzuordnen ist (unter
20.000 m² Grundflächen; § 13a Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 BauGB). Dabei müssen die Grundflächen von
Bebauungsplänen berücksichtigt werden, die in einem engen sachlichen, räumlichen und
zeitlichen Zusammenhang aufgestellt werden. Östlich angrenzend an den Geltungsbereich des
Bebauungsplangebietes 2-45 befindet sich der rechtsverbindliche Vorhaben- und
Erschließungsplan V-VE 2 für das Gelände der ehemaligen Schultheiß-Brauerei bestehend aus
den Grundstücken Landsberger Allee 54 und Richard-Sorge-Straße 51-62 und Teilflächen des St.
Georgen-Friedhofs (GVBl. S. 78). Am 28.02.2012 beschloss das Bezirksamt die Aufstellung des
Vorhabenbezogenen Bebauungsplans V-VE 2-1 für eine Teilfläche des Geländes der ehemaligen
Schultheiß-Brauerei, das Grundstück Landsberger Allee 54 (ABl. S. 928). Ein enger sachlicher,
räumlicher und zeitlicher Zusammenhang zwischen dem aufzustellenden Bebauungsplan 2-45 und
den benachbarten vorhabenbezogenen Bebauungsplänen V-VE 2 und V-VE 2-1 liegt aufgrund
unterschiedlicher zeitlicher und sachlicher Hintergründe der unterschiedlichen Planverfahren nicht
vor.
Wesentliche Auswirkungen auf die Umwelt liegen bei der geringen Größe des Planungsgebietes
ebenfalls nicht vor. Eine UVP-Pflicht besteht nicht. Aus Umweltsicht liegen damit keine, einer
Anwendung des beschleunigten Verfahrens gem. § 13a BauGB entgegenstehenden Gründe vor.
4
Geplantes Vorhaben
4.1 Städtebau / Architektur
Die Friedhöfe zwischen Landsberger Allee und Friedensstraße haben insgesamt eine
Grundstücksgröße von ca. 181.200 m².
Gemäß Friedhofsentwicklungsplan des Landes Berlin aus dem Jahre 2006 sollen mittel- bis
langfristig ca. 15.500 m² einer anderen Nutzung zugeführt werden.
Nach Auswertung der Bestattungszahlen der letzten 5 Jahre werden langfristig lediglich ca. 71.000
m² als Brutto-Bestattungsfläche benötigt, 110.000 m² sind Überhangflächen und werden nicht
mehr für Bestattungszwecke benötigt.
Gegenwärtig ist vorgesehen eine Friedhofsfläche von ca. 2.150 m² in Bauland umzuwandeln.
Geplant ist die Errichtung eines Wohngebäudes östlich des historischen Friedhofszugangs.
Das Baugrundstück ist ca. 2.150 m² groß. Es ist beabsichtigt eine Bebauung einzuordnen, die sich
hinsichtlich ihrer Höhe an der umgebenden Bebauung orientiert. An der Grundstücksgrenze zum
benachbarten Kino ist eine Grenzbebauung geplant. An der westlichen Grundstücksgrenze soll
zum eingeschossigen Bestandsgebäude hinter der Friedhofsmauer ein mind. 4,00 m breiter
Abstand eingehalten werden.
Es ist eine erweiterte Baukörperausweisung mit Anordnung des Gebäudes an der
Straßenbegrenzungslinie der Landesberger Allee vorgesehen. Durch die Festsetzung von
Oberkanten wird die Gebäudehöhe bestimmt. Auf dem Baugrundstück soll ein Wohngebäude
entwickelt werden.
Die vorgesehene Grundstücksfläche zur Entwicklung für Wohnnutzungen an der Landsberger
Allee beträgt ca. 2.150 m². Dies entspricht ca. 1,2 % der gesamten Friedhofsfläche am Standort.
4.2 Denkmalschutz
Der Geltungsbereich befindet sich vollständig innerhalb der Fläche des Gartendenkmals, das
Friedhof St. Georgen-Parochial II (Denkmalliste Berlin Nr. 09046077, T). Die Friedhöfe St.
Georgen-Parochial II und V sowie St. Petri Luisenstadt bilden eine denkmalgeschützte
Gesamtanlage (Denkmalliste Berlin Nr. 09085024).
Das städtebauliche Konzept sieht eine straßenbegleitende Bebauung entlang der Landsberger
Allee vor, unter Beibehaltung der Sichtachsen der vorhandenen Alleen und der historischen
Eingangssituation. Ebenfalls soll das Motiv der Friedhofsmauer als straßenseitige Abgrenzung der
Bebauung erhalten bleiben.
Es sind maximal sechs Vollgeschosse, einschl. Staffel-/Dachgeschoss geplant. Das oberste
Geschoss soll straßenseitig zurückgesetzt ausgebildet werden. Detaillierte Abstimmungen zur
Gebäudehöhe und der Belange des Denkmalschutzes bleiben der Bearbeitung im Rahmen der BPlan Abstimmung vorbehalten.
4.3 Erschließung
Das Grundstück Landsberger Allee 48 ist über die Landsberger Allee erschlossen. Der
vorhandene Zugang von der Landsberger Allee zum Friedhof Georgen-Parochial II bleibt erhalten.
4.4 Stellplätze
Nach AV Stellplätze zur BauO Bln müssen keine Stellplätze für Kfz nachgewiesen werden. Ein
„progressiver“ marktgängiger Ansatz ist derzeit in der Innenstadtlage ein Schlüssel von bis 0,5
Stellplätzen je WE. Demnach ist insgesamt von max. 20 Stellplätzen auszugehen. Grundsätzlich
können Stellplätze unter Teilflächen der Gebäude angeordnet werden. Weitere Lösungsansätze
zum Umgang mit dem ruhenden Verkehr sind „autoarme“ Wohnkonzepte mit Carsharing-Plätzen
(eMobilität) auf dem Friedhofsparkplatz oder auch innerhalb der Gebäude. Daneben wird die
dauerhafte Anmietung von Stellplätzen in der Kino-TG geprüft.