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Anlage zur VzK DS/1361/IV.pdf

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Daten

Kommune
Berlin Friedrichshain-Kreuzberg
Dateiname
Anlage zur VzK DS/1361/IV.pdf
Größe
392 kB
Erstellt
09.10.15, 21:28
Aktualisiert
28.01.18, 03:52

Inhalt der Datei

Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Abt. für Planen, Bauen und Umwelt 2014 Bezirksverordnetenversammlung Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Drucksache Nr. Vorlage - zur Kenntnisnahme – über Bebauungsplan 2-45 für eine an der Landsberger Allee gelegene Teilfläche des Friedhofsgrundstücks Landsberger Allee 48 im Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg, Ortsteil Friedrichshain hier: Aufstellungsbeschluss Wir bitten, zur Kenntnis zu nehmen: Das Bezirksamt hat in seiner Sitzung vom 14.10.2014 beschlossen: den Bebauungsplan 2-45 für eine an der Landsberger Allee gelegene Teilfläche des Friedhofsgrundstücks Landsberger Allee 48 im Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg, Ortsteil Friedrichshain aufzustellen. Mit dem Bebauungsplan 2-45 soll eine Fläche des Friedhofs, welche nicht mehr für Bestattungszwecke benötigt wird, zu einem Wohnstandort entwickelt werden. Das Aufstellungsverfahren soll gemäß § 13 a BauGB durchgeführt werden. Nach Kenntnisnahme der BVV sollen die frühzeitige Bürgerbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB sowie die weiteren erforderlichen Verfahrensschritte durchgeführt werden. Der vorhabenbezogene Bebauungsplan soll nach Bearbeitung, Erörterung (frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit, Beteiligungen sonstiger Träger öffentlicher Belange und Beteiligung der Bezirksverordnetenversammlung zur Beschlussfassung gemäß § 6 Ausführung des Baugesetzbuchs (AGBauGB) vorgelegt werden. Unterrichtung und der Behörden und Öffentlichkeit) der des Gesetztes zur Bei der Bezirksverordnetenversammlung ist die beigefügte Vorlage zur Kenntnisnahme einzubringen. Mit der Durchführung des Beschlusses wird die Abteilung für Planen, Bauen und Umwelt beauftragt. A). Begründung Die Begründung ist als Anlage beigefügt. B). Rechtsgrundlagen: §15 BezVG C). Auswirkungen auf den Haushaltsplan und die Finanzplanung: a) Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben: -keineb) Personalwirtschaftliche Ausgaben: -keine- Berlin, den09.10.2014 Herrmann Bezirksbürgermeisterin Panhoff Bezirksstadtrat Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Abteilung für Planen, Bauen und Umwelt Stadtentwicklungsamt -Fachbereich Stadtplanung- Begründung zum Bebauungsplan 2‐45 (Bebauungsplan der Innenentwicklung § 13a BauGB) für eine an der Landsberger Allee gelegene Teilfläche des Friedhofsgrundstücks Landsberger Allee 48 im Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg, Ortsteil Friedrichshain mit Unterlagen zur beabsichtigten Durchführung des Verfahrens gemäß § 13a BauGB Anlage zum Aufstellungsbeschluss Stand August 2014 Inhalt 1 Geltungsbereich ................................................................................................................7 2 Grundstück........................................................................................................................7 3 Planungsrechtliche Situation/Beschleunigtes Verfahren...................................................8 4 Geplantes Vorhaben ........................................................................................................8 4.1 Städtebau / Architektur ..............................................................................................8 4.2 Denkmalschutz ..........................................................................................................9 4.3 Erschließung ..............................................................................................................9 4.4 Stellplätze ..................................................................................................................9 Geltungsbereich Der Geltungsbereich des Bebauungsplans umfasst eine Teilfläche des Grundstücks Landsberger Allee 48 des St. Georgen Parochial II-Friedhof sowie die an das Teilgrundstück grenzende Straßenverkehrsfläche bis zu deren Mitte. Grundstück Der Geltungsbereich liegt direkt an der Landsberger Allee, einer der wichtigen radialen Ausfallstraßen aus der Berliner Innenstadt in Richtung Osten. Das Plangebiet liegt auf einer Fläche des St. Georgen Parochial II-Friedhofs, der zum Evangelischen Friedhofsverband Berlin Stadtmitte e.V. gehört. Die beplante Fläche wird bereits seit mehreren Jahren nicht mehr für Bestattungszwecke benötigt und wird als Parkplatzfläche genutzt. Das Plangebiet wird nördlich begrenzt durch die Straßenachse der Landsberger Allee, östlich durch das Nachbargrundstück der UCI Kinowelt Friedrichshain an der Landsberger Allee 50-52, südlich durch einen vorhandenen Friedhofsweg mit anschließenden Grabfeldern sowie dem Gebäude der Friedhofsverwaltung und westlich durch das Gebäude am historischen Friedhofszugang zur Landsberger Allee. Die Umgebung ist heterogen geprägt. Neben dem Friedhof St. Georgen-Parochial II, der Bestandteil einer Friedhofsagglomeration von insgesamt drei Friedhöfen (St. Georgen-Parochial II und V, Friedhof der St. Petri Gemeinde) ist, befinden sich in der Umgebung sowohl gründerzeitliche Wohngebiete als auch neuere Wohngebiete, wie z.B. rund um den westlich liegenden Platz der Vereinten Nationen oder im östlich gelegenen Bereich an der Landsberger Allee / Petersburger Straße sowie Neubauten südöstlich an der Matthiasstraße. Insbesondere westlich des Geltungsbereiches befinden sich noch einige brach liegende Grundstücke, die aktuell bebaut werden. Gegenüber dem Geltungsbereich liegt auf der Nordseite der Landsberger Allee das Krankenhausgelände des Klinikums Friedrichshain, daran anschließend befindet sich der Volkspark Friedrichshain. Direkt östlich des Geltungsbereiches befindet sich die UCI Kinowelt Friedrichshain. Grundstückseckdaten Bestand Grundstücksgröße Erschließung Nutzung Flächennutzungsplan Denkmalschutz ca. 2.150 m² Grundstücksgröße, über die Landsberger Allee Friedhofsflächen, nicht mehr zur Bestattung in Anspruch genommen Darstellung als Grünfläche mit Signatur Friedhofsfläche Denkmäler im Geltungsbereich Friedhof St. Georgen-Parochial II, Gartendenkmal (Denkmalliste Berlin Nr. 09046077,T) Eigentümer Gesamtanlage der Friedhöfe St. Georgen-Parochial II und V sowie St. Petri Luisenstadt (Eingangsportal), Baudenkmal, Gesamtanlage (Denkmalliste Berlin Nr. 09085024) Grundstück Landsberger Allee 48, Flurstück 215 (teilweise) (Friedhofsfläche) Flurstück 214 (öffentliche Straßenverkehrsfläche) Evangelischer Friedhofsverband Berlin Stadtmitte e.V. Südstern 8-10 10961 Berlin Planungsrechtliche Situation/Beschleunigtes Verfahren Um eine geordnete städtebauliche Entwicklung im Gebiet sicherstellen zu können, ist die Aufstellung eines Bebauungsplans erforderlich. Es ist vorgesehen den Bebauungsplan als Bebauungsplan der Innenentwicklung gem. § 13a BauGB im beschleunigten Verfahren aufzustellen. Neben der Lage im bebauten Siedlungsgebiet (Nachverdichtung) ist nach § 13a Abs. 1 Satz 1 BauGB als weitere Maßnahme der Innenentwicklung die Aktivierung von Baupotentialflächen / Wohnbauflächen zu benennen. Weiterhin ist eine Anwendbarkeit des beschleunigten Verfahrens gegeben, da das Grundstück der Fallgruppe 1 zuzuordnen ist (unter 20.000 m² Grundflächen; § 13a Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 BauGB). Dabei müssen die Grundflächen von Bebauungsplänen berücksichtigt werden, die in einem engen sachlichen, räumlichen und zeitlichen Zusammenhang aufgestellt werden. Östlich angrenzend an den Geltungsbereich des Bebauungsplangebietes 2-45 befindet sich der rechtsverbindliche Vorhaben- und Erschließungsplan V-VE 2 für das Gelände der ehemaligen Schultheiß-Brauerei bestehend aus den Grundstücken Landsberger Allee 54 und Richard-Sorge-Straße 51-62 und Teilflächen des St. Georgen-Friedhofs (GVBl. S. 78). Am 28.02.2012 beschloss das Bezirksamt die Aufstellung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplans V-VE 2-1 für eine Teilfläche des Geländes der ehemaligen Schultheiß-Brauerei, das Grundstück Landsberger Allee 54 (ABl. S. 928). Ein enger sachlicher, räumlicher und zeitlicher Zusammenhang zwischen dem aufzustellenden Bebauungsplan 2-45 und den benachbarten vorhabenbezogenen Bebauungsplänen V-VE 2 und V-VE 2-1 liegt aufgrund unterschiedlicher zeitlicher und sachlicher Hintergründe der unterschiedlichen Planverfahren nicht vor. Wesentliche Auswirkungen auf die Umwelt liegen bei der geringen Größe des Planungsgebietes ebenfalls nicht vor. Eine UVP-Pflicht besteht nicht. Aus Umweltsicht liegen damit keine, einer Anwendung des beschleunigten Verfahrens gem. § 13a BauGB entgegenstehenden Gründe vor. 4 Geplantes Vorhaben 4.1 Städtebau / Architektur Die Friedhöfe zwischen Landsberger Allee und Friedensstraße haben insgesamt eine Grundstücksgröße von ca. 181.200 m². Gemäß Friedhofsentwicklungsplan des Landes Berlin aus dem Jahre 2006 sollen mittel- bis langfristig ca. 15.500 m² einer anderen Nutzung zugeführt werden. Nach Auswertung der Bestattungszahlen der letzten 5 Jahre werden langfristig lediglich ca. 71.000 m² als Brutto-Bestattungsfläche benötigt, 110.000 m² sind Überhangflächen und werden nicht mehr für Bestattungszwecke benötigt. Gegenwärtig ist vorgesehen eine Friedhofsfläche von ca. 2.150 m² in Bauland umzuwandeln. Geplant ist die Errichtung eines Wohngebäudes östlich des historischen Friedhofszugangs. Das Baugrundstück ist ca. 2.150 m² groß. Es ist beabsichtigt eine Bebauung einzuordnen, die sich hinsichtlich ihrer Höhe an der umgebenden Bebauung orientiert. An der Grundstücksgrenze zum benachbarten Kino ist eine Grenzbebauung geplant. An der westlichen Grundstücksgrenze soll zum eingeschossigen Bestandsgebäude hinter der Friedhofsmauer ein mind. 4,00 m breiter Abstand eingehalten werden. Es ist eine erweiterte Baukörperausweisung mit Anordnung des Gebäudes an der Straßenbegrenzungslinie der Landesberger Allee vorgesehen. Durch die Festsetzung von Oberkanten wird die Gebäudehöhe bestimmt. Auf dem Baugrundstück soll ein Wohngebäude entwickelt werden. Die vorgesehene Grundstücksfläche zur Entwicklung für Wohnnutzungen an der Landsberger Allee beträgt ca. 2.150 m². Dies entspricht ca. 1,2 % der gesamten Friedhofsfläche am Standort. 4.2 Denkmalschutz Der Geltungsbereich befindet sich vollständig innerhalb der Fläche des Gartendenkmals, das Friedhof St. Georgen-Parochial II (Denkmalliste Berlin Nr. 09046077, T). Die Friedhöfe St. Georgen-Parochial II und V sowie St. Petri Luisenstadt bilden eine denkmalgeschützte Gesamtanlage (Denkmalliste Berlin Nr. 09085024). Das städtebauliche Konzept sieht eine straßenbegleitende Bebauung entlang der Landsberger Allee vor, unter Beibehaltung der Sichtachsen der vorhandenen Alleen und der historischen Eingangssituation. Ebenfalls soll das Motiv der Friedhofsmauer als straßenseitige Abgrenzung der Bebauung erhalten bleiben. Es sind maximal sechs Vollgeschosse, einschl. Staffel-/Dachgeschoss geplant. Das oberste Geschoss soll straßenseitig zurückgesetzt ausgebildet werden. Detaillierte Abstimmungen zur Gebäudehöhe und der Belange des Denkmalschutzes bleiben der Bearbeitung im Rahmen der BPlan Abstimmung vorbehalten. 4.3 Erschließung Das Grundstück Landsberger Allee 48 ist über die Landsberger Allee erschlossen. Der vorhandene Zugang von der Landsberger Allee zum Friedhof Georgen-Parochial II bleibt erhalten. 4.4 Stellplätze Nach AV Stellplätze zur BauO Bln müssen keine Stellplätze für Kfz nachgewiesen werden. Ein „progressiver“ marktgängiger Ansatz ist derzeit in der Innenstadtlage ein Schlüssel von bis 0,5 Stellplätzen je WE. Demnach ist insgesamt von max. 20 Stellplätzen auszugehen. Grundsätzlich können Stellplätze unter Teilflächen der Gebäude angeordnet werden. Weitere Lösungsansätze zum Umgang mit dem ruhenden Verkehr sind „autoarme“ Wohnkonzepte mit Carsharing-Plätzen (eMobilität) auf dem Friedhofsparkplatz oder auch innerhalb der Gebäude. Daneben wird die dauerhafte Anmietung von Stellplätzen in der Kino-TG geprüft.