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Daten

Kommune
Berlin Friedrichshain-Kreuzberg
Dateiname
Drucksache.pdf
Größe
55 kB
Erstellt
09.10.15, 21:39
Aktualisiert
27.01.18, 11:51

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Inhalt der Datei

Drucksachen der Bezirksverordnetenversammlung Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin IV. Wahlperiode Drucksache: DS/0567/IV Ursprung: Mündliche Anfrage Initiator: B'90/Die Grünen, Gärtner, Taina Beitritt: Beratungsfolge 30.01.2013 Gremium BVV Sitzung Erledigungsart 009/IV-BVV schriftlich beantwortet Mündliche Anfrage Betr.: Mietenkonzept des Senats für den sozialen Wohnungsbau Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Bezirksbürgermeister 31.01.2013 Ihre Anfrage beantworte ich für das Bezirksamt wie folgt: 1. Wie viele Wohnungen in Kreuzbergs sogenannten "problematischen Großsiedlungen" profitieren unmittelbar von dem Mietenkonzept des Senats bzw. von der neu eingeführten Kappungsgrenze auf 5,50 €? (Bitte auch bei folgenden Fragen aufschlüsseln nach Mariannenplatz, Mehringplatz, Wassertorplatz, Werner-Düttmann-Platz) 2. Wie viele Wohnungen werden es 2014 sein? 3. Wie hoch wird die Anzahl nach Anhebung der Kappungsgrenze zum 1. April 2015 auf 5,70 € monatlich ausfallen? Die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt hat auf Nachfrage folgende Beantwortung gegeben. Der Senat von Berlin hat das „Mietenkonzept 2013 bis 2017 für den Sozialen Wohnungsbau“ (S746/2012) dem Hauptausschuss des Berliner Abgeordnetenhauses mit der Bitte um Zustimmung zugeleitet. Die Entscheidung des Hauptausschusses ist noch nicht getroffen worden. Da die für eine Bewilligung aus dem Mietenkonzept maßgeblich Ist-Miete zum 01.01.2013 nicht bekannt ist, wird sich im Einzelnen erst nach Antragstellung durch den Eigentümer ergeben, wie viele Wohnungen von den im Bezirk Friedrichshain/ Kreuzberg liegenden Großsiedlungen mit insgesamt 5.833 Wohnungen vom Mietenkonzept profitieren können. Nachfragen: 1. Was passiert mit den Haushalten von TransferempfängerInnen, denen aufgrund der Wohnaufwendungsverordnung (WAV) rechtlich nicht 5,50 € nettokalt pro m² zustehen? 2. Plant der Senat, die WAV bezüglich der erfolgreichen Umsetzung des Mietenkonzepts an diese Summe anzupassen? Friedrichshain- Zu den zwei Nachfragen ist die Antwort der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt: Gemäß § 4 WAV wird die Angemessenheit der Wohnaufwendungen grundsätzlich allein anhand der monatlichen Gesamtmiete (Bruttowarmmiete) bestimmt. Die Nettokaltmiete pro Quadratmeter Wohnfläche ist kein Angemessenheitskriterium. So kann auch in Abhängigkeit vom Wohnflächenverbrauch (Nutzung kleinerer Wohnungen) oder bei Anerkennung besonderer Bedarfe gemäß § 6 WAV eine Nettokaltmiete von 5,50 € pro Quadratmeter Wohnfläche angemessen sein. Die Fortschreibung der Richtwerte ist abschließend in § 7 WAV geregelt. Die für Soziales zuständige Senatsverwaltung überprüft die Werte für die Unterkunft auf der Grundlage der im Konzept zur WAV festgelegten Bestimmungsgrundsätze jeweils nach Bekanntgabe des neuen Berliner Mietspiegels. Die Höhe der Richtwerte wird dann fortgeschrieben. Der nächste Berliner Mietspiegel wird voraussichtlich Ende Mai 2013 erscheinen. Mit freundlichen Grüßen Franz Schulz , Bezirksbürgermeister