Daten
Kommune
Berlin Friedrichshain-Kreuzberg
Dateiname
Drucksache.pdf
Größe
55 kB
Erstellt
09.10.15, 21:39
Aktualisiert
27.01.18, 11:51
Stichworte
Inhalt der Datei
Drucksachen der Bezirksverordnetenversammlung
Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin
IV. Wahlperiode
Drucksache: DS/0567/IV
Ursprung: Mündliche Anfrage
Initiator: B'90/Die Grünen, Gärtner, Taina
Beitritt:
Beratungsfolge
30.01.2013
Gremium
BVV
Sitzung
Erledigungsart
009/IV-BVV
schriftlich beantwortet
Mündliche Anfrage
Betr.: Mietenkonzept des Senats für den sozialen Wohnungsbau
Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin
Bezirksbürgermeister
31.01.2013
Ihre Anfrage beantworte ich für das Bezirksamt wie folgt:
1. Wie viele Wohnungen in Kreuzbergs sogenannten "problematischen Großsiedlungen"
profitieren unmittelbar von dem Mietenkonzept des Senats bzw. von der neu eingeführten
Kappungsgrenze auf 5,50 €?
(Bitte auch bei folgenden Fragen aufschlüsseln nach Mariannenplatz, Mehringplatz,
Wassertorplatz, Werner-Düttmann-Platz)
2. Wie viele Wohnungen werden es 2014 sein?
3. Wie hoch wird die Anzahl nach Anhebung der Kappungsgrenze zum 1. April 2015 auf 5,70 €
monatlich ausfallen?
Die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt hat auf Nachfrage folgende Beantwortung
gegeben.
Der Senat von Berlin hat das „Mietenkonzept 2013 bis 2017 für den Sozialen Wohnungsbau“ (S746/2012) dem Hauptausschuss des Berliner Abgeordnetenhauses mit der Bitte um Zustimmung
zugeleitet. Die Entscheidung des Hauptausschusses ist noch nicht getroffen worden.
Da die für eine Bewilligung aus dem Mietenkonzept maßgeblich Ist-Miete zum 01.01.2013 nicht
bekannt ist, wird sich im Einzelnen erst nach Antragstellung durch den Eigentümer ergeben, wie
viele Wohnungen von den im Bezirk Friedrichshain/ Kreuzberg liegenden Großsiedlungen mit
insgesamt 5.833 Wohnungen vom Mietenkonzept profitieren können.
Nachfragen:
1. Was passiert mit den Haushalten von TransferempfängerInnen, denen aufgrund der
Wohnaufwendungsverordnung (WAV) rechtlich nicht 5,50 € nettokalt pro m² zustehen?
2. Plant der Senat, die WAV bezüglich der erfolgreichen Umsetzung des Mietenkonzepts
an diese Summe anzupassen?
Friedrichshain-
Zu den zwei Nachfragen ist die Antwort der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und
Umwelt:
Gemäß § 4 WAV wird die Angemessenheit der Wohnaufwendungen grundsätzlich allein
anhand der monatlichen Gesamtmiete (Bruttowarmmiete) bestimmt. Die Nettokaltmiete pro
Quadratmeter Wohnfläche ist kein Angemessenheitskriterium. So kann auch in Abhängigkeit
vom Wohnflächenverbrauch (Nutzung kleinerer Wohnungen) oder bei Anerkennung
besonderer Bedarfe gemäß § 6 WAV eine Nettokaltmiete von 5,50 € pro Quadratmeter
Wohnfläche angemessen sein.
Die Fortschreibung der Richtwerte ist abschließend in § 7 WAV geregelt. Die für Soziales
zuständige Senatsverwaltung überprüft die Werte für die Unterkunft auf der Grundlage der im
Konzept zur WAV festgelegten Bestimmungsgrundsätze jeweils nach Bekanntgabe des neuen
Berliner Mietspiegels. Die Höhe der Richtwerte wird dann fortgeschrieben. Der nächste
Berliner Mietspiegel wird voraussichtlich Ende Mai 2013 erscheinen.
Mit freundlichen Grüßen
Franz Schulz , Bezirksbürgermeister