Daten
Kommune
Berlin Friedrichshain-Kreuzberg
Dateiname
Drucksache.pdf
Größe
60 kB
Erstellt
09.10.15, 21:56
Aktualisiert
27.01.18, 19:37
Stichworte
Inhalt der Datei
Drucksachen der Bezirksverordnetenversammlung
Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin
IV. Wahlperiode
Drucksache: DS/0368/IV
Ursprung: Mündliche Anfrage
Initiator: B'90/Die Grünen, Schmidt-Stanojevic, Jutta
Beitritt:
Beratungsfolge
29.08.2012
Gremium
BVV
Sitzung
Erledigungsart
010/IV-BVV
beantwortet
Mündliche Anfrage
Betr.: Vergabe der Sporthalle am Lausitzer Platz an die Turngemeinde in Berlin
Ich frage das Bezirksamt:
1. Wann wurde die Sporthalle am Lausitzer Platz 9 an die Turngemeinde in Berlin vergeben?
2. Wie viele andere Bewerber gab es für diese Sporthalle?
3. Was war der Grund für den Zuschlag an die Turngemeinde Berlin?
Nachfragen:
1. Wurden die freien Trainingszeiten öffentlich den Vereinen mitgeteilt?
2. In welchen Umfang sind durch die Vergabe der Sporthalle am Lausitzer Platz andere
Trainingszeiten frei geworden?
Beantwortung Herr Dr. Beckers
Zu Frage 1: Der große Schlüsselvertrag mit dem Verein Turngemeinde in Berlin 1848 e.V. für die
Sporthalle Lausitzer Platz 9 befindet sich in der Vorbereitung. Im Rahmen dieser vorbereiteten
Maßnahmen wurde die offizielle Eröffnung der Sporthalle am Freitag, den 31.08.2012 zwischen
dem Fachbereich Sport und dem Verein abgestimmt, um einen kontinuierlichen Betrieb des
Vereinssports zu gewährleisten.
Zu Frage 2: Nach Aussage der Sportförderung waren für die Vergabe der Sporthalle am Lausitzer
Platz an die Turngemeinde nachfolgende Kriterien ausschlaggebend: der IV ist ein sehr großer
Verein mit derzeit 4.978 Mitgliedern. Er bietet dem Bezirk ein umfangreiches Sportangebot. Bei der
Sportförderung gibt es große Defizite bei der Vergabe von Trainingszeiten an die Turngemeinde.
Bei der Sporthalle Lausitzer Platz handelt es sich mit 150 m² um eine eher kleine, nicht
standardgerechte Halle, die nicht für die vielfach nachgefragten Ballsportarten und für den
Punktspielbetrieb geeignet ist. Mit der Übernahme der Sporthalle in der Lausitzer Straße wurden
bisherige Hallenzeiten, die die Turngemeinde in der bisher genutzten Sporthalle in der HectorPeterson-Schule genutzt hat, frei. Es handelt sich also nicht wirklich um ein Mehr im Raum,
sondern um eine Ortsverlagerung und eine erhöhte Nutzungsmöglichkeit. Die Vergabe der
Sporthalle erfolgt auf der Grundlage des § 14 Sportfördergesetzes, nach dem öffentliche
Sportanlagen anerkannten Sportorganisationen bei vollständiger Übernahme der Unterhaltung und
Bewirtschaftung zur vorrangigen Nutzung überlassen werden können. Nach den
Sportanlagennutzungsvorschriften, kurz SPAN, entscheiden die Vergabestellen über die
Überlassung der Sportanlagen über die in § 14 geregelte unentgeltliche Nutzung und schließen bei
Bedarf mit dem Verein eine schriftliche Vereinbarung ab. Eine Nutzungsüberlassung in einen
Verein erfolgt nur dann, wenn dieser Aufgrund seiner Größe und seiner Mitgliederzahlen eine
angemessene, möglichst vollständige Auslastung der Sportanlage gewährleisten kann, was bei
dem Verein Turngemeinde in Berlin 1848 gegeben ist.
Zu Frage 3: Für die Sportangebote, die der Verein Turngemeinde Berlin in der Sporthalle am
Lausitzer Platz 9 zukünftig anbieten möchte, ist die geringe Größe der nichtstandardgerechten
Sporthalle ausreichend. Durch die Vergabe der Sporthalle an die Turngemeinde werden
Trainingszeiten in der für die sehr nachgefragten Ballsportarten eher geeigneten Sporthalle an der
Hector-Peterson-Schule am Tempelhofer Ufer 15 frei. Diese Halle kann für vielfältige Sportarten
genutzt werden und kommt der sehr hohen Nachfrage im Ballsport entgegen. Die Sporthalle
Lausitzer Platz befindet sich in einem sanierungsbedürftigen Zustand. Eine Sanierung kann sich
der Bezirk bis auf Weiteres nicht leisten. Insofern macht es Sinn, einen weithin bekannten Anbieter
von Sport, der ohnehin über Trainingszeiten verfügt, die nach dem Umzug in die Halle frei werden,
mit diesem Schlüsselvertrag zu betrauen. Die Turngemeinde in Berlin ist der älteste Turn und
Sportverein in Berlin-Brandenburg. Er zeichnet sich durch Zuverlässigkeit aus, bietet ein
umfangreiches Sportangebot und eine Nutzungsüberlassung an einen Verein erfolgt nur dann,
wenn dieser eben in der Lage ist, eine angemessene möglichst vollständige Auslastung der
Sporthalle zu gewährleisten. Der Verein ist seriös, ich fasse es mal zusammen, verfügt über die
finanziellen Mittel, um entsprechende Reparaturen auch durchführen lassen zu können. Das ist
nämlich unser nächstes großes Problem. Wir brauchen einen Verein, der in der Lage ist, eben das
zu tun, was eigentlich der Bezirk tun müsste aber nicht tun kann. Im Schlüsselvertrag ist
vereinbart, dass der Verein jederzeit seiner vertraglichen Verpflichtung nachkommen, anderen
förderungswürdigen Sportorganisationen die Sporthalle zu entgeltfreien Mitnutzung für Übungsund für den Lehrbetrieb zu überlassen, wenn er freie Nutzungskapazitäten nicht ausfüllen könnte.
Die nicht unerheblichen Betriebskosten sind vom Verein zu erstatten. Der Verein ist auch in der
Lage, die notwendigen Verkehrssicherungspflichten zu übernehmen, die vertraglich festgelegt
sind. Der Verein muss dafür sorgen, dass die Sportanlage stets in sportlich nutzbaren, sauberen
und funktionsfähigen Zustand ist. Betriebskosten sind durch den Verein zu erstatten.
Sehr geehrte Frau Schmidt-Stanojeviv, vielleicht noch eine kurze Bemerkung von mir zu dieser
Frage 2 oder 3. Ich würde mich sehr darüber freuen, wenn wir über die Vergabe von Sportstätten
und von Sportanlagen gemeinsam mit der Sportführung vielleicht in dem Sportausschuss im
Oktober mal sehr differenziert und da mal umfangreich diskutieren würden. Es wäre, glaube ich,
einfach für das Verständnis, wie dort die SPAN ausgeübt wird, sicherlich hilfreich. Ich kann das
nicht im Rahmen einer mündlichen Anfrage im Detail schildern. Ich kann nur halt schildern, warum
es an die Turngemeinde gegangen ist und nicht an jemand anders.
Zu Zusatzfrage 1: Zu Ihrer Nachfrage zu Frage 1 wurden die freien Trainingszeiten öffentlich dem
Verein mitgeteilt?
Nach den Sportanlagennutzungsvorschriften, sprich SPAN, findet eine
bedarfsgerechte Verteilung der freien Trainingszeiten auch unter Berücksichtigung der
Absicherung des laufenden Trainingsbetriebs bei geschlossenen Hallen, z.B. Baumaßnahmen an
der Flatow-Sporthalle ab dem 29.12. statt. Insofern ist das hier anders als bei der öffentlichen
Vergabe von Liegenschaften oder Aufträgen und Aufgabe des Sportamtes.
Zu Zusatzfrage 2: Die Kampfsportabteilung der Turngemeinde in Berlin trainierte bis zum Ende
des Schuljahres 2011/2012 in der Hector-Peterson-Schule in der Sporthalle am Tempelhofer Ufer.
Auf die bedarfsgerechte Vergabe der freien Zeiten in dieser Schulsporthalle wird geachtet. Sie
befindet sich gegenwärtig in der Prüfung, es ist also auch noch nichts entschieden. Ein Bericht zu
erfolgten Vergabe kann bei Bedarf im Oktober 2012 an den Sportausschuss gegeben werden.
Frau Schmidt-Stanojevic
Also ich habe nur noch eine Nachfrage, was mich interessieren würde: Warum wird denn der
Sportausschuss nicht im Vorfeld darüber informiert, dass freiwerdende Hallenzeiten zu vergeben
sind und erst im Nachhinein, ohne dass der Sportausschuss da noch in irgendeiner Form evtl.
reagieren könnte oder zumindest die Information darüber hat?
Herr Dr. Beckers
Frau Schmidt-Stanojeviv, ich habe versucht, über die SPAN und andere Gesetze deutlich zu
machen, dass das Sportamt das als Aufgabe empfindet, diese Dinge zu vergeben. Ich stimme
Ihnen zu und das ist genau der Punkt, deswegen würde ich es gerne in den Sportausschuss
nochmal bringen, dass wir das dort nochmal etwas tiefer greifender Diskutieren, denn… ich muss
Ihnen gestehen, als Sportstadtrat sehe ich auch die Notwendigkeit, den Sportausschuss
regelmäßig zu informieren.
Friedrichshain-Kreuzberg, den 03.09.12