Daten
Kommune
Berlin Tempelhof-Schöneberg
Dateiname
Drucksache.pdf
Größe
98 kB
Erstellt
10.10.15, 04:22
Aktualisiert
27.01.18, 12:21
Stichworte
Inhalt der Datei
Drucksachen
der Bezirksverordnetenversammlung
Tempelhof-Schöneberg von Berlin
XIX. Wahlperiode
Ursprung: Beschlussempfehlung, Ausschuss für Bürgerdienste und Ordnungsamt
Beratungsfolge:
Gremium
Datum
21.11.2012 Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin
20.08.2013 Bezirksamt
18.09.2013 Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin
Mitteilung zur Kenntnisnahme
Drucks. Nr:
0472/XIX
Bezirksamt
Radfahrstreifen auf der Hauptstraße
Die BVV fasste auf ihrer Sitzung am 21.11.2012 folgenden Beschluss:
Das Bezirksamt soll sich bei den zuständigen Stellen dafür einsetzten, dass auf der
Hauptstraße zwischen der Martin-Luther-Straße und dem Innsbrucker Platz in südlicher
Fahrtrichtung ein Radfahrstreifen eingeführt wird. Zusätzlich soll an der Kreuzung
Hauptstraße / Wexstraße der Radfahrstreifen eine vorgezogene Haltelinie erhalten.
Das Bezirksamt teilt hierzu mit der Bitte um Kenntnisnahme mit:
Auf Anfrage bei der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt nimmt diese
„… aus übergeordneter verkehrsplanerischer und –organisatorischer Sicht wie folgt
Stellung.....“
„…Zwischen Martin-Luther-Straße und Innsbrucker Platz besteht zurzeit in der Hauptstraße für
beide Fahrtrichtungen noch eine Lücke im Radverkehrsnetz, die durch die Anlage eines Radfahroder Schutzstreifens geschlossen werden sollte. Der im BVV-Antrag geforderte Abschnitt
zwischen der Martin-Luther-Straße und dem Innsbrucker Platz (südliche Fahrtrichtung) beträgt
ca. 80 m und ist im Stauraum vor der LZA Innsbrucker Platz 12 m
breit. Für die
Leistungsfähigkeit der LZA sind vier Fahrspuren erforderlich, weshalb die Markierung einer
Radverkehrsanlage auf der Fahrbahn aus Platzgründen nicht möglich ist. Es wird eine
Fahrbahnverbreiterung - zum Beispiel auf Kosten des bisher sehr breiten Mittelstreifens - und
eine Anpassung der Lichtsignalanlagen daher erforderlich werden. Aufgrund der zahlreichen
noch unerledigten Projekte des Radverkehrsprogramms im Bezirk Tempelhof-Schöneberg und
der Überlastung der zu beteiligenden Behörden sowie der momentan angesichts der laufenden
Haushaltsberatungen ungeklärten finanziellen Situation des Radverkehrsprogramms werden
entsprechende Planungen allerdings nicht vor 2014 begonnen werden können.
Eine weiterhin geforderte vorgezogene Haltlinie am Radfahrstreifen an der Kreuzung
Hauptstraße/Wexstraße ist bereits vor Ort vorhanden. Hier ist der Antrag hinsichtlich seiner
Forderung und der Ortsangabe noch mal zu überprüfen. . …“
Berlin, den 29.08.2013
Frau Schöttler, Angelika
Bezirksamt
Herr Krüger, Daniel
Abstimmungsergebnis:
Kenntnis genommen:
überwiesen: