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0867_XIX Große Anfrage-Schulsanierung.pdf

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Daten

Kommune
Berlin Tempelhof-Schöneberg
Dateiname
0867_XIX Große Anfrage-Schulsanierung.pdf
Größe
133 kB
Erstellt
10.10.15, 04:22
Aktualisiert
28.01.18, 03:51

Inhalt der Datei

Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg von Berlin 7 Abteilung Bildung, Kultur und Sport Bezirksstadträtin Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg, Abt. BiKuSpo  D 10820 Berlin Geschäftszeichen: SchulPlan L Bearbeiter: Gapp Dienstgebäude: Rathaus Schöneberg John-F.-Kennedy-Platz Zimmer 1088 Postanschrift: 10820 Berlin  (Durchwahl) 90277 Intern (90277) 3637  Fax (030) 90277 3637 3846 Datum: 19. November 2013 E-mail: Roger.gapp@ba-ts.berlin.de Große Anfrage zur BVV vom 20.11.2013 Bezirksverordnete Die Linke, Fraktion Piraten Wird die Schulsanierung „auf die lange Bank“ geschoben? Frage 1 Welche 14 Schulgebäude weisen einen Sanierungsbedarf von jeweils über 5 Mio € auf (bitte auflisten mit Einzelbeträgen / Gesamtsumme) ? Antwort Einen Sanierungsbedarf – mit einer jeweils sehr unterschiedlichen Dringlichkeit und mit einem ebenfalls sehr unterschiedlichen Kostenrahmen – weisen die meisten bezirklichen Schulen auf. Neben diesem Sanierungsbedarf besteht – ebenfalls in Abhängigkeit von standortspezifischen Gegebenheiten – auch ein Umbaubedarf aufgrund erforderlicher funktionaler Anpassungen oder sonstiger Standardanpassungen (u.a. Barrierefreiheit, Amokalarmierung, Ganztagsbetrieb etc.). Deshalb überlagern sich Sanierungs- und Umbaumaßnahmen untrennbar. In Abstimmung mit der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft und der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt soll gemeinsam mit dem Bezirk in Vorbereitung der Fortschreibung der überbezirklichen Dringlichkeitsliste (ÜDL) und der mittelfristigen Finanzplanung eine größtmögliche Kostensicherheit bei den investiven Maßnahmen erreicht werden. Dafür werden von der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung in der vom Bezirk festgelegten Projektfolge die Kosten ermittelt, um eine qualifizierte Aufnahme in die ÜDL zu erreichen. Fahrverbindungen Bus: Linien 104, 146, 185 U-Bahn: U4 -Rathaus Schöneberg Sprechzeiten nach Vereinbarung Zahlungen bitte nur bargeldlos an die Bezirkskasse Schöneberg 1 Kontonummer 34 04 - 109 1 130 003 007 1 700 165 000 100 015 45 Geldinstitut Postbank Berlin Berliner Sparkasse Berliner Bank AG LZB Berlin Bankleitzahl 100 100 10 100 500 00 100 200 00 100 000 00 Die notwendigen Strukturanpassungen, die nachgewiesenen Erweiterungen, die Berücksichtigung der Behindertengerechtigkeit und der dringende Sanierungsbedarf können nur innerhalb von Investitionen umgesetzt werden (s. auch Nr. 15.7. HtR). Die nachfolgend aufgeführten Investitionsmaßnahmen sind in Abstimmung zwischen der Abteilung Bauwesen (baufachliche Bewertung) und dem Schul- und Sportamt (schulfachliche Bewertung) ermittelt worden. Der Kostenrahmen jeder Einzelmaßnahme liegt deutlich oberhalb von 5 Mio. €. 1. Gemeinschaftsschule Schöneberg (07K12) Strukturelle räumliche Anpassung an das inhaltliche Konzept einer dreizügigen Gemeinschaftsschule mit inklusivem Schwerpunkt, insbesondere mit der Herrichtung von Fachräumen (Ph, Ch, Bio, AL). Der Schulstandort soll insgesamt behindertengerecht umgebaut werden, dabei sind besonders auch die Sporthallen zu berücksichtigen. Alle Maßnahmen werden durch eine Grundsanierung begleitet. Die Schulgebäude stehen unter Denkmalschutz. 2. 7. Integrierte Sekundarschule (07K07) Strukturelle räumliche Anpassung an das inhaltliche Konzept einer vierzügigen Integrierten Sekundarschule mit inklusivem Schwerpunkt, insbesondere mit dem Umbau von Fachräumen (Ph, Ch, Bio, AL) und Herrichtung von Freizeiträumen. Der Schulstandort soll insgesamt behindertengerecht umgebaut werden, dabei ist besonders auch die Sporthalle zu berücksichtigen. Alle Maßnahmen werden durch eine Grundsanierung begleitet und bilden die Ergänzung zum bezirklichen geplanten Neubau der Mensa (Neubau). 3. Eckener-Gymnasium (07Y07) Strukturelle räumliche Anpassung an das inhaltliche Konzept eines vierzügigen grundständigen Gymnasiums, insbesondere mit dem Umbau von Fachräumen (Ph, Ch, Bio) und der Herrichtung einer Cafeteria. Der Schulstandort soll insgesamt behindertengerecht umgebaut werden, dabei ist besonders auch die Sporthalle zu berücksichtigen. Alle Maßnahmen werden durch eine Grundsanierung begleitet. 4. Friedrich-Bergius-Schule (07K10) Strukturelle räumliche Anpassung an das inhaltliche Konzept einer vierzügigen Integrierten Sekundarschule mit inklusivem Schwerpunkt, insbesondere mit dem Umbau von Fachräumen (Ph, Ch, Bio, AL, Mu). Der Schulstandort soll insgesamt unter Beachtung des Denkmalschutzes und behindertengerecht umgebaut werden, dabei ist besonders auch die alte Sporthalle zu berücksichtigen. Alle Maßnahmen werden durch eine Grundsanierung begleitet. 5. Ruppin-Grundschule (07G16) Strukturelle räumliche Anpassung an das inhaltliche Konzept einer vierzügigen Ganztagsgrundschule, insbesondere mit dem Umbau von Fachräumen (Schülerwerkstatt). Der Schulstandort soll insgesamt behindertengerecht umgebaut 2 werden, dabei sind besonders auch die innenliegenden Sporthallen berücksichtigen. Alle Maßnahmen werden durch eine Grundsanierung begleitet. zu 6. Solling-Schule (07K05) Strukturelle räumliche Anpassung an das inhaltliche Konzept einer fünfzügigen Integrierten Sekundarschule mit inklusivem Schwerpunkt, insbesondere mit dem Umbau von Fachräumen (Ph, Ch, Bio, AL, Mu). Der Schulstandort soll insgesamt behindertengerecht umgebaut werden, dabei ist besonders auch die Sporthalle zu berücksichtigen. Alle Maßnahmen werden durch eine Grundsanierung begleitet. 7. Rückert-Gymnasium (07Y02) und Sternberg-Grundschule (07G06) Strukturelle räumliche Anpassung an das inhaltliche Konzept eines vierzügigen grundständigen Ganztagsgymnasiums und einer zweizügigen Ganztagsgrundschule, insbesondere mit dem Umbau von Fachräumen (Ph, Ch, Bio) und dem Neubau einer Mensa/Cafeteria und einer Sporthalle. Der Schulstandort soll insgesamt behindertengerecht umgebaut werden, dabei sind besonders auch die beiden alten innenliegenden Sporthallen zu berücksichtigen. Alle Maßnahmen werden durch eine Grundsanierung begleitet. 8. Paul-Klee-Grundschule (07G22) Strukturelle räumliche Anpassung an das inhaltliche Konzept einer vierzügigen Ganztagsgrundschule, insbesondere mit dem Umbau von Fachräumen (Schülerwerkstatt). Der Schulstandort soll insgesamt behindertengerecht umgebaut werden, dabei ist besonders auch die alte Sporthalle zu berücksichtigen. Alle Maßnahmen werden durch eine Grundsanierung begleitet. 9. Robert-Blum-Gymnasium (07Y01) Strukturelle räumliche Anpassung an das inhaltliche Konzept eines vierzügigen Gymnasiums, insbesondere mit dem Umbau von Fachräumen (Computer, Musik) und der Herrichtung einer Mensa/Cafeteria und Freizeiträumen. Der Schulstandort soll insgesamt behindertengerecht umgebaut werden, dabei ist besonders auch die alte innenliegende Sporthalle zu berücksichtigen. Alle Maßnahmen werden durch eine Grundsanierung begleitet. Die nachfolgenden Maßnahmen dienen der Absicherung des zusätzlichen Schulplatzbedarfes auf Grund des avisierten Wohnungsbaus auf dem Gelände des ehemaligen Flughafens Tempelhof. Die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung wird auf der Senatsebene selbständig zur Vorbereitung nachstehender Maßnahmen Gespräche und Beratungen durchführen: 10. Grundschule auf dem Tempelhofer Feld (07G21) Erweiterung und strukturelle räumliche Anpassung an das inhaltliche Konzept einer vierzügigen Ganztagsgrundschule inklusive eines zusätzlichen Sporthallenteils. Der Schulstandort soll insgesamt behindertengerecht umgebaut werden. Alle Maßnahmen werden durch eine Grundsanierung begleitet. 3 11. 13. Integrierte Sekundarschule (07K13) Erweiterung und strukturelle räumliche Anpassung an das inhaltliche Konzept einer vierzügigen Integrierten Sekundarschule inklusive Neubau von Fachräumen, einer Mensa mit Freizeiträumen und die Ergänzung bzw. Erweiterung der Sporthalle zu einer wettkampfgerechten Sporthalle. Der Schulstandort soll insgesamt behindertengerecht umgebaut werden. Alle Maßnahmen werden durch eine Grundsanierung begleitet. 12. Paul-Simmel-Grundschule (07G19) Erweiterung und strukturelle räumliche Anpassung an das inhaltliche Konzept einer vierzügigen Ganztagsgrundschule inklusive einer Mensa und Betreuungsräumen. Der Schulstandort soll insgesamt behindertengerecht umgebaut werden. Alle Maßnahmen werden durch eine Grundsanierung einschließlich Schadstoffsanierung begleitet. Die nachfolgenden Maßnahmen dienen der Asbestsanierung und der gleichzeitigen Absicherung des zusätzlichen Schulplatzbedarfes auf Grund des Wohnungsbaus in der jeweiligen Region. 13. Ikarus-Grundschule (07G37) Erweiterung und strukturelle räumliche Anpassung an das inhaltliche Konzept einer dreizügigen Ganztagsgrundschule inklusive einer Mensa und Betreuungsräumen. Der Schulstandort soll insgesamt behindertengerecht umgebaut werden. Alle Maßnahmen werden durch eine Grundsanierung einschließlich Schadstoffsanierung begleitet. 14. Grundschule am Dielingsgrund (07G36) Erweiterung und strukturelle räumliche Anpassung an das inhaltliche Konzept einer dreizügigen Ganztagsgrundschule. Der Schulstandort soll insgesamt behindertengerecht umgebaut werden. Alle Maßnahmen werden durch eine Grundsanierung einschließlich Schadstoffsanierung begleitet. Frage 2 Welche Maßnahmen sind schon genehmigt, welche sind bereits angemeldet und welche müssen noch angemeldet werden ? Antwort Für die Finanzierung von investiven Baumaßnahmen, die – neben Sanierungsleistungen auch Umbaumaßnahmen größeren Umfangs enthalten – strebt das Bezirksamt die Aufnahme in die fortzuschreibende Investitionsplanung für gezielte Zuweisungen an. 4 Die Verfahren zur Vorbereitung der Anmeldungen gegenüber der Senatsfachverwaltung sowie der Senatsbauverwaltung ist in den Ausführungsvorschriften zu § 24 LHO in Verbindung mit verschiedenen Rundschreiben geregelt. Zunächst sind vorbereitende Untersuchungen auf der Grundlage der Senatsvorgaben je Standort mit dem Ziel der frühzeitigen Kostensicherheit zu veranlassen. Die vorbereitenden Untersuchungen können aus unterschiedlichen Teilleistungen bestehen, u.a. aus einer Einpassplanung; Brandschutzanalyse, Schadstoffgutachten, statischen Untersuchungen, Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen etc. . Genehmigt – im Sinne der Fragestellungdurch die Aufnahme in die Investitionsplanung Berlins – sind durch Schreiben der Senatsfinanzverwaltung vom 27.6.2013 gegenwärtig: 1. „Neubau der Gustav-Heinemann-Schule“ 2. „Umbau und Sanierung der Luise-Henriette-Schule“ Weiterhin beschloss das Bezirksamt, für die Projekte „Eckener-Schule“ , „7. Integrierten Sekundarschule“ sowie die „Gemeinschaftsschule Schöneberg“ durch die SE FM vorbereitende Untersuchungen mit dem Ziel der Einholung der Kostensicherheit zu veranlassen. Frage 3 Nach welchen Kriterien bestimmt das Bezirksamt die Dringlichkeit und die Anmeldung auf die „überbezirkliche Dringlichkeitsliste“ (ÜDL) des Senats ? Antwort Wie bereits zu Frage 1 erläutert, sind die derzeit 14 benannten Schulstandorte in Abstimmung zwischen der Abteilung Bauwesen (baufachliche Bewertung) und dem Schul- und Sportamt (schulfachliche Bewertung) ermittelt worden. Dabei sind als Entscheidungskriterien u.a. demografische und schulstruktuelle Anforderungen sowie bautechnische Rahmenbedingungen bei bestehenden Einrichtungen berücksichtigt worden. Für das Bezirksamt als Kollegialorgan haben bei der Auswahl unter diesen 14 Schulstandorten die personellen Ressourcen und bereits vorhandenen Grundlagenermittlungen eine entscheidende Rolle gespielt. Frage 4 Wann und nach welcher Reihenfolge beabsichtigt das Bezirksamt die Anmeldung der restlichen Maßnahmen auf der „überbezirklichen Dringlichkeitsliste“ (ÜDL)? Antwort Das Bezirksamt wird wie bereits zuvor unter Frage 3 dargestellt, auch bei künftigen Abwägungen zur Anmeldung so verfahren. 5 Frage 5 Welche Anmeldungen sind für 2014 geplant und welche Vorarbeiten sind dazu notwendig ? Antwort Wie bereits unter Frage 2 in aktuell dargestellt, hat das Bezirksamt bereits beschlossen, für die Projekte „Eckener-Schule“ , „7. Integrierten Sekundarschule“ sowie die „Gemeinschaftsschule Schöneberg“ durch die SE FM vorbereitende Untersuchungen mit dem Ziel der Einholung der Kostensicherheit zu veranlassen. Nach Vorliegen der entsprechenden Untersuchungs-Ergebnisse könnte dann eine Anmeldung in 2014 zur Aufnahme in die ÜDL erfolgen. Frage 6 In welcher Höhe wurden Investitionsmittel über die „ÜDL“ in den letzten drei Jahren (2010 - 2012) den Bezirken zugewiesen / welches Gesamtvolumen von angemeldeten Maßnahmen stand dem gegenüber ? Antwort Eine Übersicht über alle von den Bezirke angemeldeten Maßnahmen für den Zeitraum 2010-2012 und die daraufhin zugewiesenen Mittel liegen dem Bezirksamt nicht vor. Das Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg hat für die Investitionsplanung 2011-2015 fünf Schulstandorte (die in den aktuell 14 benannten Projekten enthalten sind) in Höhe von 89,3 Mio. € angemeldet. Dies sind:  Gustav-Heinemann-Schule  1. Gemeinschaftsschule Schöneberg  Friedrich-Bergius-Schule  Eckener-Gymnasium  Luise-Henriette-Gymnasium Davon wurde ausschließlich 1 Projekt (Neubau Gustav-Heinemann-Schule) mit einer Summe von 26 Mio. € genehmigt. Frage 7 Welche Zeitrahmen kann man aus Erfahrung mit anderen Anmeldungen für die Abarbeitung von Maßnahmen, die 2014 neu angemeldet werden, absehen (Anmeldung, Aufnahme auf Liste, Genehmigung von Mitteln, Zuweisung von Jahresraten) ? Antwort Die haushaltstechnische Vorbereitung von investiven Hochbaumaßnahmen ist gere gelt in den Ausführungsvorschriften zu § 24 LHO Landeshaushaltsordnung sowie ergänzenden Rundschreiben der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung. 6 Bei größeren investiven Hochbaumaßnahmen beträgt der Zeitraum zwischen der Aufgabenformulierung durch den Bedarfsträger bis zur ersten verbindlichen Finanzrate des jeweiligen Haushaltsplanes ca. 3 Jahre. Jutta Kaddatz 7