Daten
Kommune
Berlin Tempelhof-Schöneberg
Dateiname
0867_XIX Große Anfrage-Schulsanierung.pdf
Größe
133 kB
Erstellt
10.10.15, 04:22
Aktualisiert
28.01.18, 03:51
Stichworte
Inhalt der Datei
Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg von Berlin
7
Abteilung Bildung, Kultur und Sport
Bezirksstadträtin
Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg, Abt. BiKuSpo D 10820 Berlin
Geschäftszeichen:
SchulPlan L
Bearbeiter:
Gapp
Dienstgebäude:
Rathaus Schöneberg
John-F.-Kennedy-Platz
Zimmer
1088
Postanschrift:
10820 Berlin
(Durchwahl) 90277
Intern (90277) 3637
Fax (030) 90277
3637
3846
Datum: 19. November 2013
E-mail: Roger.gapp@ba-ts.berlin.de
Große Anfrage zur BVV vom 20.11.2013
Bezirksverordnete Die Linke, Fraktion Piraten
Wird die Schulsanierung „auf die lange Bank“ geschoben?
Frage 1
Welche 14 Schulgebäude weisen einen Sanierungsbedarf von jeweils über 5 Mio €
auf (bitte auflisten mit Einzelbeträgen / Gesamtsumme) ?
Antwort
Einen Sanierungsbedarf – mit einer jeweils sehr unterschiedlichen Dringlichkeit und
mit einem ebenfalls sehr unterschiedlichen Kostenrahmen – weisen die meisten
bezirklichen Schulen auf.
Neben diesem Sanierungsbedarf besteht – ebenfalls in Abhängigkeit von
standortspezifischen Gegebenheiten – auch ein Umbaubedarf aufgrund
erforderlicher funktionaler Anpassungen oder sonstiger Standardanpassungen (u.a.
Barrierefreiheit, Amokalarmierung, Ganztagsbetrieb etc.). Deshalb überlagern sich
Sanierungs- und Umbaumaßnahmen untrennbar.
In Abstimmung mit der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft und
der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt soll gemeinsam mit dem
Bezirk in Vorbereitung der Fortschreibung der überbezirklichen Dringlichkeitsliste
(ÜDL) und der mittelfristigen Finanzplanung eine größtmögliche Kostensicherheit bei
den investiven Maßnahmen erreicht werden. Dafür werden von der
Senatsverwaltung für Stadtentwicklung in der vom Bezirk festgelegten Projektfolge
die Kosten ermittelt, um eine qualifizierte Aufnahme in die ÜDL zu erreichen.
Fahrverbindungen
Bus:
Linien 104, 146, 185
U-Bahn:
U4 -Rathaus Schöneberg
Sprechzeiten
nach Vereinbarung
Zahlungen bitte nur
bargeldlos an die
Bezirkskasse Schöneberg
1
Kontonummer
34 04 - 109
1 130 003 007
1 700 165 000
100 015 45
Geldinstitut
Postbank Berlin
Berliner Sparkasse
Berliner Bank AG
LZB Berlin
Bankleitzahl
100 100 10
100 500 00
100 200 00
100 000 00
Die notwendigen Strukturanpassungen, die nachgewiesenen Erweiterungen, die
Berücksichtigung der Behindertengerechtigkeit und der dringende Sanierungsbedarf
können nur innerhalb von Investitionen umgesetzt werden (s. auch Nr. 15.7. HtR).
Die nachfolgend aufgeführten Investitionsmaßnahmen sind in Abstimmung zwischen
der Abteilung Bauwesen (baufachliche Bewertung) und dem Schul- und Sportamt
(schulfachliche Bewertung) ermittelt worden. Der Kostenrahmen jeder Einzelmaßnahme liegt deutlich oberhalb von 5 Mio. €.
1. Gemeinschaftsschule Schöneberg (07K12)
Strukturelle räumliche Anpassung an das inhaltliche Konzept einer dreizügigen
Gemeinschaftsschule mit inklusivem Schwerpunkt, insbesondere mit der Herrichtung
von Fachräumen (Ph, Ch, Bio, AL). Der Schulstandort soll insgesamt
behindertengerecht umgebaut werden, dabei sind besonders auch die Sporthallen zu
berücksichtigen. Alle Maßnahmen werden durch eine Grundsanierung begleitet. Die
Schulgebäude stehen unter Denkmalschutz.
2. 7. Integrierte Sekundarschule (07K07)
Strukturelle räumliche Anpassung an das inhaltliche Konzept einer vierzügigen
Integrierten Sekundarschule mit inklusivem Schwerpunkt, insbesondere mit dem
Umbau von Fachräumen (Ph, Ch, Bio, AL) und Herrichtung von Freizeiträumen. Der
Schulstandort soll insgesamt behindertengerecht umgebaut werden, dabei ist
besonders auch die Sporthalle zu berücksichtigen. Alle Maßnahmen werden durch
eine Grundsanierung begleitet und bilden die Ergänzung zum bezirklichen geplanten
Neubau der Mensa (Neubau).
3. Eckener-Gymnasium (07Y07)
Strukturelle räumliche Anpassung an das inhaltliche Konzept eines vierzügigen
grundständigen Gymnasiums, insbesondere mit dem Umbau von Fachräumen (Ph,
Ch, Bio) und der Herrichtung einer Cafeteria. Der Schulstandort soll insgesamt
behindertengerecht umgebaut werden, dabei ist besonders auch die Sporthalle zu
berücksichtigen. Alle Maßnahmen werden durch eine Grundsanierung begleitet.
4. Friedrich-Bergius-Schule (07K10)
Strukturelle räumliche Anpassung an das inhaltliche Konzept einer vierzügigen
Integrierten Sekundarschule mit inklusivem Schwerpunkt, insbesondere mit dem
Umbau von Fachräumen (Ph, Ch, Bio, AL, Mu). Der Schulstandort soll insgesamt
unter Beachtung des Denkmalschutzes und behindertengerecht umgebaut werden,
dabei ist besonders auch die alte Sporthalle zu berücksichtigen. Alle Maßnahmen
werden durch eine Grundsanierung begleitet.
5. Ruppin-Grundschule (07G16)
Strukturelle räumliche Anpassung an das inhaltliche Konzept einer vierzügigen
Ganztagsgrundschule, insbesondere mit dem Umbau von Fachräumen
(Schülerwerkstatt). Der Schulstandort soll insgesamt behindertengerecht umgebaut
2
werden, dabei sind besonders auch die innenliegenden Sporthallen
berücksichtigen. Alle Maßnahmen werden durch eine Grundsanierung begleitet.
zu
6. Solling-Schule (07K05)
Strukturelle räumliche Anpassung an das inhaltliche Konzept einer fünfzügigen
Integrierten Sekundarschule mit inklusivem Schwerpunkt, insbesondere mit dem
Umbau von Fachräumen (Ph, Ch, Bio, AL, Mu). Der Schulstandort soll insgesamt
behindertengerecht umgebaut werden, dabei ist besonders auch die Sporthalle zu
berücksichtigen. Alle Maßnahmen werden durch eine Grundsanierung begleitet.
7. Rückert-Gymnasium (07Y02) und Sternberg-Grundschule (07G06)
Strukturelle räumliche Anpassung an das inhaltliche Konzept eines vierzügigen
grundständigen Ganztagsgymnasiums und einer zweizügigen Ganztagsgrundschule,
insbesondere mit dem Umbau von Fachräumen (Ph, Ch, Bio) und dem Neubau einer
Mensa/Cafeteria und einer Sporthalle. Der Schulstandort soll insgesamt
behindertengerecht umgebaut werden, dabei sind besonders auch die beiden alten
innenliegenden Sporthallen zu berücksichtigen. Alle Maßnahmen werden durch eine
Grundsanierung begleitet.
8. Paul-Klee-Grundschule (07G22)
Strukturelle räumliche Anpassung an das inhaltliche Konzept einer vierzügigen
Ganztagsgrundschule, insbesondere mit dem Umbau von Fachräumen
(Schülerwerkstatt). Der Schulstandort soll insgesamt behindertengerecht umgebaut
werden, dabei ist besonders auch die alte Sporthalle zu berücksichtigen. Alle
Maßnahmen werden durch eine Grundsanierung begleitet.
9. Robert-Blum-Gymnasium (07Y01)
Strukturelle räumliche Anpassung an das inhaltliche Konzept eines vierzügigen
Gymnasiums, insbesondere mit dem Umbau von Fachräumen (Computer, Musik)
und der Herrichtung einer Mensa/Cafeteria und Freizeiträumen. Der Schulstandort
soll insgesamt behindertengerecht umgebaut werden, dabei ist besonders auch die
alte innenliegende Sporthalle zu berücksichtigen. Alle Maßnahmen werden durch
eine Grundsanierung begleitet.
Die nachfolgenden Maßnahmen dienen der Absicherung des zusätzlichen
Schulplatzbedarfes auf Grund des avisierten Wohnungsbaus auf dem Gelände des
ehemaligen Flughafens Tempelhof. Die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung wird
auf der Senatsebene selbständig zur Vorbereitung nachstehender Maßnahmen
Gespräche und Beratungen durchführen:
10. Grundschule auf dem Tempelhofer Feld (07G21)
Erweiterung und strukturelle räumliche Anpassung an das inhaltliche Konzept einer
vierzügigen Ganztagsgrundschule inklusive eines zusätzlichen Sporthallenteils. Der
Schulstandort soll insgesamt behindertengerecht umgebaut werden. Alle
Maßnahmen werden durch eine Grundsanierung begleitet.
3
11. 13. Integrierte Sekundarschule (07K13)
Erweiterung und strukturelle räumliche Anpassung an das inhaltliche Konzept einer
vierzügigen Integrierten Sekundarschule inklusive Neubau von Fachräumen, einer
Mensa mit Freizeiträumen und die Ergänzung bzw. Erweiterung der Sporthalle zu
einer wettkampfgerechten Sporthalle. Der Schulstandort soll insgesamt
behindertengerecht umgebaut werden. Alle Maßnahmen werden durch eine
Grundsanierung begleitet.
12. Paul-Simmel-Grundschule (07G19)
Erweiterung und strukturelle räumliche Anpassung an das inhaltliche Konzept einer
vierzügigen Ganztagsgrundschule inklusive einer Mensa und Betreuungsräumen.
Der Schulstandort soll insgesamt behindertengerecht umgebaut werden. Alle
Maßnahmen werden durch eine Grundsanierung einschließlich Schadstoffsanierung
begleitet.
Die nachfolgenden Maßnahmen dienen der Asbestsanierung und der gleichzeitigen
Absicherung des zusätzlichen Schulplatzbedarfes auf Grund des Wohnungsbaus in
der jeweiligen Region.
13. Ikarus-Grundschule (07G37)
Erweiterung und strukturelle räumliche Anpassung an das inhaltliche Konzept einer
dreizügigen Ganztagsgrundschule inklusive einer Mensa und Betreuungsräumen.
Der Schulstandort soll insgesamt behindertengerecht umgebaut werden. Alle
Maßnahmen werden durch eine Grundsanierung einschließlich Schadstoffsanierung begleitet.
14. Grundschule am Dielingsgrund (07G36)
Erweiterung und strukturelle räumliche Anpassung an das inhaltliche Konzept einer
dreizügigen Ganztagsgrundschule. Der Schulstandort soll insgesamt behindertengerecht umgebaut werden. Alle Maßnahmen werden durch eine Grundsanierung
einschließlich Schadstoffsanierung begleitet.
Frage 2
Welche Maßnahmen sind schon genehmigt, welche sind bereits angemeldet und
welche müssen noch angemeldet werden ?
Antwort
Für die Finanzierung von investiven Baumaßnahmen, die – neben
Sanierungsleistungen auch Umbaumaßnahmen größeren Umfangs enthalten –
strebt das Bezirksamt die Aufnahme in die fortzuschreibende Investitionsplanung für
gezielte Zuweisungen an.
4
Die Verfahren zur Vorbereitung der Anmeldungen gegenüber der Senatsfachverwaltung sowie der Senatsbauverwaltung ist in den Ausführungsvorschriften zu § 24
LHO in Verbindung mit verschiedenen Rundschreiben geregelt.
Zunächst sind vorbereitende Untersuchungen auf der Grundlage der
Senatsvorgaben je Standort mit dem Ziel der frühzeitigen Kostensicherheit zu
veranlassen. Die vorbereitenden Untersuchungen können aus unterschiedlichen
Teilleistungen bestehen, u.a. aus einer Einpassplanung; Brandschutzanalyse,
Schadstoffgutachten, statischen Untersuchungen, Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen
etc. .
Genehmigt – im Sinne der Fragestellungdurch die Aufnahme in die
Investitionsplanung Berlins – sind durch Schreiben der Senatsfinanzverwaltung vom
27.6.2013 gegenwärtig:
1. „Neubau der Gustav-Heinemann-Schule“
2. „Umbau und Sanierung der Luise-Henriette-Schule“
Weiterhin beschloss das Bezirksamt, für die Projekte „Eckener-Schule“ , „7.
Integrierten Sekundarschule“ sowie die „Gemeinschaftsschule Schöneberg“
durch die SE FM vorbereitende Untersuchungen mit dem Ziel der Einholung der
Kostensicherheit zu veranlassen.
Frage 3
Nach welchen Kriterien bestimmt das Bezirksamt die Dringlichkeit und die
Anmeldung auf die „überbezirkliche Dringlichkeitsliste“ (ÜDL) des Senats ?
Antwort
Wie bereits zu Frage 1 erläutert, sind die derzeit 14 benannten Schulstandorte in
Abstimmung zwischen der Abteilung Bauwesen (baufachliche Bewertung) und dem
Schul- und Sportamt (schulfachliche Bewertung) ermittelt worden. Dabei sind als
Entscheidungskriterien u.a. demografische und schulstruktuelle Anforderungen sowie
bautechnische Rahmenbedingungen bei bestehenden Einrichtungen berücksichtigt
worden.
Für das Bezirksamt als Kollegialorgan haben bei der Auswahl unter diesen 14
Schulstandorten die personellen Ressourcen und bereits vorhandenen
Grundlagenermittlungen eine entscheidende Rolle gespielt.
Frage 4
Wann und nach welcher Reihenfolge beabsichtigt das Bezirksamt die Anmeldung der
restlichen Maßnahmen auf der „überbezirklichen Dringlichkeitsliste“ (ÜDL)?
Antwort
Das Bezirksamt wird wie bereits zuvor unter Frage 3 dargestellt, auch bei künftigen
Abwägungen zur Anmeldung so verfahren.
5
Frage 5
Welche Anmeldungen sind für 2014 geplant und welche Vorarbeiten sind dazu
notwendig ?
Antwort
Wie bereits unter Frage 2 in aktuell dargestellt, hat das Bezirksamt bereits
beschlossen, für die Projekte „Eckener-Schule“ , „7. Integrierten
Sekundarschule“ sowie die „Gemeinschaftsschule Schöneberg“ durch die SE
FM vorbereitende Untersuchungen mit dem Ziel der Einholung der Kostensicherheit
zu veranlassen. Nach Vorliegen der entsprechenden Untersuchungs-Ergebnisse
könnte dann eine Anmeldung in 2014 zur Aufnahme in die ÜDL erfolgen.
Frage 6
In welcher Höhe wurden Investitionsmittel über die „ÜDL“ in den letzten drei Jahren
(2010 - 2012) den Bezirken zugewiesen / welches Gesamtvolumen von
angemeldeten Maßnahmen stand dem gegenüber ?
Antwort
Eine Übersicht über alle von den Bezirke angemeldeten Maßnahmen für den
Zeitraum 2010-2012 und die daraufhin zugewiesenen Mittel liegen dem Bezirksamt
nicht vor.
Das Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg hat für die Investitionsplanung 2011-2015
fünf Schulstandorte (die in den aktuell 14 benannten Projekten enthalten sind) in
Höhe von 89,3 Mio. € angemeldet. Dies sind:
Gustav-Heinemann-Schule
1. Gemeinschaftsschule Schöneberg
Friedrich-Bergius-Schule
Eckener-Gymnasium
Luise-Henriette-Gymnasium
Davon wurde ausschließlich 1 Projekt (Neubau Gustav-Heinemann-Schule) mit einer
Summe von 26 Mio. € genehmigt.
Frage 7
Welche Zeitrahmen kann man aus Erfahrung mit anderen Anmeldungen für die
Abarbeitung von Maßnahmen, die 2014 neu angemeldet werden, absehen
(Anmeldung, Aufnahme auf Liste, Genehmigung von Mitteln, Zuweisung von
Jahresraten) ?
Antwort
Die haushaltstechnische Vorbereitung von investiven Hochbaumaßnahmen ist gere
gelt in den Ausführungsvorschriften zu § 24 LHO Landeshaushaltsordnung sowie
ergänzenden Rundschreiben der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung.
6
Bei größeren investiven Hochbaumaßnahmen beträgt der Zeitraum zwischen der
Aufgabenformulierung durch den Bedarfsträger bis zur ersten verbindlichen
Finanzrate des jeweiligen Haushaltsplanes ca. 3 Jahre.
Jutta Kaddatz
7