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Daten

Kommune
Berlin Tempelhof-Schöneberg
Dateiname
Drucksache.pdf
Größe
84 kB
Erstellt
10.10.15, 04:26
Aktualisiert
27.01.18, 21:11

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Inhalt der Datei

Drucksachen der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin XIX. Wahlperiode Ursprung: Mitteilung zur Kenntnisnahme, Bezirksamt Beratungsfolge: Gremium Datum 27.11.2012 Bezirksamt 16.01.2013 Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Mitteilung zur Kenntnisnahme Drucks. Nr: 0497/XIX Bezirksamt Abgabe des Schulgrundstücks Tempelhofer Weg 62 an die Berliner Immobilienmanagement GmbH (BIM) 1. Gemäß der Beschlüsse des Bezirksamtes vom 09.03.2010 und der BVV vom 16.06.2010 soll das Schulgrundstück Tempelhofer Weg 62, 10829 Berlin (inklusive der zwei innen liegenden Sporthallen) aufgegeben werden. Es ist nunmehr beabsichtigt, das Grundstück zum nächstmöglichen Termin in das Sondervermögen des Landes Berlin (SILB) vertreten durch die Berliner Immobilienmanagement GmbH (BIM) zu übertragen. Da das Land Berlin somit weiterhin Eigentümer der beiden innenliegenden Sportflächen bleibt, ist ein Aufgabeverfahren nach § 7 Absatz 2 Sportförderungsgesetz nicht notwendig. Die beiden Sporthallen sowie die dazugehörigen Umkleidebereiche werden zur Erfüllung vorhandener Bedarfe im Sinne der Sportförderung zurückgemietet. 2. Für das restliche Schulgebäude sucht die BIM einen potentiellen Nachnutzer/ Mieter. Hierfür erhält die BIM vom Bezirk Tempelhof-Schöneberg eine Vollmacht zur Vermietung. Die Bevollmächtigung gilt bis zu dem Zeitpunkt der Zustimmung des Abgeordnetenhauses zur Übernahme des Schulgrundstücks ins SILB (Sondervermögen Land Berlin), der die Mitzeichnung durch den Bezirk vorausgeht. 3. Das Schul- und Sportamt ist beauftragt, das Schulgebäude Tempelhofer Weg 62 bis zum 31.12.2012 leerzuziehen, damit die BIM bzw. der potentielle Nachnutzer ab 01.01.2013 schrittweise Renovierungsarbeiten im Schulgebäude vornehmen kann. Eine Ausnahme bilden die drei an dem Standort verbleibenden 10. Klassen, die nach Absprache zwischen dem Schulträger, der Schulaufsicht sowie der Schulleitung der 1.Gemeinschaftsschule Schöneberg die Möglichkeit erhalten sollen, an dem Standort Tempelhofer Weg 62 ihre MSA-Prüfung abzulegen. Die hierfür noch benötigten Klassen- und Fachräume sollen der BIM zum 01.05.2013 übergeben werden. Für das regionale Fortbildungszentrum der Schulaufsicht sowie die Musikschule, die beide derzeit im Schulgebäude Tempelhofer Weg 62 untergebracht sind, werden anderweitige Unterbringungsmöglichkeiten geprüft. Die Stellen der Schulsekretärin sowie des Schulhausmeisters wurden bereits in Abgang gebracht. Abstimmungsergebnis: Kenntnis genommen: überwiesen: 4. Hinsichtlich der haushaltsmäßigen Auswirkungen ist festzustellen, dass bei Übernahme des Schulgebäudes ins SILB von den gesamten in 2011 verbuchten budgetunwirksamen und budgetwirksamen Infrastrukturkosten in Höhe von rund 490 T€ ein Kostenanteil von rund 425 T€ von dem zukünftigen Nachnutzer entsprechend des Flächenanteils getragen werden müsste. Der Kostenanteil für die Nutzung der innen liegenden Sport- und Umkleideflächen liegt in einer Größenordnung von rund 65 T€. Für die Nutzung der Sport- und Umkleideflächen im Rahmen der Sportförderung wird der Bezirk zukünftig eine Mietzahlung leisten, die nach den mit der BIM geführten Vorgesprächen auf dem Niveau der derzeit verbuchten Kosten liegen wird. Ein konkretes Mietangebot liegt noch nicht vor, ist aber von der BIM zeitnah zugesagt. Der vereinfacht berechnete Kostenanteil des potenziellen Nachnutzers in Höhe von rund 425 T€ entspricht der Größenordnung nach der zu erzielenden jährlichen Einsparsumme auf Basis der Daten aus 2011. Bei einer genaueren Berechnung muss auch die zeitlich anteilige Nutzung der Sporthallen berücksichtigt werden. Auch muss der Flächenanteil unter Einbeziehung der Haupt- und Nebenflächen sowie Gemeinschaftsflächen berechnet werden. Mit Beschlussvorlage an das Abgeordnetenhaus wird die vermögensrechtliche Übertragung zum 1.8.2012, ggf. sogar rückwirkend zum 01.01.2012, angestrebt. Im Falle einer rückwirkenden vermögensrechtlichen Übertragung würden zusätzlich die gesamten budgetunwirksamen Infrastrukturkosten in Höhe von rund 150 T€ (Übertragung zum 01.08.2012) bzw. 270 T€ (Übertragung zum 01.01.2012) nicht in der KLR für 2012 abgebildet werden und den Bezirk entlasten. Berlin, den 14.12.2012 Frau Schöttler, Angelika Bezirksamt Seite: 2/2