Daten
Kommune
Berlin Tempelhof-Schöneberg
Dateiname
Drucksache.pdf
Größe
84 kB
Erstellt
10.10.15, 04:26
Aktualisiert
27.01.18, 21:11
Stichworte
Inhalt der Datei
Drucksachen
der Bezirksverordnetenversammlung
Tempelhof-Schöneberg von Berlin
XIX. Wahlperiode
Ursprung: Mitteilung zur Kenntnisnahme, Bezirksamt
Beratungsfolge:
Gremium
Datum
27.11.2012 Bezirksamt
16.01.2013 Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin
Mitteilung zur Kenntnisnahme
Drucks. Nr:
0497/XIX
Bezirksamt
Abgabe des Schulgrundstücks Tempelhofer Weg 62 an die Berliner
Immobilienmanagement GmbH (BIM)
1. Gemäß der Beschlüsse des Bezirksamtes vom 09.03.2010 und der BVV vom 16.06.2010
soll das Schulgrundstück Tempelhofer Weg 62, 10829 Berlin (inklusive der zwei innen
liegenden Sporthallen) aufgegeben werden. Es ist nunmehr beabsichtigt, das Grundstück
zum nächstmöglichen Termin in das Sondervermögen des Landes Berlin (SILB) vertreten
durch die Berliner Immobilienmanagement GmbH (BIM) zu übertragen. Da das Land
Berlin somit weiterhin Eigentümer der beiden innenliegenden Sportflächen bleibt, ist ein
Aufgabeverfahren nach § 7 Absatz 2 Sportförderungsgesetz nicht notwendig. Die beiden
Sporthallen sowie die dazugehörigen Umkleidebereiche werden zur Erfüllung
vorhandener Bedarfe im Sinne der Sportförderung zurückgemietet.
2. Für das restliche Schulgebäude sucht die BIM einen potentiellen Nachnutzer/ Mieter.
Hierfür erhält die BIM vom Bezirk Tempelhof-Schöneberg eine Vollmacht zur Vermietung.
Die Bevollmächtigung gilt bis zu dem Zeitpunkt der Zustimmung des Abgeordnetenhauses
zur Übernahme des Schulgrundstücks ins SILB (Sondervermögen Land Berlin), der die
Mitzeichnung durch den Bezirk vorausgeht.
3. Das Schul- und Sportamt ist beauftragt, das Schulgebäude Tempelhofer Weg 62 bis
zum 31.12.2012 leerzuziehen, damit die BIM bzw. der potentielle Nachnutzer ab
01.01.2013 schrittweise Renovierungsarbeiten im Schulgebäude vornehmen kann.
Eine Ausnahme bilden die drei an dem Standort verbleibenden 10. Klassen, die nach
Absprache zwischen dem Schulträger, der Schulaufsicht sowie der Schulleitung der
1.Gemeinschaftsschule Schöneberg die Möglichkeit erhalten sollen, an dem Standort
Tempelhofer Weg 62 ihre MSA-Prüfung abzulegen. Die hierfür noch benötigten
Klassen- und Fachräume sollen der BIM zum 01.05.2013 übergeben werden.
Für das regionale Fortbildungszentrum der Schulaufsicht sowie die Musikschule, die
beide derzeit im Schulgebäude Tempelhofer Weg 62 untergebracht sind, werden
anderweitige Unterbringungsmöglichkeiten geprüft.
Die Stellen der Schulsekretärin sowie des Schulhausmeisters wurden bereits in Abgang
gebracht.
Abstimmungsergebnis:
Kenntnis genommen:
überwiesen:
4. Hinsichtlich der haushaltsmäßigen Auswirkungen ist festzustellen, dass bei Übernahme des Schulgebäudes ins SILB von den gesamten in 2011 verbuchten
budgetunwirksamen und budgetwirksamen Infrastrukturkosten in Höhe von rund 490
T€ ein Kostenanteil von rund 425 T€ von dem zukünftigen Nachnutzer entsprechend
des Flächenanteils getragen werden müsste. Der Kostenanteil für die Nutzung der
innen liegenden Sport- und Umkleideflächen liegt in einer Größenordnung von rund
65 T€. Für die Nutzung der Sport- und Umkleideflächen im Rahmen der
Sportförderung wird der Bezirk zukünftig eine Mietzahlung leisten, die nach den mit
der BIM geführten Vorgesprächen auf dem Niveau der derzeit verbuchten Kosten
liegen wird. Ein konkretes Mietangebot liegt noch nicht vor, ist aber von der BIM
zeitnah
zugesagt.
Der vereinfacht berechnete Kostenanteil des potenziellen Nachnutzers in Höhe von
rund 425 T€ entspricht der Größenordnung nach der zu erzielenden jährlichen
Einsparsumme auf Basis der Daten aus 2011. Bei einer genaueren Berechnung
muss auch die zeitlich anteilige Nutzung der Sporthallen berücksichtigt werden. Auch
muss der Flächenanteil unter Einbeziehung der Haupt- und Nebenflächen sowie
Gemeinschaftsflächen
berechnet
werden.
Mit Beschlussvorlage an das Abgeordnetenhaus wird die vermögensrechtliche
Übertragung zum 1.8.2012, ggf. sogar rückwirkend zum 01.01.2012, angestrebt. Im
Falle einer rückwirkenden vermögensrechtlichen Übertragung würden zusätzlich die
gesamten budgetunwirksamen Infrastrukturkosten in Höhe von rund 150 T€ (Übertragung zum 01.08.2012) bzw. 270 T€ (Übertragung zum 01.01.2012) nicht in der KLR
für 2012 abgebildet werden und den Bezirk entlasten.
Berlin, den 14.12.2012
Frau Schöttler, Angelika
Bezirksamt
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