Daten
Kommune
Berlin Tempelhof-Schöneberg
Dateiname
Drucksache.pdf
Größe
94 kB
Erstellt
10.10.15, 04:32
Aktualisiert
27.01.18, 21:15
Stichworte
Inhalt der Datei
Drucksachen
der Bezirksverordnetenversammlung
Tempelhof-Schöneberg von Berlin
XIX. Wahlperiode
Ursprung: Antrag, Die Fraktion GRÜNE
Beratungsfolge:
Gremium
Datum
15.05.2013 Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin
18.06.2013 Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin
13.08.2013 Bezirksamt
21.08.2013 Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin
Mitteilung zur Kenntnisnahme
Drucks. Nr:
0722/XIX
Bezirksamt
Keine Zentralisierung der öffentlichen Gesundheitsdienste
„Die Bezirksverordnetenversammlung ersucht das Bezirksamt, sich weiter bei der Senatsverwaltung
für Gesundheit und dem Rat der Bürgermeister dafür einzusetzen, dass eine Zentralisierung der
öffentlichen Gesundheitsaufgaben, konzentriert in einem Landesgesundheitsamt, nicht umgesetzt
wird.
Weiterhin ist notwendig, dass die Bezirke mit den notwendigen finanziellen Mitteln ausgestattet
werden, damit sie ihrer gesundheitspolitischen Aufgabe gerecht werden können.
Begründung:
Die Situation hinsichtlich der Bevölkerungsstruktur (Sozialstruktur, Migrantenanteil, Altersstruktur
usw.) ist in den Bezirken sehr unterschiedlich, somit sind auch die Aufgaben und Schwerpunktsetzung
der Gesundheitsämter vor Ort verschieden.
Dieses könnte ein zentral vom Senat gesteuertes Gesundheitsamt nicht gewährleisten. Auch ist zu
berücksichtigen, dass das Gesundheitsamt hier im Bezirk massiv personell unterbesetzt ist und eine
bessere Personalausstattung notwendig ist, um die gesundheits-politischen Aufgaben gewährleisten
zu können.“
Frau Dr. Wein, Abteilungsleiterin Gesundheit bei Sen GesSoz, äußerte sich folgendermaßen:
„Sie baten hinsichtlich des oben genannten Antrages am 15. Juli um Unterstützung durch die
Senatsverwaltung für Gesundheit und Soziales. Ich möchte daher zunächst auf den Koalitionsvertrag
der Regierungsparteien verweisen: „Der öffentliche Gesundheitsdienst (ÖGD) ist zukunftsfest
auszugestalten... Vorgaben für das einvernehmlich entwickelte Mustergesundheitsamt sind
umzusetzen, die Auswirkungen zusätzlich übertragener Aufgaben zu berücksichtigen.“
Die Personalausstattung im Öffentlichen Gesundheitsdienst des Landes Berlin ist seit langem ein
Thema, das immer wieder im Fokus der Öffentlichkeit steht. Unsererseits wird seit Jahren eine
Personalbestandserhebung in den Bezirken und dem LAGeSo durchgeführt. Insgesamt sind derzeit
ca. 29% der für das Gesundheitsamt Ihres Bezirkes im Rahmen der „Zielzahl bis 2015“ für den ÖGD
des Landes Berlin durch den Senat beschlossenen Sollstellenzahl von 137 Vollzeitäquivalenten(VZÄ)
nicht besetzt.
In Auswertung der Ergebnisse des Personalbestandes im Öffentlichen Gesundheitsdienst TempelhofSchöneberg mit Stand vom 01. Januar 2013 ergab sich überwiegend in den Qualifikationen der
Abstimmungsergebnis:
Kenntnis genommen:
überwiesen:
Fachärzt(innen)e, der Ärzt(innen)e, der SozPäd/innen bzw. SozArb/innen, der DiplPsych/innen, der
Therapeut(inn)en, der Gesundheitsaufseher/innen sowie der Arzthelfer/innen in den einzelnen
Bereichen erhebliche Personalengpässe.
Im Vergleich zum Ist des Vorjahres hat sich der Stand der besetzten Stellen (VZÄ) insbesondere bei
den Fachärzt(innen)en, den Therapeut(inn)en und den SozArb/innen weiter verringert. Somit befinden
sich, wie im Antrag der Fraktionen der Grünen und der SPD aufgezeigt, die Beschäftigten des
Gesundheitsamtes Tempelhof-Schöneberg permanent im Spannungsfeld zwischen der personellen
Unterbesetzung innerhalb einiger Oualifikationen und dem Anspruch auf qualitativ gute Erfüllung der
gesetzlichen Anforderungen.
Dem Senat ist bewusst, dass unbesetzte Stellen in den einzelnen Fachbereichen verschiedene
negative Auswirkungen in Bezug auf die Erfüllung der gesetzlichen Aufgaben des ÖGD auch in Ihrem
Bezirk (40 VZÄ) haben.
Der weitere Personalabbau im Gesundheitsamt Tempelhof-Schöneberg wird zwangsläufig dazu
führen, dass derzeit geltende gesetzliche Verpflichtungen mit dem zur Verfügung stehenden Personal
nicht mehr im erforderlichen Umfang erfüllt werden können. Nicht nur aus Tempelhof-Schöneberg wird
signalisiert, dass insbesondere im Zusammenhang mit der subsidiären und sozialkompensatorischen
Rolle des ÖGD als dritter Säule des Gesundheitswesens unter solchen Bedingungen erheblich
einschränkt wird und den bedürftigen Bürger(inn)en Leistungen, auf die sie einen gesetzlichen
Anspruch haben, nicht mehr zur Verfügung gestellt werden können.
Seit Beginn des Reformprozesses im ÖGD sind insbesondere durch demografische Veränderungen in
der Altersstruktur und der Morbidität der Bevölkerung, wie z.B. den quantitativen Anstieg der
Zielgruppe der Nichtversicherten (Illegale, nichtversicherte EU-Bürger sowie nichtversicherte
Deutsche), neue Regelungen des Berliner Gesetzes zum Schutz und Wohle des Kindes (BKiSchG),
die Krankenhausaufsicht sowie die Trinkwasserkontrolle weitere Aufgabenschwerpunkte für den ÖGD
hinzugekommen. Diese konnten bei der Errechnung der Zielzahl für den ÖGD teilweise noch nicht
berücksichtigt werden, so dass in der Folge die Aufgaben und personelle Ausstattung des ÖGD
erneut betrachtet werden.
Deshalb evaluiert die Senatsverwaltung für Gesundheit und Soziales (Ref I E) gegenwärtig gemäß
dem Schlussbericht zum Projekt „Umsetzung des Gesundheitsdienstgesetzes (GDG)“ vom Juni 2010,
die Grundstruktur des ÖGD, nachdem bereits im ersten Schritt die vorhandenen Zentren und die
regionalisierten Aufgaben (Erteilung der Heilpraktikererlaubnis und Lebensmittelpersonalberatung)
evaluiert wurden.
Der Bericht zur „Evaluation und Bewertung des Zentrenkonzeptes“ wird als Senats-vorlage in Form
eines Zwischenberichtes im Rahmen der Umsetzung des Mustergesundheitsamtes dem Parlament
zur Kenntnis gegeben und wird u.a. auch ggf. den Veränderungsbedarf in der Personalbemessung
aufgreifen.
Aus Sicht des Senates wird damit sowohl unserem gemeinsamen Anliegen, einen gut
funktionierenden ÖGD im Land Berlin zu haben, als auch dem Anspruch der Bürgerinnen und Bürger
diesen nutzen zu können, Rechnung getragen.
Weitergehende konzeptionelle Überlegungen für eine zentrale Wahrnehmung aller Aufgaben der
bezirklichen Gesundheitsämter werden nach erfolgter Prüfung nicht hauptsächlich verfolgt, was nicht
ausschließt, dass im Ergebnis der Evaluation des ÖGD einzelne Aufgaben regionalisiert effektiver
wahrgenommen werden können.“
Berlin, den 07.05.2013
Frau Schöttler, Angelika
Bezirksamt
Frau Dr. Klotz, Sibyll
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