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Daten

Kommune
Berlin Tempelhof-Schöneberg
Dateiname
Drucksache.pdf
Größe
88 kB
Erstellt
10.10.15, 04:44
Aktualisiert
27.01.18, 11:42

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Inhalt der Datei

Drucksachen der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin XVIII. Wahlperiode Ursprung: Antrag, Die Fraktion GRÜNE Beratungsfolge: Gremium Datum 11.12.2013 Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin 11.11.2014 Bezirksamt 17.12.2014 Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Mitteilung zur Kenntnisnahme Drucks. Nr: 0905/XIX Bezirksamt Erstellen einer Positivliste schadstoffreduzierter Anschaffungen in Kindertagesbetreu-ungseinrichtungen, Schulen und Jugendfreizeiteinrichtungen Die BVV fasste auf ihrer Sitzung am 11.12.2013 folgenden Beschluss: Die Bezirksverordnetenversammlung empfiehlt dem Bezirksamt, sich beim Senat dafür einzusetzen, dass eine Positiv-/Unbedenklichkeitsliste am Beispiel oder unter Übernahme der Unbedenklichkeitskriterien der Stadt Köln erstellt wird, in denen unbedenkliche Materialen für alle Einrichtungs-, Sport-, Spiel- und Gebrauchsgegenstände in Kindertagesbetreuungseinrichtungen, Schulen und Jugendfreizeiteinrichtungen aufgelistet werden. Diese Liste soll für zukünftige Neuanschaffungen im Rahmen von Ausschreibungen und größeren Anschaffungen besonders kontaktintensiver Gegenstände (Plüschtiere, Essgeschirr, Spielteppiche usw.) verbindlich sein und nach und nach belastete Gegenstände ersetzen. Sie soll für die zuständigen Mitarbeiter/innen praktikabel umzusetzen sein. Darüber hinaus sollen die Mitarbeiterinnen ausdrücklich dazu ermutigt werden, bei auffälligen Gerüchen oder sonstigen Zweifeln an der chemischen Unbedenklichkeit von Einrichtungsgegenständen, deren Unbedenklichkeit bei den Händlern nach Artikel 33 REACHVerordnung abzufragen. Zur Vermeidung von Gesundheitsschäden sollten nur emissionsarme Produkte bzw. Produkte u.a. ohne phtalathaltige Weichmacher, PAK (Polycyclische aromatische Kohlenwasserstoffe), Cadmium, Quecksilber, Blei und Chrom VI angeschafft werden Das Bezirksamt teilt hierzu mit der Bitte um Kenntnisnahme mit: Das Bezirksamt hat sich zur Beantwortung des o.g. Beschlusses an die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend, Wissenschaft gewandt und von der Staatsekretärin, Frau Klebba, nachstehende Antwort erhalten: Kenntnis genommen: überwiesen: „Sehr geehrter Herr Bezirksstadtrat, den oben genannten Beschluss habe ich der für Verbraucherschutz zuständigen Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz mit der bitte um Stellungnahme zugeleitet. In der darauf hin erfolgten Stellungnahmen wird wie folgt ausgeführt: „Spielwaren gehören zu den Bedarfsgegenständen. Die rechtlichen Anforderungen für diese finden sich im Lebensmittel-, Bedarfsgegenständeund Futtermittelgesetzbuch (LFGB). Dort ist es ausdrücklich verboten, Bedarfsgegenstände für andere derart herzustellen oder zu behandeln, dass sie bei bestimmungsgemäßem oder vorauszusehendem Gebrauch geeignet sind, die Gesundheit durch ihre stoffliche Zusammensetzung, insbesondere toxikologisch wirksame Stoffe oder durch Verunreinigungen, zu schädigen. Für besonders sensible Teile der Verbraucherschaft wie z. B. Säuglinge oder auch Kleinkinder gelten vielfach besondere Empfehlungen oder auch Höchstgehalte für die An-/Abwesenheit bestimmter Inhaltsstoffe in Bedarfsgegenständen. Im Rahmen der amtlichen Lebensmittelüberwachung erfolgen risikoorientierte stichprobenartige Kontrollen und Untersuchungen auch von Spielwaren. Dabei wird überprüft, ob die Hersteller/Inverkehrbringer die rechtlich vorgegebenen Verpflichtungen hinsichtlich Gesundheit- und Täuschungsschutz einhalten. Diese Überwachung obliegt den für die Veterinär- und Lebensmittelüberwachung zuständigen Behörden der Bezirke (VetLeb). Bei der in Rede stehenden Positivliste handelt es sich um vertraglich zu vereinbarender Qualitätskriterien und möglicherweise auch Lieferbedingungen von Sport- , Spielund Gebrauchsgegenständen, die gegebenenfalls über die rechtlichen Anforderungen hinausgehen und zwischen dem Auftraggeber (Bezirke) und dem Auftragnehmer ausgehandelt werden müssen. Diese Kriterien unterliegen nicht der Überwachung durch die VetLeb. Hier bleibt es nach § 70 LHO Angelegenheit des Auftraggebers, die sachliche Richtigkeit in Bezug auf die Lieferung festzustellen. In Ergänzung möchte ich aus Sicht meines Hauses auf Folgendes hinweisen: Es bestehen erhebliche Zweifel, ob das Vorhalten einer gesamtstädtischen Positivliste zulässig wäre. In jedem Fall müsste eine permanente und gerichtsfeste Aktualität und Vollständigkeit zu gewährleisten sein und dies ist im Rahmen der zur Verfügung stehenden personellen und sächlichen Ressourcen nicht sicherzustellen. Problem Anzeigen aus Schulen oder Kindertagesstätten, die ein solches Vorhaben nahe legen würden, sind meinem Haus nicht bekannt. Es steht den Bezirken natürlich frei, den Hinweis der Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz bezogen auf die Formulierung bestimmter Qualitätskriterien in Lieferbedingungen für Schulen aufzunehmen (neben den Vorgaben zur umweltverträglichen Beschaffung nach den Verwaltungsvorschriften Beschaffung und Umwelt). Dies könnte ebenfalls zwischen dem jeweiligen bezirklichen Eigenbetrieb und Trägerbezirk unter Beachtung der Entscheidungsbefugnisse der Eigenbetriebe erörtert werden, soweit es die Kindertagesstätten in bezirklichen Verantwortung betrifft.“ Das Bezirksamt hat die Antwort der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft zum Anlass genommen, um sowohl den Schulträger als auch den Eigenbetrieb Kindertagesstätten Berlin-Südwest um eine Stellungnahme zu bitten. Die Abteilung Bildung, Kultur, Sport hat hierzu mitgeteilt, dass ergänzend zum bisher dargestellten Sachverhalt auch auf die bestehenden Vergabevorschriften hingewiesen Seite: 3/2 werden muss, die neben anderen Umweltgesichtspunkten auch den Aspekt der Schadstoffbelastung regeln (u.a. Verwaltungsvorschrift für Beschaffung und Umwelt – VwVBU vom 23.10.2012). Die Vergabevorschriften finden Anwendung als Arbeitsgrundlage für die umweltverträgliche Beschaffung der Dienststellen des Landes Berlin im Rahmen der Vergabe von Liefer-, Bau- und Dienstleistungsaufträgen. Der Eigenbetrieb hat dem Bezirksamt hierzu mitgeteilt, dass bereits im Jahr 2012 zum Thema „Weichmacher“ die Kindertageseinrichtungen des Kita Eigenbetriebes informiert wurden. Hierzu wurde eine Referentin des BUND in die Leitungskonferenz (alle Leitungsteams sowie die zuständigen Regionalleitungen) eingeladen, die mittels einer Präsentation in die Thematik einführte. Die Leitungskräfte waren für die Sensibilisierung zum Thema sehr dankbar. Festzuhalten ist, dass die Leitungskräfte ihre Erzieherinnen und Erzieher für das Thema sensibilisieren konnten und bei Neuanschaffungen vermehrt darauf geachtet wird. Die Kindertagesstätten haben auch die Eltern für das Thema sensibilisiert (Regenbekleidung, Trinkflaschen etc.) und der Kita Eigenbetrieb wird bei Neuanschaffungen im Rahmen seiner finanziellen Ressourcen das Thema berücksichtigen. Berlin, den 24.11.2014 Frau Schöttler, Angelika Bezirksamt Herr Schworck, Oliver Seite: 3/3