Daten
Kommune
Berlin Tempelhof-Schöneberg
Dateiname
Drucksache.pdf
Größe
88 kB
Erstellt
10.10.15, 04:44
Aktualisiert
27.01.18, 11:42
Stichworte
Inhalt der Datei
Drucksachen
der Bezirksverordnetenversammlung
Tempelhof-Schöneberg von Berlin
XVIII. Wahlperiode
Ursprung: Antrag, Die Fraktion GRÜNE
Beratungsfolge:
Gremium
Datum
11.12.2013 Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin
11.11.2014 Bezirksamt
17.12.2014 Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin
Mitteilung zur Kenntnisnahme
Drucks. Nr:
0905/XIX
Bezirksamt
Erstellen
einer
Positivliste
schadstoffreduzierter
Anschaffungen
in
Kindertagesbetreu-ungseinrichtungen,
Schulen
und
Jugendfreizeiteinrichtungen
Die BVV fasste auf ihrer Sitzung am 11.12.2013 folgenden Beschluss:
Die Bezirksverordnetenversammlung empfiehlt dem Bezirksamt, sich beim Senat dafür
einzusetzen, dass eine Positiv-/Unbedenklichkeitsliste am Beispiel oder unter Übernahme
der Unbedenklichkeitskriterien der Stadt Köln erstellt wird, in denen unbedenkliche
Materialen für alle Einrichtungs-, Sport-, Spiel- und Gebrauchsgegenstände in
Kindertagesbetreuungseinrichtungen, Schulen und Jugendfreizeiteinrichtungen aufgelistet
werden.
Diese Liste soll für zukünftige Neuanschaffungen im Rahmen von Ausschreibungen und
größeren Anschaffungen besonders kontaktintensiver Gegenstände (Plüschtiere,
Essgeschirr, Spielteppiche usw.) verbindlich sein und nach und nach belastete Gegenstände
ersetzen. Sie soll für die zuständigen Mitarbeiter/innen praktikabel umzusetzen sein.
Darüber hinaus sollen die Mitarbeiterinnen ausdrücklich dazu ermutigt werden, bei
auffälligen Gerüchen oder sonstigen Zweifeln an der chemischen Unbedenklichkeit von
Einrichtungsgegenständen, deren Unbedenklichkeit bei den Händlern nach Artikel 33
REACHVerordnung abzufragen.
Zur Vermeidung von Gesundheitsschäden sollten nur emissionsarme Produkte bzw.
Produkte u.a. ohne phtalathaltige Weichmacher, PAK (Polycyclische aromatische
Kohlenwasserstoffe), Cadmium, Quecksilber, Blei und Chrom VI angeschafft werden
Das Bezirksamt teilt hierzu mit der Bitte um Kenntnisnahme mit:
Das Bezirksamt hat sich zur Beantwortung des o.g. Beschlusses an die Senatsverwaltung
für Bildung, Jugend, Wissenschaft gewandt und von der Staatsekretärin, Frau Klebba,
nachstehende Antwort erhalten:
Kenntnis genommen:
überwiesen:
„Sehr geehrter Herr Bezirksstadtrat,
den oben genannten Beschluss habe ich der für Verbraucherschutz zuständigen
Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz mit der bitte um Stellungnahme
zugeleitet.
In der darauf hin erfolgten Stellungnahmen wird wie folgt ausgeführt:
„Spielwaren gehören zu den Bedarfsgegenständen. Die rechtlichen Anforderungen
für
diese
finden
sich
im
Lebensmittel-,
Bedarfsgegenständeund
Futtermittelgesetzbuch
(LFGB).
Dort
ist
es
ausdrücklich
verboten,
Bedarfsgegenstände für andere derart herzustellen oder zu behandeln, dass sie bei
bestimmungsgemäßem oder vorauszusehendem Gebrauch geeignet sind, die
Gesundheit durch ihre stoffliche Zusammensetzung, insbesondere toxikologisch
wirksame Stoffe oder durch Verunreinigungen, zu schädigen.
Für besonders sensible Teile der Verbraucherschaft wie z. B. Säuglinge oder auch
Kleinkinder gelten vielfach besondere Empfehlungen oder auch Höchstgehalte für die
An-/Abwesenheit bestimmter Inhaltsstoffe in Bedarfsgegenständen.
Im Rahmen der amtlichen Lebensmittelüberwachung erfolgen risikoorientierte
stichprobenartige Kontrollen und Untersuchungen auch von Spielwaren. Dabei wird
überprüft, ob die Hersteller/Inverkehrbringer die rechtlich vorgegebenen
Verpflichtungen hinsichtlich Gesundheit- und Täuschungsschutz einhalten. Diese
Überwachung obliegt den für die Veterinär- und Lebensmittelüberwachung
zuständigen Behörden der Bezirke (VetLeb). Bei der in Rede stehenden Positivliste
handelt es sich um vertraglich zu vereinbarender Qualitätskriterien und
möglicherweise auch Lieferbedingungen von Sport- , Spielund
Gebrauchsgegenständen, die gegebenenfalls über die rechtlichen Anforderungen
hinausgehen und zwischen dem Auftraggeber (Bezirke) und dem Auftragnehmer
ausgehandelt werden müssen. Diese Kriterien unterliegen nicht der Überwachung
durch die VetLeb. Hier bleibt es nach § 70 LHO Angelegenheit des Auftraggebers, die
sachliche Richtigkeit in Bezug auf die Lieferung festzustellen.
In Ergänzung möchte ich aus Sicht meines Hauses auf Folgendes hinweisen:
Es bestehen erhebliche Zweifel, ob das Vorhalten einer gesamtstädtischen Positivliste
zulässig wäre. In jedem Fall müsste eine permanente und gerichtsfeste Aktualität und
Vollständigkeit zu gewährleisten sein und dies ist im Rahmen der zur Verfügung stehenden
personellen und sächlichen Ressourcen nicht sicherzustellen.
Problem Anzeigen aus Schulen oder Kindertagesstätten, die ein solches Vorhaben nahe
legen würden, sind meinem Haus nicht bekannt.
Es steht den Bezirken natürlich frei, den Hinweis der Senatsverwaltung für Justiz und
Verbraucherschutz bezogen auf die Formulierung bestimmter Qualitätskriterien in
Lieferbedingungen für Schulen aufzunehmen (neben den Vorgaben zur umweltverträglichen
Beschaffung nach den Verwaltungsvorschriften Beschaffung und Umwelt).
Dies könnte ebenfalls zwischen dem jeweiligen bezirklichen Eigenbetrieb und Trägerbezirk
unter Beachtung der Entscheidungsbefugnisse der Eigenbetriebe erörtert werden, soweit es
die Kindertagesstätten in bezirklichen Verantwortung betrifft.“
Das Bezirksamt hat die Antwort der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft
zum Anlass genommen, um sowohl den Schulträger als auch den Eigenbetrieb
Kindertagesstätten Berlin-Südwest um eine Stellungnahme zu bitten.
Die Abteilung Bildung, Kultur, Sport hat hierzu mitgeteilt, dass ergänzend zum bisher
dargestellten Sachverhalt auch auf die bestehenden Vergabevorschriften hingewiesen
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werden muss, die neben anderen Umweltgesichtspunkten auch den Aspekt der
Schadstoffbelastung regeln (u.a. Verwaltungsvorschrift für Beschaffung und Umwelt –
VwVBU vom 23.10.2012). Die Vergabevorschriften finden Anwendung als Arbeitsgrundlage
für die umweltverträgliche Beschaffung der Dienststellen des Landes Berlin im Rahmen der
Vergabe von Liefer-, Bau- und Dienstleistungsaufträgen.
Der Eigenbetrieb hat dem Bezirksamt hierzu mitgeteilt, dass bereits im Jahr 2012 zum
Thema „Weichmacher“ die Kindertageseinrichtungen des Kita Eigenbetriebes informiert
wurden. Hierzu wurde eine Referentin des BUND in die Leitungskonferenz (alle
Leitungsteams sowie die zuständigen Regionalleitungen) eingeladen, die mittels einer
Präsentation in die Thematik einführte. Die Leitungskräfte waren für die Sensibilisierung zum
Thema sehr dankbar.
Festzuhalten ist, dass die Leitungskräfte ihre Erzieherinnen und Erzieher für das Thema
sensibilisieren konnten und bei Neuanschaffungen vermehrt darauf geachtet wird. Die
Kindertagesstätten haben auch die Eltern für das Thema sensibilisiert (Regenbekleidung,
Trinkflaschen etc.) und der Kita Eigenbetrieb wird bei Neuanschaffungen im Rahmen seiner
finanziellen Ressourcen das Thema berücksichtigen.
Berlin, den 24.11.2014
Frau Schöttler, Angelika
Bezirksamt
Herr Schworck, Oliver
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