Daten
Kommune
Berlin Spandau
Dateiname
Drucksache.pdf
Größe
76 kB
Erstellt
10.10.15, 09:21
Aktualisiert
27.01.18, 12:21
Stichworte
Inhalt der Datei
Drucksachen
der Bezirksverordnetenversammlung Spandau
XIX. Wahlperiode
Dringlichkeitsvorlage - zur Beschlussfassung -
Nr. 0900/XIX
TOP 38.1
Ursprung: Dringlichkeitsvorlage - zur Beschlussfassung Initiator: BzBm Kleebank
Beratungsfolge:
Datum
Gremium /Sitzung
27.11.2013
BVV
Beratungsstand
026/XIX(BVV)
Genehmigung von weiteren außerplanmäßigen Ausgaben mit Ausgleich gem. § 37 Abs.
7 LHO bei Kapitel 4000, Titel 98101 A10 (21.018,00 EUR)
Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:
Die vom Bezirksamt gemäß § 37 Abs. 7 Landeshaushaltsordnung (LHO) zugelassenen
weiteren außerplanmäßigen Ausgaben mit Ausgleich
für das
Haushaltsjahr
2013
im Kapitel
4000 Jugendamt
bei Titel
98101 A10
bis zur Höhe von
Allgemeine interne Verrechnungen
21.018,00 EUR
werden genehmigt.
Begründung:
Nach dem Senatsbeschluss über die Geschäftsverteilung des Senats vom 10.01.2012 ist für
das Management und den einheitlichen Verfahrensbetrieb von IT-Verfahren in den
Jugendämtern die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft zuständig. Diese
Senatsverwaltung hat die bestehenden Verträge vom IT-Dienstleistungszentrum Berlin (ITDZ)
übernommen. Somit ist das ITDZ ab 2012 nicht mehr als Generalunternehmer für das ITFachverfahren "Integrierte Software für die Berliner Jugendhilfe" (ISBJ) durch das Land Berlin
beauftragt. Dies hat zur Folge, dass der haushaltsmäßige Nachweis hierfür nicht mehr bei
Titel 54085 - Dienstleistungen für die verfahrensabhängige IuK-Technik -, sondern nunmehr
im Wege der Verrechnung bei Titel 98101 - Allgemeine interne Verrechnungen- geführt wird.
Dies hatte die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft mit Schreiben vom
2.4.2012 so mitgeteilt.
Die weiteren außerplanmäßigen Ausgaben dienen der Finanzierung der zweiten
Abschlagszahlung für 2013 in Höhe von 21.018,00 € (erste Abschlagszahlung in Höhe von
140.000 € wurde bereits mit Zulassung von außerplanmäßigen Ausgaben beglichen).
VO_D1.dot
Ausdruck vom: 28.11.2013
Seite: 1/2
Drucksachen
der Bezirksverordnetenversammlung Spandau
XIX. Wahlperiode
Der Ausgleich für diese weiteren außerplanmäßigen Ausgaben wird durch Verhängung einer
gleich hohen Ausgleichssperre bei Kapitel 4000 - Jugendamt/Familienunterstützende Hilfen -,
Titel 54085 - Dienstleistungen für die verfahrensabhängige IuK-Technik - erbracht.
Berlin-Spandau, den 15. November 2013
Das Bezirksamt
Kleebank
Bezirksbürgermeister
VO_D1.dot
Ausdruck vom: 28.11.2013
Seite: 2/2