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Daten

Kommune
Berlin Spandau
Dateiname
Drucksache.pdf
Größe
76 kB
Erstellt
10.10.15, 09:21
Aktualisiert
27.01.18, 12:21

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Inhalt der Datei

Drucksachen der Bezirksverordnetenversammlung Spandau XIX. Wahlperiode Dringlichkeitsvorlage - zur Beschlussfassung - Nr. 0900/XIX TOP 38.1 Ursprung: Dringlichkeitsvorlage - zur Beschlussfassung Initiator: BzBm Kleebank Beratungsfolge: Datum Gremium /Sitzung 27.11.2013 BVV Beratungsstand 026/XIX(BVV) Genehmigung von weiteren außerplanmäßigen Ausgaben mit Ausgleich gem. § 37 Abs. 7 LHO bei Kapitel 4000, Titel 98101 A10 (21.018,00 EUR) Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen: Die vom Bezirksamt gemäß § 37 Abs. 7 Landeshaushaltsordnung (LHO) zugelassenen weiteren außerplanmäßigen Ausgaben mit Ausgleich für das Haushaltsjahr 2013 im Kapitel 4000 Jugendamt bei Titel 98101 A10 bis zur Höhe von Allgemeine interne Verrechnungen 21.018,00 EUR werden genehmigt. Begründung: Nach dem Senatsbeschluss über die Geschäftsverteilung des Senats vom 10.01.2012 ist für das Management und den einheitlichen Verfahrensbetrieb von IT-Verfahren in den Jugendämtern die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft zuständig. Diese Senatsverwaltung hat die bestehenden Verträge vom IT-Dienstleistungszentrum Berlin (ITDZ) übernommen. Somit ist das ITDZ ab 2012 nicht mehr als Generalunternehmer für das ITFachverfahren "Integrierte Software für die Berliner Jugendhilfe" (ISBJ) durch das Land Berlin beauftragt. Dies hat zur Folge, dass der haushaltsmäßige Nachweis hierfür nicht mehr bei Titel 54085 - Dienstleistungen für die verfahrensabhängige IuK-Technik -, sondern nunmehr im Wege der Verrechnung bei Titel 98101 - Allgemeine interne Verrechnungen- geführt wird. Dies hatte die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft mit Schreiben vom 2.4.2012 so mitgeteilt. Die weiteren außerplanmäßigen Ausgaben dienen der Finanzierung der zweiten Abschlagszahlung für 2013 in Höhe von 21.018,00 € (erste Abschlagszahlung in Höhe von 140.000 € wurde bereits mit Zulassung von außerplanmäßigen Ausgaben beglichen). VO_D1.dot Ausdruck vom: 28.11.2013 Seite: 1/2 Drucksachen der Bezirksverordnetenversammlung Spandau XIX. Wahlperiode Der Ausgleich für diese weiteren außerplanmäßigen Ausgaben wird durch Verhängung einer gleich hohen Ausgleichssperre bei Kapitel 4000 - Jugendamt/Familienunterstützende Hilfen -, Titel 54085 - Dienstleistungen für die verfahrensabhängige IuK-Technik - erbracht. Berlin-Spandau, den 15. November 2013 Das Bezirksamt Kleebank Bezirksbürgermeister VO_D1.dot Ausdruck vom: 28.11.2013 Seite: 2/2