Daten
Kommune
Berlin Charlottenburg-Wilmersdorf
Dateiname
Drucksache.pdf
Größe
77 kB
Erstellt
10.10.15, 10:14
Aktualisiert
27.01.18, 21:15
Stichworte
Inhalt der Datei
Drucksachen
der Bezirksverordnetenversammlung
Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin
4. Wahlperiode
Ursprung: Große Anfrage
PIRATEN/LINKE. (fraktionslos)
TOP-Nr.:
Pabst/Schlosser/Cieschinger
Große Anfrage
DS-Nr: 0520/4
Beratungsfolge:
Datum
Gremium
21.02.2013
BVV
BVV-017/4
beantwortet
Umwelt und Oeynhausen
Wir fragen das Bezirksamt:
1. Welche Untersuchungen hat die Abteilung Umwelt im Zusammenhang mit der
geplanten Aufstellung des B-Planes IX-205-a für das Gelände der
Kleingartenkolonie Oeynhausen in den vergangenen 5 Jahren vorgenommen,
und welche Ergebnisse wurden ermittelt?
2. Hat die Abteilung Umwelt, nachdem die Pläne der Lorac bzw. der Groth-Gruppe
bekannt wurden, die gegenüber dem aktuell geltenden Baunutzungsplan
1958/1960 erweiterten Eingriffe in die Umwelt bewertet, und zu welchem
Ergebnis führte diese Bewertung?
3. Welche seltene, gefährdete bzw. schützenswerte Flora und Fauna wurde auf
dem Gelände vorgefunden und welche Maßnahmen gedenkt das Bezirksamt zu
ergreifen, um den Anforderungen des Natur- und Artenschutzes an dieser Stelle
Genüge zu tun?
4. Ist die Mitteilung des Baustadtrates in der Einwohnerversammlung zur Kolonie
Oeynhausen, er werde das B-Plan-Verfahren für den zu bebauenden Teil der
Kolonie nach § 13a BauGB durchführen, mit der Stadträtin für Umwelt
abgesprochen und findet sie ihre Zustimmung?
Beantwortung Frau BzStR’in Jantzen:
Sehr geehrte Vorsteherin, Herr Schlosser, sehr geehrte Damen und Herren, vielleicht
hat sich die am Fenster sitzende Fraktion darüber informiert, welche Hebel eigentlich
umwelt- und naturschutzrechtliche Belange in so einem Verfahren haben.
0520/4
Ausdruck vom: 24.02.2014
Seite: 1
Ich glaube, wir sind uns hier alle einig, dass wir möglichst viele der Kleingärten in
Oeynhausen und anderswo erhalten wollen, aber zu meinem Bedauern und ich denke
auch zu Ihrem Bedauern, bietet das Umwelt- und Naturschutzrecht und die Beachtung
dieser Belange im B-Plan-Verfahren nicht den Hebel, den wir uns alle wünschen. Sie
können nämlich weder damit Baurecht noch die Fehler, die bei Oeynhausen in der
Planung und Nichtfestsetzung des B-Plans in der Vergangenheit gemacht worden,
aushebeln und diese Hoffnung sollte man auch nicht wecken.
Ich beantworte Ihre Anfrage wie folgt:
Zu 1.
Weder das Umwelt- und Naturschutzamt noch die Abteilung Jugend, Familie, Schule,
Sport und Umwelt oder die damalige Abteilung Soziales, Gesundheit, Umwelt haben
Untersuchungen im Zusammenhang mit der “geplanten Aufstellung des B-Planes IX205a für das Gelände der Kleingartenkolonie Oeynhausen” durchgeführt oder in
Auftrag gegeben und das aus folgenden Gründen:
Untersuchungen/Gutachten o. ä. zur Umweltsituation im Rahmen von B-Planverfahren
werden in der Regel vom Stadtentwicklungsamt als für das Planverfahren zuständige
Behörde durchgeführt oder an Gutachter vergeben. Diese sind dann Bestandteil des
Planverfahrens mit all seinen Verfahrensschritten und führen zu entsprechenden
Festsetzungen bzw. finden Eingang in die Ausformulierung der Planungsziele und überlegungen sowie den Abwägungsprozess. Letztlich sind sie auch Gegenstand der
Beschlussfassung sowie der Rechtsprüfung. Ich möchte nur noch kurz erwähnen, dass
das Umwelt- und Naturschutzamt außer für Bodenuntersuchungen schon seit einigen
Jahren keine Gutachtenmittel zur Verfügung hat, selbst wenn wir gewollt hätten, hätten
wir es nicht in Auftrag geben können.
Das B-Planverfahren IX-205-a hatte die Festsetzung von Dauer-Kleingärten zum
Zweck. Dafür waren aktuelle vertiefte Erhebungen oder Untersuchungen, z. B. in
Arteninventar oder die Folge für das Klima, nicht erforderlich, weil es ja um die
Festsetzung von Kleingarten ging, die jetzt auch in der Nutzung schon drauf sind.
Es wurden selbstverständlich in den Planverfahren auf der Basis vorhandener
verfügbarer Daten, z. B. im Umweltatlas und von Fachgesetzen Ermittlungen der
Umweltbelange vorgenommen. Die damaligen Untersuchungen ergaben
erwartungsgemäß im wesentlichen, dass die bestandsorientierten Festsetzungen, also
Kleingartengelände, keine negativen Auswirkungen auf die Umwelt erwarten lassen.
Zu 2.
Nein, weder die genannte Abteilung noch das Umwelt- und Naturschutzamt haben eine
derartige Bewertung vorgenommen, ob es durch die Beschlussfassung der BVV 50 %
als Kleingarten und damit unversiegelt zu belassen und 50 % Bebauung gegenüber des
jetzigen Baurecht 100 % bebauen zu dürfen. Erweiterte Eingriffe oder andere
Auswirkungen auf die Natur und Umweltschutz gäbe. Diese werden im Rahmen von BPlanverfahren zu gegebener Zeit bei der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange
vorgenommen. Eine seriöse Aussage kann zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht
gemacht.
Zu 3.
Da es diese Bestandsaufnahme von Flora und Fauna bisher nicht gab, können wir dazu
keine Aussagen treffen. Also, Probeschätzung und natürlich hab ich mein Amt gefragt,
was ist da zu erwarten. Es ist eher nicht zu erwarten, dass wir eine Tierart oder eine
Pflanze finden, die tatsächlich verhindern könnte, dass hier gebaut werden kann.
0520/4
Ausdruck vom: 24.02.2014
Seite: 2
In der Regel können zumindest die Pflanzen, das haben wir bei dem
Kriegerbaudenkmal in der Bestandsaufnahme ja gesehen und erfahren, vor allem im
Umweltausschuss umgesetzt werden. Es können Vorkehrungen an den neuen
Gebäuden getroffen werden, so dass das auch nicht zu einer Behinderung sozusagen
führen könnte.
In dem nun bevorstehenden Planverfahren werden jedoch nach Rücksprache mit dem
Kollegen Schulte die erforderlichen Untersuchungen in Auftrag zu geben sein und
Bestandteil des Planverfahrens mit allen Verfahrens- Ermittlungs-, Prüfungs- und
Abwägungsschritten werden.
zu 4.
Eine Detailabstimmung hat mit dem Kollegen Schulte nicht stattgefunden, als es darum
ging, ob es ein vorhabenbezogener Bebauungsplan nach 12 oder 13 a ist.
Ich hatte jedoch – im Einklang mit den Wünschen der Mehrheit der BVV im Vorfeld –
erhebliche Bedenken gegen eine Lösung auf dem Befreiungswege und mich für eine
sorgfältige Ermittlung und Aufbereitung der Umweltbelange durch einen
vorhabenbezogenen Bebauungsplan ausgesprochen. Die entscheidende Frage ist aus
meiner Sicht, ob die Umweltbelange im weiteren Verfahren angemessen geprüft und
berücksichtigt werden und weniger dann die Frage des gewählten Verfahrens. Das ist
auch im Planverfahren nach § 13 a notwendig und wird nach Rücksprache mit meinem
Kollegen Schulte auch durchgeführt. Was mir und uns noch im Weiteren wichtig ist,
dass wenn gebaut werden sollte, wird dann natürlich ökologische Anforderung an das
Bauvorhaben selber gestellt werden. Die soziale Belange wurden hier schon diskutiert,
das es stadtverträglich ist und als Beispiel sei nur genannt: energetisches Bauen. Die
Frage der Baustoffe und Regenwasserbewirtschaftung, wozu es hier ja in diesem
Hause auch schon einen Antrag und eine Beschlussfassung gibt. Also da, denke ich,
werden auch von den Grünen, vielleicht auch noch von den anderen Fraktionen, wenn
sich das Verfahren dann so entwickelt, je nach dem, wie es sich entwickelt, bestimmt
noch Anträge kommen, welche Anforderungen dann an das Bauverfahren noch zu
richten sind und zu der Frage, was ist nach 12 und 13 a dann auch abzuprüfen und zu
berücksichtigen, wird meines Wissens im nächsten Stadtentwicklungsausschuss
debattiert und informiert werden und da kann dann über die Einzelheiten auch noch
gesprochen werden.
0520/4
Ausdruck vom: 24.02.2014
Seite: 3