Daten
Kommune
Berlin Charlottenburg-Wilmersdorf
Dateiname
Drucksache.pdf
Größe
59 kB
Erstellt
10.10.15, 10:20
Aktualisiert
27.01.18, 21:13
Stichworte
Inhalt der Datei
Drucksachen
der Bezirksverordnetenversammlung
Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin
4. Wahlperiode
Ursprung: Antrag
SPD/Piraten/Grüne
TOP-Nr.:
Wuttig/Pabst/Dr.Vandrey/Kaas Elias
Antrag
DS-Nr: 0615/4
Beratungsfolge:
Datum
Gremium
16.05.2013
BVV
BVV-020/4
JobCenter - Veröffentlichung von Telefonnummern und eMail-Adressen
Die BVV möge beschließen:
Das Bezirksamt wird aufgefordert, sich bei den zuständigen Stellen dafür einzusetzen,
dass für die Kunden des JobCenters Charlottenburg-Wilmersdorf die
personenbezogene Diensttelefonnummer (Durchwahl) und Mailadresse des/der
zuständigen Sachbearbeiters/-bearbeiterin auf den Bescheiden, Einladungen oder
sonstiger Korrespondenz angegeben wird.
Der BVV ist bis zum 30.06.2013 zu berichten.
Begründung:
Das Verwaltungsgericht Leipzig (Az. 5 K 981/11) hat am 10.01.2013 entschieden, dass
den Bürgerinnen und Bürger ein umfassender Informationsanspruch gegen die
Verwaltung besteht, soweit keine Sicherheits- oder Datenschutzgründe dagegen
sprechen.
Die Entscheidung ist auf JobCenter in Bundesländern anwendbar, in denen es ein
Landesinformationsfreiheitsgesetz (IFG) gibt. Das ist in Berlin der Fall. Die
Diensttelefonnummern einer Behörde unterliegen nach dem IFG nicht dem
persönlichen Datenschutz der einzelnen Verwaltungsmitarbeiter.
0615/4
Ausdruck vom: 26.08.2013
Seite: 1