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Daten

Kommune
Berlin Charlottenburg-Wilmersdorf
Dateiname
Drucksache.pdf
Größe
65 kB
Erstellt
10.10.15, 10:27
Aktualisiert
27.01.18, 21:17

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Inhalt der Datei

Drucksachen der Bezirksverordnetenversammlung Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin 4. Wahlperiode Ursprung: Antrag SPD/CDU/Grüne/Piraten/Linke (fraktionslos) TOP-Nr.: Wuttig/Hansen/Klose/Dr.Vandrey/Kaas Elias/Pabst/Cieschinger Vorlage zur Kenntnisnahme DS-Nr: 0738/4 Beratungsfolge: Datum Gremium 24.10.2013 BVV BVV-024/4 ohne Änderungen in der BVV beschlossen Sichere Erreichbarkeit des neuen JobCenter-Standorts Die BVV hat in ihrer Sitzung am 24. Oktober 2013 beschlossen: Das Bezirksamt wird gebeten zu prüfen, wie die Überquerung der Kaiserin-AugustaAllee zu dem neuen JobCenter-Standort verkehrssicher gewährleistet werden kann. Der BVV ist bis zum 30.11.2013 zu berichten. Das Bezirksamt teilt hierzu Folgendes mit: Die zuständige Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt wurde über den Beschluss unterrichtet und teilt mit Schreiben vom 8. Januar 2014 dazu mit: „Mit Schreiben vom 2.12.2013 haben Sie mich darüber informiert, dass die BVV Charlottenburg-Wilmersdorf beschlossen hat, sich für eine Fußgänger-Querungshilfe in der Kaiserin-Augusta-Allee in Höhe Goslarer Ufer einzusetzen. Der Beschluss wird von Ihrem Bezirksamt unterstützt. Sie haben ergänzend angeregt, als Vorzugsvariante die Anordnung eines Fußgängerüberweges (FGÜ) prüfen zu lassen. Dazu hat mir die für die straßenverkehrsrechtliche Prüfung zuständige VLB zunächst mitgeteilt, dass die Einrichtung eines FGÜ an dieser Örtlichkeit jedoch leider nicht möglich ist. Die Kaiserin-Augusta-Allee ist eine übergeordnete Straße der Stufe II des StEP Verkehr und entsprechend stark befahren. Die Fahrbahn ist ca. 15 m breit. Beidseitig der Kreuzung Goslarer Ufer sind jeweils drei Fahrstreifen mit Richtungspfeilen (rechts, links, geradeaus) markiert, die aufgrund der vielfachen Firmenansiedlung im südlichen Goslarer Ufer auch von Lkw stark frequentiert werden. Die 3 Fahrspuren pro Richtung müssen im Interesse eines geordneten und flüssigen Verkehrsablaufes unbedingt 0738/4 Ausdruck vom: 12.02.2014 Seite: 1 weiterhin aufrechterhalten werden. FGÜ dürfen aber nach den geltenden Richtlinien nur angelegt werden, wo nur ein Fahrstreifen je Fahrtrichtung überquert werden muss. Die VLB teilt jedoch Ihre Einschätzung, dass an dieser Kreuzung aufgrund der beidseitig vorhandenen BVG-Haltestellen und der im Umfeld befindlichen Institutionen, wie z.B. dem Jobcenter, ein erhöhtes Querungsbedürfnis der Fußgänger zu vermuten ist. Über das tatsächliche Erfordernis alternativer straßenverkehrsbehördlicher Maßnahmen kann aber erst nach Vorliegen und Auswertung einer Verkehrszählung, eines Berichts über die örtliche Unfalllage sowie aufgrund anschließender Verkehrsbeobachtungen zu den Spitzenzeiten des Fußgänger-Querverkehrs entschieden werden. Über das Ergebnis wird die VLB Sie zu gegebener Zeit selbst unterrichten, ich bitte bis dahin um Ihre Geduld.“ Über die angekündigte weitere Entwicklung wird das Bezirksamt im zuständigen Ausschuss berichten. Das Bezirksamt bittet, den Beschluss damit als erledigt zu betrachten. Reinhard Naumann Bezirksbürgermeister 0738/4 Marc Schulte Bezirksstadtrat Ausdruck vom: 12.02.2014 Seite: 2