Daten
Kommune
Berlin Steglitz Zehlendorf
Dateiname
5. dazu gehörige BA-Vorlage zur Kenntnisnahme vom 22.07.2014.pdf
Größe
6,0 MB
Erstellt
10.10.15, 15:16
Aktualisiert
27.01.18, 23:04
Stichworte
Inhalt der Datei
Bezirksamt Steglitz-Zehlendorf von Berlin
Soz Stadt Dez
22.07.2014
5000
Vorlage
zur Kenntnisnahme
für die Bezirksverordnetenversammlung
1. Gegenstand der Vorlage:
BVV- Beschluss Nr. 637 vom 18.06.2014
Sommergartenhaus Königsweg 326, Berlin-Wannsee,
unter Denkmalschutz stellen
Drucksache Nr.0937/IV
2. Berichterstatter:
Bezirksstadtrat Schmidt
3. Die Bezirksverordnetenversammlung wird gebeten, von Nachstehendem Kenntnis
zu nehmen:
----------------------------------------------------------------------------------------------------------------Die Bezirksverordnetenversammlung hat am 18.06.2014 den folgenden Beschluss
gefasst:
„Das Bezirksamt wird ersucht, beim Landesdenkmalamt zu beantragen, das Sommergartenhaus im Königsweg 326 in 14109 Berlin-Wannsee unter Denkmalschutz zu
stellen.“
Dazu wird folgendes berichtet:
Die Denkmalschutzbehörde hatte bereits vor Beschlussfassung durch die BVV die
Abt. Inventarisation des Landesdenkmalamtes gebeten, das angesprochene Sommerhaus auf mögliche Denkmaleigenschaften hin zu prüfen. Das Ergebnis dieser
Prüfung ist der Vorlage beigefügt.
Es wird gebeten, den Antrag damit als erledigt anzusehen.
Norbert Kopp
Bezirksbürgermeister
Norbert Schmidt
Bezirksstadtrat
LDA 3
12.06.2014
Betr.: Wohnlaube Königsweg 326 in Berlin-Wannsee
Vermerk
Das LDA wurde mit einer E-Mail vom 1.04.2014 von Frau Dr. Kersten gebeten, die o.g.
Gartenlaube auf mögliche Denkmaleigenschaft zu prüfen. Bei einem Ortstermin am
11.04.2014 konnte ich die Wohnlaube von der Straße bzw. der seitlichen Grundstücksgrenze
sehen und dabei feststellen, dass es sich äußerlich um einen weitgehend authentischen
Holzbau aus den 1920er Jahren handelt. Zwecks Prüfung der Denkmaleigenschaft war
jedoch eine Besichtigung auch des Inneren notwendig.
Im Liegenschaftskataster ist als Eigentümerin des Grundstückes Frau Ursula Herde
ausgewiesen. Durch einen Bürofehler wurde das Schreiben vom 21.05.14 mit der Bitte um
eine Besichtigung irrtümlich an ihren Ehemann, Herrn Klaus Herde adressiert, der uns mit
Schreiben vom 28.05.14 mitteilte, dass er nicht Eigentümer sei. In einem Telefonat mit Frau
und Herrn Herde am 5.06.14 habe ich den Irrtum richtig gestellt und darauf hingewiesen,
dass Frau Ursula Herde mit Datum vom 4.06.14 im Liegenschaftskataster noch immer als
Eigentümerin vermerkt ist. Herr Herde hat mich dann darüber aufgeklärt, dass seine Frau
das Grundstück zum 1.05.14 verkauft habe. Auf Nachfrage wollte er mir den neuen
Eigentümer aus Gründen des Vertrauensschutzes nicht nennen.
Am 10.06.14 wurde ich Frau Dr. Kersten informiert, dass begonnen wurde, die Dachpappe
von der Laube zu entfernen. Daraufhin bin ich am 11.06. zum Grundstück Königsweg 326
gefahren und traf den neuen Eigentümer Herrn Ahrens an. Auf meine Bitte hin hat er mir die
Besichtigung der Sommerlaube ermöglicht (siehe Fotos in der Anlage).
Die Besichtigung des Inneren hat dann jedoch gezeigt, dass der Sommerlaube keine
Denkmaleigenschaft zu kommt. Ich habe dies Herrn Ahrens mitgeteilt und am 12.06. auch
Frau Dr. Kersten per E-Mail darüber informiert.
Begründung:
Bei der Wohnlaube handelt es sich um einen einfachen, zwei Räume aufweisenden Holzbau
mit Satteldach und einer Veranda mit Pultdach von 1920. Es gibt keine Hinweise auf einen
Typenbau. Bauherr war der Zahnarzt Dr. Max Silbermann aus Berlin-Pankow. Die
Bauausführung übernahm eine Holzhausbaufirma aus Berlin-Wilmersdorf. 1922 wurde ein
zweistubiger Anbau mit Schornstein genehmigt und von der „Baugemeinschaft“ (eine
eingetragene Genossenschaft m.b.H.) ausgeführt. Auch später wurden weitere
Veränderungen vorgenommen, u.a. wurde die ursprügliche offene Veranda geschlossen und
der Küchenanbau ausgebaut. Markante Ausstattungsdetails wie die Blumenkästen unter den
Fenstern und an der Veranda sind inzwischen verschwunden. Auch der Garten mit seinen
Obstbäumen, Blumenrabatten, Rasenflächen, Beeten und der Wegeführung ist völlig
überformt. Eine Unterschutzstellung im Zusammenhang mit dem Garten als Gartendenkmal
ist deshalb ausgeschlossen. Die Wohnlaube selbst stellt typologisch wie auch
architektonisch keine Besonderheit dar, so dass eine Denkmaleigenschaft nicht vorliegt.
In unserer bisherigen Eintragungspraxis in Bezug auf Gartenlauben wurde auch immer auf
den engen funktionalen Zusammenhang zum Garten, begrünten Innenhof u.ä.m geachtet.
Beim bisher einzigen Beispiel aus den 1920er Jahren, der Bootshausanlage mit Wohnlaube
Brandensteinweg 37 in Berlin-Spandau ist dieser enge funktionale Zusammenhang gegeben,
zudem weist die Wohnlaube mit ihrer expressionistischen Architektur auch eine
baukünstlerisch anspruchsvolle Gestaltung auf, die den zeittypischen Durchschnitt des
Berliner Sommer- und Wohnlaubenbaus deutlich überragt.
Staroste