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5. dazu gehörige BA-Vorlage zur Kenntnisnahme vom 22.07.2014.pdf

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Daten

Kommune
Berlin Steglitz Zehlendorf
Dateiname
5. dazu gehörige BA-Vorlage zur Kenntnisnahme vom 22.07.2014.pdf
Größe
6,0 MB
Erstellt
10.10.15, 15:16
Aktualisiert
27.01.18, 23:04

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Inhalt der Datei

Bezirksamt Steglitz-Zehlendorf von Berlin Soz Stadt Dez 22.07.2014  5000 Vorlage zur Kenntnisnahme für die Bezirksverordnetenversammlung 1. Gegenstand der Vorlage: BVV- Beschluss Nr. 637 vom 18.06.2014 Sommergartenhaus Königsweg 326, Berlin-Wannsee, unter Denkmalschutz stellen Drucksache Nr.0937/IV 2. Berichterstatter: Bezirksstadtrat Schmidt 3. Die Bezirksverordnetenversammlung wird gebeten, von Nachstehendem Kenntnis zu nehmen: ----------------------------------------------------------------------------------------------------------------Die Bezirksverordnetenversammlung hat am 18.06.2014 den folgenden Beschluss gefasst: „Das Bezirksamt wird ersucht, beim Landesdenkmalamt zu beantragen, das Sommergartenhaus im Königsweg 326 in 14109 Berlin-Wannsee unter Denkmalschutz zu stellen.“ Dazu wird folgendes berichtet: Die Denkmalschutzbehörde hatte bereits vor Beschlussfassung durch die BVV die Abt. Inventarisation des Landesdenkmalamtes gebeten, das angesprochene Sommerhaus auf mögliche Denkmaleigenschaften hin zu prüfen. Das Ergebnis dieser Prüfung ist der Vorlage beigefügt. Es wird gebeten, den Antrag damit als erledigt anzusehen. Norbert Kopp Bezirksbürgermeister Norbert Schmidt Bezirksstadtrat LDA 3 12.06.2014 Betr.: Wohnlaube Königsweg 326 in Berlin-Wannsee Vermerk Das LDA wurde mit einer E-Mail vom 1.04.2014 von Frau Dr. Kersten gebeten, die o.g. Gartenlaube auf mögliche Denkmaleigenschaft zu prüfen. Bei einem Ortstermin am 11.04.2014 konnte ich die Wohnlaube von der Straße bzw. der seitlichen Grundstücksgrenze sehen und dabei feststellen, dass es sich äußerlich um einen weitgehend authentischen Holzbau aus den 1920er Jahren handelt. Zwecks Prüfung der Denkmaleigenschaft war jedoch eine Besichtigung auch des Inneren notwendig. Im Liegenschaftskataster ist als Eigentümerin des Grundstückes Frau Ursula Herde ausgewiesen. Durch einen Bürofehler wurde das Schreiben vom 21.05.14 mit der Bitte um eine Besichtigung irrtümlich an ihren Ehemann, Herrn Klaus Herde adressiert, der uns mit Schreiben vom 28.05.14 mitteilte, dass er nicht Eigentümer sei. In einem Telefonat mit Frau und Herrn Herde am 5.06.14 habe ich den Irrtum richtig gestellt und darauf hingewiesen, dass Frau Ursula Herde mit Datum vom 4.06.14 im Liegenschaftskataster noch immer als Eigentümerin vermerkt ist. Herr Herde hat mich dann darüber aufgeklärt, dass seine Frau das Grundstück zum 1.05.14 verkauft habe. Auf Nachfrage wollte er mir den neuen Eigentümer aus Gründen des Vertrauensschutzes nicht nennen. Am 10.06.14 wurde ich Frau Dr. Kersten informiert, dass begonnen wurde, die Dachpappe von der Laube zu entfernen. Daraufhin bin ich am 11.06. zum Grundstück Königsweg 326 gefahren und traf den neuen Eigentümer Herrn Ahrens an. Auf meine Bitte hin hat er mir die Besichtigung der Sommerlaube ermöglicht (siehe Fotos in der Anlage). Die Besichtigung des Inneren hat dann jedoch gezeigt, dass der Sommerlaube keine Denkmaleigenschaft zu kommt. Ich habe dies Herrn Ahrens mitgeteilt und am 12.06. auch Frau Dr. Kersten per E-Mail darüber informiert. Begründung: Bei der Wohnlaube handelt es sich um einen einfachen, zwei Räume aufweisenden Holzbau mit Satteldach und einer Veranda mit Pultdach von 1920. Es gibt keine Hinweise auf einen Typenbau. Bauherr war der Zahnarzt Dr. Max Silbermann aus Berlin-Pankow. Die Bauausführung übernahm eine Holzhausbaufirma aus Berlin-Wilmersdorf. 1922 wurde ein zweistubiger Anbau mit Schornstein genehmigt und von der „Baugemeinschaft“ (eine eingetragene Genossenschaft m.b.H.) ausgeführt. Auch später wurden weitere Veränderungen vorgenommen, u.a. wurde die ursprügliche offene Veranda geschlossen und der Küchenanbau ausgebaut. Markante Ausstattungsdetails wie die Blumenkästen unter den Fenstern und an der Veranda sind inzwischen verschwunden. Auch der Garten mit seinen Obstbäumen, Blumenrabatten, Rasenflächen, Beeten und der Wegeführung ist völlig überformt. Eine Unterschutzstellung im Zusammenhang mit dem Garten als Gartendenkmal ist deshalb ausgeschlossen. Die Wohnlaube selbst stellt typologisch wie auch architektonisch keine Besonderheit dar, so dass eine Denkmaleigenschaft nicht vorliegt. In unserer bisherigen Eintragungspraxis in Bezug auf Gartenlauben wurde auch immer auf den engen funktionalen Zusammenhang zum Garten, begrünten Innenhof u.ä.m geachtet. Beim bisher einzigen Beispiel aus den 1920er Jahren, der Bootshausanlage mit Wohnlaube Brandensteinweg 37 in Berlin-Spandau ist dieser enge funktionale Zusammenhang gegeben, zudem weist die Wohnlaube mit ihrer expressionistischen Architektur auch eine baukünstlerisch anspruchsvolle Gestaltung auf, die den zeittypischen Durchschnitt des Berliner Sommer- und Wohnlaubenbaus deutlich überragt. Staroste