Daten
Kommune
Berlin Pankow
Dateiname
Drucksache.pdf
Größe
79 kB
Erstellt
10.10.15, 17:08
Aktualisiert
27.01.18, 21:00
Stichworte
Inhalt der Datei
Drucksache
der
Bezirksverordnetenversammlung
Pankow von Berlin
Vorlage zur Kenntnisnahme § 13 BezVG /SB
des Bezirksamtes
VII-0795
Ursprungsdrucksachenart: Antrag,
Ursprungsinitiator: Fraktion der SPD
Beratungsfolge:
17.09.2014
02.10.2014
09.10.2014
26.11.2014
18.02.2015
BVV
BüWoGO
FiPerIm
BVV
BVV
BVV/ 025/VII
BüWoGO/028/VII
FiPerIm/076/VII
BVV/ 027/VII
BVV/ 029/VII
überwiesen
mit Änderungen im Ausschuss beschlossen
mit Änderungen im Ausschuss beschlossen
ohne Änderungen in der BVV beschlossen
Betreff: Bürgerfreundliche Verwaltung – Besuch des Bürgeramtes ohne
Terminvereinbarung wieder ermöglichen
Es wird gebeten, zur Kenntnis zu nehmen:
Siehe Anlage
Berlin, den 04.02.2015
Einreicher: Bezirksamt
Ergebnis:
ZUR KENNTNIS GENOMMEN OHNE AUSSPRACHE
ZUR KENNTNIS GENOMMEN MIT AUSSPRACHE
zurückgezogen
Drs. VII-0795
Bezirksamt Pankow von Berlin
An die
Bezirksverordnetenversammlung
.02.2015
Drucksache-Nr.:
In Erledigung der
Drucksache Nr.: VII-0795
Vorlage zur Kenntnisnahme
für die Bezirksverordnetenversammlung gemäß § 13 BezVG
Schlussbericht
Bürgerfreundliche Verwaltung – Besuch des Bürgeramtes ohne
Terminvereinbarung wieder ermöglichen
Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:
In Erledigung des in der 27. Sitzung am 26.11.2014 angenommenen Ersuchens der
Bezirksverordnetenversammlung -Drucksache VII-0795 -:
„Das Bezirksamt wird ersucht, in Abstimmung mit den anderen Bezirken, wieder die
Möglichkeit zu schaffen, dass Bürgerinnen und Bürger Dienstleistungen des
Bürgeramtes auch ohne vorherige Terminvereinbarung in Anspruch nehmen können.
Des Weiteren sind die Modalitäten der Terminvergabe öffentlichkeitswirksamer zu
publizieren.
Dem Bezirksamt wird darüber hinaus empfohlen, sich gegenüber der Senatsverwaltung
für Finanzen für eine auskömmliche Personalausstattung der Bürgerämter anhand der
Rahmen-/Zielvereinbarung mit der Senatsverwaltung für Inneres einzusetzen.“
wird gemäß § 13 Bezirksverwaltungsgesetz berichtet:
Die gemeinsame Arbeitsgruppe der Senatsverwaltung für Inneres und Sport, der
Bezirksstadträtinnen und -räte sowie der Amtsleitungen Bürgerdienste, hat unter
Leitung der Senatsverwaltung für Finanzen die gegenwärtige Situation der Bürgerämter
analysiert. Die Senatsverwaltung für Finanzen hat als Sofortmaßnahme 31
Vollzeitäquivalente befristet auf zwei Jahre zur Verfügung gestellt. Die Arbeitsgruppe
stimmt darin überein, dass die Umsetzung der Sofortmaßnahme eine befristete
Maßnahme ist und den Bezirken helfen soll, die gegenwärtige Situation der
Bürgerämter gegenüber den Bürgerinnen und Bürgern deutlich zu verbessern sowie
notwendige und an landeseinheitlichen Maßstäben orientierte strukturelle,
organisatorische und personelle Verbesserungen herbeiführen zu können.
Zweck dieser Sofortmaßnahme, die zwischen den Bezirksämtern (Ämter für
Bürgerdienste) hinsichtlich der Finanzierung und des Personaleinsatzes mit der
Senatsverwaltung für Finanzen und hinsichtlich der mit der Senatsverwaltung für
Inneres und Sport getroffenen Rahmenzielvereinbarung vereinbart werden soll, ist:
die Herstellung eines vergleichbaren Leistungspotenzials der bezirklichen
Bürgerämter, entsprechend des gesetzlichen Auftrages (BezVG § 37 Abs. 2),
die wesentliche Verbesserung eines bedarfsorientierten Leistungsangebotes
für die Bürgerinnen und Bürger.
Dazu soll bis Mitte 2015 erreicht werden, dass:
Anliegen möglichst innerhalb von 14 Tagen im Bürgeramt bearbeitet werden
können,
Termine für 70% der Anliegen angeboten werden.
Die Umsetzung einer befristeten Sofortmaßnahme soll zur spürbaren Verbesserung des
Bearbeitungsumfangs für die durch die Bürgerinnen und Bürger nachgefragten
Dienstleistungen führen. Das Ergebnis zielt darauf ab, dass in allen Bezirken ein im
Wesentlichen gleiches Verhältnis Einwohner zu Anliegen (Produkte) erreicht wird, um
die gewollte Rolle des Bürgeramtes vor Ort ausfüllen zu können. Dies entspricht dem
Konzept der One-Stop-City, das es in der wachsenden Stadt Berlin umzusetzen gilt.
Um die aus der „Wachsenden Stadt“ resultierenden Zunahme der Anliegen zu
kompensieren und dem zeitweiligen Mehraufwand für die Umsetzung der
organisatorisch-technische Maßnahmen bei gleichzeitiger Verbesserung der
Leistungsfähigkeit der Bürgerämter zu ermöglichen, wurde durch die Senatsverwaltung
für Finanzen ein auf zwei Jahre, bis zum 31.12.2016, befristetes Kontingent von 31 VZÄ
außerhalb der Zielzahl zur Verfügung gestellt.
Für den Fachbereich Bürgerämter des Bezirks Pankow sind 4 Stellen vorgesehen. Das
Stellenbesetzungsverfahren wird zeitnah durchgeführt.
In den Pankower Bürgerämtern werden derzeit 30-35% der angebotenen
Dienstleistungen ohne Terminvereinbarung, durch die Ausgabe von Wartenummern
bzw. durch die unmittelbare Bearbeitung an der Information, durchgeführt.
65-70% der Dienstleistungen werden mittels vorheriger Terminvereinbarungen
durchgeführt, was von den Bürgerinnen und Bürgern als sehr positiv empfunden wird,
weil u. a. dadurch freie Zeitressourcen ihrerseits anderweitig genutzt und lange
Wartezeiten vermieden werden können.
Haushaltsmäßige Auswirkungen
keine
Gleichstellungs- und gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen
keine
Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung
keine
Kinder- und Familienverträglichkeit
keine
Matthias Köhne
Bezirksbürgermeister
Dr. Torsten Kühne
Bezirksstadtrat für Verbraucherschutz, Kultur
Umwelt und Bürgerservice