Daten
Kommune
Berlin Pankow
Dateiname
Drucksache.pdf
Größe
87 kB
Erstellt
10.10.15, 17:13
Aktualisiert
27.01.18, 21:00
Stichworte
Inhalt der Datei
Drucksache
der
Bezirksverordnetenversammlung
Pankow von Berlin
Vorlage zur Kenntnisnahme § 13 BezVG /SB
des Bezirksamtes
VII-0790
Ursprungsdrucksachenart: Antrag,
Ursprungsinitiator: Linksfraktion
Beratungsfolge:
17.09.2014
25.09.2014
15.10.2014
25.03.2015
BVV
StadtGrü
BVV
BVV
BVV/ 025/VII
StadtGrü/057/VII
BVV/ 026/ VII
BVV/ 030/VII
überwiesen
mit Änderungen im Ausschuss beschlossen
ohne Änderungen in der BVV beschlossen
Betreff: Freistellung von Grundstücken von Bahnbetriebszwecken im Bezirk
Pankow
Es wird gebeten, zur Kenntnis zu nehmen:
Siehe Anlage
Berlin, den 16.03.2015
Einreicher: Bezirksamt
Ergebnis:
ZUR KENNTNIS GENOMMEN OHNE AUSSPRACHE
ZUR KENNTNIS GENOMMEN MIT AUSSPRACHE
zurückgezogen
Drs. VII-0790
Bezirksamt Pankow von Berlin
An die
Bezirksverordnetenversammlung
.03.2015
Drucksache-Nr.:
in Erledigung der
Drucksache Nr.: VII-0790
Vorlage zur Kenntnisnahme
für die Bezirksverordnetenversammlung gemäß § 13 BezVG
Schlussbericht
Freistellung von Grundstücken von Bahnbetriebszwecken im Bezirk Pankow
Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:
In Erledigung des in der 26. Sitzung am 15.10.2014 angenommenen Ersuchens der
Bezirksverordnetenversammlung – Drucksache Nr.: VII-0790 –
1. „Das Bezirksamt wird ersucht:
a. die BVV unverzüglich über die laufenden Verfahren des Eisenbahnbundesamtes
über Grundstücke im Bezirk Pankow zur »Freistellung von Betriebszwecken« zu
informieren;
b. Stellungnahmen in den oben genannten Verfahren vor Abgabe dem Ausschuss
für Stadtentwicklung und Grünanlagen zur Kenntnis zu geben;
2. Das Bezirksamt wird ersucht, in den Freistellungsverfahren nach § 23 des Allgemeinen Eisenbahngesetzes bezirkliche Gemeinbedarfe zur Geltung zu bringen.“ –
wird gemäß § 13 Bezirksverwaltungsgesetz berichtet:
Das Allgemeine Eisenbahngesetz (AEG) unterscheidet bei den Eisenbahnen zwischen
bundeseigenen Eisenbahnen – die Zuständigkeit liegt beim Eisenbahn-Bundesamt –
und nichtbundeseigenen Eisenbahnen (NE-Bahnen) – zuständig ist die jeweilige
Landeseisenbahnbehörde des Bundeslandes, hier die Senatsverwaltung für
Stadtentwicklung und Umwelt.
Die Planfeststellungsbehörde hat gem. AEG durch öffentliche Bekanntmachung im
Bundesanzeiger zur Stellungnahme aufzufordern. Ein schriftliches Verfahren, wie
vergleichsweise eine Trägerbeteilligung im Bebauungsplanverfahren, gibt es nicht.
Die Entscheidung über die Freistellung wird dem Eisenbahninfrastrukturunternehmen,
dem Eigentümer des Grundstücks und der Gemeinde, auf deren Gebiet sich das
Grundstück befindet (hier der Bezirk Pankow), dann wieder schriftlich zugestellt.
So wurde beispielsweise dem Bezirk Pankow mit Schreiben des
Eisenbahnbundesamtes vom 24.11.2014 die Freistellung von Bahnbetriebszwecken für
den Streckenabschnitt der Güterbahntrasse zwischen Berliner Straße und
Mühlenstraße im Ortsteil Pankow, Flur 163, Teile der Flurstücke 219 und 430
(Bahnstrecke Berlin –
Stralsund km 4,515 bis 4,92) mitgeteilt.
Wie aus dem Bescheid hervorgeht, wurde die öffentliche Bekanntmachung zur
Aufforderung einer Stellungnahme im Bundesanzeiger am 05.08.2014 über die 11.630
m² große Fläche bekanntgegeben. Eine direkte schriftliche Beteiligung erfolgte nicht,
der Bezirk hatte über diesen Vorgang keine Kenntnis. Ähnlich verhielt es sich mit der
15.260 m² großen Fläche des Güterbahnhofes Greifswalder Straße (km 6,964 bis 7,661
der Strecke Berlin-Moabit – Berlin-Moabit, Ring-S-Bahn). Die öffentliche
Bekanntmachung der Aufforderung zur Stellungnahme im Bundesanzeiger erfolgte
11.04.2011. Der Bezirk wurde erst mit Schreiben vom 30.06.2011 durch das
Eisenbahn-Bundesamt von der Freistellung in Kenntnis gesetzt.
Die Verfahren gem. § 23 AEG für NE-Bahnen im Land Berlin werden von der
Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt bearbeitet. Über die Beteiligung
durch Aufforderung zur Stellungnahme über die öffentliche Bekanntmachung im
Bundesanzeiger hinaus, wurden bisher die zu beteiligenden Behörden und Institutionen
jeweils zusätzlich schriftlich zur Stellungnahme aufgefordert.
Im Bezirk Pankow betrifft das lediglich die Flächen der Niederbarnimer Eisenbahn. Das
letzte Verfahren war 2007 und betraf den Bereich zwischen Stettiner Bahn und
Roelkestraße. Hierbei wurden die Fachabteilungen beteiligt, ob Bedarf an
Grundstücken besteht.
Da es dem Stadtentwicklungsamt aus personellen Gründen nicht möglich ist,
regelmäßig den Bundesanzeiger auf eventuelle Verfahren zur Freistellung von
Betriebsstrecken der Eisenbahn im Bezirk Pankow zu prüfen, ist es auch nicht möglich,
die BVV zu informieren. Bei den Verfahren, an denen der Bezirk von der
Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt beteiligt wird, ist eine Überprüfung,
ob Flächen für den Gemeinbedarf benötigt werden, die Regel. Bei größeren Flächen
werden die BVV bzw. die Ausschüsse immer informiert.
Das Bezirksamt bittet, das Ersuchen als erledigt zu betrachten.
Haushaltsmäßige Auswirkungen
keine
Gleichstellungs- und gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen
keine
Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung
keine
Kinder- und Familienverträglichkeit
entfällt
Jens-Holger Kirchner
stellv. Bezirksbürgermeister