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Daten

Kommune
Berlin Pankow
Dateiname
Drucksache.pdf
Größe
87 kB
Erstellt
10.10.15, 17:13
Aktualisiert
27.01.18, 21:00

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Inhalt der Datei

Drucksache der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin Vorlage zur Kenntnisnahme § 13 BezVG /SB des Bezirksamtes VII-0790 Ursprungsdrucksachenart: Antrag, Ursprungsinitiator: Linksfraktion Beratungsfolge: 17.09.2014 25.09.2014 15.10.2014 25.03.2015 BVV StadtGrü BVV BVV BVV/ 025/VII StadtGrü/057/VII BVV/ 026/ VII BVV/ 030/VII überwiesen mit Änderungen im Ausschuss beschlossen ohne Änderungen in der BVV beschlossen Betreff: Freistellung von Grundstücken von Bahnbetriebszwecken im Bezirk Pankow Es wird gebeten, zur Kenntnis zu nehmen: Siehe Anlage Berlin, den 16.03.2015 Einreicher: Bezirksamt Ergebnis: ZUR KENNTNIS GENOMMEN OHNE AUSSPRACHE ZUR KENNTNIS GENOMMEN MIT AUSSPRACHE zurückgezogen Drs. VII-0790 Bezirksamt Pankow von Berlin An die Bezirksverordnetenversammlung .03.2015 Drucksache-Nr.: in Erledigung der Drucksache Nr.: VII-0790 Vorlage zur Kenntnisnahme für die Bezirksverordnetenversammlung gemäß § 13 BezVG Schlussbericht Freistellung von Grundstücken von Bahnbetriebszwecken im Bezirk Pankow Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen: In Erledigung des in der 26. Sitzung am 15.10.2014 angenommenen Ersuchens der Bezirksverordnetenversammlung – Drucksache Nr.: VII-0790 – 1. „Das Bezirksamt wird ersucht: a. die BVV unverzüglich über die laufenden Verfahren des Eisenbahnbundesamtes über Grundstücke im Bezirk Pankow zur »Freistellung von Betriebszwecken« zu informieren; b. Stellungnahmen in den oben genannten Verfahren vor Abgabe dem Ausschuss für Stadtentwicklung und Grünanlagen zur Kenntnis zu geben; 2. Das Bezirksamt wird ersucht, in den Freistellungsverfahren nach § 23 des Allgemeinen Eisenbahngesetzes bezirkliche Gemeinbedarfe zur Geltung zu bringen.“ – wird gemäß § 13 Bezirksverwaltungsgesetz berichtet: Das Allgemeine Eisenbahngesetz (AEG) unterscheidet bei den Eisenbahnen zwischen bundeseigenen Eisenbahnen – die Zuständigkeit liegt beim Eisenbahn-Bundesamt – und nichtbundeseigenen Eisenbahnen (NE-Bahnen) – zuständig ist die jeweilige Landeseisenbahnbehörde des Bundeslandes, hier die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt. Die Planfeststellungsbehörde hat gem. AEG durch öffentliche Bekanntmachung im Bundesanzeiger zur Stellungnahme aufzufordern. Ein schriftliches Verfahren, wie vergleichsweise eine Trägerbeteilligung im Bebauungsplanverfahren, gibt es nicht. Die Entscheidung über die Freistellung wird dem Eisenbahninfrastrukturunternehmen, dem Eigentümer des Grundstücks und der Gemeinde, auf deren Gebiet sich das Grundstück befindet (hier der Bezirk Pankow), dann wieder schriftlich zugestellt. So wurde beispielsweise dem Bezirk Pankow mit Schreiben des Eisenbahnbundesamtes vom 24.11.2014 die Freistellung von Bahnbetriebszwecken für den Streckenabschnitt der Güterbahntrasse zwischen Berliner Straße und Mühlenstraße im Ortsteil Pankow, Flur 163, Teile der Flurstücke 219 und 430 (Bahnstrecke Berlin – Stralsund km 4,515 bis 4,92) mitgeteilt. Wie aus dem Bescheid hervorgeht, wurde die öffentliche Bekanntmachung zur Aufforderung einer Stellungnahme im Bundesanzeiger am 05.08.2014 über die 11.630 m² große Fläche bekanntgegeben. Eine direkte schriftliche Beteiligung erfolgte nicht, der Bezirk hatte über diesen Vorgang keine Kenntnis. Ähnlich verhielt es sich mit der 15.260 m² großen Fläche des Güterbahnhofes Greifswalder Straße (km 6,964 bis 7,661 der Strecke Berlin-Moabit – Berlin-Moabit, Ring-S-Bahn). Die öffentliche Bekanntmachung der Aufforderung zur Stellungnahme im Bundesanzeiger erfolgte 11.04.2011. Der Bezirk wurde erst mit Schreiben vom 30.06.2011 durch das Eisenbahn-Bundesamt von der Freistellung in Kenntnis gesetzt. Die Verfahren gem. § 23 AEG für NE-Bahnen im Land Berlin werden von der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt bearbeitet. Über die Beteiligung durch Aufforderung zur Stellungnahme über die öffentliche Bekanntmachung im Bundesanzeiger hinaus, wurden bisher die zu beteiligenden Behörden und Institutionen jeweils zusätzlich schriftlich zur Stellungnahme aufgefordert. Im Bezirk Pankow betrifft das lediglich die Flächen der Niederbarnimer Eisenbahn. Das letzte Verfahren war 2007 und betraf den Bereich zwischen Stettiner Bahn und Roelkestraße. Hierbei wurden die Fachabteilungen beteiligt, ob Bedarf an Grundstücken besteht. Da es dem Stadtentwicklungsamt aus personellen Gründen nicht möglich ist, regelmäßig den Bundesanzeiger auf eventuelle Verfahren zur Freistellung von Betriebsstrecken der Eisenbahn im Bezirk Pankow zu prüfen, ist es auch nicht möglich, die BVV zu informieren. Bei den Verfahren, an denen der Bezirk von der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt beteiligt wird, ist eine Überprüfung, ob Flächen für den Gemeinbedarf benötigt werden, die Regel. Bei größeren Flächen werden die BVV bzw. die Ausschüsse immer informiert. Das Bezirksamt bittet, das Ersuchen als erledigt zu betrachten. Haushaltsmäßige Auswirkungen keine Gleichstellungs- und gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen keine Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung keine Kinder- und Familienverträglichkeit entfällt Jens-Holger Kirchner stellv. Bezirksbürgermeister