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Daten

Kommune
Berlin Spandau
Dateiname
Drucksache.pdf
Größe
74 kB
Erstellt
10.10.15, 21:09
Aktualisiert
27.01.18, 12:30

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Inhalt der Datei

Drucksachen der Bezirksverordnetenversammlung Spandau XIX. Wahlperiode Antrag Nr. 1273/XIX TOP Ursprung: Antrag Initiator: GAL Beratungsfolge: Datum Gremium /Sitzung 19.11.2014 BVV Beratungsstand 037/XIX(BVV) Missbilligung der Amtsführung des Bezirksstadtrates für Jugend, Bildung, Kultur und Sport Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Bezirksverordnetenversammlung missbilligt die Amtsführung des Bezirksstadtrates für Jugend, Bildung, Kultur und Sport. Berlin, den 10.11.2014 Höhne Fraktionsvorsitzende Begründung: Ein Bezirksstadtrat hat unbestritten auch Einflussmöglichkeiten auf die Tätigkeit der ihm unterstellten Verwaltung. Die Wahrnehmung seines politischen Gestaltungsspielraumes unterliegt jedoch den Rechtsvorschriften. Zu seinen Aufgaben gehört nicht die eigenständige Wahrnehmung originärer Aufgaben der Fachämter. Eine direkte Einflussnahme auf einen Verwaltungsakt muss verwaltungsrechtlich begründet sein, auch hier gilt der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit und des pflichtgemäßen Ermessens. Durch die Beantwortung der Großen Anfragen zur Verwaltung der Bruno-Gehrke-Halle während der Sitzung der BVV am 15. Oktober 2014 wurde ersichtlich, dass erhebliche Mängel in der diesbezüglichen Amtsführung bestehen. Die geäußerte Kritik führte jedoch nicht zu einer Abkehr vom beanstandeten Verhalten. Bei der Beurteilung der Amtsführung können auch unterstellte wohlmeinende Motive nicht berücksichtigt werden, da Verwaltungshandeln ausschließlich unter sachlichen und fachlichen Kriterien erfolgen darf. In der Beantwortung der Anfragen zum Widerruf von Verwaltungsbescheiden bezüglich der Nutzungszeiten der Bruno-Gehrke-Halle und der daraus resultierenden Ereignisse wurden seitens des Dezernenten diverse Begründungen angeführt:  Im Bescheid wird ausdrücklich auf das Recht des Bezirksamtes zum jederzeitigen Widerruf ohne Schadenersatz hingewiesen.  Annahme Überweisung in den Ausschuss Antr_N1.dot  mit Änderung  Ablehnung  zurückgezogen  GOA  EuB  HPR  BuV  BuK  BüO  Ges  NUG  Soz  Spo  Sta  Wir  ZSW  Int  JHA Ausdruck vom: 20.11.2014  Seite: 1/2 Drucksachen der Bezirksverordnetenversammlung Spandau XIX. Wahlperiode Diese Klausel kann bei unvorhersehbaren Eigenbedarf des Bezirksamtes - z. B. der Durchführung einer Personalversammlung oder der Sicherstellung des Schulsports, für die dem Bezirksamt keine andere geeignete Räumlichkeit zur Verfügung steht, im Rahmen des Katastrophenschutzes oder bei einem erheblichem Verstoß gegen die vertragliche Nutzung geltend gemacht werden. Derartige Gründe wurden nicht vorgetragen.  Der Widerruf erfolgte, weil die Anzahl der begünstigten Personengruppe erheblich größer ist als die Anzahl der Nutzer/-innen der Hallenzeit. Als Begründung für den Widerruf sind Kriterien wie mehr, reicher, schöner, netter, etc., nicht geeignet. Konsequent angewendet wäre ein verlässliches Verwaltungshandeln ausgeschlossen.  Der Widerruf erfolgte, weil die Hallenzeiten stellvertretend von einem Verein für alle Vereine der Arbeitsgemeinschaft beantragt und genehmigt wurden. Durch dieses Verfahren sei die Einhaltung der vorgeschriebenen versicherungs- und haftungsrechtlichen Vorgaben nicht sichergestellt. Die beantragten Nutzungszeiten seien nicht ausschließlich für sportliche Aktivitäten vorgesehen. Die Beantragung und Gewährung der Hallenzeiten für den Zeitraum 01.10. - 30.12.2014 durch einen Antragsteller erfolgte in Absprache mit dem Bezirksamt. Abgesehen davon, dass mit der Aufgabe der Nutzung der Bruno-Gehrke-Halle durch das Bezirksamt und der Anmietung ausdrücklich für den Aufbau einer langfristig finanziell und organisatorisch eigenständigen Einrichtung im Stadtteil die ausschließlich sportliche Nutzung nicht mehr vorgegeben ist: Die individuelle Unkenntnis oder das Unverständnis gegenüber einer Sportart ist nicht gleichbedeutend mit der Aberkennung des Status. Ohne sachliche Begründung bezüglich der vorhergehenden Tätigkeit des Sportamtes wurde noch während der BVV-Sitzung die zukünftige Vergabe der Hallenzeiten zur „Chefsache“ erklärt, über die der Bezirksstadtrat allein entscheidet. In der Folgezeit wurden bis zum Widerruf des Bescheides vergebene Hallenzeiten an Dritte vergeben, die Wochenendnutzung für die bisherigen Nutzerinnen ausgesetzt und das seit zwei Jahren in der Halle durchgeführte Roll-Hockey gänzlich untersagt. Angesichts der vorgetragenen Kriterien bestehen durch den Eingriff des Bezirksstadtrates erhebliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit des praktizierten Verwaltungshandelns.  Annahme Überweisung in den Ausschuss Antr_N1.dot  mit Änderung  Ablehnung  zurückgezogen  GOA  EuB  HPR  BuV  BuK  BüO  Ges  NUG  Soz  Spo  Sta  Wir  ZSW  Int  JHA Ausdruck vom: 20.11.2014  Seite: 2/2