Daten
Kommune
Berlin Charlottenburg-Wilmersdorf
Dateiname
Drucksache.pdf
Größe
72 kB
Erstellt
10.10.15, 21:57
Aktualisiert
27.01.18, 21:19
Stichworte
Inhalt der Datei
Drucksachen
der Bezirksverordnetenversammlung
Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin
4. Wahlperiode
Ursprung: Antrag
TOP-Nr.:
Piraten-Fraktion
Pabst/Schlosser
Vorlage zur Kenntnisnahme
DS-Nr: 0826/4
Beratungsfolge:
Datum
Gremium
31.01.2014
BVV
BVV-028/4
mit Änderungen in der BVV beschlossen
Oeynhausen
Die BVV hat in ihrer Sitzung am 31. Januar 2014 beschlossen:
Das Bezirksamt wird aufgefordert, zur Umsetzung der Planungsziele des
Kleingartenerhalts für die Kolonie Oeynhausen den Bebauungsplan IX-205a weiter zu
verfolgen und hierfür die geeigneten Maßnahmen zu treffen, für eventuelle Bauanträge
oder Bauanzeigen die Zurückstellung einzuleiten, Gespräche mit dem Finanzsenator zu
führen und die ggf. noch erforderlichen weiteren Schritte der Sicherung bis zur
Festsetzung als private Kleingartenfläche zu ergreifen.
Die BVV verpflichtet sich, sich beim Senat und den Fraktionen des
Abgeordnetenhauses für eine Unterstützung der Planungsziele des Bebauungsplans
IX-205a einzusetzen.
Der BVV ist bis zum 30.06.2014 zu berichten.
Das Bezirksamt teilt hierzu Folgendes mit:
Mit dem Vorliegen des Gutachtens über den Verkehrswert (Marktwert) im Sinne des §
194 BauGB der Grundstücke Forckenbeckstraße 64, 67, 69, 71 und 75 / Kissinger
Straße 27 „Kolonie Oeynhausen“ in 14199 Berlin-Schmargendorf vom 18. August 2014
sind die finanziellen Risiken, die dem Bezirk durch die Festsetzung des
Bebauungsplans zur Sicherung der Kleingartenkolonie Oeynhausen entstehen würden,
nochmals deutlich geworden.
Die Senatsverwaltung für Finanzen lehnte bei den bereits geführten Gesprächen
wiederholt eine finanzielle Absicherung des Bezirkes Charlottenburg-Wilmersdorf in
Hinblick auf jedweden möglichen Entschädigungsfall ab. Unter anderem wurde dies
auch mit dem Hinweis auf die Kompetenz des Haushaltsgesetzgebers begründet,
Haushaltsmittel für diesen Zweck bereitstellen zu müssen.
0826/4
Ausdruck vom: 15.01.2015
Seite: 1
Seitens des Abgeordnetenhauses sind dem Bezirksamt bisher keine Initiativen der
Regierungsfraktionen bekannt, entsprechende Anträge vorzubereiten oder zu
unterstützen.
Zum Thema Zurückstellung hat das Bezirksamt am 1. Juli 2014 einstimmig folgenden
Beschluss gefasst:
„Das Bezirksamt beschließt, unmittelbar eine Veränderungssperre für die Grundstücke
Forckenbeckstraße 64/75 / Kissinger Straße 27 im Geltungsbereich des
Bebauungsplanentwurfes IX-205a für den Fall zu erlassen,
dass Gesuche auf Bauvollzug des Eigentümers eingehen oder
die Frage der finanziellen Absicherung des Entschädigungsrisikos im Falle einer
Festsetzung des Bebauungsplans als lösbar erscheint.
Sollte ein Gesuch auf Bauvollzug eingehen, bevor die Frage der Absicherung
finanzieller Risiken geklärt ist, wird das Bezirksamt einen entsprechenden Antrag
gemäß § 15 BauGB zurückstellen.“
Ein Gesuch auf Bauvollzug ist bisher nicht eingegangen. Es gibt keine Möglichkeit,
einen Bebauungsplan zur Sicherung der Kolonie Oeynhausen festzusetzen, solange
das Entschädigungsrisiko finanziell nicht abgesichert ist.
Das Bezirksamt bittet, den Beschluss damit als erledigt zu betrachten.
Reinhard Naumann
Bezirksbürgermeister
0826/4
Marc Schulte
Bezirksstadtrat
Ausdruck vom: 15.01.2015
Seite: 2