Daten
Kommune
Berlin Charlottenburg-Wilmersdorf
Dateiname
Drucksache.pdf
Größe
58 kB
Erstellt
10.10.15, 22:05
Aktualisiert
27.01.18, 21:32
Stichworte
Inhalt der Datei
Drucksachen
der Bezirksverordnetenversammlung
Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin
4. Wahlperiode
Ursprung: Antrag
TOP-Nr.:
Linke(fraktionslos)/Piraten
Cieschinger/Pabst
Vorlage zur Kenntnisnahme
DS-Nr: 1074/4
Beratungsfolge:
Datum
Gremium
20.11.2014
15.01.2015
16.04.2015
23.04.2015
BVV
WiOV
WiOV
BVV
BVV-039/4
WiOV-045/4
WiOV-051/4
BVV-044/4
überwiesen
vertagt
ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen
ohne Änderungen in der BVV beschlossen
Eine Ampel für die Mecklenburgische Straße
Die BVV hat in ihrer Sitzung am 23. April 2015 beschlossen:
Das Bezirksamt setzt sich bei der Straßenverkehrslenkung Berlin nachdrücklich für die
Aufstellung einer Verkehrsampel an der Kreuzung Mecklenburgische Straße / RudolfMosse-Straße ein, um den die dortigen Kinder- und Jugendeinrichtungen Nutzenden
ein sichereres Überqueren der Mecklenburgischen Straße zu ermöglichen.
Der BVV ist bis zum 30.06.2015 zu berichten.
Das Bezirksamt teilt hierzu Folgendes mit:
Die Querungsmöglichkeiten für den Fußverkehr über die Mecklenburgische Straße war
in der Arbeitsgruppe „Förderung des Fußverkehrs“ der Senatsverwaltung für
Stadtentwicklung und Umwelt bereits thematisiert worden. Im Ergebnis wurde
festgehalten,
die
bereits
vorhandene
Querungsstelle
im
westlichen
Einmündungsbereich durch die Anlage von Gehwegvorstreckungen sowie die
Verbreiterung der Aufstellfläche auf dem in der Fahrbahnmitte gelegenen Mittelstreifen
baulich zu verbessern. Diese baulichen Änderungen werden nunmehr in entsprechende
Planungen umgesetzt und sollen voraussichtlich im Frühjahr 2016 aus Mitteln der
Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt realisiert werden. Das Bezirksamt
wird über die Ausführung der Maßnahme im zuständigen Fachausschuss berichten und
bittet, den Beschluss damit als erledigt zu betrachten.
Carsten Engelmann
Stellvertretender Bezirksbürgermeister
1074/4
Marc Schulte
Bezirksstadtrat
Ausdruck vom: 18.08.2015
Seite: 1