Daten
Kommune
Berlin Charlottenburg-Wilmersdorf
Dateiname
Drucksache.pdf
Größe
59 kB
Erstellt
10.10.15, 22:06
Aktualisiert
27.01.18, 21:32
Stichworte
Inhalt der Datei
Drucksachen
der Bezirksverordnetenversammlung
Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin
5. Wahlperiode
Ursprung: Antrag
Die Linke (fraktionslos)
TOP-Nr.:
Cieschinger
Antrag
DS-Nr: 1046/4
Beratungsfolge:
Datum
Gremium
16.10.2014
11.11.2014
09.12.2014
13.01.2015
10.02.2015
BVV
Haus
Haus
Haus
Haus
BVV
BVV-038/4
Haus-040/4
Haus-041/4
Haus-042/4
Haus-043/4
überwiesen
vertagt
vertagt
vertagt
vertagt
Arbeitskleidung für die Fairtrade Town
Die BVV möge beschließen:
Das Bezirksamt wird aufgefordert, auf die zentrale Beschaffungsstelle des Senats
einzuwirken, in Zukunft bei der Beschaffung von Textilien und Bekleidung darauf zu
achten, dass in den Ausschreibungen nicht nur die im Berliner Vergabegesetz
geforderten Nachweise, u. a. Eigenerklärungen, über die Einhaltung der ILO
Kernarbeitsnnormen akzeptiert werden, sondern nur anerkannte Zertifikate wie "Fair
Wear Foundation" oder gleichwertige.
Weiterhin mögen auch Textilien, die nicht ausschließlich aus Naturtextilien hergestellt
werden in die Produktliste der Waren, für die § 8 Absatz 3 Satz 1 BerlAVG gilt,
aufgenommen werden.
Begründung:
2013 hat der Bezirk Dienst- und Schutzkleidung im Werte von 54.904,96 Euro
beschafft. Ausschreibung und Vergabe werden hierfür nicht vom Bezirk direkt, sondern
vom Landesverwaltungsamt zentral durchgeführt.
Das Berliner Vergabegesetz schreibt vor, dass bei Lieferungen mit einem
Auftragsvolumen in Höhe von 10.000 Euro oder darüber öko-soziale Kriterien für die
Vergabe gelten.
1046/4
Ausdruck vom: 12.04.2017
Seite: 1
Charlottenburg-Wilmersdorf als 1. Fairtrade Town Berlins möge sich bei den
zuständigen Seatsverwaltungen dafür einsetzen, dass im Bereich Textilien und
insbesondere Dienst- und Schutzkleidung die ergänzenden Vertragsbedingungen
Zertifikate bzw. Mitgliedsbescheinigungen der Bietenden von bzw. bei Fair Wear
Foundation, Ethical Trading Initiative, Fair Labour Association, Social Accountability
International Standard 8000 oder gleichwertig fordern.
Dies erleichtert nicht nur Vergleich und Überprüfung der Angebote, da hier klare,
verlässliche und unabhängig kontrollierte Kriterien der Sozialstandards vorgegeben
werden, sondern lässt Charlottenburg-Wilmersdorf auch sicher sein, dass keine
Textilien zum Einsatz kommen, deren Gewinnung und Produktion nicht mindestens den
ILO-Kernarbeitsnormen entsprechen.
Laut Gemeinsamem Rundschreiben 1/2012 der Senatsverwaltungen für Wirtschaft,
Technologie und Forschung sowie Stadtentwicklung und Umwelt gilt eine Produktliste,
nach der die Lieferung der darin aufgelisteten Waren nur mit einer ergänzenden
Vertragsbedingung ausgeschrieben und vergeben werden darf, die "den Auftragnehmer
verpflichtet, den Auftrag gemäß der Leistungsbeschreibung ausschließlich mit Waren
auszuführen, die nachweislich unter bestmöglicher Beachtung der ILOKernarbeitsnormen gewonnen oder hergestellt worden sind".
Diese Liste enthält u. a. "Naturtextilien, insbesondere aus Baumwolle". Schutz- und
Arbeitskleidung enthält üblicherweise auch Anteile aus synthetischen Materialien,
entsprechend ihrer jeweiligen Funktion. Damit sie gleichwohl unter § 8 Absatz 3 Satz 1
BerlAVG fällt, müsste sie in der Liste ergänzt werden, so dass auch für ihre Herstellung
wenigstens die ILO-Kernarbeitsnormen gelten.
1046/4
Ausdruck vom: 12.04.2017
Seite: 2