Daten
Kommune
Berlin Charlottenburg-Wilmersdorf
Dateiname
Drucksache.pdf
Größe
104 kB
Erstellt
10.10.15, 22:06
Aktualisiert
27.01.18, 21:33
Stichworte
Inhalt der Datei
Drucksachen
der Bezirksverordnetenversammlung
Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin
4. Wahlperiode
Ursprung: Einwohnerfragestunde
Bezirksverordnetenvorsteherin
Einwohnerfragestunde
TOP-Nr.:
DS-Nr: 1076/4
Beratungsfolge:
Datum
Gremium
11.12.2014
BVV
BVV-040/4
beantwortet
Einwohnerfragen
1. Einwohnerfrage
Martina Schröder
Skulptur „Der Speerträger“
1. Ist es noch zeitgemäß, Nazi- Kunst, wie die Skulptur "Der Speerträger" des
Nazis-Bildhauers Bernhard Bleeker im Lietzensee-Park öffentlich auszustellen?
2. Ist es nicht mehr als unwürdig für den Bezirk Charlottenburg-Wilmersdorf, die
Skulptur eines Nazi-Künstlers auszustellen dessen Werk hauptsächlich aus
Hitlerbüsten, Kriegerdenkmalen und rassistisch- völkisch- antisemitischem Kitsch
bestand?
3. Wie sind die Besitzverhältnisse?
4. Ist es nicht endlich an der Zeit, dieses Machwerk zu entfernen?
2. Einwohnerfrage
Dennis Grabowski
Betreuungsgeld
1. Wie viele Anträge auf Betreuungsgeld hat das Jugendamt in diesem Jahr bereits
bearbeitet?
2. Wie lange dauerte die Antragsbearbeitung - von der Antragsstellung bis zum
Bescheid bzw. der erstmaligen Zahlung - durchschnittlich?
3. Wie viel Personal wird zur Bearbeitung der Betreuungsgeld-Anträge eingesetzt?
1076/4
Ausdruck vom: 20.01.2015
Seite: 1
4. Geht die Bearbeitung der Betreuungsgeld-Anträge zulasten der Bearbeitung von
Elterngeld-Anträgen oder Anträgen auf andere Leistungen?
5. Wenn 4.) bejaht wird: Wie stellen sich diese Auswirkungen dar?
3. Einwohnerfrage
Peter Dorn
Seniorenwohnanlage Herthastraße
1. In der Seniorenwohnanlage in der Herthastraße stehen seit Monaten bzw.
teilweise schon Jahren dringend benötigte Wohnräume (12 Wohnungen) für
Senioren leer. Warum wird dieser Wohnraum nicht vermietet?
2. Was soll mit der Anlage in Zukunft geschehen?
3. Ist es richtig, dass die Anlage durch Verwaisung/Leerstand verkauft werden soll
und das bezirkseigene Grundstück an einen Investor veräußert wird, damit dort
exklusive Eigentumswohnungen entstehen?
4. Ist dem Bezirksamt als Mietvertragspartner bekannt, dass erhebliche Mängel an
der Heizungsanlage vorliegen und was gedenkt das Bezirksamt dagegen zu tun?
(Immerhin handelt es sich bei der Anlage um viele Menschen über 80 oder 90
Jahre welche einen erhöhten bedarf an wärme haben!)
5. Seit 5 oder 6 Monaten liegt inmitten der Anlage ein riesiger Schutt und
Müllhaufen durch den Umbau der Seniorenfreizeitstätte!
Wann wird dieser Schandfleck endlich entfernt?
Sehr geehrte Frau Vorsteherin,
für das Bezirksamt beantworte ich die Einwohneranfrage zur Seniorenwohnanlage
Herthastraße.
Zu 1.
Zurzeit stehen in der generalangemieteten Seniorenwohnanlage Herthastraße neun
Wohnungen aufgrund von Sanierungsarbeiten leer. Da die Sanierungsarbeiten teilweise
aufwendig und kostenintensiv sind, kann es bei einzelnen Wohnungen durchaus zu
längeren Leerstandszeiten kommen. Die GEWOBAG hat ihr
Instandsetzungsmanagement vor kurzem optimiert, so dass es mittelfristig zu kürzeren
Leerstandzeiten kommen sollte.
Während des Leerstandes bei Sanierungsarbeiten entstehen dem Bezirk keine Kosten,
diese trägt allein die Wohnungsbaugesellschaft. Sobald eine Wohnung als bezugsfertig
gemeldet wird, erfolgt die Vermietung durch meine Abteilung und die bezirkliche
Immobilienverwaltung.
zu 2.
Die Anlage wird auch in Zukunft als Seniorenwohnanlage genutzt.
zu 3.
Diese Annahme ist nicht richtig.
zu 4.
1076/4
Ausdruck vom: 20.01.2015
Seite: 2
Von Mängeln bei der Heizleistung ist dem Bezirksamt nichts bekannt. Beschwerden der
Mieterinnen und Mieter liegen der Immobilienverwaltung hier im Hause nicht vor. Allein
der Seniorenclub hatte in der jüngsten Vergangenheit Probleme mit der Heizung, die
aber behoben werden können.
zu 5.
Der auf der Terrasse der Seniorenfreizeitstätte gelagerte Sperrmüll wurde
zwischenzeitlich entsorgt.
Mit freundlichen Grüßen
Carsten Engelmann
4. Einwohnerfrage
Dr. Michael Röder
Überwachung des ruhenden Verkehrs
Schriftliche Beantwortung
1. KLR für „Parkraumbewirtschaftungs“angestellte
Wie hoch ist das durchschnittliche monatliche Bruttoeinkommen eines die
„Parkraumbewirtschaftung“ überwachenden Angestellten (Vermutung: Tarif E 4/2.000
Eu) und wieviel bringt er im Laufe seiner auf zwei Jahre befristeten Tätigkeit dem Bezirk
monatlich ein (Vermutung: 6.000 Eu)?
2. Anzahl der „Parkraumbewirtschafter“
Insgesamt wieviele dieser unter 1 genannten Angestellten schickt das Bezirksamt im
Durchschnitt täglich in die „Parkraumbewirtschaftungszonen“?
3. Hoheitlich/nichthoheitlich
Ist es zutreffend, daß die Überwachung der „Parkraumbewirtschaftung“ eine
nichthoheitliche Aufgabe ist, die Überwachung des sonstigen ruhenden Verkehrs eine
hoheitliche und welche Bedeutung hat das bei der Einstufung/Bezahlung der
Beschäftigten?
4. Belästigung und Gefährdung der Bürger außerhalb der „Parkraumbewirtschaftung“
Dort, wo der ruhende Verkehr tatsächlich eine erhebliche Belästigung bzw. Gefährdung
von Bürgern zu Fuß und mit dem Rad darstellt – weil Zickzacklinien (StVO-Zeichen
299) und gestreifte Boxen mit Fußgängersymbol auf der Fahrbahn oder der
Mindestabstand von 5 m zur Kreuzung/Einmündung mißachtet werden oder gleich auf
dem Fuß-/Fahrradweg geparkt wird:
Insgesamt wieviele Angestellte des Bezirksamtes sind dort im Durchschnitt täglich
tätig?
5. KLR für Angestellte mit hoheitlicher Tätigkeit
Wie hoch ist das durchschnittliche monatliche Bruttoeinkommen eines in 4 genannten
Angestellten (Vermutung: Tarif E 9/3.000 Eu) und wieviel bringt er dem Bezirk im
Durchschnitt monatlich durch Verwarnungsgelder beim Falschparken ein?
1076/4
Ausdruck vom: 20.01.2015
Seite: 3
Sehr geehrte Frau Vorsteherin,
sehr geehrter Herr Dr. Röder,
zu der Einwohneranfrage des Herrn Dr. Röder teile ich Folgendes mit:
1. KLR für „Parkraumbewirtschaftungs“angestellte
Wie hoch ist das durchschnittliche monatliche Bruttoeinkommen eines die
„Parkraumbewirtschaftung“ überwachenden Angestellten (Vermutung: Tarif E
4/2.000 Eu) und wieviel bringt er im Laufe seiner auf zwei Jahre befristeten Tätigkeit
dem Bezirk monatlich ein (Vermutung: 6.000 Eu)?
Das durchschnittliche Bruttoeinkommen von Beschäftigten wird nicht ermittelt.
Maßgeblich, beispielsweise bei der Aufstellung des Haushaltsplanes, ist der
sogenannte Durchschnittssatz. Dieser beträgt bei tariflich Beschäftigten der
Entgeltgruppe vier für das Jahr 2014 45.510 Euro.
Die Gesamteinnahmen aus Verwarnungs- und Bußgeldern im Rahmen der
Parkraumbewirtschaftung betrugen 2013 rund 4,9 Millionen Euro, eine Ermittlung von
Durchschnittswerten für einzelne Dienstkräfte findet nicht statt. Die Tätigkeit wird in der
Regel unbefristet wahrgenommen.
2. Anzahl der „Parkraumbewirtschafter“
Insgesamt wieviele dieser unter 1 genannten Angestellten schickt das Bezirksamt im
Durchschnitt täglich in die „Parkraumbewirtschaftungszonen“?
Insgesamt sind 97 Stellen vorhanden. Eine Auswertung der Dienstpläne nach
Durchschnittsanwesenheiten liegt nicht vor.
3. Hoheitlich/nichthoheitlich
Ist es zutreffend, daß die Überwachung der „Parkraumbewirtschaftung“ eine
nichthoheitliche Aufgabe ist, die Überwachung des sonstigen ruhenden Verkehrs
eine hoheitliche und welche Bedeutung hat das bei der Einstufung/Bezahlung der
Beschäftigten?
Bei der Feststellung von Verkehrsordnungswidrigkeiten im ruhenden Straßenverkehr
der parkraumbewirtschafteten Gebiete handelt es sich um eine hoheitliche Aufgabe. Die
Unterscheidung in der Eingruppierung ergibt sich insbesondere aus dem jeweils
wahrzunehmenden Aufgabenspektrum, da der Allgemeine Ordnungsdienst im
Gegensatz zur Parkraumüberwachung neben der Überwachung der Vorschriften des
Straßenverkehrsgesetzes und der Straßenverkehrsordnung noch weitere Aufgaben
wahrnimmt,
beispielsweise
nach
dem
Gaststätten-,
Grünanlagen-,
und
Jugendschutzgesetz.
4. Belästigung und Gefährdung der Bürger außerhalb der „Parkraumbewirtschaftung“
Dort, wo der ruhende Verkehr tatsächlich eine erhebliche Belästigung bzw.
Gefährdung von Bürgern zu Fuß und mit dem Rad darstellt – weil Zickzacklinien
(StVO-Zeichen 299) und gestreifte Boxen mit Fußgängersymbol auf der Fahrbahn
oder der Mindestabstand von 5 m zur Kreuzung/Einmündung mißachtet werden oder
gleich auf dem Fuß-/Fahrradweg geparkt wird:
Insgesamt wieviele Angestellte des Bezirksamtes sind dort im Durchschnitt täglich
tätig?
1076/4
Ausdruck vom: 20.01.2015
Seite: 4
Insgesamt sind 46,5 Stellen vorhanden. Eine Auswertung der Dienstpläne nach
Durchschnittsanwesenheiten liegt nicht vor.
5. KLR für Angestellte mit hoheitlicher Tätigkeit
Wie hoch ist das durchschnittliche monatliche Bruttoeinkommen eines in 4
genannten Angestellten (Vermutung: Tarif E 9/3.000 Eu) und wieviel bringt er dem
Bezirk im Durchschnitt monatlich durch Verwarnungsgelder beim Falschparken ein?
Das durchschnittliche Bruttoeinkommen von Beschäftigten wird nicht ermittelt.
Maßgeblich, beispielsweise bei der Aufstellung des Haushaltsplanes, ist der
sogenannte Durchschnittssatz. Dieser beträgt bei tariflich Beschäftigten der
Entgeltgruppe neun für das Jahr 2014 62.130 Euro.
Die Gesamteinnahmen aus Verwarnungs- und Bußgeldern im Rahmen der
Verkehrsüberwachung betrugen 2013 rund 1,2 Millionen Euro, eine Ermittlung von
Durchschnittswerten für einzelne Dienstkräfte findet nicht statt.
Mit freundlichen Grüßen
Marc Schulte
5. Einwohnerfrage
Dr. Michael Röder
Räumung des Wilmersdorfer Rathauses
Schriftliche Beantwortung
1. Eigenanteil des Bezirks
Lt. Berliner Woche vom 18.7.14 betrug im Juli der Eigenanteil an den Umzugskosten,
„den der Senat mit seinem Darlehen nicht abdecken will“, „mindestens 776.000 Eu“ und
war damit aus Ihrer Sicht „unerwartet groß“ – und führte zur diesmaligen
Haushaltssperre:
Wie groß ist dieser Betrag jetzt im Dezember 2014?
2. Deckung des Eigenanteils
Wo wurde zwecks Deckung des Eigenanteils schon/wird zukünftig im Bezirkshaushalt
gespart (bitte detaillierten Überblick)?
3. Gesamtkosten des Umzugs
Lt. Berliner Morgenpost vom 23.11.14 rechnen Sie „mit rund sieben Millionen Euro für
den Umzug“ und betonen, „dass das der jetzige Stand sei“:
Wieviel Prozent Kostenzunahme erwarten Sie also noch?
4. Ersparnis durch Beseitigung des Rathauses Wilmersdorf
Lt. Berliner Woche vom 18.7.14 war die BVV beim Beschluß der Rathausaufgabe
(8.3.2012) – aufgrund der Angaben Ihres Vorgängers -- noch von jährlich 3 Mio. Eu
Ersparnis ausgegangen. 2 Jahre und 4 Monate später gingen Sie (im Juli) „jetzt nur
noch von 2 Millionen Euro" aus („Grund: Ein Mehrverbrauch von Strom und Wasser in
jenen Gebäuden, wo bald deutlich mehr Mitarbeiter sitzen werden, war nicht
mitberechnet worden.") und mahnten: „Erst bei den Jahresabrechnungen werden wir
sehen, was wir wirklich sparen“:
1076/4
Ausdruck vom: 20.01.2015
Seite: 5
Was soll man als Bürger (und auch als Verordneter!) von dieser Art von unsolider
Planung halten?
5. Gesamtrechnung
Mindestens 7 Mio. Eu Umzugskosten – davon über ¾ Mio. Eu unmittelbar aus der
Bezirkskasse, die eigentlich für die Bedürfnisse der Bürger da sein sollte; der Rest als
verzinsliches Darlehen des Senats –, demgegenüber höchstens (dereinst) 2 Mio. Eu
Ersparnis:
Bitte legen Sie im Einzelnen offen, wie sich die Aufgabe des Rathauses Wilmersdorf
mutmaßlich auf den Bezirkshaushalt (Einnahmen/Ausgaben) in den nächsten Jahren
auswirkt.
Zu den Fragen 1-3 :
Umzugsbedingte Ausgaben im Zeitraum von 2012 bis 2014 (Stand 12.1.2015):
(nicht abschließend, da nicht alle Baumaßnahmen abgeschlossen sind)
Ausstattung
Möbel / Regale
184.000 €
Externe Dienstleistungen
Umzüge incl. Entsorgung / Planungsbüro
153.100 €
IT
Vorerkundung / Planung / Anbindung / Netzwerkkomponenten
383.000 €
Bauliche Maßnahmen
6.259.000 €
davon
bereits für die Folgejahre geplante und umzugsbedingt vorgezogene Sanierungen
von rd. 1.000.000 €
Gebäudesanierung, Raumanpassung, Umbau/Ertüchtigung/Herrichtung in Büroqualität
(Lager, Fraktionsräume, Bürgersaal, BVV-Saal, Vernetzung, Barrierefreiheit – Aufzug-,
Erneuerung Atelierfenster – Dach, Fassade, Kassenbereich,
Alarmaufschaltung/Telefon- umstellung, Mensaeinbau, Container…)
Gesamtkosten
6.979.100 €
davon
Darlehen SenFin
(rd. 2.667.160 € für Hochbau und rd. 179.590 € für IT und Immo)
2.846.750 €
Eigenanteil (Bauunterhaltungsmittel, Sanierungsprogramm Schulen,
Inklusion)
4.132.350 €
Zu den Fragen 4 +5 :
Gebäudeflächen:
vor Umzug:
nach Umzug:
Infrastrukturkosten:
100.250 qm
75.571 qm
Flächenreduzierung:
1076/4
24,6 %
13.727.405 €
10.482.686 €
Kostenreduzierung:
23,6 %
Ausdruck vom: 20.01.2015
Seite: 6
24.679 qm
3.244.719 €
p.a.
Die voraussichtliche Ersparnis kann zum jetzigen Zeitpunkt nur geschätzt werden, da
den komplett wegfallenden Kosten für das Rathaus Wilmersdorf erhöhte Kosten an den
verbleibenden Standorten gegenüber stehen, die gegeneinander aufzurechnen sind.
Daher werden wir erst nach dem Abschluss der Jahresabrechnungen für 2015
belastbare Zahlen haben, eine detaillierte Übersicht ist aus den geschilderten Gründen
momentan nicht möglich und wäre auch unseriös.
Das Bezirksamt geht jedoch von einer geschätzten Ersparnis von ca. 2,5 Mio € jährlich
aus, das heißt, dass sich der Umzug in weniger als 3 Jahren amortisiert haben sollte.
Insofern sind beide zitierten Aussagen korrekt und keineswegs unsolide.
Die von Ihnen gemachte kritische Anmerkung, dass die Umzugskosten aus Geldern
finantiert wurden, die „eigentlich für die Bedürfnisse der Bürger da sein sollten“ geht an
der Problematik vorbei. Vielmehr diente ja die Aufgabe des Rathauses Wilmersdorf und
die damit verbundenen Umzüge eben gerade dazu, das strukturelle Haushaltsdefizit
des Bezirks zu senken um sich wieder Handlungsspielräume jenseits der
Pflichtaufgaben zu eröffnen und die Angebotsqualität für die Bürgerinnen und Bürger
des Bezirks erhalten bzw. steigern zu können. Das ist bürgerorientiertes Handeln – für
die Verwaltung wäre es einfacher gewesen, darauf zu verzichten – dies wäre aber aus
Sicht des Bezirksamtes unverantwortlich gewesen.
Mit freundlichen Grüßen
Dagmar König
6. Einwohnerfrage
Joachim Neu
Der 2. und der 8. Mai 2015 –
70 Jahre nach der Befreiung vom Nationalsozialismus
Schriftliche Beantwortung
1. Welche Veranstaltungen plant das Bezirksamt (BA) zur Erinnerung an die Wochen
der Befreiung von Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin (2.Mai) sowie von
Gesamtdeutschland (8./9.Mai 1945) vom Nationalsozialismus?
2. Welche Projekte der Bürgergesellschaft sind dem BA bekannt und welche Form der
Kooperation mit der Bezirksverwaltung als auch den -parteien ist vorgesehen?
3. Warum findet sich auf der Website des Bezirksamts und besonders im Bezirkslexikon
so gut wie keine Würdigung der historischen Ereignisse im Jahr 1945 wieder?
(beispielsweise die Befreiung Charlottenburgs u. a. durch eine polnische Division)?
4. Warum wird im VHS-Programm City-West für 2014/15 im Bereich Geschichte einzig
an den "Herrschaftsmythos" der Hohenzollern und der preußischen Könige gedacht?
5. Unterstützt das BA Werbung für das Wustrauer "Brandenburg-Preußen Museum" im
VHS-Katalog, wo bekannt ist, dass dieses Museum ein unreflektiertes Bild Preußens
widerspiegelt, ja Preußen heroisiert und die Hilfe der preußischen Herrschaftsschichten
1076/4
Ausdruck vom: 20.01.2015
Seite: 7
als "Steigbügelhalter Hitlers" bei der Machtergreifung der Nationalsozialisten vollständig
unterschlägt?
1076/4
Ausdruck vom: 20.01.2015
Seite: 8