Daten
Kommune
Berlin Friedrichshain-Kreuzberg
Dateiname
Anlage zur VzB DS/1008/IV.pdf
Größe
25 kB
Erstellt
10.10.15, 22:51
Aktualisiert
28.01.18, 06:49
Stichworte
Inhalt der Datei
Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin
Abt. Soziales, Beschäftigung und Bürgerdienste
Bezirksverordnetenversammlung
Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin
2014
Drucksache Nr.
Vorlage - zur Beschlussfassung –
über
Wahl des Beirates für Sozialhilfeangelegenheiten
Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Nach § 116 SGB XII – Sozialhilfe - sind vor dem Erlass des Verwaltungsaktes über
einen Widerspruch gegen die Ablehnung der Sozialhilfe oder gegen Festsetzung
ihrer Art und Höhe (Widerspruchsbescheid) sozial erfahrene Dritte beratend zu
beteiligen. § 34 des Allgemeinen Zuständigkeitsgesetzes (AZG) bestimmt hierzu,
dass hierfür für jeden Bezirk ein Beirat gebildet wird, welcher u.a. aus
drei Bezirksverordneten;
einem Vertreter der Gewerkschaften und
drei Vertretern von Vereinigungen, die Hilfsbedürftige betreuen
zwei Vertretern von Organisationen, die sich für Belange der
sozialhilfeberechtigten Menschen mit Migrationshintergrund im Sinne von § 2
des Partizipations- und Integrationsgesetzes einsetzen und zwar vorrangig
von Migrantenverbänden
besteht. Die Mitglieder werden von der Bezirksverordnetenversammlung (BVV) auf
die Dauer von zwei Jahren gewählt (§ 34 Abs. 4 AZG).
Die zwei VertreterInnen von Organisationen, die sich für Belange der
sozialhilfeberechtigten Menschen mit Migrationshintergrund im Sinne von § 2 des
Partizipations- und Integrationsgesetzes einsetzen sind noch bis Mai 2014 Mitglieder
es Beirates.
Als Vertreter der Gewerkschaften stellen sich zur Wahl:
Ver.di Bezirk Berlin:
Herr Olaf Zygalsky geb. 06.12.1955
Vertreter: Herr Bernd Wagner, geb. 17.06.1954
(beide bisherige Mitglieder des Beirates)
Dbb beamtenbund und tarifunion berlin
Frau Katrin Grußien, geb. 22.04.1959
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Als Vertreter von Vereinigungen, die Hilfsbedürftige betreuen, stehen die jetzigen
Mitglieder des Beirates weiterhin zur Verfügung und stellen sich zur Wahl:
Diakonisches Werk Berlin Stadtmitte e.V.
Frau Constanze Burger-Just, geb. 04.09.1966
Vertreterin: Frau Patricia Schöne, geb. 12.05.1983
AWO Kreisverband Berlin Spree-Wuhle e.V.
Frau Angela Prodan, geb. 30.04.1958
Vertreter: Herr Holger Langkau, geb. 11.12.1968
Nachbarschaftshaus Urbanstraße e.V.
Herr Jürgen Röttger, geb. 26.09.1965
Darüber hinaus stehen zur Wahl: :
Universal-Stiftung Helmut Ziegner
Herr Detlev Lehmeier, geb. 18.11.1970
ZIK gGmbH
Herr Robert Kliem, geb. 21.01.1961
GEBEWO pro GmbH, Beratungsstelle für Wohnungsnotfälle und
Existenzsicherung
Frau Carola Wittjen, geb. 30.09.1960
(Vertreterin: Frau Carmen Lombardi, geb. 04.07.1967)
Concept social e.V. – Hilfe in besonderen Lebenslagen
Herr Robert Trettin, geb. 05.01.1950
(Vertreter: Herr Wolfgang Schulz, geb. 25.02.1952)
A) Begründung:
Gemäß § 116 Abs. 2 des SGB XII und § 34 des Allgemeinen Zuständigkeitsgesetzes
(AZG) wird zur Mitwirkung in Widerspruchsverfahren in Sozialhilfeangelegenheiten
ein Beirat gebildet. Will die Bezirksverwaltung einem Widerspruch gegen die
Ablehnung der Sozialhilfe oder gegen die Festsetzung nach deren Art oder Höhe
nicht abhelfen, so hat sie vorher den Beirat zu hören.
Nach § 34 AZG besteht der Beirat aus
drei Bezirksverordneten
einem Vertreter der Gewerkschaften
drei Vertretern von Vereinigungen, die Hilfebedürftige
betreuen.
zwei Vertretern von Organisationen, die sich für
Belange der sozialhilfeberechtigten Menschen mit
Migrationshintergrund im Sinne von § 2 des
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Partizipations- und Integrationsgesetzes einsetzen
und zwar vorrangig von Migrantenverbänden,
Die Wahl erfolgt in geheimer Abstimmung.
B) Rechtsgrundlage:
§12 II BezVG
C) Auswirkungen auf den Haushaltsplan und die Finanzplanung:
a) Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben:
Die Sitzungsgelder sind im Kapitel 3910/Titel 41210 eingestellt.
b) Personalwirtschaftliche Ausgaben:
keine
Berlin, den 07.01.2014
Bezirksbürgermeister
Bezirksstadtrat
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