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Anlage zur VzB DS/1008/IV.pdf

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Daten

Kommune
Berlin Friedrichshain-Kreuzberg
Dateiname
Anlage zur VzB DS/1008/IV.pdf
Größe
25 kB
Erstellt
10.10.15, 22:51
Aktualisiert
28.01.18, 06:49

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Inhalt der Datei

Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Abt. Soziales, Beschäftigung und Bürgerdienste Bezirksverordnetenversammlung Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin 2014 Drucksache Nr. Vorlage - zur Beschlussfassung – über Wahl des Beirates für Sozialhilfeangelegenheiten Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen: Nach § 116 SGB XII – Sozialhilfe - sind vor dem Erlass des Verwaltungsaktes über einen Widerspruch gegen die Ablehnung der Sozialhilfe oder gegen Festsetzung ihrer Art und Höhe (Widerspruchsbescheid) sozial erfahrene Dritte beratend zu beteiligen. § 34 des Allgemeinen Zuständigkeitsgesetzes (AZG) bestimmt hierzu, dass hierfür für jeden Bezirk ein Beirat gebildet wird, welcher u.a. aus  drei Bezirksverordneten;  einem Vertreter der Gewerkschaften und  drei Vertretern von Vereinigungen, die Hilfsbedürftige betreuen  zwei Vertretern von Organisationen, die sich für Belange der sozialhilfeberechtigten Menschen mit Migrationshintergrund im Sinne von § 2 des Partizipations- und Integrationsgesetzes einsetzen und zwar vorrangig von Migrantenverbänden besteht. Die Mitglieder werden von der Bezirksverordnetenversammlung (BVV) auf die Dauer von zwei Jahren gewählt (§ 34 Abs. 4 AZG). Die zwei VertreterInnen von Organisationen, die sich für Belange der sozialhilfeberechtigten Menschen mit Migrationshintergrund im Sinne von § 2 des Partizipations- und Integrationsgesetzes einsetzen sind noch bis Mai 2014 Mitglieder es Beirates. Als Vertreter der Gewerkschaften stellen sich zur Wahl:  Ver.di Bezirk Berlin: Herr Olaf Zygalsky geb. 06.12.1955 Vertreter: Herr Bernd Wagner, geb. 17.06.1954 (beide bisherige Mitglieder des Beirates)  Dbb beamtenbund und tarifunion berlin Frau Katrin Grußien, geb. 22.04.1959 1 von 3 Als Vertreter von Vereinigungen, die Hilfsbedürftige betreuen, stehen die jetzigen Mitglieder des Beirates weiterhin zur Verfügung und stellen sich zur Wahl:  Diakonisches Werk Berlin Stadtmitte e.V. Frau Constanze Burger-Just, geb. 04.09.1966 Vertreterin: Frau Patricia Schöne, geb. 12.05.1983  AWO Kreisverband Berlin Spree-Wuhle e.V. Frau Angela Prodan, geb. 30.04.1958 Vertreter: Herr Holger Langkau, geb. 11.12.1968  Nachbarschaftshaus Urbanstraße e.V. Herr Jürgen Röttger, geb. 26.09.1965 Darüber hinaus stehen zur Wahl: :  Universal-Stiftung Helmut Ziegner Herr Detlev Lehmeier, geb. 18.11.1970  ZIK gGmbH Herr Robert Kliem, geb. 21.01.1961  GEBEWO pro GmbH, Beratungsstelle für Wohnungsnotfälle und Existenzsicherung Frau Carola Wittjen, geb. 30.09.1960 (Vertreterin: Frau Carmen Lombardi, geb. 04.07.1967)  Concept social e.V. – Hilfe in besonderen Lebenslagen Herr Robert Trettin, geb. 05.01.1950 (Vertreter: Herr Wolfgang Schulz, geb. 25.02.1952) A) Begründung: Gemäß § 116 Abs. 2 des SGB XII und § 34 des Allgemeinen Zuständigkeitsgesetzes (AZG) wird zur Mitwirkung in Widerspruchsverfahren in Sozialhilfeangelegenheiten ein Beirat gebildet. Will die Bezirksverwaltung einem Widerspruch gegen die Ablehnung der Sozialhilfe oder gegen die Festsetzung nach deren Art oder Höhe nicht abhelfen, so hat sie vorher den Beirat zu hören. Nach § 34 AZG besteht der Beirat aus     drei Bezirksverordneten einem Vertreter der Gewerkschaften drei Vertretern von Vereinigungen, die Hilfebedürftige betreuen. zwei Vertretern von Organisationen, die sich für Belange der sozialhilfeberechtigten Menschen mit Migrationshintergrund im Sinne von § 2 des 2 von 3 Partizipations- und Integrationsgesetzes einsetzen und zwar vorrangig von Migrantenverbänden, Die Wahl erfolgt in geheimer Abstimmung. B) Rechtsgrundlage: §12 II BezVG C) Auswirkungen auf den Haushaltsplan und die Finanzplanung: a) Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben: Die Sitzungsgelder sind im Kapitel 3910/Titel 41210 eingestellt. b) Personalwirtschaftliche Ausgaben: keine Berlin, den 07.01.2014 Bezirksbürgermeister Bezirksstadtrat 3 von 3