Daten
Kommune
Berlin Friedrichshain-Kreuzberg
Dateiname
Drucksache.pdf
Größe
63 kB
Erstellt
10.10.15, 22:51
Aktualisiert
27.01.18, 10:50
Stichworte
Inhalt der Datei
Drucksachen der Bezirksverordnetenversammlung
Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin
IV. Wahlperiode
Drucksache: DS/1031/IV
Ursprung: Einwohneranfrage
Initiator: Einwohner*in,
Beitritt:
Beratungsfolge
29.01.2014
Gremium
BVV
043/IV-BVV
Erledigungsart
beantwortet
Einwohneranfrage
Betr.: EA/025 - Außenwerbung/Spielplätze
Ich nehme Bezug auf den fraktionsübergreifenden Antrag zur Einschränkung von Außenwerbung
(vgl. Drucksache - DS/1013/IV).
Bereits im Dezember 2013 gab Stadtrat Panhoff Antworten auf Fragen zur Außenwerbung im
Bezirk.
Ich frage das Bezirksamt daher zu den möglichen Folgen, auch in Bezug auf die Spielplätze in
unserem Bezirk:
1. Nach welchen Kriterien und von wem werden bisher Werbeflächen vergeben?
2. Wer sind die zehn Hauptwerbekunden?
3. Wie viele Spielplätze könnten mit 320.000 Euro saniert bzw. Instand gehalten werden?
Beantwortung Herr Panhoff
Siehe auch DS/1032/IV
zu Frage 1: Also die Initiative für die Werbung ging in der Regel von den Werbefirmen aus, ja, also
wir haben ja jetzt nicht ein Ausschreibungsverfahren, wo wir Flächen vergeben, sondern das
kommt eben auch von der werbenden Seite und die Werbung selbst, die wird ja dann zwischen der
Werbefirma und deren Kunden vereinbart. Da gibt es ja keinen direkten Kontakt zur bezirklichen
Verwaltung, sondern das ist natürlich immer zwischen dem, ich sage jetzt mal
Werbeflächenvermieter und dem Werbeflächenanmieter. Das ist aber nicht ganz unerheblich für
die mündliche Anfrage, die später noch kommt.
Dem Bezirk sind insofern die Buchungsperioden und die einzelnen Werbeinhalte auch nicht
bekannt. Für den Fall, dass bestehende Verträge aufgrund von Einschränkungen der Werbeinhalte
gekündigt würden, würden dem Immobilienservice zumindest Werbeeinnahmen in Höhe von
18.240,00 EUR entfallen und leider kann ich es heute nicht so ganz präzise sagen für den
Tiefbaubereich, das war glaube ich eine Zahl zwischen 30.000,00 EUR und 40.000,00 EUR, aber
muss ich noch mal nachgucken und nachliefern, weil ich da heute in der Kürze …, das habe ich so
in Erinnerung, aber ich muss es nachgucken.
So, Schadensersatzansprüche aufgrund bestehender Verträge …
Herr Borchard-Klare: Sie sind bei der falschen Frage Herr Panhoff. Wir sind bei der 1031,
Außenwerbung / Spielplätze.
Herr Panhoff: Aha. Ja, vielen Dank Herr Vorsteher, das kann glaube ich auch mal passieren. Es
ist auch passiert. Gut, dann haben Sie einen Teil der nächsten Frage, haben Sie dann eben schon
bekommen.
Trotzdem, nach welchen Kriterien werden die Flächen vergeben? Das ist in der Tat eben, wie ich
es schon gesagt habe, aufgrund der Initiative der Werbefirmen und die Vertragsabschlüsse macht
also einmal der Bereich Immobilienverwaltung und auch der Tiefbau und die Standorte sind
meistens großflächige Gewerbeimmoblien.
zu Frage 2: So, die 10 Hauptkunden. Ich kann Ihnen hier namentlich vier nennen, ich habe hier
keine vollständige Liste. Das sind vor allem Ströhr, DPW, BPG und Stadtkultur Berlin und auf die
Verträge zwischen den Werbefirmen und den Kunden, das hatte ich aber gerade schon
ausgeführt, hat der Bezirk eben keinen Einfluss. Also wer dann sozusagen die Hauptendkunden
sind, also wer macht Werbung, ist es Malboro oder weiß ich nicht, Apple oder was auch immer,
das können wir Ihnen gar nicht beantworten.
zu Frage 3: Mit den 320.000,00 EUR für Spielplätze, wir haben jetzt gerade im anderen
Zusammenhang eine Liste zusammengestellt zu den Spielplätzen, die wir im Rahmen dieses Kitaund Spielplatzsanierungsprogramms sanieren wollen und haben da einen Durchschnittswert von
ca. 30.000,00 EUR, also sagen wir mal zwischen 10 und 11 Spielplätzen würde das entsprechen,
also jetzt für die normalen Spielplätze, die jetzt nicht die ganz aufwendigen Spielgeräte haben. Im
Übrigen, also die Liste haben wir auch im Internet veröffentlicht, die werden Sie aber kennen
nehme ich an. Gut. Dann habe ich jetzt glaube erst mal die drei richtigen Fragen beantwortet.
Herr Boeck: Vielen Dank für die zweiten, dritten Antworten. Also es scheint sich ja dann schwerer
darzustellen, wenn man nachvollziehen möchte, ich gehe davon aus, dass der Antrag nachher
durchgeht, das scheint ja sich in der großen Mehrheit abzuzeichnen. Ich stelle mir einfach ganz
praktisch die Frage, wie soll das dann kontrolliert werden bzw. gibt es da irgendwie Richtlinien,
denn wenn man jetzt mal zum Beispiel in der letzten Woche die deutschen Medien verfolgt hat,
gab es die Nachstellung von einem berühmten APO-Motiv von der Kommune 1, das waren nicht
die Grünen Studenten aus Bonn, sondern, ich hab es mal mitgebracht für diejenigen, die es nicht
kennen, die jungen Liberalen behaupten jetzt von sich, dass sie APO 2.0 sind, stehen im Schatten
der großen Koalition für Selbstbestimmung, Gerechtigkeit, Individualität und vielleicht können Sie
mal eine persönliche Einschätzung abgeben. Meinen Sie, solche Motive werden dann hier im
Bezirk verboten? Dankeschön.
zu Nachfrage 1: Also ich glaube, ich muss ein bisschen ausholen. Da muss ich vielleicht ein
bisschen ausholen. Also die Frage, die Sie stellen, was meine persönliche Meinung ist, wirft ja
sozusagen schon das Grundproblem auf. Sie können das ja nicht mich fragen. Ich bin ja nicht hier
der, weiß ich nicht, bin ja gar nicht dazu befugt und weiß auch gar nicht, ob ich die Kompetenz
habe, hier über diese Fragen zu entscheiden. Also es ist vor allem so, dass diese Werbung, wenn
sie dann angebracht würde, ja zunächst mal dort im Straßenraum auftauchen würde und ich gehe
nicht davon aus, dass hier ein Antrag so gemeint ist, dass hier eine bezirkliche Zensurbehörde erst
mal alle Werbung vorgelegt werden muss, die dann der Endkunde dem Werbeflächenvermieter
dann bringen möchte, sondern ich gehe davon aus, dass das im Rahmen der Selbstverpflichtung
erst mal geschieht und in dem Falle, wo sich jemand daran stößt und sagt, das, was da an
Werbung im Straßenraum auftaucht, das ist ja sexistisch oder ist eben oder rassistisch und
verstößt gegen die, sagen wir mal Vorstellung, die wir von Werbung haben, da wird er sich
vermutlich an den Bezirk wenden und dann würde man dort beurteilen müssen, ob diese Werbung
noch im Rahmen der Werbefreiheit steht oder eben nicht mehr.
Ich muss aber auch sagen, ich bin ein bisschen ratlos, wer im Bezirk das tun sollte. Also ob man
dafür dann ein Gremium zusammenstellen muss oder wie man das macht, ob man das über die
Frauenbeauftragte oder die Gender-Beauftragte macht, das sind alles Fragen, die sind
vollkommen ungeklärt. Jedenfalls ist meine persönliche Auffassung, dass ein Vorleben von
Werbung bei einer Stelle, um es dann freizugeben, kein praktikabler Weg ist.