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Daten

Kommune
Berlin Tempelhof-Schöneberg
Dateiname
Drucksache.pdf
Größe
95 kB
Erstellt
11.10.15, 02:42
Aktualisiert
27.01.18, 11:23

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Inhalt der Datei

Drucksachen der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Ursprung: Antrag, Die Gruppe PoP Beratungsfolge: Gremium Datum 14.10.2015 Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin 14.01.2016 Ausschuss für Frauen-, Queer- und Inklusionspolitik 20.01.2016 Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin 21.03.2017 Bezirksamt 05.04.2017 Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Mitteilung zur Kenntnisnahme Drucks. Nr: 1661/XIX Bezirksamt Eigene Unterkünfte für mehrfachdiskriminierte Flüchtlinge organisieren des Bezirksamtes Tempelhof-Schöneberg von Berlin über den Beschluss der BVV vom 20.01.2016 - Drucksache Nr. 1661/XIX Eigene Unterkünfte für mehrfachdiskriminierte Flüchtlinge organisieren Die BVV fasste am 20.11.2016 folgenden Beschluss: Die Bezirksverordnetenversammlung empfiehlt dem Bezirksamt, sich bei den zuständigen Stellen dafür einzusetzen, dass geflüchteten queeren Menschen, welche von Mehrfachdiskriminierung in besonderer Weise betroffen sind, über geeignete Träger eigene Unterkünfte zur Verfügung gestellt werden. Das Bezirksamt teilt hierzu mit der Bitte um Kenntnisnahme mit: Es gibt spezielle Unterkünfte für diskriminierungsgefährdete Personengruppen. Im Bezirk sind mit der Handjerystraße (50 Plätze für besonders schutzbedürftige Frauen mit und ohne Kinder) und dem ehemaligen Rathaus Friedenau (insgesamt 400 Plätze, davon 15 Plätze als Notreserve für LSBTI-Geflüchtete, der Rest für alleinreisende Frauen mit und ohne Kinder) zwei Einrichtungen für besondere Personenkreise vorhanden. Das Bezirksamt hatte sich für eine spezielle Unterkunft für queere Personen eingesetzt. Die Entscheidung des Landesamtes für Flüchtlingsangelegenheiten fiel auf eine Einrichtung in Treptow-Köpenick, welche sich auf Grund der Strukturen besser eignete. Im Rathaus Friedenau werden 15 Plätze als Reserve bei Vollbelegung der Einrichtung in TreptowKöpenick bereitgehalten. Kenntnis genommen: überwiesen: Generell gibt es Einrichtungen für schutzbedürftige Frauen sowie Einrichtungen zum Schutz von LSBTI-Geflüchteten. Außerdem werden unbegleitete minderjährige Flüchtlinge in besonderen Unterkünften untergebracht. Zuständig für die Unterbringung und Art der Einrichtung ist das Landesamt für Flüchtlingsangelegenheiten. Berlin, den 21.03.2016 Frau Schöttler, Angelika Bezirksamt Seite: 2/2