Daten
Kommune
Berlin Tempelhof-Schöneberg
Dateiname
Drucksache.pdf
Größe
95 kB
Erstellt
11.10.15, 02:42
Aktualisiert
27.01.18, 11:23
Stichworte
Inhalt der Datei
Drucksachen
der Bezirksverordnetenversammlung
Tempelhof-Schöneberg von Berlin
Ursprung: Antrag, Die Gruppe PoP
Beratungsfolge:
Gremium
Datum
14.10.2015 Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin
14.01.2016 Ausschuss für Frauen-, Queer- und Inklusionspolitik
20.01.2016 Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin
21.03.2017 Bezirksamt
05.04.2017 Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin
Mitteilung zur Kenntnisnahme
Drucks. Nr:
1661/XIX
Bezirksamt
Eigene Unterkünfte für mehrfachdiskriminierte Flüchtlinge organisieren
des Bezirksamtes Tempelhof-Schöneberg von Berlin
über den Beschluss der BVV vom 20.01.2016 - Drucksache Nr. 1661/XIX
Eigene Unterkünfte für mehrfachdiskriminierte Flüchtlinge organisieren
Die BVV fasste am 20.11.2016 folgenden Beschluss:
Die Bezirksverordnetenversammlung empfiehlt dem Bezirksamt, sich bei den zuständigen
Stellen dafür einzusetzen, dass geflüchteten queeren Menschen, welche von
Mehrfachdiskriminierung in besonderer Weise betroffen sind, über geeignete Träger eigene
Unterkünfte zur Verfügung gestellt werden.
Das Bezirksamt teilt hierzu mit der Bitte um Kenntnisnahme mit:
Es gibt spezielle Unterkünfte für diskriminierungsgefährdete Personengruppen. Im Bezirk
sind mit der Handjerystraße (50 Plätze für besonders schutzbedürftige Frauen mit und ohne
Kinder) und dem ehemaligen Rathaus Friedenau (insgesamt 400 Plätze, davon 15 Plätze als
Notreserve für LSBTI-Geflüchtete, der Rest für alleinreisende Frauen mit und ohne Kinder)
zwei Einrichtungen für besondere Personenkreise vorhanden.
Das Bezirksamt hatte sich für eine spezielle Unterkunft für queere Personen eingesetzt. Die
Entscheidung des Landesamtes für Flüchtlingsangelegenheiten fiel auf eine Einrichtung in
Treptow-Köpenick, welche sich auf Grund der Strukturen besser eignete. Im Rathaus
Friedenau werden 15 Plätze als Reserve bei Vollbelegung der Einrichtung in TreptowKöpenick bereitgehalten.
Kenntnis genommen:
überwiesen:
Generell gibt es Einrichtungen für schutzbedürftige Frauen sowie Einrichtungen zum Schutz
von LSBTI-Geflüchteten. Außerdem werden unbegleitete minderjährige Flüchtlinge in
besonderen Unterkünften untergebracht. Zuständig für die Unterbringung und Art der
Einrichtung ist das Landesamt für Flüchtlingsangelegenheiten.
Berlin, den 21.03.2016
Frau Schöttler, Angelika
Bezirksamt
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