Daten
Kommune
Berlin Pankow
Dateiname
Drucksache.pdf
Größe
82 kB
Erstellt
11.10.15, 03:20
Aktualisiert
27.01.18, 22:05
Stichworte
Inhalt der Datei
Drucksache
der
Bezirksverordnetenversammlung
Pankow von Berlin
VII-0944
Ursprungsdrucksachenart: Antrag,
Ursprungsinitiator: Piratenfraktion
Antrag
Piratenfraktion
Beratungsfolge:
06.05.2015
BVV
BVV/ 031/VII
Betreff: Beurteilung der Steuerungsfähigkeit von bestimmten Produkten in den
Hilfen zur Erziehung
Die BVV möge beschließen:
Das Bezirksamt wird ersucht, den Abschlussbericht der „AG Budgetierungs- und
Zuweisungsfragen Hilfen zur Erziehung“ an den Unterausschuss Bezirke im Kinder- und
Jugendhilfeausschuss zu diskutieren und ggf. mit dem Kinder- und
Jugendhilfeausschuss eine Stellungnahme zu dem Bericht zu verfassen und an den
Unterausschuss Bezirke weiterzuleiten.
Berlin, den 06.05.2015
Einreicher: Piratenfraktion
BV Jan Schrecker
Begründung siehe Rückseite
Ergebnis:
beschlossen
beschlossen mit Änderung
abgelehnt
zurückgezogen
Abstimmungsverhalten:
EINSTIMMIG
MEHRHEITLICH
JA
NEIN
ENTHALTUNGEN
federführend
überwiesen in den Ausschuss für
zusätzlich in den Ausschuss für
und in den Ausschuss für
Drs. VII-0944
Begründung:
Der Abschlussbericht ist unter http://www.parlamentberlin.de/ados/17/UABez/vorgang/ubz17-0055.C-v.pdf zu finden.
In der AG Budgetierungs- und Zuweisungsfragen zu den Hilfen zur Erziehung sind die
Jugendstadträte der Bezirke und die Senatsverwaltung für Jugend und Finanzen
vertreten. Die AG tagt nichtöffentlich und übergibt ihre Arbeitsergebnisse zur
Beschlussfassung dem Rat der Bezirksbürgermeister (RdB). Auch der RdB ist
nichtöffentlich.
Bei dieser Systematik werden die Beschlussrechte der bezirklichen Kinder- und
Jugendhilfeausschüsse gem. § 71 Abs. 3 SGB VIII übergangen und
Oppositionfraktionen in ihren Mitwirkungsrechten behindert. Zudem haben die hier in
der Vorlage angedachten Änderungen haushaltsrelevante Auswirkungen, sodass diese
gem. § 12 Abs. 2 Nr. 1 und 3 BezVG durch die BVVen zustimmungsbedürftig sein
dürften. Eine solche Zustimmung liegt hier nicht vor. Der Vorlage fehlt eine
Aktivlegitimation durch den bezirklichen Kinder- und Jugendhilfeausschuss. Diese
Aktivlegitimation soll durch diesen Antrag erreicht werden.
Der Schlussbericht der AG Budgetierungsfragen im HzE Bereich wurde im letzten
Unterausschuss Bezirke diskutiert und nach vielen Kritikpunkten an der Vorlage vertagt.
Es sollte deshalb die Zeit genutzt werden, um über den Sachstand auch im Kinder- und
Jugendhilfeausschuss zu diskutieren.
Zur Beratung im Unterausschuss Bezirke:
Zu Punkt 6 und 12 der Vorlage:
In der Vorlage wird empfohlen die sozialstrukturellen Unterschiede der Bezirke durch
einen adäquaten Belastungsfaktor zu neutralisieren. Es wird empfohlen den
Belastungsfaktor an den Alleinerziehenden im SGB II Bezug zu orientieren. Die
Staatssekretärin Frau Klebba, war jedoch nicht in der Lage, klar zu begründen, warum
gerade dieses Kriterium herangezogen werden soll. Es wurde zwar damit begründet,
dass es die größte Bezugsgröße mit dem größten Risikofaktor ist, dies allein vermag
jedoch nicht zu überzeugen, denn die Frage, warum dann nicht auch Alleinerziehende
im SGB XII Bezug, BAföG-Empfänger*innen und Alleinerziehende im Bereich des
sozialen Entschädigungsrechts und Wohngeldempfänger*innen mit einbezogen
werden, erscheint nicht darstellbar. Durch die anstehende Novellierung des
Wohngeldrechts werden viele jetzt nicht Berechtigte nach der Novellierung
wohngeldberechtigt sein, sodass eine Mengenverschärfung die Folge sein wird. Somit
ist nicht einzusehen, warum nur auf einen Faktor diesbezüglich abgestellt werden sollte.
Weitere Risikofaktoren, wie Migrationshintergrund, Gesundheit und Doppelbelastung
durch berufliche Tätigkeit werden unberücksichtigt gelassen.
Zudem gab es zur Steuerungsfähigkeit einzelner Produkte sehr unterschiedliche
Bewertungen und Auffassungen. Einig war man sich nur, dass das Produkt
„Inobhutnahme“ zu 100% als nicht steuerungsfähig angesehen wird, da sonst
unvorhergesehene Belastungen bei in Obhutnahmen immer unter dem Gesichtspunkt
der Finanzierungsbelastung gesehen würden und das solle auf jeden Fall vermieden
werden.
Ansonsten schienen die Einschätzungen zur Steuerungsfähigkeit und der damit
verbundenen Basiskorrektur durch den Senat eher je nach politischem Lager zu
schwanken, als dass es eine hinreichende und stichhaltige Begründung dafür geben
würde. Auch die Stelle Produktkatalog und und auch die Produktmentorenkonferenz
scheint sich bei der Frage nicht in allen Punkten einig zu sein. So kam es, dass
willkürlich erscheinende Prozentzahlen der Steuerungsfähigkeit und der damit
verbundenen Basiskorrektur aufgerufen wurden.
Da der Unterausschuss Bezirke ein Unterausschuss des Hauptausschusses des
Abgeordnetenhauses ist, der nur über finanzielle Auswirkungen berät, ist der
Ausschuss mit einer fachlichen Bewertung der Steuerungsfähigkeit einzelner Produkte
im HzE Bereich überfordert. Eine fachliche Bewertung steht ihm überdies auch nicht zu.
Deshalb sollte diese fachliche Debatte in den bezirklichen Kinder- und
Jugendhilfeausschüssen sowie auch im Kinder- und Jugendhilfeausschuss des
Abgeordnetenhauses geführt werden.
Fachliche Fragen zur Vorlage:
Ist der Belastungsfaktor zur Neutralisierung der soziostrukturellen Unterschiede der
Bezirke stichhaltig gewählt und geeignet die soziostrukturellen Unterschiede der
Bezirke auszugleichen?
Gibt es fachliche Begründungen zur Steuerungsfähigkeit oder Nichtsteuerungsfähigkeit
von bestimmten Produkten im HzE-Bereich?