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Daten

Kommune
Berlin Friedrichshain-Kreuzberg
Dateiname
Drucksache.pdf
Größe
77 kB
Erstellt
11.10.15, 06:17
Aktualisiert
27.01.18, 20:25

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Inhalt der Datei

Drucksachen der Bezirksverordnetenversammlung Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin IV. Wahlperiode Drucksache: DS/1512/IV Ursprung: Mündliche Anfrage Initiator: SPD, Dahl, John Beitritt: Beratungsfolge 28.01.2015 Gremium BVV Erledigungsart 063/IV-BVV Mündliche Anfrage Betr.: Wie weiter mit dem Tiergehege im Viktoria-Park Abt. Planen, Bauen und Umwelt Bezirksstadtrat Berlin, den 28.01.15 3260 Ihre Anfrage beantworte ich wie folgt: 1. Was sind die Gründe für die Kündigung des Vorvertrages zum Betrieb des Tiergeheges im Viktoria-Park durch den Vogelgnadenhof Pankow? Ich zitiere aus dem Artikel, der auf der Website der Berliner Morgenpost am 26.01.2015 veröffentlicht wurde: Der Verein Vogelgnadenhof und Altenheim für Tiere aus Pankow hatte sich im vergangenen Spätherbst bereit erklärt, die Betreuung des Geheges zu übernehmen, nachdem das Bezirksamt die Anlage aufgegeben und die Tiere auf einen Hof in Alt-Marzahn verfrachtet hatte. Nun warf er das Handtuch. Dabei hätten mehrere Gründe eine Rolle gespielt, sagte Vereinsvorsitzender Dirk Bufé der Morgenpost. Es habe etwa Probleme mit diversen Auflagen des Amtstierarztes gegeben, aber auch mit einer Bürgerinitiative und dem Denkmalschutz. Die Chemie zwischen dem Verein und Tierpfleger Heuer stimmte offenbar auch nicht. "Zu viele haben sich eingemischt", kritisierte Bufé. Insbesondere habe der Verein sein Hauptanliegen, das Gehege für Kinder zu öffnen, ihnen dort Tierschutz zu vermitteln und dabei auch mit Schulen zusammenzuarbeiten, nicht verwirklichen können, ergänzte Vereinsschatzmeister Hartmut Benter. "Es tut uns leid, wir wollten niemanden verärgern", sagte er. Aber unter diesen Umständen habe man die Aufgabe nicht übernehmen können. "Wir hatten zu schnell gehandelt", räumte Dirk Bufé ein.- Zitat Ende. Diese Gründe wurden auch dem Bezirksamt gegenüber geäußert. Das Bezirksamt bedauert es sehr, dass sich der Vogelgnadenhof zu diesem Schritt gezwungen sah. 2. Gibt es andere Träger mit denen das Bezirksamt nun im Gespräch ist, wenn ja mit welchem Ergebnis? Ja, es gibt konkret eine bei Jobcenter beantragte sog. FAV- Maßnahme (SGBII, Förderung von Arbeitsverhältnissen (FAV)nach §16e SGB). Beantragt wurde die Maßnahme von einer gemeinnützigen GmbH (Die Wille gGmbH). Ein weiterer Träger hat sich gemeldet, ein angebotener Gesprächstermin wurde von dort jedoch noch nicht bestätigt. 3. Wie sehen die Schritte des Bezirksamts zur Umsetzung der Beschlusslage der BVV zur Rettung des Tiergeheges im Viktoria-Park aus? Für die Fraktion der SPD Nachdem der Vogelgnadenhof so überraschend gekündigt hat muss jetzt schnellstmöglich die Absicherung über die bereits erwähnte FAV- Maßnahme erfolgen. Folgende Schritte hat das BA diesbezüglich bisher unternommen: Am 21.01.2015 wurde der Vorvertrag seitens des Vogelgnadenhof e.V. gekündigt. Am 21.01.2015 hat das zuständige Fachamt sofort Kontakt zu einem Träger für FAV- Maßnahmen aufgenommen. Am 22.01.2015 hat das zuständige Fachamt das Stellungnahmeersuchen hinsichtlich des FAVAntrag positiv beschieden. Am 23.01.2015 wurde die positive Stellungnahme dann vom Bezirksamt an den Maßnahmenträger übersandt. Am 23.01.2015 hat der Maßnahmenträger den befürworteten Antrag dann an das Jobcenter Friedrichshain- Kreuzberg übersandt. Dort ist er in Bearbeitung ( die durchschnittliche Bearbeitungsdauer beträgt 6 – 8 Wochen, im Einzelfall auch Bearbeitung innerhalb von drei Wochen möglich, das hängt – wie im Bezirksamt auch- vom aktuellen Arbeitsaufkommen im JC ab)d.h. Mitte/Ende März 2015. Die Laufzeit der Maßnahme wird das Bezirksamt nutzen, um eine dauerhafte Lösung zum Betrieb des Tiergeheges zu erarbeiten. Dauerhaft kann aus Sicht des Bezirksamts das Gehege nur dann erhalten bleiben wenn es gelingt, einen Träger zu finden der die Aufgabe alleinverantwortlich und ohne bezirkliche Zusatzfinanzierung übernehmen kann. Sollte es dem Bezirksamt aber nicht gelingen einen Träger zu finden, der die volle Verantwortung für das Gehege nach Ablauf der geplanten FAV- Maßnahmen übernimmt, müssen die Mittel zum weiteren Betrieb des Geheges dem Fachamt dann außerplanmäßig zur Verfügung gestellt werden. Das bedeutet konkret die Einstellung von zwei Beschäftigten nach TVL – ca. 74000€sowie Kosten für Futter, Tierarzt, Strom, Wasser und baulichen Unterhalt i.H.v. ca. 15.000€ pro Jahr. Dann, und nur dann kann der Betrieb des Geheges aus eigenen Mitteln finanziert werden. Mit freundlichen Grüßen Hans Panhoff Bezirksstadtrat