Daten
Kommune
Berlin Friedrichshain-Kreuzberg
Dateiname
Drucksache.pdf
Größe
65 kB
Erstellt
11.10.15, 06:19
Aktualisiert
27.01.18, 20:28
Stichworte
Inhalt der Datei
Drucksachen der Bezirksverordnetenversammlung
Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin
IV. Wahlperiode
Drucksache: DS/1621/IV
Ursprung: Einwohner*innenanfrage
Initiator: Frau Fuhrmann
Beratungsfolge
25.03.2015
Gremium
BVV
065/IV-BVV
Erledigungsart
beantwortet
Einwohner*innenanfrage
Betr.: EA044 - Nachfragen zur Entwicklung des RAW-Geländes
Ich frage das Bezirksamt:
1. Arbeitet das Bezirksamt mit dem Stadtplanungsamt bereits an einem
Aufstellungsbeschluss, der die Kernforderung der Anträge DS/1109/IV bzw. DS/1056/IV
zum RAW-Gelände (Erhalt des gesamten Ensembles, Schaffung von Grünflächen, keine
Wohnnutzung auf dem Gelände) berücksichtigt?
2. Gibt es bereits ein Urteil des Verwaltungsgerichts oder einen Bescheid der
Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt zur Genehmigungsfähigkeit nach §34
BauGB für Neubauvorhaben auf dem RAW-Gelände?
3. Wenn es bereits Kontakt zwischen dem Bezirksamt und den KäuferInnen eines Teils des
RAW-Geländes gab, wurde dann über die oben genannten Drucksachen informiert und
über mögliche Entwicklungspläne der neuen EigentümerInnen gesprochen?
Beantwortung: Herr Panhoff
zu Frage 1: Das Stadtplanungsamt ist vom Bezirksamt mit der Erarbeitung eines
Aufstellungsbeschlusses beauftragt worden. Zurzeit wird vorbereitet die Mitteilung der
Planungsabsicht an die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung. Also das Thema hatten wir gerade
bei der anderen Frage, Dragonerareal, ja auch. Diese wird dann feststellen, ob übergeordnete
stadtpolitische Belange dem entgegenstehen bzw. auch mit welchem Verfahren der
Bebauungsplan durchgeführt werden soll. Auf dieser Grundlage kann dann, wenn dem nichts
entgegensteht, der Aufstellungsbeschluss gefasst werden, d.h. ich bringe einen
Aufstellungsbeschluss ein ins Bezirksamt. Das Bezirksamt bringt es in die BVV. Sie werden
darüber beraten, Herr Dahl wird die Sitzung im Stadtplanungsausschuss leiten, wo wir dann
vermutlich eine Beschlussempfehlung oder auch eine geänderte dann der BVV vorlegen. Das ist
das Prozedere.
zu Frage 2: Wir haben jetzt ein bisschen gewartet, und das hängt mit Ihrer 2. Frage zusammen,
weil zur Debatte stand oder …, also über eine Bauvorbescheidsanfrage anhängig war beim
Verwaltungsgericht Berlin, ob dort Nutzungen möglich sind wie das Wohnen, Hotels, Einzelhandel,
großflächiger Einzelhandel, Büros und eine Kfz-Stellplatzanlage, also sprich ein Parkplatz. Es gab
jetzt am 18.03.2015 einen Vororttermin des Gerichts zu diesem Verfahren. Das sind vier
verschiedene Verfahren mit diversen Fragen. Die Urteile erwarten wir in den nächsten Wochen.
Wir wissen noch nicht, ob die in zwei Wochen, drei Wochen, vier Wochen entscheiden, aber es
wird jetzt nicht mehr allzu lange dauern. Wie es ausgeht, wissen wir nicht. Also ich war nicht dabei
und so richtig eine Prognose leisten, sollte man zu diesem Zeitpunkt nicht. Wir müssen jetzt
einfach abwarten, was der Richter dann sagt.
Wenn diese Entscheidungen in unserem Sinne, d.h. im Sinne des Bezirks und letzten Endes auch
der Senatsverwaltung ausfallen in diesem Punkt, jetzt nicht wegen der Nutzung, sondern wegen
der Frage, ob das nach § 34 BauGB möglich ist, d.h. ohne ein reguläres und ordentliches
Bebauungsplanverfahren zu machen, dann ist es eine gute Nachricht, weil es heißt, da kann
eigentlich jetzt nichts gemacht werden, ohne dass wir als Bezirk und auch die BVV da ordentlich
mitspricht und die Planung beeinflusst bzw. die Planung auch mit in die Hand nimmt.
Wie gesagt, wir warten das jetzt ab und das wird dann auch von entscheidender Bedeutung sein
für unsere weitere Strategie.
zu Frage 3: So, die Frage mit dem Eigentümer, ich denke, ich kann den Namen ja jetzt auch
sagen, ist ja auch schon durch die Presse gegangen, ist also die Kurth-Gruppe aus Göttingen, die
unterschiedlichste Bauprojekte durchführen, reiner Gewerbebau, Einzelhandel, Wohnen, Garagen,
Supermärkte oder auch alles kombiniert miteinander. Die Vermutung, dass sie nur Wohnungsbau
machen, die kann ich nicht bestätigen. Ich habe mit denen auch gesprochen, bevor sie sich
entschlossen haben zu kaufen und ihnen gesagt, also die Erwartung des Bezirks ist, dass die
Entwicklung dort auf dem Gelände möglichst einvernehmlich mit den Nutzerinnen und Nutzern dort
erfolgt und dass es da eine sehr enge Zusammenarbeit geben soll und ja, ein kooperatives
Verfahren und nicht irgendeine Planung, die von oben niederrieselt und die Leute dann versucht
zu beglücken. Das haben die glaube ich auch verstanden.
Ich hatte jetzt noch mal ein Gespräch mit ihnen, wo ich das noch mal betont habe. Ich habe den
Eindruck, die werden sich da auch drauf einlassen. Wir müssen jetzt eben gucken, in wenigen
Wochen, wenn wir wissen, wie sind die Verfahren ausgegangen vor Gericht und welche Akteure
arbeiten dann da mit in bestimmten Rollen auf dem Gelände, wie wir das zusammenbinden und
dann können wir uns auf den Weg machen, für, ich denke mal die nächsten zwei Jahre, um da
etwas Vernünftiges zu entwickeln.
Die Kurth-Gruppe hat den Teil gekauft, der vorher bei der BNSC war, also den sogenannten
Isländern. Es gibt dann im hinteren Teil, wo jetzt die Neue Heimat residiert, das Grundstücksteil,
was der RED gehört, da muss man da mal gucken, was mit denen ist, behalten die das, sind die
eigentlich überhaupt Investoren, haben die Geld zu investieren oder wollen sie die Grundstücke
nur meistbietend verscherbeln, was ist deren Strategie? Das weiß ich noch nicht so genau. Also
sehr viel investiert hat sie in der Vergangenheit bisher nicht und dann gibt es noch einen kleinen
Eigentümer an der, glaube ich, über die Simon-Dach-Straße einmündet.
Also das sage ich deswegen, weil ich glaube, dass eine Gesamtentwicklung des Geländes nicht
nur mit einem Eigentümer funktionieren kann. Wir brauchen dann schon alle und wir müssen die
Entwicklung für das gesamte Areal in den Griff kriegen, damit es dann funktioniert und die
unterschiedlichsten Belange dann gut aufeinander abgestimmt und ja, abgewogen werden können.
Frau Fuhrmann: Ja, ich habe insofern noch eine, im Endeffekt interessiert es mich jetzt doch
konkret, inwieweit Wohnungsbau in diesen Entwicklungsplänen ausgeschlossen wird oder nicht.
zu Nachfrage 1: Also die beschlossene Drucksache sieht vor, dort den Wohnungsbau nicht zu
haben. Es gibt eine Diskussion darüber hier in der BVV, das ist mir schon klar, die werden wir auch
führen. Die Idee dabei ist, dass eben vermieden wird, dass heranrückende Bebauung letzten
Endes die Nutzung, die man ja dort auf dem Gelände eigentlich haben möchte und schützen
möchte, bedroht wird, weil dann durch das Wohnen auf dem Gelände oder auf Teilen des
Geländes individuelle Schutzbedürfnisse entstehen, die emissionsschutzrechtlich behandelt
werden, d.h. es sind Individualrechte, die kann ich mit einem Bebauungsplan, die kann ich auch
mit Verträgen, den städtebaulichen Verträgen nicht abwenden. Das ist von der Rechtssystematik
eigentlich auch richtig so, weil ja Emissionsschutz Gesundheitsschutz ist. Aber diese individuellen
Schutzrechte würden dann in dieses Gelände hineinragen als Keil, als wie auch immer geartete
Baufläche und doch erhebliche Einschränkungen für unterschiedlichste Nutzer auf dem Gelände
bewirken bis hin zur Schließung und das wollen wir gerne vermeiden.