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Daten

Kommune
Berlin Tempelhof-Schöneberg
Dateiname
Drucksache.pdf
Größe
120 kB
Erstellt
11.10.15, 16:25
Aktualisiert
27.01.18, 22:13

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Inhalt der Datei

Drucksachen der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin XVIII. Wahlperiode Ursprung: Antrag, Die Fraktion der FDP Beratungsfolge: Gremium Datum 17.09.2008 Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin 29.03.2011 Bezirksamt 13.04.2011 Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Mitteilung zur Kenntnisnahme Drucks. Nr: 0812/XVIII Bezirksamt Sporthalle im Flughafen Tempelhof (zwischen)nutzen Die BVV fasste auf ihrer Sitzung am 17.09.2008 folgenden Beschluss: Das Bezirksamt wird ersucht zu prüfen, ob und in welcher Form die im Flughafengebäude befindliche Sporthalle im Rahmen einer Nutzung oder Zwischennutzung für den Vereinssport im Bezirk zugeführt werden kann. Dabei sind insbesondere die baulichen und baustatischen Gegebenheiten neu zu prüfen. Der BVV ist bis Jahresende 2008 zu berichten. Das Bezirksamt teilt hierzu mit der Bitte um Kenntnisnahme mit: Die sich im Hauptgebäude, 6. Obergeschoss, des Flughafengebäudes befindliche Sporthalle wird von der Berliner Immobilienmanagement GmbH (BIM) verwaltet. Mit erneuter Email vom 21.02.2011 hat sich das Bezirksamt an die BIM mit der Bitte um Stellungnahme gewendet. Mit Email vom 28.02.2011 hat die BIM wie folgt Stellung genommen: „Mit der Übernahme einer militärischen Nutzung der Amerikaner nach dem 2. Weltkrieg sowie dem Ausbau ihrer Kommandozentrale am Flughafen Tempelhof wurde der sportlichen Ertüchtigung der hier stationierten Soldaten höchste Priorität beigemessen. Es galt in jeder Hinsicht das Alliiertenrecht. Somit wurden sämtliche Projekte in den ehemaligen militärischen Sicherheitsbereichen des Flughafens nach dem Alliiertenrecht bemessen. Die Basketballhalle wurde in dieser Phase erbaut. Mit dem Abzug der Amerikaner 1993 wurde kein weiterer Spielbetrieb durchgeführt. Die Zuschauerränge wurden mit Leichtbauwänden geschlossen. Mit der Übergabe der militärischen Sicherheitsbereiche an die Berliner Flughafengesellschaft, knüpften sich auch neue Rechtsformen für die Bewertung bestimmter baurechtlicher Gegebenheiten. Das Alliiertenrecht war beendet und wurde durch das Deutsche Baurecht ersetzt. In der Erstellung baulicher Gutachten, die von der BFG in Auftrag gegeben wurden, schlägt sich aufgrund der statischen Betrachtung ein Spielbetriebsverbot nieder. Es besteht nach unserer Kenntnis im Bereich der Basketballflächen nur eine sehr geringe DeckenTragkraft, die nach unserem Baurecht eine Nutzung untersagt, die statischen Gutachten dazu müssten weitestgehend noch vorliegen. Eine Rückfrage unsererseits bei den damals zuständigen Mitarbeitern der BFG bestätigt darüber hinaus unsere Kenntnis zur statischen Situation.“ Berlin, den 30.03.2011 Herr Band, Ekkehard Bezirksamt Frau Schöttler, Angelika Abstimmungsergebnis: Kenntnis genommen: überwiesen: Seite: 2/2