Daten
Kommune
Berlin Tempelhof-Schöneberg
Dateiname
Drucksache.pdf
Größe
120 kB
Erstellt
11.10.15, 16:25
Aktualisiert
27.01.18, 22:13
Stichworte
Inhalt der Datei
Drucksachen
der Bezirksverordnetenversammlung
Tempelhof-Schöneberg von Berlin
XVIII. Wahlperiode
Ursprung: Antrag, Die Fraktion der FDP
Beratungsfolge:
Gremium
Datum
17.09.2008 Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin
29.03.2011 Bezirksamt
13.04.2011 Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin
Mitteilung zur Kenntnisnahme
Drucks. Nr:
0812/XVIII
Bezirksamt
Sporthalle im Flughafen Tempelhof (zwischen)nutzen
Die BVV fasste auf ihrer Sitzung am 17.09.2008 folgenden Beschluss:
Das Bezirksamt wird ersucht zu prüfen, ob und in welcher Form die im Flughafengebäude befindliche
Sporthalle im Rahmen einer Nutzung oder Zwischennutzung für den Vereinssport im Bezirk zugeführt
werden kann. Dabei sind insbesondere die baulichen und baustatischen Gegebenheiten neu zu
prüfen. Der BVV ist bis Jahresende 2008 zu berichten.
Das Bezirksamt teilt hierzu mit der Bitte um Kenntnisnahme mit:
Die sich im Hauptgebäude, 6. Obergeschoss, des Flughafengebäudes befindliche Sporthalle wird von
der Berliner Immobilienmanagement GmbH (BIM) verwaltet.
Mit erneuter Email vom 21.02.2011 hat sich das Bezirksamt an die BIM mit der Bitte um
Stellungnahme gewendet. Mit Email vom 28.02.2011 hat die BIM wie folgt Stellung genommen:
„Mit der Übernahme einer militärischen Nutzung der Amerikaner nach dem 2. Weltkrieg sowie dem
Ausbau ihrer Kommandozentrale am Flughafen Tempelhof wurde der sportlichen Ertüchtigung der
hier stationierten Soldaten höchste Priorität beigemessen.
Es galt in jeder Hinsicht das Alliiertenrecht. Somit wurden sämtliche Projekte in den ehemaligen
militärischen Sicherheitsbereichen des Flughafens nach dem Alliiertenrecht bemessen. Die
Basketballhalle wurde in dieser Phase erbaut.
Mit dem Abzug der Amerikaner 1993 wurde kein weiterer Spielbetrieb durchgeführt. Die
Zuschauerränge wurden mit Leichtbauwänden geschlossen. Mit der Übergabe der militärischen
Sicherheitsbereiche an die Berliner Flughafengesellschaft, knüpften sich auch neue Rechtsformen für
die Bewertung bestimmter baurechtlicher Gegebenheiten. Das Alliiertenrecht war beendet und wurde
durch das Deutsche Baurecht ersetzt.
In der Erstellung baulicher Gutachten, die von der BFG in Auftrag gegeben wurden, schlägt sich
aufgrund der statischen Betrachtung ein Spielbetriebsverbot nieder.
Es besteht nach unserer Kenntnis im Bereich der Basketballflächen nur eine sehr geringe DeckenTragkraft, die nach unserem Baurecht eine Nutzung untersagt, die statischen Gutachten dazu
müssten weitestgehend noch vorliegen.
Eine Rückfrage unsererseits bei den damals zuständigen Mitarbeitern der BFG bestätigt darüber
hinaus unsere Kenntnis zur statischen Situation.“
Berlin, den 30.03.2011
Herr Band, Ekkehard
Bezirksamt
Frau Schöttler, Angelika
Abstimmungsergebnis:
Kenntnis genommen:
überwiesen:
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