Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Drucksache.pdf

Dies ist ein "Politik bei uns 1"-Dokument. Die Dateien dieser Kommunen werden nicht mehr aktualisiert. Um aktuelle Daten zu bekommen, ist eine OParl-Schnittstelle bei der Kommune erforderlich. Im Bereich "Mitmachen" finden Sie weitere Informationen.

Daten

Kommune
Berlin Tempelhof-Schöneberg
Dateiname
Drucksache.pdf
Größe
161 kB
Erstellt
11.10.15, 16:30
Aktualisiert
27.01.18, 21:58

öffnen download melden Dateigröße: 161 kB

Inhalt der Datei

Drucksachen der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin XVIII. Wahlperiode Ursprung: Antrag, Die Fraktion der CDU Beratungsfolge: Gremium Datum 15.07.2009 Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin 21.06.2011 Bezirksamt 31.08.2011 Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Mitteilung zur Kenntnisnahme Drucks. Nr: 1128/XVIII Bezirksamt Neue Strukturen für die Jugendförderung Die BVV fasste auf ihrer Sitzung am 15.07.2009 folgenden Beschluss: Das Bezirksamt wird ersucht zu prüfen, ob ausgehend von dem im Auftrag der Senatsverwaltung für Bildung, Wissenschaft und Forschung erstellten Gutachten der Unternehmensberatung Steria Mummert Consultig vom 01.07.2009 eine Übertragung von bezirklichen Jugendfreizeiteinrichtungen an freie Träger möglich und aus Sicht der Jugendarbeit sinnvoll ist. Es ist im Einzelnen darzustellen, 1. welche der in den sieben Regionen des Bezirkes betriebenen Einrichtungen zurzeit kommunal bzw. in freier Trägerschaft betrieben werden, 2. welche der in den sieben Regionen des Bezirkes betriebenen Einrichtungen grundsätzlich für eine Übertragung geeignet sind, 3. bis zu welchem Zeitpunkt eine Übertragung im Einzelnen frühestens möglich wäre, 4. ob eine vollständige Übertragung auch der Immobilien oder lediglich - wie bisher - der Betrieb durch freie Träger der im Fachvermögen des Bezirks verbleibenden Einrichtungen erfolgen könnte, 5. ob das Bezirksamt durch eine Übertragung Auswirkungen auf die Qualität der Arbeit in der Kinder- und Jugendarbeit erwartet und wie die Qualitätssicherung durch das Bezirksamt erfolgen soll, Abstimmungsergebnis: Kenntnis genommen: überwiesen: 6. welche Auswirkungen sich für das derzeit bei der Jugendförderung beschäftigte Personal ergeben. Der Bezirksverordnetenversammlung ist bis zur Sitzung im Dezember 2009 Bericht zu erstatten. Das Bezirksamt teilt hierzu mit der Bitte um Kenntnisnahme mit: zu 1. Die Einrichtungen entnehmen Sie bitte den nachfolgenden Tabellen. Name der JFE Träger (öffentlicher Träger) Weiße Rose BA Tempelhof-Schöneberg Lassenpark BA Tempelhof-Schöneberg Burg BA Tempelhof-Schöneberg Hessenring BA Tempelhof-Schöneberg Kinder- und Jugendhaus Mariendorf BA Tempelhof-Schöneberg Bungalow BA Tempelhof-Schöneberg Sonnetreff BA Tempelhof-Schöneberg Haus of fun BA Tempelhof-Schöneberg Kinderetage und JC Barnetstr. BA Tempelhof-Schöneberg Jugendcafé am Dorfteich BA Tempelhof-Schöneberg Name der JFE (freie Träger) Träger PallasT Stadteilverein Schöneberg e.V. Froben 27 Verband für sozial-kulturelle Arbeit Fresh 30 Kiezoase e.V. Treff 62 Treff 62 e.V. Jugendladen Treberhilfe Berlin Juxirkus Kiezoase e.V. Café Pink Kiezoase e.V. Drugstore SSB e.V. Haiways TÄKS e.V. Jugendclub Lindenhof Jugendwerk der AWO e.V. Flipper Kinderhaus Friedenau Halk Kösesi Stadteilverein Schöneberg e.V. Menzeldorf NBH Schöneberg e.V. Kinder- u. Jugendzentrum VD 13 NBH Schöneberg e.V. Musiketage VD 1 NBH Schöneberg e.V. Seite: 3/2 Medienwerkstatt Menzelstr. NBH Schöneberg e.V. Villa Holz Independent Living e.V. Boseclub NUSZ e.V. Café Albrecht Ev. Kirchengemeinde Alt-Tempelhof Kinderbauernhof ufa-Fabrik NUSZ e.V. Lortzingclub AHB-Berlin Süd gGmbH Finchleykeller NuSZ e.V. Kinder- und Jugendhaus Naharyastr. Ev. Kirchengemeinde Lichtenrade Medienhaus Marienfelde NuSZ e.V. zu 2. Grundsätzlich sind alle bezirklichen Einrichtungen für eine Übertragung geeignet. zu 3. Der Zeitpunkt der Übertragung ist in erster Linie vom Ausscheiden der in der Einrichtung tätigen Mitarbeiter abhängig. Es ist Philosophie des Jugendamtes freiwerdende Stellen in Jugendfreizeiteinrichtungen nicht mehr zu besetzen und den Übertragungsprozess daran auszurichten. Ziel ist es, die hohe Qualität in den kommunal betriebenen jugendfreizeiteinrichtungen zu erhalten und den Übergang möglichst ohne Auswirkungen auf das Personal zu gestalten. zu 4. Die Immobilien verbleiben im Fachvermögen der Abteilung Familie, Jugend, Sport und Quartiersmanagment. Die Betriebskosten, die kleine bauliche Unterhaltung und teilweise sogar die große bauliche Unterhaltung werden auf den Träger übertragen. zu 5. Das Bezirksamt erwartet keine Auswirkungen auf die Qualität der Arbeit in den Jugendfreizeiteinrichtungen durch die Übertragung an Träger der freien Jugendhilfe. Die bisher gemachten Erfahrungen bei der Übertragung unterstreichen diese Aussage. Die Leistungen und Qualitätsstandards sind vertraglich festgelegt. Darüber hinaus gibt es Maßnahmen zur Qualitätssicherung u.a. ein Ergebnisbericht und ein Auswertungsgespräch. zu 6. siehe Antwort zu 3. Berlin, den 30.06.2011 Herr Band, Ekkehard Bezirksamt Frau Schöttler, Angelika Seite: 3/3