Daten
Kommune
Berlin Tempelhof-Schöneberg
Dateiname
Drucksache.pdf
Größe
161 kB
Erstellt
11.10.15, 16:30
Aktualisiert
27.01.18, 21:58
Stichworte
Inhalt der Datei
Drucksachen
der Bezirksverordnetenversammlung
Tempelhof-Schöneberg von Berlin
XVIII. Wahlperiode
Ursprung: Antrag, Die Fraktion der CDU
Beratungsfolge:
Gremium
Datum
15.07.2009 Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin
21.06.2011 Bezirksamt
31.08.2011 Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin
Mitteilung zur Kenntnisnahme
Drucks. Nr:
1128/XVIII
Bezirksamt
Neue Strukturen für die Jugendförderung
Die BVV fasste auf ihrer Sitzung am 15.07.2009 folgenden Beschluss:
Das Bezirksamt wird ersucht zu prüfen, ob ausgehend von dem im Auftrag der
Senatsverwaltung für Bildung, Wissenschaft und Forschung erstellten Gutachten der
Unternehmensberatung Steria Mummert Consultig vom 01.07.2009 eine Übertragung von
bezirklichen Jugendfreizeiteinrichtungen an freie Träger möglich und aus Sicht der
Jugendarbeit sinnvoll ist.
Es ist im Einzelnen darzustellen,
1. welche der in den sieben Regionen des Bezirkes betriebenen Einrichtungen zurzeit
kommunal bzw. in freier Trägerschaft betrieben werden,
2. welche der in den sieben Regionen des Bezirkes betriebenen Einrichtungen
grundsätzlich für eine Übertragung geeignet sind,
3. bis zu welchem Zeitpunkt eine Übertragung im Einzelnen frühestens möglich wäre,
4. ob eine vollständige Übertragung auch der Immobilien oder lediglich - wie bisher - der
Betrieb durch freie Träger der im Fachvermögen des Bezirks verbleibenden
Einrichtungen erfolgen könnte,
5. ob das Bezirksamt durch eine Übertragung Auswirkungen auf die Qualität der Arbeit
in der Kinder- und Jugendarbeit erwartet und wie die Qualitätssicherung durch das
Bezirksamt erfolgen soll,
Abstimmungsergebnis:
Kenntnis genommen:
überwiesen:
6. welche Auswirkungen sich für das derzeit bei der Jugendförderung beschäftigte
Personal ergeben.
Der Bezirksverordnetenversammlung ist bis zur Sitzung im Dezember 2009 Bericht zu
erstatten.
Das Bezirksamt teilt hierzu mit der Bitte um Kenntnisnahme mit:
zu 1. Die Einrichtungen entnehmen Sie bitte den nachfolgenden Tabellen.
Name der JFE
Träger
(öffentlicher Träger)
Weiße Rose
BA Tempelhof-Schöneberg
Lassenpark
BA Tempelhof-Schöneberg
Burg
BA Tempelhof-Schöneberg
Hessenring
BA Tempelhof-Schöneberg
Kinder- und Jugendhaus Mariendorf BA Tempelhof-Schöneberg
Bungalow
BA Tempelhof-Schöneberg
Sonnetreff
BA Tempelhof-Schöneberg
Haus of fun
BA Tempelhof-Schöneberg
Kinderetage und JC Barnetstr.
BA Tempelhof-Schöneberg
Jugendcafé am Dorfteich
BA Tempelhof-Schöneberg
Name der JFE (freie Träger)
Träger
PallasT
Stadteilverein Schöneberg e.V.
Froben 27
Verband für sozial-kulturelle Arbeit
Fresh 30
Kiezoase e.V.
Treff 62
Treff 62 e.V.
Jugendladen
Treberhilfe Berlin
Juxirkus
Kiezoase e.V.
Café Pink
Kiezoase e.V.
Drugstore
SSB e.V.
Haiways
TÄKS e.V.
Jugendclub Lindenhof
Jugendwerk der AWO e.V.
Flipper
Kinderhaus Friedenau
Halk Kösesi
Stadteilverein Schöneberg e.V.
Menzeldorf
NBH Schöneberg e.V.
Kinder- u. Jugendzentrum VD 13
NBH Schöneberg e.V.
Musiketage VD 1
NBH Schöneberg e.V.
Seite: 3/2
Medienwerkstatt Menzelstr.
NBH Schöneberg e.V.
Villa Holz
Independent Living e.V.
Boseclub
NUSZ e.V.
Café Albrecht
Ev. Kirchengemeinde Alt-Tempelhof
Kinderbauernhof ufa-Fabrik
NUSZ e.V.
Lortzingclub
AHB-Berlin Süd gGmbH
Finchleykeller
NuSZ e.V.
Kinder- und Jugendhaus Naharyastr. Ev. Kirchengemeinde Lichtenrade
Medienhaus Marienfelde
NuSZ e.V.
zu 2. Grundsätzlich sind alle bezirklichen Einrichtungen für eine Übertragung geeignet.
zu 3. Der Zeitpunkt der Übertragung ist in erster Linie vom Ausscheiden der in der
Einrichtung tätigen Mitarbeiter abhängig. Es ist Philosophie des Jugendamtes freiwerdende
Stellen in Jugendfreizeiteinrichtungen nicht mehr zu besetzen und den Übertragungsprozess
daran auszurichten. Ziel ist es, die hohe Qualität in den kommunal betriebenen
jugendfreizeiteinrichtungen zu erhalten und den Übergang möglichst ohne Auswirkungen auf
das Personal zu gestalten.
zu 4. Die Immobilien verbleiben im Fachvermögen der Abteilung Familie, Jugend, Sport und
Quartiersmanagment. Die Betriebskosten, die kleine bauliche Unterhaltung und teilweise
sogar die große bauliche Unterhaltung werden auf den Träger übertragen.
zu 5. Das Bezirksamt erwartet keine Auswirkungen auf die Qualität der Arbeit in den
Jugendfreizeiteinrichtungen durch die Übertragung an Träger der freien Jugendhilfe. Die
bisher gemachten Erfahrungen bei der Übertragung unterstreichen diese Aussage. Die
Leistungen und Qualitätsstandards sind vertraglich festgelegt. Darüber hinaus gibt es
Maßnahmen zur Qualitätssicherung u.a. ein Ergebnisbericht und ein Auswertungsgespräch.
zu 6. siehe Antwort zu 3.
Berlin, den 30.06.2011
Herr Band, Ekkehard
Bezirksamt
Frau Schöttler, Angelika
Seite: 3/3