Daten
Kommune
Berlin Tempelhof-Schöneberg
Dateiname
Drucksache.pdf
Größe
125 kB
Erstellt
11.10.15, 16:31
Aktualisiert
27.01.18, 22:00
Stichworte
Inhalt der Datei
Drucksachen
der Bezirksverordnetenversammlung
Tempelhof-Schöneberg von Berlin
XVIII. Wahlperiode
Ursprung: Antrag, Frakt. CDU, B' 90/Grüne
Beratungsfolge:
Gremium
Datum
18.05.2011 Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin
21.06.2011 Bezirksamt
31.08.2011 Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin
Mitteilung zur Kenntnisnahme
Drucks. Nr:
1836/XVIII
Bezirksamt
Ekelliste und Smiley-System im Bezirk endlich umsetzen
Die BVV fasste auf ihrer Sitzung am 18.05.2011 folgenden Beschluss:
„Die Bezirksverordnetenversammlung ersucht das Bezirksamt, unverzüglich den Beschluss
der BVV vom 16.06.2010 umzusetzen (Drucksache 1495/XVIII), auf der bezirkseigenen
Homepage ein Portal für eine „Ekelliste“ zu schaffen und darüber hinaus allen
Lebensmittelbetrieben im Bezirk zu ermöglichen, sich freiwillig an einem Smiley-System zu
beteiligen.“
Das Bezirksamt teilt hierzu mit der Bitte um Kenntnisnahme mit:
Die Verbraucherschutzminister/innen und Senator/innen der Länder haben am 19.05.2011
beschlossen, dass die Ergebnisse der amtlichen Lebensmittelkontrollen zukünftig in gut
verständlicher und anschaulicher Form an von außen gut sichtbarer Stelle, bzw. bei wenigen
Kundenkontakten im Internet, veröffentlicht werden sollen. Damit wurde sich auf ein
bundeseinheitliches Modell geeinigt, mit dem die Ergebnisse der Lebensmittelkontrollen in
Form eines Farbbalkens, einem so genannten Kontrollbarometer, regelmäßig veröffentlicht
werden. Das Ziel ist, dass die Verbraucher/innen ab 01. Januar 2012 an den Türen der
Restaurants auf einem Blick ablesen können, wie es dort insbesondere um die Hygiene
bestellt ist. Dies wurde auch von Katrin Lompscher, Senatorin für Gesundheit, Umwelt und
Verbraucherschutz mitgetragen und positiv bewertet. Der Bund greift den Wunsch der
Länder, bundeseinheitliche Rechtsgrundlagen zu schaffen, zügig auf; offene Fragen, wie
etwa die Rechtssicherheit und die Kosten, sind im laufenden Verfahren beim
Bundesverbraucherministerium zu klären.
Abstimmungsergebnis:
Kenntnis genommen:
überwiesen:
Eine einheitliche Darstellung der Überwachungsergebnisse in den Bundesländern wird auch
für die Verbraucher/innen als wesentliches Element angesehen.
Aus diesem Grund und wegen der bei dem bundeseinheitlichen Modell zu erreichenden
Rechtssicherheit wird ein Alleingang Berlin-Tempelhof-Schönebergs über das Berliner
Transparenzmodell hinaus derzeit nicht befürwortet. Dieses sieht ab dem 01.07.2011 den
Beginn einer sukzessiven und freiwilligen Transparentmachung der Lebensmittelkontrollen
im Internet vor.
Berlin, den 30.06.2011
Herr Band, Ekkehard
Bezirksamt
Herr Schworck, Oliver
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