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Daten

Kommune
Berlin Tempelhof-Schöneberg
Dateiname
Drucksache.pdf
Größe
125 kB
Erstellt
11.10.15, 16:31
Aktualisiert
27.01.18, 22:00

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Inhalt der Datei

Drucksachen der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin XVIII. Wahlperiode Ursprung: Antrag, Frakt. CDU, B' 90/Grüne Beratungsfolge: Gremium Datum 18.05.2011 Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin 21.06.2011 Bezirksamt 31.08.2011 Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Mitteilung zur Kenntnisnahme Drucks. Nr: 1836/XVIII Bezirksamt Ekelliste und Smiley-System im Bezirk endlich umsetzen Die BVV fasste auf ihrer Sitzung am 18.05.2011 folgenden Beschluss: „Die Bezirksverordnetenversammlung ersucht das Bezirksamt, unverzüglich den Beschluss der BVV vom 16.06.2010 umzusetzen (Drucksache 1495/XVIII), auf der bezirkseigenen Homepage ein Portal für eine „Ekelliste“ zu schaffen und darüber hinaus allen Lebensmittelbetrieben im Bezirk zu ermöglichen, sich freiwillig an einem Smiley-System zu beteiligen.“ Das Bezirksamt teilt hierzu mit der Bitte um Kenntnisnahme mit: Die Verbraucherschutzminister/innen und Senator/innen der Länder haben am 19.05.2011 beschlossen, dass die Ergebnisse der amtlichen Lebensmittelkontrollen zukünftig in gut verständlicher und anschaulicher Form an von außen gut sichtbarer Stelle, bzw. bei wenigen Kundenkontakten im Internet, veröffentlicht werden sollen. Damit wurde sich auf ein bundeseinheitliches Modell geeinigt, mit dem die Ergebnisse der Lebensmittelkontrollen in Form eines Farbbalkens, einem so genannten Kontrollbarometer, regelmäßig veröffentlicht werden. Das Ziel ist, dass die Verbraucher/innen ab 01. Januar 2012 an den Türen der Restaurants auf einem Blick ablesen können, wie es dort insbesondere um die Hygiene bestellt ist. Dies wurde auch von Katrin Lompscher, Senatorin für Gesundheit, Umwelt und Verbraucherschutz mitgetragen und positiv bewertet. Der Bund greift den Wunsch der Länder, bundeseinheitliche Rechtsgrundlagen zu schaffen, zügig auf; offene Fragen, wie etwa die Rechtssicherheit und die Kosten, sind im laufenden Verfahren beim Bundesverbraucherministerium zu klären. Abstimmungsergebnis: Kenntnis genommen: überwiesen: Eine einheitliche Darstellung der Überwachungsergebnisse in den Bundesländern wird auch für die Verbraucher/innen als wesentliches Element angesehen. Aus diesem Grund und wegen der bei dem bundeseinheitlichen Modell zu erreichenden Rechtssicherheit wird ein Alleingang Berlin-Tempelhof-Schönebergs über das Berliner Transparenzmodell hinaus derzeit nicht befürwortet. Dieses sieht ab dem 01.07.2011 den Beginn einer sukzessiven und freiwilligen Transparentmachung der Lebensmittelkontrollen im Internet vor. Berlin, den 30.06.2011 Herr Band, Ekkehard Bezirksamt Herr Schworck, Oliver Seite: 2/2