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Vorlage zur Beschlussfassung, BA, Nachberufung beratendes Mitglied KJHA, 40. BVV am 02.03.11.pdf

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Daten

Kommune
Berlin Pankow
Dateiname
Vorlage zur Beschlussfassung, BA, Nachberufung beratendes Mitglied KJHA, 40. BVV am 02.03.11.pdf
Größe
124 kB
Erstellt
11.10.15, 17:19
Aktualisiert
28.01.18, 07:13

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Inhalt der Datei

1.9 Drucksache der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin Vorlage zur Beschlussfassung Bezirksamt VI-1250 Ursprungsdrucksachenart: Vorlage zur Beschlussfassung, Ursprungsinitiator: Bezirksamt Beratungsfolge: 02.03.2011 BVV BVV/40/VI Betreff: Berufung eines beratenden Mitgliedes des Kinder- und Jugendhilfeausschusses der Bezirksverordnetenversammlung für die VI. Amtsperiode Die BVV möge beschließen: Siehe Anlage Berlin, den 17.02.2011 Einreicher: Bezirksamt Begründung siehe Rückseite Ergebnis: x beschlossen beschlossen mit Änderung abgelehnt zurückgezogen Abstimmungsverhalten: EINSTIMMIG x MEHRHEITLICH JA NEIN einige ENTHALTUNGEN federführend überwiesen in den Ausschuss für zusätzlich in den Ausschuss für und in den Ausschuss für Drs. VI-1250 Bezirksamt Pankow von Berlin Abteilung Jugend und Immobilien Bezirksstadträtin An die Bezirksverordnetenversammlung .02.2011 Drucksache Nr. Vorlage zur Beschlussfassung für die Bezirksverordnetenversammlung gemäß § 12 BezVG 1. Gegenstand der Vorlage Berufung eines beratenden Mitgliedes des Kinder- und Jugendhilfeausschusses der Bezirksverordnetenversammlung für die VI. Amtsperiode. 2. Beschlussentwurf Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen: Als Nachfolgerin für die vorzeitig als beratendes Mitglied der Evangelischen Kirche aus dem Kinder- und Jugendhilfeausschuss ausgeschiedene Frau Pfarrerin Ines Frentz wird Frau Kathrin Hennig für die VI. Amtsperiode berufen. 3. Begründung Gemäß § 70 SGB VIII werden die Aufgaben des Jugendamtes durch den Jugendhilfeausschuss und die Verwaltung des Jugendamtes wahrgenommen. Nach § 35 Abs. 8 AG KJHG benennt die Evangelische Kirche, vertreten durch den Evangelischen Kirchenkreis Berlin Nord-Ost, als eine der in § 35 Abs. 7 Nr. 7 AG KJHG genannten Religions- oder Weltanschauungsgemeinschaften eine Person als beratendes Mitglied für den Jugendhilfeausschuss. Gemäß Schreiben vom 09.12.2010 des Evangelischen Kirchenkreises Berlin Nord-Ost ist Frau Pfarrerin Ines Frentz als beratendes Mitglied für den Kinder- und Jugendhilfeausschuss vorzeitig ausgeschieden. Ihren Rücktritt hat sie mit E-Mail vom 04.02.2011 schriftlich bestätigt. Da für Frau Pfarrerin Ines Frentz keine Stellvertretung bestimmt worden war, benannte der Evangelische Kirchenkreis Berlin Nord-Ost als Nachfolgerin Frau Kathrin Hennig für die laufende Amtsperiode. Frau Kathrin Hennig ist als Kreisjugendwartin im Kirchenkreis angestellt. 4. Rechtsgrundlage § 35 Abs. 7 – 9 AG KJHG in Verbindung mit § 12 Abs. 2 Nr. 11 BezVG, 5. Haushaltsmäßige Auswirkungen keine 6. Gleichstellungs- und gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen keine 7. Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung keine 8. Kinder- und Familienverträglichkeit entfällt Matthias Köhne Bezirksbürgermeister Christine Keil Bezirksstadträtin für Jugend und Immobilien