Daten
Kommune
Berlin Mitte
Dateiname
Drucksache.pdf
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225 kB
Erstellt
11.10.15, 20:06
Aktualisiert
28.01.18, 05:41
Stichworte
Inhalt der Datei
Drucksachen
der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin
III. Wahlperiode
Vorlage zur Kenntnisnahme
Drucksachen-Nr:
2131/III
Ursprungs-Datum:
03.06.2011
Aktuelles Datum:
03.06.2011
Aktueller Initiator: Bezirksamt Mitte von Berlin
Ursprungsdrucksachenart: Vorlage zur Kenntnisnahme,
Ursprungsinitiator: Bezirksamt Mitte von Berlin
Aufstellung der Bebauungspläne 1-65B und 1-73B bis 1-80B
(Bebauungspläne zur Umstellung des Planungsrechts auf die
aktuelle Baunutzungsverordnung) im beschleunigten Verfahren
gemäß § 13a Baugesetzbuch, die Durchführung der
Öffentlichkeitsbeteiligunggemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch
(BauGB) und die Beteiligung der Behörden gemäß § 4 Abs. 2
BauGB
Beratungsfolge:
Datum
Gremium
23.06.2011
BVV Mitte
Sitzung
Ergebnis
BVV-M/0045/III
Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:
(Text siehe Rückseite)
Anlage liegt als Fraktionsexemplar vor
Ergebnis
Kenntnisnahme
Zwischenbericht
zurückgezogen
2131/III
Ausdruck vom: 03.06.2011
Seite: 1/6
Abteilung Stadtentwicklung
Bezirksverordnetenversammlung
Mitte von Berlin
Drucksache Nr.
2131/III
Vorlage - zur Kenntnisnahme über
die Aufstellung der Bebauungspläne 1-65B und 1-73B bis 1-80B (Bebauungspläne zur Umstellung
des Planungsrechts auf die aktuelle Baunutzungsverordnung) im beschleunigten Verfahren gemäß §
13a Baugesetzbuch, die Durchführung der Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1
Baugesetzbuch (BauGB) und die Beteiligung der Behörden gemäß § 4 Abs. 2 BauGB.
Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:
Das Bezirksamt hat in seiner Sitzung am 24.05.2011 beschlossen:
I. Folgende Bebauungspläne sind auf Grundlage der beigefügten Lagepläne vom 06.05.2011
mit Eintragung der räumlichen Geltungsbereiche aufzustellen:
a) Bebauungsplan 1-65B (östlich Nettelbeckplatz)
für das Gelände zwischen Reinickendorfer Straße, Pankstraße, der Panke und
Gerichtstraße im Bezirk Mitte, Ortsteile Gesundbrunnen und Wedding;
b) Bebauungsplan 1-73B (am U-Bahnhof Rehberge)
für das Gelände zwischen Müllerstraße, Liverpooler Straße, Glasgower Straße, Barfus-,
Transvaal-, Lüderitz- und Otawistraße im Bezirk Mitte, Ortsteil Wedding;
c) Bebauungsplan 1-74B (nördlich Nettelbeckplatz)
für das Gelände zwischen Reinickendorfer Straße, Plantagen-, Adolf-, Scherer-,
Wiesenstraße, Kösliner Straße und Weddingstraße sowie für die Grundstücke
Pankstraße 88 – 92, Reinickendorfer Straße 19 – 26 und 110A und Weddingstraße 6 – 7
im Bezirk Mitte, Ortsteile Gesundbrunnen und Wedding;
d) Bebauungsplan 1-75B (am S-Bahnhof Wollankstraße)
für das Gelände zwischen Wollank-, Gottschalk- Stern- und Nordbahnstraße sowie für die
Grundstücke Steeger Straße 1 – 3, 70 – 74, Wollankstraße 31 – 31B, 32 – 39B (tlw.), 95 96H (tlw.), 97 – 100 und Gottschalkstraße 23 – 29 im Bezirk Mitte, Ortsteil
Gesundbrunnen;
e) Bebauungsplan 1-76B (Potsdamer Straße/Lützowstraße)
für die Grundstücke Potsdamer Straße 61, 63, 65, 82, 84 und 86 und Bissingzeile 2, 4,
und 6 im Bezirk Mitte, Ortsteil Tiergarten;
f)
Bebauungsplan 1-77B (Potsdamer Straße/Kurfürstenstraße)
für das Gelände zwischen Potsdamer Straße, Pohl-, Dennewitz- und Kurfürstenstraße
sowie für die Grundstücke Potsdamer Straße 87 (tlw.), Körnerstraße 7 – 10, Pohlstraße
40 und das daran angrenzende Eckgrundstück Pohlstraße/Körnerstraße im Bezirk Mitte,
Ortsteil Tiergarten;
g) Bebauungsplan 1-78B (Alt-Moabit/Kirchstraße)
für das Gelände zwischen Alt-Moabit, Calvinstraße, Helgoländer Ufer und Kirchstraße
sowie für die Grundstücke Alt-Moabit 18 – 22, Wilsnacker Straße 1 – 2 und einen
Abschnitt der Straße Alt-Moabit im Bezirk Mitte, Ortsteil Moabit;
h) Bebauungsplan 1-79B (Turmstraße/Rathenower Straße)
für das Gelände zwischen Rathenower Straße, Turm-, Bandel- und Dreysestraße sowie
für die Grundstücke Turmstraße 17 – 20 und Bandelstraße 34 – 45 im Bezirk Mitte,
Ortsteil Moabit;
i)
Bebauungsplan 1-80B (Turm-/Beusselstraße)
für das Gelände zwischen Sickingen-, Siemens-, Wald-, Wiclefstraße, Wittstocker und
Rostocker Straße sowie für die Grundstücke Wiclefstraße 38 – 42, Waldstraße 41 – 54,
Waldenser Straße 21 – 24, Emdener Straße 52 – 55, Beusselstraße 55 – 60, Wittstocker
Straße 23 – 26 und Rostocker Straße 2 – 20 im Bezirk Mitte, Ortsteil Moabit.
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II. Die unter I. genannten Aufstellungsverfahren sollen im beschleunigten Verfahren gemäß §
13a Baugesetzbuch ohne Durchführung einer Umweltprüfung und ohne die frühzeitige
Beteiligung von Behörden gemäß § 4 Abs. 1 Baugesetzbuch durchgeführt werden.
III. Für die unter I. genannten Geltungsbereiche wird die Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs.
1 BauGB und die Beteiligung der Behörden gem. § 4 Abs. 1 und 2 BauGB entsprechend der
sich hieraus ergebenden Vorgaben durchgeführt.
IV. Die der Durchführung dieser Planungen entgegenstehenden Baugesuche sind ggf. nach § 15
Abs. 1 BauGB zurückzustellen.
Veranlassung für die Einleitung der Bebauungsplanverfahren sind folgende städtebauliche Gründe:
Aktueller Anlass der Planaufstellungen
Die Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin hat in ihrer Sitzung am 18.06.2010 das
Bezirksamt ersucht, Bebauungspläne zur planungsrechtlichen Einflussnahme auf die Ansiedlung bzw.
Versagung von Spielhallen aufzustellen und dazu gutachterlich prüfen zu lassen, in welchen Gebieten
die städtebaulichen und rechtlichen Voraussetzungen für die rechtssichere Aufstellung von
entsprechenden
Bebauungsplänen
vorliegen.
Die
daraufhin
beauftragte
„Studie
zu
planungsrechtlichen Neuregelungsbedarfen in den Ortsteilen Gesundbrunnen, Hansaviertel, Moabit,
Tiergarten und Wedding im Bezirk Mitte von Berlin“ ist mittlerweile fertiggestellt und legt den
Handlungsbedarf dar. Für die Bereiche mit dem dringlichsten Handlungsbedarf sollen nun
Bebauungspläne aufgestellt werden.
Ziele und Zwecke der Planung
Um dem politischen Auftrag zur Regelung von Spielhallen nachhaltig und städtebaulich sinnvoll folgen
zu können, wurde der Untersuchungsrahmen der o. g. Studie nicht auf Spielhallen begrenzt, sondern
es wurden die Auswirkungen aller relevanten Arten von Vergnügungsstätten betrachtet. Dabei stellte
sich heraus, dass es tatsächlich die Spielhallen (sowie in abgeschwächter Form Wettbüros) sind, die
die mit Abstand konfliktreichste Unterart von Vergnügungsstätten darstellen, während Bauanträge für
Diskotheken, Nachtlokale u. ä. in fast allen Gebieten des Bezirks Mitte relativ gut und konfliktarm
beurteilt werden können. Ebenso belegt die Studie, dass die Ursache für die nach heutigen
Maßstäben problematische Zulässigkeit von Vergnügungsstätten seltener auf unangemessene
Festsetzungen von Nutzungsarten bzw. Baugebieten zurückzuführen ist, sondern meist auf die
zwingende Anwendung veralteter Baunutzungsverordnungen und der Bauordnung von 1958.
Die Studie zu den planungsrechtlichen Neuregelungsbedarfen hat neben der planungsrechtlichen
Problematik auch die betriebswirtschaftlichen Standortkriterien von Spielhallen untersucht. Da
Vergnügungsstätten sehr zentrenorientiert sind und damit das Wohnen sowie den bestehenden
Handel in den Ortsteilzentren gefährden können, erstreckt sich die Studie auch auf großflächigen
Einzelhandel, der vergleichbare Auswirkungen auf Wohnen und die Funktionalität der Zentren haben
kann und dem ebenfalls „nur“ wegen der gebotenen Anwendung veralteter Baunutzungsverordnungen
oder der Bauordnung von 1958 kaum entgegengewirkt werden kann. Darüber hinaus kann der
großflächige Einzelhandel auch zu Bodenwertverzerrungen und zu Fehlentwicklungen in
Gewerbegebieten herbeiführen, weil ansässige Gewerbebetriebe verdrängt werden, die die
eigentliche Zielgruppe der Gewerbegebietsausweisungen darstellen.
Der dritte Untersuchungsschwerpunkt der Studie waren Areale mit größeren Wohnungsbeständen, die
sich im Widerspruch mit der Ausweisung des Baunutzungsplanes als Arbeitsgebiet befinden.
Die Studie zeigt Handlungsbedarf auf über 400 ha der ehemaligen Bezirke Wedding und Tiergarten
auf, der aufgrund der begrenzten Planungskapazitäten kurzfristig nicht zu bewältigen ist. In einem
ersten Schritt soll das Planungsrecht daher auf einer Fläche von knapp 57 ha in Form von neun
beschleunigten Bebauungsplanverfahren gemäß § 13a des Baugesetzbuches (BauGB) auf die
aktuelle Baunutzungsverordnung umgestellt werden.
Ausgewählt wurden Bereiche mit dem dringlichsten Handlungsbedarf. In weiteren Tranchen soll das
Planungsrecht auch in anderen Bereichen mit größerem Handlungsbedarf umgestellt werden. Die
Planverfahren sollen möglichst auf die Umstellung des Planungsrechtes auf die aktuelle
Baunutzungsverordnung (BauNVO 1990), teilweise verbunden mit der Festsetzung einer neuen
Baugebietsart, beschränkt werden, um die gesetzten Planungszwecke – Schutz des innerstädtischen
Wohnens, Schutz der Zentrenstruktur und Schutz der verbrauchernahen Versorgung – effektiv
erreichen zu können. Weitergehende Festsetzungen, die letztlich zu qualifizierten Bebauungsplänen
führen, sollen möglichst vermieden werden, weil dies zu viel Arbeitskapazitäten bindet und die
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Einleitung der weiteren erforderlichen Bebauungsplanverfahren – und damit die o. g. Planungszwecke
– gefährdet.
Geltendes Planungsrecht und Plankonzepte
Bebauungsplan 1-65B (östlich Nettelbeckplatz)
Größe des Plangebietes:
ca. 4,8 ha.
Darstellung im FNP:
- W1,
- Grünfläche – Parkanlage –.
Derzeitiges Planungsrecht:
- beschränktes Arbeitsgebiet nach Bauordnung 1958,
- unbeplanter Innenbereich nach § 34 BauGB.
Geplante Festsetzungen:
Mischgebiet nach BauNVO 1990.
Bebauungsplan 1-73B (am U-Bahnhof Rehberge)
Größe des Plangebietes:
ca. 6,4 ha.
Darstellung im FNP:
W1.
Derzeitiges Planungsrecht:
allgemeines Wohngebiet nach Bauordnung 1958.
Geplante Festsetzungen:
allgemeines Wohngebiet nach BauNVO 1990.
Bebauungsplan 1-74B (nördlich Nettelbeckplatz)
Größe des Plangebietes:
ca. 5,8 ha.
Darstellung im FNP:
W1.
Derzeitiges Planungsrecht:
- gemischtes Gebiet nach Bauordnung 1958,
- allgemeines Wohngebiet nach Bauordnung 1958,
- allgemeines Wohngebiet nach BauNVO 1977.
Geplante Festsetzungen:
allgemeines Wohngebiet nach BauNVO 1990.
Bebauungsplan 1-75B (am S-Bahnhof Wollankstraße)
Größe des Plangebietes:
ca. 6,2 ha.
Darstellung im FNP:
W2.
Derzeitiges Planungsrecht:
- allgemeines Wohngebiet nach Bauordnung 1958,
- allgemeines Wohngebiet nach BauNVO 1968.
Geplante Festsetzungen:
allgemeines Wohngebiet nach BauNVO 1990.
Bebauungsplan 1-76B (Potsdamer Straße/Lützowstraße)
Größe des Plangebietes:
ca. 1,2 ha.
Darstellung im FNP:
M2.
Derzeitiges Planungsrecht:
Kerngebiet nach BauNVO 1968, tlw. mit Ausschluss von
Wohnungen.
Geplante Festsetzungen:
Mischgebiet nach BauNVO 1990.
Bebauungsplan 1-77B (Potsdamer Straße/Kurfürstenstraße)
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Größe des Plangebietes:
ca. 5,8 ha.
Darstellung im FNP:
- M2 mit Einzelhandelskonzentration,
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- W1.
Derzeitiges Planungsrecht:
Kerngebiet nach Bauordnung 1958.
Geplante Festsetzungen:
- Mischgebiet nach BauNVO 1990,
- allgemeines Wohngebiet nach BauNVO 1990.
Bebauungsplan 1-78B (Alt-Moabit/Kirchstraße)
Größe des Plangebietes:
ca. 6,4 ha.
Darstellung im FNP:
- W1,
- Gemeinbedarfsfläche – Verwaltung –.
Derzeitiges Planungsrecht:
- gemischtes Gebiet nach Bauordnung 1958,
- allgemeines Wohngebiet nach Bauordnung 1958.
Geplante Festsetzungen:
- Mischgebiet nach BauNVO 1990,
- allgemeines Wohngebiet nach BauNVO 1990.
Bebauungsplan 1-79B (Turmstraße/Rathenower Straße)
Größe des Plangebietes:
ca. 6,5 ha.
Darstellung im FNP:
- W1,
- Gemeinbedarfsfläche – Krankenhaus –.
Derzeitiges Planungsrecht:
- gemischtes Gebiet nach Bauordnung 1958,
- allgemeines Wohngebiet nach BauNVO 1977.
Geplante Festsetzungen:
allgemeines Wohngebiet nach BauNVO 1990.
Bebauungsplan 1-80B (Turm-/Beusselstraße)
Größe des Plangebietes:
ca. 13,4 ha.
Darstellung im FNP:
- M2,
- W1,
- Schule.
Derzeitiges Planungsrecht:
- gemischtes Gebiet nach Bauordnung 1958,
- Fläche für Gemeinbedarf – Schule – im allgemeinen
Wohngebiet nach BauNVO 1962.
Geplante Festsetzungen:
allgemeines Wohngebiet nach BauNVO 1990.
Verfahren
Die Mitteilung der Planungsabsicht an die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung gemäß § 5 des
Ausführungsgesetzes zum Baugesetzbuch (AGBauGB) erfolgte mit Schreiben vom 15.3.2011. Mit
Schreiben vom 20.4.2011 teilte die Behörde mit, dass gegen die Planungsabsicht keine
grundsätzlichen Bedenken bestehen. Allerdings wurde von einer Abteilung der Senatsverwaltung das
Planerfordernis für mehrere festgesetzte allgemeine Wohngebiete in Zweifel gezogen, während eine
andere Abteilung umfangreiche Vorschläge machte, Bebauungsplanverfahren für weitere Flächen mit
einer Gesamtgröße von mindestens 54 ha einzuleiten. Die Vorschläge werden bei der Aufstellung der
nächsten Tranche von Bebauungsplanverfahren zur Umstellung des Planungsrechts eingehender
geprüft werden.
Ebenfalls mit Schreiben vom 15.3.2011 ist die für Raumordnung und Landesplanung zuständige
Gemeinsame
Landesplanungsabteilung
Berlin
Brandenburg
gemäß
Artikel
13
des
Landesplanungsvertrages beteiligt worden. Mit Schreiben vom 26.4.2011 teilte die Behörde mit, dass
die beabsichtigte Planung nicht im Widerspruch zu den Zielen der Raumordnung steht.
Die Bebauungsplanverfahren werden als beschleunigte Verfahren gemäß § 13a BauGB durchgeführt.
Ziel der Verfahren ist die Anpassung des Planungsrechts an die aktuellen Nutzungsanforderungen
und -vorschriften – dies stellt eine „andere Maßnahme der Innenentwicklung“ im Sinne von § 13a Abs.
1 Satz 1 BauGB dar.
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Rechtsgrundlage
§ 15 i. V. m. § 36 BezVG;
Baugesetzbuch (BauGB).
Auswirkungen auf den Haushaltsplan und die Finanzplanung
a)
Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben:
Für die Bekanntmachung der frühzeitigen Bürgerbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB in drei
Tageszeitungen werden Mittel in Höhe von insgesamt etwa 5 000 € benötigt, die im Bezirksplan
2011 unter Kapitel 4610, Titel 53121, bereitgestellt sind.
b)
Personalwirtschaftliche Ausgaben: Keine.
Berlin, den 24.05.2011
Dr. Hanke
Bezirksbürgermeister
Gothe
Bezirksstadtrat für Stadtentwicklung
Anlagen
- Übersichtsplan und Einzel-Lagepläne der räumlichen Geltungsbereiche
Bebauungspläne 1-65B und 1-73B bis 1-80B (Stand: 06.05.2011)
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für
die
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