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Daten

Kommune
Berlin Mitte
Dateiname
Drucksache.pdf
Größe
225 kB
Erstellt
11.10.15, 20:06
Aktualisiert
28.01.18, 05:41

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Drucksachen der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin III. Wahlperiode Vorlage zur Kenntnisnahme Drucksachen-Nr: 2131/III Ursprungs-Datum: 03.06.2011 Aktuelles Datum: 03.06.2011 Aktueller Initiator: Bezirksamt Mitte von Berlin Ursprungsdrucksachenart: Vorlage zur Kenntnisnahme, Ursprungsinitiator: Bezirksamt Mitte von Berlin Aufstellung der Bebauungspläne 1-65B und 1-73B bis 1-80B (Bebauungspläne zur Umstellung des Planungsrechts auf die aktuelle Baunutzungsverordnung) im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a Baugesetzbuch, die Durchführung der Öffentlichkeitsbeteiligunggemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) und die Beteiligung der Behörden gemäß § 4 Abs. 2 BauGB Beratungsfolge: Datum Gremium 23.06.2011 BVV Mitte Sitzung Ergebnis BVV-M/0045/III Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen: (Text siehe Rückseite) Anlage liegt als Fraktionsexemplar vor Ergebnis Kenntnisnahme Zwischenbericht zurückgezogen 2131/III Ausdruck vom: 03.06.2011 Seite: 1/6 Abteilung Stadtentwicklung Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin Drucksache Nr. 2131/III Vorlage - zur Kenntnisnahme über die Aufstellung der Bebauungspläne 1-65B und 1-73B bis 1-80B (Bebauungspläne zur Umstellung des Planungsrechts auf die aktuelle Baunutzungsverordnung) im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a Baugesetzbuch, die Durchführung der Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) und die Beteiligung der Behörden gemäß § 4 Abs. 2 BauGB. Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen: Das Bezirksamt hat in seiner Sitzung am 24.05.2011 beschlossen: I. Folgende Bebauungspläne sind auf Grundlage der beigefügten Lagepläne vom 06.05.2011 mit Eintragung der räumlichen Geltungsbereiche aufzustellen: a) Bebauungsplan 1-65B (östlich Nettelbeckplatz) für das Gelände zwischen Reinickendorfer Straße, Pankstraße, der Panke und Gerichtstraße im Bezirk Mitte, Ortsteile Gesundbrunnen und Wedding; b) Bebauungsplan 1-73B (am U-Bahnhof Rehberge) für das Gelände zwischen Müllerstraße, Liverpooler Straße, Glasgower Straße, Barfus-, Transvaal-, Lüderitz- und Otawistraße im Bezirk Mitte, Ortsteil Wedding; c) Bebauungsplan 1-74B (nördlich Nettelbeckplatz) für das Gelände zwischen Reinickendorfer Straße, Plantagen-, Adolf-, Scherer-, Wiesenstraße, Kösliner Straße und Weddingstraße sowie für die Grundstücke Pankstraße 88 – 92, Reinickendorfer Straße 19 – 26 und 110A und Weddingstraße 6 – 7 im Bezirk Mitte, Ortsteile Gesundbrunnen und Wedding; d) Bebauungsplan 1-75B (am S-Bahnhof Wollankstraße) für das Gelände zwischen Wollank-, Gottschalk- Stern- und Nordbahnstraße sowie für die Grundstücke Steeger Straße 1 – 3, 70 – 74, Wollankstraße 31 – 31B, 32 – 39B (tlw.), 95 96H (tlw.), 97 – 100 und Gottschalkstraße 23 – 29 im Bezirk Mitte, Ortsteil Gesundbrunnen; e) Bebauungsplan 1-76B (Potsdamer Straße/Lützowstraße) für die Grundstücke Potsdamer Straße 61, 63, 65, 82, 84 und 86 und Bissingzeile 2, 4, und 6 im Bezirk Mitte, Ortsteil Tiergarten; f) Bebauungsplan 1-77B (Potsdamer Straße/Kurfürstenstraße) für das Gelände zwischen Potsdamer Straße, Pohl-, Dennewitz- und Kurfürstenstraße sowie für die Grundstücke Potsdamer Straße 87 (tlw.), Körnerstraße 7 – 10, Pohlstraße 40 und das daran angrenzende Eckgrundstück Pohlstraße/Körnerstraße im Bezirk Mitte, Ortsteil Tiergarten; g) Bebauungsplan 1-78B (Alt-Moabit/Kirchstraße) für das Gelände zwischen Alt-Moabit, Calvinstraße, Helgoländer Ufer und Kirchstraße sowie für die Grundstücke Alt-Moabit 18 – 22, Wilsnacker Straße 1 – 2 und einen Abschnitt der Straße Alt-Moabit im Bezirk Mitte, Ortsteil Moabit; h) Bebauungsplan 1-79B (Turmstraße/Rathenower Straße) für das Gelände zwischen Rathenower Straße, Turm-, Bandel- und Dreysestraße sowie für die Grundstücke Turmstraße 17 – 20 und Bandelstraße 34 – 45 im Bezirk Mitte, Ortsteil Moabit; i) Bebauungsplan 1-80B (Turm-/Beusselstraße) für das Gelände zwischen Sickingen-, Siemens-, Wald-, Wiclefstraße, Wittstocker und Rostocker Straße sowie für die Grundstücke Wiclefstraße 38 – 42, Waldstraße 41 – 54, Waldenser Straße 21 – 24, Emdener Straße 52 – 55, Beusselstraße 55 – 60, Wittstocker Straße 23 – 26 und Rostocker Straße 2 – 20 im Bezirk Mitte, Ortsteil Moabit. 2131/III Ausdruck vom: 03.06.2011 Seite: 2/6 II. Die unter I. genannten Aufstellungsverfahren sollen im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a Baugesetzbuch ohne Durchführung einer Umweltprüfung und ohne die frühzeitige Beteiligung von Behörden gemäß § 4 Abs. 1 Baugesetzbuch durchgeführt werden. III. Für die unter I. genannten Geltungsbereiche wird die Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB und die Beteiligung der Behörden gem. § 4 Abs. 1 und 2 BauGB entsprechend der sich hieraus ergebenden Vorgaben durchgeführt. IV. Die der Durchführung dieser Planungen entgegenstehenden Baugesuche sind ggf. nach § 15 Abs. 1 BauGB zurückzustellen. Veranlassung für die Einleitung der Bebauungsplanverfahren sind folgende städtebauliche Gründe: Aktueller Anlass der Planaufstellungen Die Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin hat in ihrer Sitzung am 18.06.2010 das Bezirksamt ersucht, Bebauungspläne zur planungsrechtlichen Einflussnahme auf die Ansiedlung bzw. Versagung von Spielhallen aufzustellen und dazu gutachterlich prüfen zu lassen, in welchen Gebieten die städtebaulichen und rechtlichen Voraussetzungen für die rechtssichere Aufstellung von entsprechenden Bebauungsplänen vorliegen. Die daraufhin beauftragte „Studie zu planungsrechtlichen Neuregelungsbedarfen in den Ortsteilen Gesundbrunnen, Hansaviertel, Moabit, Tiergarten und Wedding im Bezirk Mitte von Berlin“ ist mittlerweile fertiggestellt und legt den Handlungsbedarf dar. Für die Bereiche mit dem dringlichsten Handlungsbedarf sollen nun Bebauungspläne aufgestellt werden. Ziele und Zwecke der Planung Um dem politischen Auftrag zur Regelung von Spielhallen nachhaltig und städtebaulich sinnvoll folgen zu können, wurde der Untersuchungsrahmen der o. g. Studie nicht auf Spielhallen begrenzt, sondern es wurden die Auswirkungen aller relevanten Arten von Vergnügungsstätten betrachtet. Dabei stellte sich heraus, dass es tatsächlich die Spielhallen (sowie in abgeschwächter Form Wettbüros) sind, die die mit Abstand konfliktreichste Unterart von Vergnügungsstätten darstellen, während Bauanträge für Diskotheken, Nachtlokale u. ä. in fast allen Gebieten des Bezirks Mitte relativ gut und konfliktarm beurteilt werden können. Ebenso belegt die Studie, dass die Ursache für die nach heutigen Maßstäben problematische Zulässigkeit von Vergnügungsstätten seltener auf unangemessene Festsetzungen von Nutzungsarten bzw. Baugebieten zurückzuführen ist, sondern meist auf die zwingende Anwendung veralteter Baunutzungsverordnungen und der Bauordnung von 1958. Die Studie zu den planungsrechtlichen Neuregelungsbedarfen hat neben der planungsrechtlichen Problematik auch die betriebswirtschaftlichen Standortkriterien von Spielhallen untersucht. Da Vergnügungsstätten sehr zentrenorientiert sind und damit das Wohnen sowie den bestehenden Handel in den Ortsteilzentren gefährden können, erstreckt sich die Studie auch auf großflächigen Einzelhandel, der vergleichbare Auswirkungen auf Wohnen und die Funktionalität der Zentren haben kann und dem ebenfalls „nur“ wegen der gebotenen Anwendung veralteter Baunutzungsverordnungen oder der Bauordnung von 1958 kaum entgegengewirkt werden kann. Darüber hinaus kann der großflächige Einzelhandel auch zu Bodenwertverzerrungen und zu Fehlentwicklungen in Gewerbegebieten herbeiführen, weil ansässige Gewerbebetriebe verdrängt werden, die die eigentliche Zielgruppe der Gewerbegebietsausweisungen darstellen. Der dritte Untersuchungsschwerpunkt der Studie waren Areale mit größeren Wohnungsbeständen, die sich im Widerspruch mit der Ausweisung des Baunutzungsplanes als Arbeitsgebiet befinden. Die Studie zeigt Handlungsbedarf auf über 400 ha der ehemaligen Bezirke Wedding und Tiergarten auf, der aufgrund der begrenzten Planungskapazitäten kurzfristig nicht zu bewältigen ist. In einem ersten Schritt soll das Planungsrecht daher auf einer Fläche von knapp 57 ha in Form von neun beschleunigten Bebauungsplanverfahren gemäß § 13a des Baugesetzbuches (BauGB) auf die aktuelle Baunutzungsverordnung umgestellt werden. Ausgewählt wurden Bereiche mit dem dringlichsten Handlungsbedarf. In weiteren Tranchen soll das Planungsrecht auch in anderen Bereichen mit größerem Handlungsbedarf umgestellt werden. Die Planverfahren sollen möglichst auf die Umstellung des Planungsrechtes auf die aktuelle Baunutzungsverordnung (BauNVO 1990), teilweise verbunden mit der Festsetzung einer neuen Baugebietsart, beschränkt werden, um die gesetzten Planungszwecke – Schutz des innerstädtischen Wohnens, Schutz der Zentrenstruktur und Schutz der verbrauchernahen Versorgung – effektiv erreichen zu können. Weitergehende Festsetzungen, die letztlich zu qualifizierten Bebauungsplänen führen, sollen möglichst vermieden werden, weil dies zu viel Arbeitskapazitäten bindet und die 2131/III Ausdruck vom: 03.06.2011 Seite: 3/6 Einleitung der weiteren erforderlichen Bebauungsplanverfahren – und damit die o. g. Planungszwecke – gefährdet. Geltendes Planungsrecht und Plankonzepte Bebauungsplan 1-65B (östlich Nettelbeckplatz) Größe des Plangebietes: ca. 4,8 ha. Darstellung im FNP: - W1, - Grünfläche – Parkanlage –. Derzeitiges Planungsrecht: - beschränktes Arbeitsgebiet nach Bauordnung 1958, - unbeplanter Innenbereich nach § 34 BauGB. Geplante Festsetzungen: Mischgebiet nach BauNVO 1990. Bebauungsplan 1-73B (am U-Bahnhof Rehberge) Größe des Plangebietes: ca. 6,4 ha. Darstellung im FNP: W1. Derzeitiges Planungsrecht: allgemeines Wohngebiet nach Bauordnung 1958. Geplante Festsetzungen: allgemeines Wohngebiet nach BauNVO 1990. Bebauungsplan 1-74B (nördlich Nettelbeckplatz) Größe des Plangebietes: ca. 5,8 ha. Darstellung im FNP: W1. Derzeitiges Planungsrecht: - gemischtes Gebiet nach Bauordnung 1958, - allgemeines Wohngebiet nach Bauordnung 1958, - allgemeines Wohngebiet nach BauNVO 1977. Geplante Festsetzungen: allgemeines Wohngebiet nach BauNVO 1990. Bebauungsplan 1-75B (am S-Bahnhof Wollankstraße) Größe des Plangebietes: ca. 6,2 ha. Darstellung im FNP: W2. Derzeitiges Planungsrecht: - allgemeines Wohngebiet nach Bauordnung 1958, - allgemeines Wohngebiet nach BauNVO 1968. Geplante Festsetzungen: allgemeines Wohngebiet nach BauNVO 1990. Bebauungsplan 1-76B (Potsdamer Straße/Lützowstraße) Größe des Plangebietes: ca. 1,2 ha. Darstellung im FNP: M2. Derzeitiges Planungsrecht: Kerngebiet nach BauNVO 1968, tlw. mit Ausschluss von Wohnungen. Geplante Festsetzungen: Mischgebiet nach BauNVO 1990. Bebauungsplan 1-77B (Potsdamer Straße/Kurfürstenstraße) 2131/III Größe des Plangebietes: ca. 5,8 ha. Darstellung im FNP: - M2 mit Einzelhandelskonzentration, Ausdruck vom: 03.06.2011 Seite: 4/6 - W1. Derzeitiges Planungsrecht: Kerngebiet nach Bauordnung 1958. Geplante Festsetzungen: - Mischgebiet nach BauNVO 1990, - allgemeines Wohngebiet nach BauNVO 1990. Bebauungsplan 1-78B (Alt-Moabit/Kirchstraße) Größe des Plangebietes: ca. 6,4 ha. Darstellung im FNP: - W1, - Gemeinbedarfsfläche – Verwaltung –. Derzeitiges Planungsrecht: - gemischtes Gebiet nach Bauordnung 1958, - allgemeines Wohngebiet nach Bauordnung 1958. Geplante Festsetzungen: - Mischgebiet nach BauNVO 1990, - allgemeines Wohngebiet nach BauNVO 1990. Bebauungsplan 1-79B (Turmstraße/Rathenower Straße) Größe des Plangebietes: ca. 6,5 ha. Darstellung im FNP: - W1, - Gemeinbedarfsfläche – Krankenhaus –. Derzeitiges Planungsrecht: - gemischtes Gebiet nach Bauordnung 1958, - allgemeines Wohngebiet nach BauNVO 1977. Geplante Festsetzungen: allgemeines Wohngebiet nach BauNVO 1990. Bebauungsplan 1-80B (Turm-/Beusselstraße) Größe des Plangebietes: ca. 13,4 ha. Darstellung im FNP: - M2, - W1, - Schule. Derzeitiges Planungsrecht: - gemischtes Gebiet nach Bauordnung 1958, - Fläche für Gemeinbedarf – Schule – im allgemeinen Wohngebiet nach BauNVO 1962. Geplante Festsetzungen: allgemeines Wohngebiet nach BauNVO 1990. Verfahren Die Mitteilung der Planungsabsicht an die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung gemäß § 5 des Ausführungsgesetzes zum Baugesetzbuch (AGBauGB) erfolgte mit Schreiben vom 15.3.2011. Mit Schreiben vom 20.4.2011 teilte die Behörde mit, dass gegen die Planungsabsicht keine grundsätzlichen Bedenken bestehen. Allerdings wurde von einer Abteilung der Senatsverwaltung das Planerfordernis für mehrere festgesetzte allgemeine Wohngebiete in Zweifel gezogen, während eine andere Abteilung umfangreiche Vorschläge machte, Bebauungsplanverfahren für weitere Flächen mit einer Gesamtgröße von mindestens 54 ha einzuleiten. Die Vorschläge werden bei der Aufstellung der nächsten Tranche von Bebauungsplanverfahren zur Umstellung des Planungsrechts eingehender geprüft werden. Ebenfalls mit Schreiben vom 15.3.2011 ist die für Raumordnung und Landesplanung zuständige Gemeinsame Landesplanungsabteilung Berlin Brandenburg gemäß Artikel 13 des Landesplanungsvertrages beteiligt worden. Mit Schreiben vom 26.4.2011 teilte die Behörde mit, dass die beabsichtigte Planung nicht im Widerspruch zu den Zielen der Raumordnung steht. Die Bebauungsplanverfahren werden als beschleunigte Verfahren gemäß § 13a BauGB durchgeführt. Ziel der Verfahren ist die Anpassung des Planungsrechts an die aktuellen Nutzungsanforderungen und -vorschriften – dies stellt eine „andere Maßnahme der Innenentwicklung“ im Sinne von § 13a Abs. 1 Satz 1 BauGB dar. 2131/III Ausdruck vom: 03.06.2011 Seite: 5/6 Rechtsgrundlage § 15 i. V. m. § 36 BezVG; Baugesetzbuch (BauGB). Auswirkungen auf den Haushaltsplan und die Finanzplanung a) Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben: Für die Bekanntmachung der frühzeitigen Bürgerbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB in drei Tageszeitungen werden Mittel in Höhe von insgesamt etwa 5 000 € benötigt, die im Bezirksplan 2011 unter Kapitel 4610, Titel 53121, bereitgestellt sind. b) Personalwirtschaftliche Ausgaben: Keine. Berlin, den 24.05.2011 Dr. Hanke Bezirksbürgermeister Gothe Bezirksstadtrat für Stadtentwicklung Anlagen - Übersichtsplan und Einzel-Lagepläne der räumlichen Geltungsbereiche Bebauungspläne 1-65B und 1-73B bis 1-80B (Stand: 06.05.2011) 2131/III für die Ausdruck vom: 03.06.2011 Seite: 6/6