Daten
Kommune
Berlin Charlottenburg-Wilmersdorf
Dateiname
Drucksache.pdf
Größe
122 kB
Erstellt
11.10.15, 22:07
Aktualisiert
27.01.18, 21:51
Stichworte
Inhalt der Datei
Drucksachen
der Bezirksverordnetenversammlung
Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin
3. Wahlperiode
Ursprung: Beschlussvorschlag
Ausschuss für Sport
Vorlage zur Kenntnisnahme
TOP-Nr.:
DS-Nr: 1946/3
Beratungsfolge:
Datum
Gremium
16.12.2010
20.01.2011
Spo
BVV
Spo-042/3
BVV-048/3
ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen
ohne Änderungen in der BVV beschlossen
Barrierefreiheit der Bäder im Bezirk
Die BVV hat am 20.01.2011 beschlossen:
Das Bezirksamt wird ersucht, sich bei den Berliner Bäder-Betrieben dafür einzusetzen,
dass die Bäder im Bezirk Charlottenburg-Wilmersdorf für Menschen mit Behinderung
barrierefrei nutzbar realisiert werden.
Der BVV ist bis zum 31.03.2011 zu berichten.
Das Bezirksamt teilt dazu mit:
Das Bezirksamt hat sich im Sinne des obigen Beschlusses bei den Berliner BäderBetrieben (BBB) eingesetzt.
Es wird gebeten, das Antwortschreiben des Berliner Bäder-Betriebes vom 29.03.2011
zur Kenntnis zu nehmen.
Anlage
Monika Thiemen
Bezirksbürgermeisterin
1946/3
Reinhard Naumann
Bezirksstadtrat
Ausdruck vom: 02.05.2011
Seite: 1
Berliner Bäder-Betriebe
Sacnsendamm 2-4 10829 Berlin
Bezirksamt Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin
Abteilung Jugend, Familie Schule und Sport
Bezirksstadtrat
Herrn
Reinhard Naumann
Fehrbelliner Platz 4
10707 Berlin
Geschäftszeichen:
Bearbeiterin:
Marina Rinke
Telefon:
+49 (O)30 787 32 606
Telefax:
+49(O)30 787 32 610
E-Mail:
Marina.rinke@bbb-aoer.de
Berlin. 29. 03. 2011
Beschluss der BVV DS-Nr.: 1946/3 „Barrierefreiheit der Bäder im Bezirk"
Sehr geehrter Herr Naumann,
zum Beschluss der BW nehmen wir wie folgt Stellung:
Die BBB sind sich bewusst, dass die Sicherung von Nutzungsmöglichkeiten in
öffentlichen Bädern für Menschen mit Behinderung ein wichtiger Beitrag zur
Daseinsvorsorge ist. Inzwischen sind 13 Bäder der Berliner Bäder-Betriebe
barrierefrei bzw. behindertenfreundlich, davon haben 7 das Signet „Berlin barrierefrei" erhalten.
Auch im Zuge der Durchführung der Instandhaltungs- und Sanierungsmaßnahmen im Rahmen des Bädersanierungsprogramms haben wir uns bemüht,
die Situation in den Bädern für die Nutzung für Menschen mit Behinderung zu
verbessern. Dies war jedoch nicht in allen Bädern möglich.
Um den Sanierungsstau in öffentlichen Bädern zügig zu beseitigen und gleichzeitig die Bäder technisch und wirtschaftlich auf eine solide Grundlage zu steIlen, ist eine nachhaltige, über mehrere Jahre andauernde zusätzliche - weitgehend aus öffentlichen Mitteln - finanzierte Maßnahmenförderung notwendig.
Der Senat hat hierfür im Mai 2007 insgesamt 50 Mio € für die Sanierung der
Berliner Bäderlandschaft gewährt. Weitere rund 23 Mio € stehen aus Förderprogrammen zur Verfügung. Zu beachten ist jedoch, dass die Vorhaben zweckgebunden zum Abbau des Instandhaltungsstaus und zur nachhaltigen Verbesserung der energetischen Bilanz von Bädern dienen.
Nach der Bauordnung von Berlin sind bauliche Anlagen, die öffentlich zugänglich sind, so instand zu halten, dass sie u.a. von Menschen mit Behinderung
barrierefrei erreicht und ohne fremde Hilfe zweckentsprechend genutzt werden
können. Von diesem Grundsatz gibt es bestandsbedingte und wirtschaftliche
1946/3
Ausdruck vom: 02.05.2011
Seite: 2
Ausnahmen. Das Bädersanierungsprogramm ist finanziell nicht in der Lage, in
allen Bädern einen behindertengerechten Zugang zu schaffen. Dies gilt auch
für die Baumaßnahmen im Rahmen des Bädersanierungsprogramms in ihrem
Bezirk. Die durchgeführten Maßnahmen im Stadt bad Charlottenburg (Alte Halle) betrafen zu wesentlichen Teilen die Instandhaltung der Dachkonstruktion,
die Erneuerung der Badewasseraufbereitung und der Lüftungsanlage.
Im Stadtbad Charlottenburg Neue Halle wurde der Beckenteiler erneuert und
die Rinne abgedichtet. Auch in der Schwimmhalle Forumbad erfolgte die Instandsetzung der Dachkonstruktion. Darüber hinausgehende Maßnahmen
konnten aus finanziellen Gründen nicht durchgeführt werden.
Ein barrierefreier Umbau der Schwimmhallen ist auch aus Mitteln der jährlichen
baulichen Unterhaltung in absehbarer Zeit nicht möglich.
Dennoch möchten wir ausdrücklich unsere Bereitschaft erklären, gemeinsam
mit dem Beauftragten für Menschen mit Behinderung Ihres Bezirkes - sofern
der Wunsch dazu besteht - vor Ort finanzierbare Möglichkeiten zur erörtern, die
die Nutzbarkeit der Schwimmhallen Ihres Bezirks für Menschen mit Behinderung verbessern können.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Klaus Lipinsky
Vorstandsvorsitzender
1946/3
Marina Rinke
Leiterin der Geschäftsstelle
des Vorstandes
Ausdruck vom: 02.05.2011
Seite: 3