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Daten

Kommune
Berlin Charlottenburg-Wilmersdorf
Dateiname
Drucksache.pdf
Größe
88 kB
Erstellt
11.10.15, 22:11
Aktualisiert
27.01.18, 21:58

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Inhalt der Datei

Drucksachen der Bezirksverordnetenversammlung Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin 3. Wahlperiode Ursprung: Antrag Fraktion Bündnis 90/Die Grünen TOP-Nr.: Ludwig/Wendt Vorlage zur Kenntnisnahme DS-Nr: 2039/3 Beratungsfolge: Datum Gremium 17.03.2011 BVV BVV-050/3 ohne Änderungen in der BVV beschlossen Grunewaldzentrum gegenüber Wasserbetrieben unterstützen Die BVV hat am 17.03.2011 beschlossen: Das Bezirksamt wird aufgefordert, die Träger des Abenteuerzentrums im Grunewald Fahrten-Ferne-Abenteuer gemeinnützige GmbH und Pfadfinderbund Weltenbummler Landesverband Berlin-Brandenburg e.V. dabei zu unterstützen, die betriebsgefährdende Grundpreiserhöhung durch die Berliner Wasserbetriebe abzuwenden. Der BVV ist zum 30.04.2011 zu berichten. Das Bezirksamt teilt dazu mit: Das Bezirksamt hat sich im Sinne des obigen Beschlusses Vorstandsvorsitzenden der Berliner Wasserbetriebe gewandt. an den Es wird gebeten, das Antwortschreiben der Berliner Wasserbetriebe vom 08.07.2011 zur Kenntnis zu nehmen. Anlage Klaus-Dieter Gröhler Stv. Bezirksbürgermeister 2039/3 Reinhard Naumann Bezirksstadtrat Ausdruck vom: 30.07.2013 Seite: 1 Berliner Wasserbetriebe – 10864 Berlin Bezirksamt Charlottenburg Abteilung Bauwesen Bezirksstadtrat Abteilung Jugend, Familie, Schule und Sport Bezirksstadtrat durch Fach 14199 Berlin Unser Zeichen -bitte stets angeben- 200377442/ KM-T/Ve Beareiter/-in Durchwahl/Fax Herr Krüger stephan.krueger@bwb.de 030/86445888 030/8644105888 08. Juli 2011 Grundstück: 14193 Berlin-Grunewald, Eichhörnchensteig 3 Jagen 9 Sehr geehrte Damen und Herren, der Vorstandsvorsitzende Herr Simon hat Ihr Schreiben zur Kenntnis genommen und mich gebeten, auf Ihre Fragen zu antworten. Dem komme ich gerne nach. Die Berliner Wasserbetriebe haben den Grundpreis im Jahre 2007 (wieder) eingeführt, um den Mengenpreis stabilisieren zu können. Die Grundpreise sollen dabei einen Großteil der Vorhaltekosten abdecken. Dies geschieht schrittweise. Bei der Einführung der Grundpreise zum 1. Juli 2007 wurde lediglich 3 % des Umsatzes einkalkuliert. In der Branche ist ein Anteil von 30% üblich. Ziel ist es, den Grundpreis in Berlin stärker zu gewichten, um die Mengenpreise senken zu können. Dies spiegelt dann die tatsächliche Kostenstruktur unseres Unternehmens wider. Die Höhe der Wasserpreise richtet sich in erster Linie nach den durch Gesetz und Verordnung festgelegten Regeln. Die so ermittelten Tarife werden sowohl vom Aufsichtsrat der Berliner Wasserbetriebe (BWB), von einem externen Gutachter als auch durch die Tarifgenehmigungsbehörde (hier: die Senatsverwaltung für Gesundheit, Umwelt und Verbraucherschutz) intensiv geprüft. Die BWB kalkulieren und erheben kostendeckende Tarife. Bei Abweichung der Kosten oder des Wasserabsatzes von den geplanten Werten wird eine Kostenüber- oder Kostenunterdeckung durch eine Nachkalkulation der BWB in den folgenden Kalkulationsperioden ausgeglichen. Der Grundpreis wird in Abhängigkeit von der Zählergröße berechnet. Die BWB orientierten sich bei der Bemessung des Grundpreises an der Zählergröße, da diese vom BVerwG als Maßstab für die Inanspruchnahme der Vorhalteleistung und damit für die Verteilung der Fixkosten anerkannt ist. Das Grundstück des Abenteuerzentrums Grunewald verfügt über einen Trinkwasseranschluss mit einer Verbundzähleranlage. Diese Verbundzähleranlage besteht aus einem Wasserzähler On 10 und einem Wasserzähler On 150. Maßgeblich für die Bemessung des Grundpreises ist immer der größere Wasserzähler und es wird auch nur der größere Wasserzähler in der Abrechnung berücksichtigt. Aus den uns vorliegenden Unterlagen geht hervor, dass für das betreffende Grundstück eine 2039/3 Ausdruck vom: 30.07.2013 Seite: 2 Auflage zum Vorhalten einer Feuerlöschleitung für das gesamte Areal besteht. Die Wahrnehmung des Brandschutzes und damit zusammenhängend auch die Löschwasservorhaltung ist eine Maßnahme der polizei- und ordnungsrechtlichen Gefahrenabwehr und Aufgabe der Kommune (Land Berlin). Die Kommune gewährleistet in der Regel einen Grundschutz. Der darüber hinaus gehende Objektschutz für Objekte mit erhöhtem Brandschutzrisiko oder erhöhtem Personenrisiko erfordert die Abstimmung zwischen dem Grundstückseigentümer und den zuständigen Institutionen (z.B. Berliner Feuerwehr, Bauamt, etc.). In einem uns durch das Abenteuerzentrum Grunewald zugesandten Vermerk vom 20.12.2010 ist festgehalten, dass die Berliner Feuerwehr weiterhin im Grundsatz auf der Notwendigkeit der beiden vorhandenen Hydranten besteht. Aus diesem Grunde ist es uns daher derzeit auch nicht möglich, einen kleineren Wasserzähler einzubauen und damit den Grundpreis zu reduzieren. Da wir uns sehr wohl bewusst sind, dass die Kostenentwicklung den Verein vor existentielle Schwierigkeiten stellen kann, habe ich mit dem Geschäftsführer Herrn Wagner telefonisch Kontakt aufgenommen und empfohlen, nochmals gemeinsam mit der Feuerwehr mögliche Alternativen zur Löschwasserbereitstellung zu erörtern. Ich haben dies mit unserer Bereitschaft verbunden, bei einem solchen Gespräch im Rahmen unserer Möglichkeiten zu unterstützen. Eine mögliche Konstellation wäre eventuell die Errichtung eines Wasserrückhaltereservats über einen Tiefbrunnen oder ein Rückhaltebecken. Letzteres könnte u.U. auch durch Trinkwasser der Berliner Wasserbetriebe befüllt werden - jedoch über einen kleineren Zähler. Dies hätte jedoch zugegebener Maßen Auswirkungen auf die Verbrauchsmenge. Dies alles haben wir auf Wunsch von Herrn Wagner dann auch noch einmal schriftlich zusammengefasst und ihm übermittelt. Dieses Angebot ist bisher ohne Reaktion geblieben. Ein Sponsoring in der von Ihnen vorgeschlagenen Weise ist nicht möglich. Auch Sondervereinbarungen können wir in Anbetracht der derzeitigen Rechtslage nicht treffen, da wir dem Gleichbehandlungsgrundsatz (Gleichbehandlung aller Kunden) verpflichtet sind. Wir können nur noch einmal betonen, dass wir uns sehr wohl bewusst sind, dass die Auswirkungen des Grundpreises das Abenteuerzentrum Grunewald besonders hart treffen. Bei der Einführung des neuen Tarifsystems war allen Beteiligten (sowohl auf unserer als auch auf politischer Seite) klar, dass es in Einzelfällen zu sehr hohen Belastungen kommen könnte. Trotzdem war der politische Wille vorhanden, dass Tarifsystem bei den Berliner Wasserbetrieben anzupassen, wobei auch aus betriebswirtschaftlicher Sicht alles für die Einführung des Grundpreises sprach und spricht. Wir bedauern ausdrücklich, derzeit keine andere Mitteilung machen zu können. Mit freundlichen Grüßen Berliner Wasserbetriebe Kundenservice 2039/3 Ausdruck vom: 30.07.2013 Seite: 3 2039/3 Ausdruck vom: 30.07.2013 Seite: 4