Daten
Kommune
Berlin Charlottenburg-Wilmersdorf
Dateiname
Drucksache.pdf
Größe
88 kB
Erstellt
11.10.15, 22:11
Aktualisiert
27.01.18, 21:58
Stichworte
Inhalt der Datei
Drucksachen
der Bezirksverordnetenversammlung
Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin
3. Wahlperiode
Ursprung: Antrag
Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
TOP-Nr.:
Ludwig/Wendt
Vorlage zur Kenntnisnahme
DS-Nr: 2039/3
Beratungsfolge:
Datum
Gremium
17.03.2011
BVV
BVV-050/3
ohne Änderungen in der BVV beschlossen
Grunewaldzentrum gegenüber Wasserbetrieben unterstützen
Die BVV hat am 17.03.2011 beschlossen:
Das Bezirksamt wird aufgefordert, die Träger des Abenteuerzentrums im Grunewald Fahrten-Ferne-Abenteuer gemeinnützige GmbH und Pfadfinderbund Weltenbummler
Landesverband
Berlin-Brandenburg
e.V.
dabei
zu
unterstützen,
die
betriebsgefährdende Grundpreiserhöhung durch die Berliner Wasserbetriebe
abzuwenden.
Der BVV ist zum 30.04.2011 zu berichten.
Das Bezirksamt teilt dazu mit:
Das Bezirksamt hat sich im Sinne des obigen Beschlusses
Vorstandsvorsitzenden der Berliner Wasserbetriebe gewandt.
an
den
Es wird gebeten, das Antwortschreiben der Berliner Wasserbetriebe vom 08.07.2011
zur Kenntnis zu nehmen.
Anlage
Klaus-Dieter Gröhler
Stv. Bezirksbürgermeister
2039/3
Reinhard Naumann
Bezirksstadtrat
Ausdruck vom: 30.07.2013
Seite: 1
Berliner Wasserbetriebe – 10864 Berlin
Bezirksamt Charlottenburg
Abteilung Bauwesen
Bezirksstadtrat
Abteilung Jugend, Familie, Schule und Sport
Bezirksstadtrat
durch Fach
14199 Berlin
Unser Zeichen
-bitte stets angeben-
200377442/ KM-T/Ve
Beareiter/-in
Durchwahl/Fax
Herr Krüger
stephan.krueger@bwb.de
030/86445888
030/8644105888
08. Juli 2011
Grundstück: 14193 Berlin-Grunewald, Eichhörnchensteig 3 Jagen 9
Sehr geehrte Damen und Herren,
der Vorstandsvorsitzende Herr Simon hat Ihr Schreiben zur Kenntnis genommen und mich
gebeten, auf Ihre Fragen zu antworten. Dem komme ich gerne nach.
Die Berliner Wasserbetriebe haben den Grundpreis im Jahre 2007 (wieder) eingeführt, um
den Mengenpreis stabilisieren zu können. Die Grundpreise sollen dabei einen Großteil der
Vorhaltekosten abdecken. Dies geschieht schrittweise. Bei der Einführung der Grundpreise
zum 1. Juli 2007 wurde lediglich 3 % des Umsatzes einkalkuliert. In der Branche ist ein Anteil von 30% üblich. Ziel ist es, den Grundpreis in Berlin stärker zu gewichten, um die Mengenpreise senken zu können. Dies spiegelt dann die tatsächliche Kostenstruktur unseres
Unternehmens wider. Die Höhe der Wasserpreise richtet sich in erster Linie nach den durch
Gesetz und Verordnung festgelegten Regeln. Die so ermittelten Tarife werden sowohl vom
Aufsichtsrat der Berliner Wasserbetriebe (BWB), von einem externen Gutachter als auch
durch die Tarifgenehmigungsbehörde (hier: die Senatsverwaltung für Gesundheit, Umwelt
und Verbraucherschutz) intensiv geprüft. Die BWB kalkulieren und erheben kostendeckende
Tarife. Bei Abweichung der Kosten oder des Wasserabsatzes von den geplanten Werten
wird eine Kostenüber- oder Kostenunterdeckung durch eine Nachkalkulation der BWB in
den folgenden Kalkulationsperioden ausgeglichen.
Der Grundpreis wird in Abhängigkeit von der Zählergröße berechnet. Die BWB orientierten
sich bei der Bemessung des Grundpreises an der Zählergröße, da diese vom BVerwG als
Maßstab für die Inanspruchnahme der Vorhalteleistung und damit für die Verteilung der Fixkosten anerkannt ist.
Das Grundstück des Abenteuerzentrums Grunewald verfügt über einen Trinkwasseranschluss mit einer Verbundzähleranlage. Diese Verbundzähleranlage besteht aus einem
Wasserzähler On 10 und einem Wasserzähler On 150. Maßgeblich für die Bemessung des
Grundpreises ist immer der größere Wasserzähler und es wird auch nur der größere Wasserzähler in der Abrechnung berücksichtigt.
Aus den uns vorliegenden Unterlagen geht hervor, dass für das betreffende Grundstück eine
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Auflage zum Vorhalten einer Feuerlöschleitung für das gesamte Areal besteht. Die Wahrnehmung des Brandschutzes und damit zusammenhängend auch die Löschwasservorhaltung ist eine Maßnahme der polizei- und ordnungsrechtlichen Gefahrenabwehr und Aufgabe
der Kommune (Land Berlin). Die Kommune gewährleistet in der Regel einen Grundschutz.
Der darüber hinaus gehende Objektschutz für Objekte mit erhöhtem Brandschutzrisiko oder
erhöhtem Personenrisiko erfordert die Abstimmung zwischen dem Grundstückseigentümer
und den zuständigen Institutionen (z.B. Berliner Feuerwehr, Bauamt, etc.). In einem uns
durch das Abenteuerzentrum Grunewald zugesandten Vermerk vom 20.12.2010 ist festgehalten, dass die Berliner Feuerwehr weiterhin im Grundsatz auf der Notwendigkeit der beiden vorhandenen Hydranten besteht. Aus diesem Grunde ist es uns daher derzeit auch nicht
möglich, einen kleineren Wasserzähler einzubauen und damit den Grundpreis zu reduzieren.
Da wir uns sehr wohl bewusst sind, dass die Kostenentwicklung den Verein vor existentielle
Schwierigkeiten stellen kann, habe ich mit dem Geschäftsführer Herrn Wagner telefonisch
Kontakt aufgenommen und empfohlen, nochmals gemeinsam mit der Feuerwehr mögliche
Alternativen zur Löschwasserbereitstellung zu erörtern. Ich haben dies mit unserer Bereitschaft verbunden, bei einem solchen Gespräch im Rahmen unserer Möglichkeiten zu unterstützen. Eine mögliche Konstellation wäre eventuell die Errichtung eines Wasserrückhaltereservats über einen Tiefbrunnen oder ein Rückhaltebecken. Letzteres könnte u.U. auch durch
Trinkwasser der Berliner Wasserbetriebe befüllt werden - jedoch über einen kleineren Zähler. Dies hätte jedoch zugegebener Maßen Auswirkungen auf die Verbrauchsmenge. Dies
alles haben wir auf Wunsch von Herrn Wagner dann auch noch einmal schriftlich zusammengefasst und ihm übermittelt. Dieses Angebot ist bisher ohne Reaktion geblieben.
Ein Sponsoring in der von Ihnen vorgeschlagenen Weise ist nicht möglich. Auch Sondervereinbarungen können wir in Anbetracht der derzeitigen Rechtslage nicht treffen, da wir dem
Gleichbehandlungsgrundsatz (Gleichbehandlung aller Kunden) verpflichtet sind. Wir können
nur noch einmal betonen, dass wir uns sehr wohl bewusst sind, dass die Auswirkungen des
Grundpreises das Abenteuerzentrum Grunewald besonders hart treffen. Bei der Einführung
des neuen Tarifsystems war allen Beteiligten (sowohl auf unserer als auch auf politischer
Seite) klar, dass es in Einzelfällen zu sehr hohen Belastungen kommen könnte. Trotzdem
war der politische Wille vorhanden, dass Tarifsystem bei den Berliner Wasserbetrieben anzupassen, wobei auch aus betriebswirtschaftlicher Sicht alles für die Einführung des Grundpreises sprach und spricht.
Wir bedauern ausdrücklich, derzeit keine andere Mitteilung machen zu können.
Mit freundlichen Grüßen
Berliner Wasserbetriebe
Kundenservice
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