Daten
Kommune
Berlin Charlottenburg-Wilmersdorf
Dateiname
Drucksache.pdf
Größe
105 kB
Erstellt
11.10.15, 22:13
Aktualisiert
27.01.18, 21:59
Stichworte
Inhalt der Datei
Drucksachen
der Bezirksverordnetenversammlung
Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin
4. Wahlperiode
Ursprung: Antrag
Fraktion DIE LINKE.
TOP-Nr.:
Tilllinger/Tazegül/Prof.Dr.Bärwolff
Vorlage zur Kenntnisnahme
DS-Nr: 2047/3
Beratungsfolge:
Datum
Gremium
17.03.2011
24.08.2011
25.08.2011
15.09.2011
BVV
WiVO
BVV
BVV
BVV-050/3
WiVO-058/3
BVV-054/3
BVV-055/3
überwiesen
mit Änderungen im Ausschuss beschlossen
vertagt
ohne Änderungen in der BVV beschlossen
Sichere Straßenüberquerung auch an Bezirksgrenzen
Die BVV hat in ihrer Sitzung am 15. September 2011 beschlossen:
Das Bezirksamt wird ersucht zu prüfen, ob an der Kreuzung Pücklerstraße / Clayallee
eine Lichtzeichenanlage eingerichtet werden kann.
Das Bezirksamt teilt hierzu Folgendes mit:
Die für Lichtzeichenanlagen zuständige Zentrale Straßenverkehrsbehörde der
Verkehrslenkung Berlin wurde um Prüfung gebeten und teilt in ihrer Stellungnahme vom
13. Oktober 2011 mit:
„Bei Würdigung, ob straßenverkehrliche Maßnahmen in Betracht kommen, ist auf alle
Umstände des Einzelfalles abzustellen (Vgl. auch: Bundesverwaltungsgericht vom
13.12.1979, BVerwG VII C 46.78). Vor Anordnung straßenverkehrlicher Maßnahmen
sind die Vor- und Nachteile der Einzelmaßnahmen gegeneinander abzuwägen. In die
Abwägungen sind insbesondere der Grad der Beeinträchtigungen, die Leichtigkeit der
Realisierung von Maßnahmen, die Schutzwürdigkeit des betroffenen Gebietes und
eventuelle Einflüsse auf die Verkehrssicherheit, auf den Energieverbrauch der
Fahrzeuge, auf Erschwernisse bei der Versorgung der Bevölkerung und die
Einschränkung der Freizügigkeit mit einzubeziehen.
Straßenverkehrsbehördliche Maßnahmen sind nach der StVO dort anzuordnen, wo sie
nach den gegebenen Umständen zwingend erforderlich sind bzw. wo
reglungsbedürftige Verkehre vorhanden sind.
Nach einer mir vorliegenden Verkehrserhebung überqueren innerhalb von 12 Stunden
rund 70 Fußgänger die Clayallee.
Nach meinen Beobachtungen sind ausreichend große Lücken im Verkehr vorhanden,
so dass die Fußgänger die Clayallee (auch ohne Lichtzeichenanlage) queren können.
Ein Abwarten des Fließverkehrs, bevor die Fahrbahn überschritten wird, ist auch
anderswo in der Stadt Normalität. Hierbei ist hervorzuheben, dass die Clayallee einen
besonders breiten Mittelstreifen hat, auf dem beim Überqueren gefahrlos Halt gemacht
werden kann. Die Fußgänger haben außerdem nur jeweils eine Fahrtrichtung zu
beachten.
Es können nicht alle Querungsmöglichkeiten durch eine Lichtzeichenanlage gesichert
werden. Bei der Prüfung der Notwendigkeit von Lichtzeichenanlagen werden
grundsätzlich strenge Kriterien angelegt. Lichtzeichenanlagen als stärkstes
straßenverkehrsbehördliches Mittel werden nur dann angeordnet, wenn durch andere
Maßnahmen keine ausreichende Verkehrssicherheit zu erreichen ist. Nur wenn die
Prüfung eine unabdingbare Erforderlichkeit ergibt, wird eine Lichtzeichenanlage
entsprechend ihrer Priorität ins Bauprogramm aufgenommen.
Die Anordnung einer Lichtzeichenanlage richtet sich nach § 45 Abs. 1 i.V. mit § 37
StVO. Der Prüfung, ob eine Lichtzeichenanlage an einer bestimmten Örtlichkeit als
notwendig erachtet wird, geht u. a. die Hinzuziehung der Unfallstatistik voraus. Sie ist
ein übliches Mittel, um die Notwendigkeit zur Anordnung verkehrlicher Maßnahmen zu
prüfen. Tritt an dieser Stelle eine Unfallhäufung auf, führt dies in den meisten Fällen zu
straßenverkehrsbehördlichen Anordnungen. Dies muss nicht zwangsläufig eine
Lichtzeichenanlage sein. Auf der Clayallee in Höhe der Pücklerstraße sind nach der
ausgewerteten Verkehrsunfallstatistik weder hohe Unfallzahlen noch Verkehrsunfälle
mit Fußgängern verzeichnet. In sechs Jahren wurden auf der Clayallee am Knotenpunkt
Pücklerstraße bei einem durchschnittlichen Verkehrsaufkommen von 25000 Kfz in 12
Stunden nur 27 Verkehrsunfälle registriert, davon seit dem 01.01.2005 bis 31.03.2011
kein
Unfall
mit
Fußgängerbeteiligung.
Weder
die
Unfallzahlen
noch
Geschwindigkeitsübertretungen geben hinreichende Gründe für die Anordnung einer
Lichtzeichenanlage in der Clayallee/Pücklerstraße.
Die Anordnung einer Querungshilfe an der o. g. Örtlichkeit ist nicht angezeigt.“
Das Bezirksamt bittet, den Beschluss damit als erledigt zu betrachten.
Reinhard Naumann
Bezirksbürgermeister
2047/3
Marc Schulte
Bezirksstadtrat
2
Ausdruck vom: 28.11.2011
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